Dies ist ein Beitrag zum Thema 24 Stunden Pflegebetreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Grüsse an euch.
Ich hoffe ihr könnt mir bei dem Thema weiterhelfen.
Seit mehreren Jahren kümmert sich eine Berufsbetreuerin um ...
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28.01.2017, 00:28 | #1 |
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Registriert seit: 22.07.2016
Beiträge: 9
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24 Stunden Pflegebetreuer
Grüsse an euch.
Ich hoffe ihr könnt mir bei dem Thema weiterhelfen. Seit mehreren Jahren kümmert sich eine Berufsbetreuerin um meinen Vater. (3 Schlaganfälle) Vom Jahr 2013 bis 2014 kümmerte sich ein 24 Stunden Pfleger aus Litauen um meinen Vater. Seit dem Jahr 2015 hat mein Vater nun 24 Stunden Pfleger aus Polen, die von der Berufsbetreuerin über eine Pflegeeinrichtung bestellt wurden. Seit dem die neuen Pfleger sich um meinen Vater kümmern, habe ich kaum noch Kontakt zu meinem Vater, das Familienleben bleibt sozusagen auf der Strecke. Die Wohnungseingangstür zu meinen Vater wird nur noch nach Lust und Laune der Pfleger geöffnet, desweiteren wurde ich schon mehrmals von den Pflegekräften diffamiert, in dem mir etwas unterstellt wurde, was nicht der Wahrheit entspricht. Inzwischen ist es nun soweit, das mein Vater im Auftrag von der Berufsbetreuerin eine neue Eingangstür bekommen hat, die man nur noch von Innen öffnen kann. Für mich als Sohn, der im gleichen Haus wohnt ist dieses alles nur schwer nachvollziehbar. Den kompletten Kontaktabbruch zu meinem Vater möchte ich um alles in der Welt vermeiden, da ich nur noch ihn als Elternteil habe. Ich selber habe schon viele Praktika in Altenheimen gemacht, und kann daher aus Erfahrung sagen, das man dort älteren Menschen mehr Familienleben und Besuchszeit gibt, als wie es derzeit bei uns der Fall ist. Was würdet ihr in meiner Situation machen? Einen Wechsel der 24 Stunden Betreuung wird die Berufsbetreuerin natürlich nicht zulassen, da es hierbei nicht um meinen Willen geht, sondern um den meines Vaters. |
28.01.2017, 07:34 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Am besten wird es sein sich mit der Betreuerin in Verbindung zu setzen, die Bedenken und/oder Unzufriedenheit kund tun und dann versuchen gemeinsam Lösungen zu finden.
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02.02.2017, 15:42 | #3 |
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Beiträge: 9
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Leider nützt es nichts mit der Betreuerin darüber zu sprechen.
Am besten man nimmt wie Amri der Gefährder 14 verschiedene Identitäten an und erfüllt dem Vater alle Wünsche dir er hat. Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, hat man wenigstens das Geld aus den 14 Identitäten gut investiert. In Deutschland ist ja scheinbar so einiges möglich. Ich bewundere alle Hartz4 Empfänger, das sie nicht mit 14 verschiedenen Identitäten Sozialhilfe kassieren, sondern dem Staat immer noch dienen und aufrichtig sind. |
02.02.2017, 17:04 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
wenn deiner Meinung nach Gespräche mit der Betreuerin zu keiner Lösung führen kannst du dich auch an das zuständige Betreuungsgericht wenden und deine Kritik sachlich vorbringen. Deine anderen Ausführungen sind m. E. hier etwas fehl am Platz. Gruß gabyhp |
02.02.2017, 17:14 | #5 |
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Registriert seit: 22.07.2016
Beiträge: 9
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Mir war nicht bekannt das die Freie Meinungsäußerung hier im Forum genau so eingeschränkt wird, wie in der Realen Welt.
Nun Gaby, sei froh das du keinen Vater hast, der von Polnischen Pflegebetreuern betreut wird, und die Pflegebetreuer dir nur nach Lust und Laune die Haustür zu deinem Vater öffnen. Selbst dem Vater Süssigkeiten schenken wird von den Pflegebetreuern untersagt, er dürfte keine bekommen, obwohl sie selber ihn immer wieder Schüsseln mit Haribo hinstellen sowie Zuckerhaltige Limonade. Das Amtsgericht wurde darüber schon vor 2 Wochen informiert, doch bisher habe ich keine Antwort bekommen. Sollte die Berufsbetreuerin natürlich gute Beziehungen zum Amtsgericht pflegen, so hat man als Angehöriger sowieso keine Chance und muss extra einen Anwalt beauftragen, der rechtlich dagegen vorgeht. Es ist schon sehr s.... wenn man unter Betreuung steht, das wünsche ich keinem Menschen. |
03.02.2017, 06:11 | #6 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Aus diesem Grund gibt es auch eine Verwarnung. Zitat:
Deine Beschwerde wird der Betreuerin zur Stellungnahme vorgelegt, sie antwortet und das Gericht muss dann enstcheiden wie in der Sache weiter verfahren wird. So viel Geduld muss man haben. Zitat:
Es ist immer wieder unverständlich dass Angehörige eine Betreuung für Eltern nicht selbst übernehmen (Wollten?durften?) aber gleichzeitig allzu gerne über Betreuer herziehen und dann auch noch gerade in einem Betreuerforum um Hilfe nachsuchen. Bißchen verkehrte Welt
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03.02.2017, 13:26 | #7 |
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Beiträge: 9
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Richtig es ist immer wieder erschreckend das manche Eltern vor Ihrem Tod im Testament festlegen, das die falls notwendige Betreuung von einer Berufsbetreuerin durchgeführt werden soll, damit das eigene Kind von der ganzen Betreuung und was es mit sich bringt verschont bleibt.
Es ist auch immer wieder erschreckend das es für die Berufsbetreuer keine Höchstgrenze der zu betreuenden Personen gibt. Pro Betreuungsgericht ist nur eine höchstgrenze pro Berufsbetreuer von 65 Personen vorgeschrieben, und wieviel Betreuungsgerichte gibt es in Deutschland? Alleine bei Google findet man schon 16 Betreuungsgerichte auf der ersten Seite. Frau Mohr danke für die Verwarnung, ihr Verhalten bestätigt genau das Zitat eines Schriftstellers: In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht. kurt tucholsky Gerne können Sie mich nun dauerhaft sperren Frau Mohr, was soll man auch von einem Land halten das selbst IS Kämpfer beim Verfassungsschutz und bei der Bundeswehr hat? Von Reichsbürgern die als Richter, Politiker, Polizisten, Staatsanwälte fungieren ganz zu schweigen. Geändert von Marco32 (03.02.2017 um 13:55 Uhr) |
03.02.2017, 13:44 | #8 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang nicht. Aber er ich muss ja nicht alles verstehen
65 Betreuungen pro Gericht ? irgendwas hast du da falsch verstanden. Könnte ein Amtsgericht nur 65 Betreuungsfälle verwalten ... oh. Es ist richtig, dass der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für Betreuungen pro Betreuer definiert hat. Allerdings achten die meisten Amtsgerichte doch auf ein gewisses Limit. Hier bei uns bekommt z.B. keiner mehr als 50 Klienten. Aber auch das hat irgendwie nichts mehr mit dem ursprünglichen Thema zu tun |
03.02.2017, 13:55 | #9 |
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Beiträge: 9
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Wie ich bereits oben erwähnte (pro Berufsbetreuer) das scheinen Sie überlesen zu haben. Richtig Ihr Beitrag hat nichts mit dem ursprünglichen Thema zutun also passen sie auf das sie nicht auch Verwarnt/rausgeworfen werden wie ich
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03.02.2017, 14:45 | #10 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Zitat:
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