Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie bei Erbschaftsfall Girokonto aufteilen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin/war der Betreuer von meinen Großeltern. Mein Großvater ist kürzlich verstorben, daher muss ich jetzt die Erbscahft aufteilen. Laut ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
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Ich bin/war der Betreuer von meinen Großeltern. Mein Großvater ist kürzlich verstorben, daher muss ich jetzt die Erbscahft aufteilen. Laut Erbschein 50% für meine Mutter und die anderen 50% für meine Großmutter. Allerdings läuft das Girokonto auf meinen Großvater. Darauf wurden bisher alle Zahlungen verbucht, d. h. beide Renten gingen dort ein, aber es wurden auch alle Kosten von meinen Großeltern von diesem einen Konto bedient. Dies passierte alles im invernehmen mit dem zuständigen Betreuungsgericht.
Jetzt frage ich mich, wie ich den Kontobestand aufteilen muss/soll. Zudem gehen derzeit noch weitere Zahlungen ein z. B. die Witwenrente für meine Großmutter. Das Konto läuft aber noch auf meinen Großvater. |
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#2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
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Das Girokonto wird automatisch zum Nachlasskonto.... glaube ich. Über dieses Konto dürfen alle Erben gemeinsam verfügen oder die Erben, die nicht verfügen möchten, geben eine Vollmacht raus an den Erben, der das Konto verwaltet.
Ich denke, es kommt auch auf die Höhe des Erbes an. Evtl. muss du das Erbe aufteilen und eine Erbauseinanderstzung vom Gericht genehmigen lassen. Das ist bei geringen Barvermögen meist recht einfach ( Gerbtes Barvermögen minus Ausgaben wie Beerdigung etc gleich Rest durch zwei geteilt, kurz schriftlich festhalten und gut is), Bei Grundstücken, Häusern etc. sollte/ muss ein Notar diesen Vertrag aufsetzen. Am Besten beim Rechtspfleger anrufen und nachfragen. |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,376
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Moin Hans
Wenn das Konto ausschliesslich das Konto Deines Großvaters war und Deine Großmutter kein eigenes Konto hatte, dann ist es jetzt ein Nachlasskonto. Frage Deine Bank, ob sie bereit ist, das Konto Deines Großvaters nach der Regelung des Nachlasses (Aufteilung auf Deine Großmutter und Deine Mutter) auf den namen Deiner Großmutter umschreibt, weil sie ja weiterhin ein Konto für ihre eigene Rente bzw. Witwenrente benötigt. Das wäre die einfachste Lösung, weil sich dann noch nicht einmal die Kontonummer ändert. Ansonsten: siehe Hoschi. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
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War kürzlich beim Betreuungsgericht. Dort wurde mir bestätigt, dass ich den Betrag auf dem Girokonto einfach 50/50 aufsplitten kann.
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#5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Erst richtig lesen, dann posten.
Beitrag selbst gelöscht, wegen Blödsinn geschrieben.
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !
Ich habe eine neue Betreuung übernommen, der Ehegatte ist vor ein paar Kalenderjahren verstorben. Es wurden zu Lebzeiten zwei getrennte Bankkonten geführt. Mit dem Tod des Ehegatten wurde das Girokonto in ein Nachlasskonto umgewandelt und der Sohn als angehöriger Betreuer für seine Mutter eingesetzt, welcher das Girokonto der Mutter aufgelöst hatte. Jegliche Ein- und Ausgaben werden seit dem Tod bzw. Auflösung über das Nachlasskonto abgewickelt. Nun ist der Sohn aktuell krankheitsbedingt nicht in der Lage das Bankkonto aufzulösen bzw. die Umschreibung vorzunehmen, die Hausbank möchte - verständlicherweise - für die Auflösung des Bankkontos eine gerichtliche Genehmigung. Ich möchte jedoch nur eine Umschreibung des Bankkontos auf die Witwe veranlassen und eine Übersicht der Kontobewegungen ab Januar 2022 haben. Die Hausbank ist der Meinung, dass Verfügungen und Umschreibungen aufgrund des Status eines Nachlasskontos der Genehmigung des Betreuungsgerichts unterliegen, ich sehe das allerdings als nicht zutreffend. Wie sind eure Meinungen dazu ? Alexander |
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.01.2021
Ort: Friesland
Beiträge: 144
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Moin,
ich bin der Meinung das es nur mit Genehmigung geht. Gruß
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Wenn jeder an SICH denkt, ist doch an alle gedacht! |
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#8 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
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![]() Du hast hier nichts dazu geschrieben wer denn hier eigentlich Erbe geworden ist. Und ob es einen Erbennachweis gibt. Davon hängt natürlich auch der weitere Verlauf ab.
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#9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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![]() Zitat:
Der Erbe ist die Ehefrau und der Sohn zu gleichen Teilen, ein Erbschein wurde damals gemeinsam beantragt und ausgestellt. Alexander |
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