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Wie bei Erbschaftsfall Girokonto aufteilen?

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Ich bin/war der Betreuer von meinen Großeltern. Mein Großvater ist kürzlich verstorben, daher muss ich jetzt die Erbscahft aufteilen. Laut ...


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Alt 02.02.2017, 12:22   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard Wie bei Erbschaftsfall Girokonto aufteilen?

Ich bin/war der Betreuer von meinen Großeltern. Mein Großvater ist kürzlich verstorben, daher muss ich jetzt die Erbscahft aufteilen. Laut Erbschein 50% für meine Mutter und die anderen 50% für meine Großmutter. Allerdings läuft das Girokonto auf meinen Großvater. Darauf wurden bisher alle Zahlungen verbucht, d. h. beide Renten gingen dort ein, aber es wurden auch alle Kosten von meinen Großeltern von diesem einen Konto bedient. Dies passierte alles im invernehmen mit dem zuständigen Betreuungsgericht.

Jetzt frage ich mich, wie ich den Kontobestand aufteilen muss/soll. Zudem gehen derzeit noch weitere Zahlungen ein z. B. die Witwenrente für meine Großmutter. Das Konto läuft aber noch auf meinen Großvater.
Hans3000 ist offline  
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Alt 03.02.2017, 11:24   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
Standard

Das Girokonto wird automatisch zum Nachlasskonto.... glaube ich. Über dieses Konto dürfen alle Erben gemeinsam verfügen oder die Erben, die nicht verfügen möchten, geben eine Vollmacht raus an den Erben, der das Konto verwaltet.
Ich denke, es kommt auch auf die Höhe des Erbes an. Evtl. muss du das Erbe aufteilen und eine Erbauseinanderstzung vom Gericht genehmigen lassen. Das ist bei geringen Barvermögen meist recht einfach ( Gerbtes Barvermögen minus Ausgaben wie Beerdigung etc gleich Rest durch zwei geteilt, kurz schriftlich festhalten und gut is), Bei Grundstücken, Häusern etc. sollte/ muss ein Notar diesen Vertrag aufsetzen. Am Besten beim Rechtspfleger anrufen und nachfragen.
Hoschi ist offline  
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Alt 03.02.2017, 22:40   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Hans

Wenn das Konto ausschliesslich das Konto Deines Großvaters war und Deine Großmutter kein eigenes Konto hatte, dann ist es jetzt ein Nachlasskonto.

Frage Deine Bank, ob sie bereit ist, das Konto Deines Großvaters nach der Regelung des Nachlasses (Aufteilung auf Deine Großmutter und Deine Mutter) auf den namen Deiner Großmutter umschreibt, weil sie ja weiterhin ein Konto für ihre eigene Rente bzw. Witwenrente benötigt. Das wäre die einfachste Lösung, weil sich dann noch nicht einmal die Kontonummer ändert.

Ansonsten: siehe Hoschi.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.02.2017, 20:26   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard

War kürzlich beim Betreuungsgericht. Dort wurde mir bestätigt, dass ich den Betrag auf dem Girokonto einfach 50/50 aufsplitten kann.
Hans3000 ist offline  
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Alt 12.02.2017, 23:28   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Erst richtig lesen, dann posten.

Beitrag selbst gelöscht, wegen Blödsinn geschrieben.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 23.06.2022, 00:59   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Hallo !

Ich habe eine neue Betreuung übernommen, der Ehegatte ist vor ein paar Kalenderjahren verstorben.

Es wurden zu Lebzeiten zwei getrennte Bankkonten geführt.

Mit dem Tod des Ehegatten wurde das Girokonto in ein Nachlasskonto umgewandelt und der Sohn als angehöriger Betreuer für seine Mutter eingesetzt, welcher das Girokonto der Mutter aufgelöst hatte.

Jegliche Ein- und Ausgaben werden seit dem Tod bzw. Auflösung über das Nachlasskonto abgewickelt.

Nun ist der Sohn aktuell krankheitsbedingt nicht in der Lage das Bankkonto aufzulösen bzw. die Umschreibung vorzunehmen, die Hausbank möchte - verständlicherweise - für die Auflösung des Bankkontos eine gerichtliche Genehmigung.

Ich möchte jedoch nur eine Umschreibung des Bankkontos auf die Witwe veranlassen und eine Übersicht der Kontobewegungen ab Januar 2022 haben.

Die Hausbank ist der Meinung, dass Verfügungen und Umschreibungen aufgrund des Status eines Nachlasskontos der Genehmigung des Betreuungsgerichts unterliegen, ich sehe das allerdings als nicht zutreffend.

Wie sind eure Meinungen dazu ?

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 24.06.2022, 15:05   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.01.2021
Ort: Friesland
Beiträge: 144
Standard

Moin,
ich bin der Meinung das es nur mit Genehmigung geht.


Gruß
__________________
Wenn jeder an SICH denkt, ist doch an alle gedacht!
Mirko ist offline  
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Alt 24.06.2022, 15:08   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
Wie sind eure Meinungen dazu ?

Du hast hier nichts dazu geschrieben wer denn hier eigentlich Erbe geworden ist. Und ob es einen Erbennachweis gibt.
Davon hängt natürlich auch der weitere Verlauf ab.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 27.06.2022, 23:30   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Du hast hier nichts dazu geschrieben wer denn hier eigentlich Erbe geworden ist. Und ob es einen Erbennachweis gibt.
Davon hängt natürlich auch der weitere Verlauf ab.
Hallo agw!

Der Erbe ist die Ehefrau und der Sohn zu gleichen Teilen, ein Erbschein wurde damals gemeinsam beantragt und ausgestellt.

Alexander
alexander000 ist offline  
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