Dies ist ein Beitrag zum Thema Seit Jahren psychisch Krank im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Mary,
hier in Lübeck und Umgebung jemanden unterzubringen, der noch "drauf" ist, um es so salopp zu sagen, das ...
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05.03.2008, 10:27 | #21 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,715
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ohne
Hallo Mary,
hier in Lübeck und Umgebung jemanden unterzubringen, der noch "drauf" ist, um es so salopp zu sagen, das kann man völlig vergessen. Menschen mit Psychosen, Drogen- oder Alkoholmißbrauch kommen entweder auf Station 5/6 der Uniklinik, oder sie werden gleich nach Neustadt (Psychatrium) gebracht. Was fast immer der Fall ist. In Neustadt gibt es Stationen für verschiedene Therapieformen und -dauer. Ein Teil der Patienten ist dort lebenslang untergebracht, teils freiwillig, teils mit Gerichtsbeschluß. Andere Patienten gehen nach einer Therapie in andere Einrichtungen, und etliche Patienten werden sogenannte "Drehtürpatienten", die ebenso schnell wieder drinne sind, wie sie draußen waren. Da gibt es Pat. mit über 200 Aufnahmen in 30 Jahren. In einer Betreuungssache habe ich händerringend eine Stelle gesucht, die einen nassen (und uneinsichtigen) Alkoholiker aufnimmt. In Schleswig-Holstein war nicht zu finden, in Niedersachsen hatte ich dann ein privates Pflegeheim gefunden, dass den Mann aufnahm. Er war zu dieser Zeit 45 Jahre alt. Es wurde dann ein anderes Amtsgericht zuständig. Nach einigen Monaten stand der Betreute dann plötzlich bei mir in der Tür. Er erzählte, die neue Betreuerin habe sich nicht um ihn gekümmert. Plötzlich kam sie, er musste seine Sachen packen, und sie hat ihn zusammen mit einem anderen Bekannten in das Heinrich-Eisenbarth-Heim in Reinbek gebracht. Nach drei Abmahungen wegen Trunkenheit ist er rausgeflogen und wieder in Lübeck gelandet. Die Betreuerin (eine Berufsbetreuerin) hat nach seinen Worten die Betreuung aufgegeben, sie kam mit ihm nicht weiter. Nun ist er wieder hier in Lübeck und hat einen Rechtsanwalt als Berufsbetreuer. Damit wollte ich aufzeigen, wie schwer es ist, für einen aktiven Süchtigen etwas zu tun. Oft leben sie auf der Straße oder bei der Heilsarmee oder bei "Kumpeln". Ab und zu geht es ins Krankenhaus, wo sie körperlich wieder aufgepäppelt werden. Aber solange sie nicht mit dem Mißbrauch aufhören wollen, ist nichts zu machen, und es gibt auch keine Therapie. Gruss Andreas |
12.03.2008, 23:03 | #22 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 48
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Hallo,Ihr Lieben
Ich habe da mal eine Frage an Euch,vieleicht kann mir ja einer von Euch helfen. Es geht um folgendes: Also ,meine Tochter sagte mir vorgestern,daß Ihre Betreuerrin Ihr verbieten würde in eine andere Wohnung zu ziehen..... Sie müßte schon dort in der Wohnung bleiben... Wohlbemerkt hat meine Tochter die Wohnung erst seit 4 Monaten. In der jetzigen Wohnung sowie in der vorherrigen Wohnung fühlte meine Tochter sich nicht wohl...Sie wurde sehr psychotisch..leidete unter Verfolgungswahn und meinte Nachbarn wollten Sie umbringen... Das selbe hat Sie leider jetzt auch in der neuen Wohnung.... Sie kommt absolut nicht klar... Darf eine betreuerrin einen zu betreuten zwingen in einer bestimmten Wohnung bleiben bzw. wohnen bleiben zu müssen,obwohl davon auszugehen ist das sie dort spätestens nach ein paar Tagen wieder extrem psychotisch wird....und Sie danach wieder in die Psychatrie eingewiesen wird.. Darf Sie so mit der Gesundheit der zu betreuenden umgehen??? Obwohl Sie genau weiß daß es wieder eskalieren wird.! Sollte Sie sich nicht lieber Gedanken über einen geeigneten Wohnraum für die zu Betreuende machen.... Sie weiß über das Krankheitsbild genauestens bescheid und hatte ja auch genügend Zeit dazu... Meine Tochter war zum Schluss 6 Monate geschlossen untergebracht...und ist jetzt schon wieder ca 4 Wochen in der Psychatrie....Soll aber nächste Woche wieder in Ihre Wohnung..wo eigentlich jeder weiß was wieder passiert. Gruss Sandra |
16.03.2008, 13:40 | #23 |
Gesperrt
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Beiträge: 10
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Deine Frage
Hi Sandra,
die Antwort auf Deine Frage findest Du, wenn Du Dir den Status bzw. Umfang der Betreuung für Deine Tochter anschaust. D.h. konkret wie weit die Befugnisse ( z.B. Einwilligungsvorbehalt) des Betreuers/in reichen. Aus der Distanz würde ich sagen, daß die Möglichkeiten Deiner Tochter da sehr gering sind. Ich denke auch, daß Deine Tochter eine sinnvolle Betreuung benötigt. Ob die derzeitige Betreuerin die richtige ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich muß mich da immer ein wenig zwingen sachlich zu bleiben, da, wie erwähnt, meine persönlichen Erfahrungen UND die anderer Betroffener UND des erweiterten Umfeldes extrem schlecht sind. Ein Betreuer, der seinen Idealismus noch hat, wäre für Deine Tochter sicher die besere Alternative. Weiterhin alles Gute, Gruß von Celtic |
16.03.2008, 17:49 | #24 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Hallo Sandra,
ich weiss einen Trost für Dich gibt es nicht. Bei der schwere der Erkrankung Deiner Tochter müsste dringenst etwas geschehen. Warum bist Du nicht der Betreuer geworden? Hast Du zu spät erkannt, was mit der Tochter los ist? Hier könnte Dir evtl. ein Zusammenschluss mit anderen Betroffenen, die von dieser Person betreut werden weiter helfen. Denn wenn Deine Tochter sich vor Gericht nicht öffnet, und kein Rückenhalt von anderen Betreuten entsteht, wirst Du nicht viel erreichen können. Hast Du die Möglichkeit weitere Betroffene ausfindig zu machen? Versuchs einmal, denn vielleicht macht von denen jemand den Mund auf. Du schreibst Landgericht, gibt hier eine besondere Untergruppierung von Gerichten, wo das Betreuungsrecht behandelt wird? Wie Sozialgericht - Sozialamt, Verwaltung- Verwaltungsgericht Kannst Du keinen Beratungsschein beim Amtsgericht bekommen, um eine solche Sachlage klären zu können. Hierfür müsste es bei einem sochen Verfahren doch PKH geben, oder? Denn das kannst Du ja nicht alles zahlen. Bin fast der Meinung, das Du hier mit einem Anwalt für Patienten- Arzthaftung besser dran bist, erstmal. Da sicher hier erst einmal die Erkrankung Deiner Tochter mehr berücksichtigt werden muss. Da benötigst Du einen Anwalt, der die Hintergründe dieser Erkrankung erkennt. Wie der RA Meinecke aus Köln, der immer Behandlungsfehler bearbeitet. Dazu noch den Anwalt der diese Konfuse Betreuung stoppt. Gerade die Berufsbetreuer die kaum Kontakt mit Ihren Betreuten haben, geben hier ein sehr schlechtes Bild ab. Das sollte ich mir mit meiner Betreueten einmal erlauben, dann hätte ich das Gericht im Haus. Ich führe Klage über Klage gegen das Sozial und Grundsicherungsamt, damit meine Betreute an das ihr zustehende Geld zum Leben kommt. Dort habe ich einen Sadisten sitzen, der nur auf Schwächere eindrischt und nicht an Reglungen des Gesetze hält. |
16.03.2008, 22:54 | #25 |
Gesperrt
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Tanzmaus, von RA Meinecke, Köln, habe ich schon gehört.
Ob jemand PKH bekommt, hängt auch damit zusammen, ob der Prozeß Aussicht auf Erfolg hat, das wird geprüft beim Antrag auf PKH. Gruss mary |
17.03.2008, 02:02 | #26 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 48
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Befugnis
Hallo Cetic,
Danke für Deine Antwort,der Einwilligungsvorbehalt beinhaltet auch Aufenthaltbestimmungsrecht..also ich denke Wohnraum. An andere Betroffene herran zu kommen das habe ich auch schon probiert,stundenlang bei Mr.Google verbracht...ich habe leider nichts gefunden,hatte mir da auch etwas mehr von erhofft.Weißt das mit dem idealistischen Betreuen für meine Tochter das wünsche ich mir schon seit Jahren...Vergeblich Liebe Tanzmaus, Ich hatte zuerst etliche Beschwerden hier beim Amstgericht vorgelegt,und um einen Betreuerwechsel gebeten.....Jedesmal abgelehnt.....Meine Tochter hat Ihre Betreuung seit Ihrem 17 Lebensjahr,eine Ärztin riet mir damals dazu.. Ich selbst bin nicht Betreuerrin meiner Tochter geworden,da meine Tochter damals zu mir meinte:Mama,es reicht wenn Du meine Mutter bist....Bitte nicht auch noch meine Betreuerrin.... Und das habe ich akzeptiert. Beim Amstgericht wurden meine Einwände jedesmal abgelehnt ....und ich habe jedesmal Einspruch eingelegt so das das ganze Verfahren wegen Betreuerwechsel dann vors Landgericht ging. Am Tage der Verhandlung war meine Tochter sehr psychotisch und genervt..und sagte dann schließlich nach etlichen Fragen des Richters....ich habe keinen Bock mehr auf die Sch..... Es soll alles so bleiben wie es ist..... Sie kann sich einfach nicht wehren und wenn Sie mit Fragen in die Enge getrieben wird so wie in der Verhandlung ..dann verlässt Sie der Mut..Sie gibt auf..... Sie kann auch nicht mehr vernünftig argumentieren warum Sie eine andere Betreuung wünscht... Es wurde also wieder abgelehnt ..Sie bleibt also jetzt bis 2012 die betreuerrin meiner Tochter. Ich war danach bei einem Anwalt weil ich es nicht so hinnehmen wollte...teilte Ihm mit das ich gerne weiter kämpfen möchte und er möchte doch bitte für mich in diesem Falle PKH beantragen.... Die PKH wurde allerdings abgelehnt sagte der Anwalt mir später da keine Aussicht auf Erfolg bestünde. Resultat meiner Bemühungen waren 250,-Euro Anwaltskosten. Meine Tochter ist jetzt fast 4 Wochen in der Klinik die Betreuerrin hat sich nicht ein einziges Mal bei Ihr gemeldet.....Finde ich ehrlich gesagt zum K..... Morgen wird Sie entlassen und soll in Ihre Wohnung...was dann passiert wissen wir alle... Aber ich werde mich auf jeden Fall informieren wegen dem RA aus Köln..tausend Dank noch mal für diesen Tip. Liebe Mary, Auch Dir vielen lieben Dank für die Antwort. Ja Du hast Recht,und PKH wurde mir damals nicht bewilligt da keine Aussicht auf Erfolg bestand den Prozess zu gewinnen..... Einfach nur traurig das es immer noch sehr viele Betreuer/rinnnen gibt die Ihren Job nur so lapidal ausüben.... Manchmal könnte ich einfach nur Liebe Grüße von Sandra |
17.03.2008, 13:08 | #27 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Hallo Sandra, habe gerade nochmals nach einem AZ. gesehen, was für Dich wichtig, natürlich auch für alle anderen die sich in ähnlicher Situation befinden.
Zum Thema Prozesskostenhilfe, Ablehnung hat das höchste Deutsche Verfassungsgericht entschieden, unter dem AZ 1 BvR 1807/07 am 19.02.2008 das Gerichte mit der Prozesskostenhilfe großzügig umgehen müssen. Besonders in Fällen die von der Person nicht ohne Anwalt geregelt werden können. Unabhängig von den Erfolgsaussichtendieser Klagen, Wenn Deine Sache nicht zulange zurück liegt, könntest Du Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der PKH einlegen, lassen vom RA und auf die Klage verweisen. Leider ist ja in Deutschland immer wieder ein Probelm, recht haben und Recht bekommen sind zweilerlei Probleme. Ich habe zwar weniger Probleme mit der Betreuung als mit den Ämtern Grusi - Sozialamt und Arge- Führe dadurch mittlerweile 8 Klagen am SG und LSG NRW. Es ist gelinde gesagt zum kotzen. Mein SB hat schon seid Jahren eine Dauerschikane gegen mich, zieht nun auch meine zu Betreuende mit herein, da werde ich zum Tier. Sie ist die Tochter meines EX Mannes, der nichts mit Ihr anfangen konnte, sie war ihm lästig. Nun werde ich ständig überzogen mit Kürzungen, entweder bei mir, oder Ihr. Wohnung soll ihr Zimmer aufgeben und all solche Sachen. Da wehre ich mich nun strikt dagegen. Aber da er sich nicht ans Gesetz hält oder es versucht zu beugen, werde ich ihm gerichtlich in die Schranken weisen. Hoffe, das ich Dir evtl. mit dem Urteil weiter helfen kann, und es bei anderen bei Ihren Entscheidungen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen hilft. LG Tanzmaus |
17.03.2008, 17:27 | #28 |
Gesperrt
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Beiträge: 10
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Berufsbetreuer
Hi Tanzmaus,
Du hattest in Deinem vorherigen Artikel auf die Berufsbetreuer hingewiesen. Die geben nicht nur ein schlechtes Bild ab. Sie sind es in der Regel auch. Nur auf den eigenen Profit aus und kümmern sich NICHT um die zu betreuenden. Ich könnte Dir da Stories erzählen, da wär ich Morgen noch am schreiben. Viel zu oft haben sie zuständige Richter an ihrer Seite, die sich mit ihnen solidarisieren ohne objektiv zu sein. Da muß ich dann immer kotzen!!!! Gamz ehrlich. Na ja, wollte Dir in dieser Sache zur Seite stehen. L.G. Celtic |
17.03.2008, 22:28 | #29 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 48
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pKH
Liebe Tanzmaus,
Tausend Dank für Deine Mühe,finde ich echt klasse von Dir das Du Dir soviel Mühe gemacht hast. Die Entscheidung gegen die Ablehnung war leztes Jahr,müßte ich die Unterlagen raus suchen,hoffentlich ist es noch nicht zu spät um Verfassungsbeschwerde einzureichen. Tanzmaus,ich wünschte mir für meine Tochter auch so eine angagierte Betreuerrin,Hut ab für das was Du leistest. Liebe Celtic,ich muß Dir voll und ganz Recht geben... Sicherlich sind nicht alle Berufsbetreuer so...aber ich denke mal sehr viele...meiner Meinung nach sogar zu viele..... Das finde ich sehr traurig. Liebe Gruss Sandra |
18.03.2008, 09:23 | #30 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo allseits,
zu den letzten Beiträgen möchte ich wie folgt Stellung nehmen: * Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe geht nicht. In dem Ersuchen um Prozesskostenhilfe werden die Erfolgsaussichten der Klage oder Klageerwiderung geprüft. Es ist ein sog. Vorverfahren, ähnlich wie im Strafrecht das Schiedsverfahren. In der Prüfung um Bewilligung von Prozesskosten wird nicht das eigentliche Anliegen geprüft. Auch mit PKH kann man unterliegen. Gleichwohl wird geprüft, ob die Chance zu obsiegen, nicht völlig ausgeschlossen ist. Mit der Bewilligung von PKH stehen die Chancen recht gut, auch im Hauptverfahren Recht zu bekommen. Gegen die Ablehnung des Antrags auf PKH gibt es die Beschwerde. Sollte die Kammer auch die Beschwerde ablehnen, ist der Weg zu Ende. In einer Verfassungsbeschwerde können nur Rechte der Verfassung geltend gemacht werden. Dass PKH abgelehnt wird, verletzt kein Grundrecht. * zum dem Berufsbild der Betreuer: ich kann gut verstehen, dass man auf einzelne Betreuer sauer ist. Es gibt reichlich Beispiele. Dafür gibt es aber auch hinreichend Gründe. Schließlich besteht die Intention des Gesetzgebers und somit der Gesellschaft, die Ausübung derart zu erschweren, damit möglichst viele aufgeben oder aber sich derart organisieren, wie die Amtsvormünder vor 1992. Seitdem gibt es erst den Berufsstand. Zum andern gibt es immer mehr Betreuer von Vermögenslosen und die Kassen sind leer. Natürlich nicht für die Politiker, die derartiges beschließen. Das Gesetz schreibt vor, dass möglichst Angehörige die Betreuten versorgen sollen und dann ehrenamtliche. Berufsbetreuer nur ausnahmsweise. Gleichwohl zeugt nicht nur dieses Forum, sondern bei genauem Hinsehen von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern von Vereinen, der Caritas und Diakonie wie auch freiberufliche Betreuer, dass viele ihren Beruf mit sehr viel Herzblut und Engagement ausüben. Von einzelnen auf den gesamten Berufsstand zu schließen ist schlicht unfair und gemein. Es gibt ebenso Politiker, Polizisten die korrupt sind, Krankenschwestern haben Patienten getötet, Architekten haben Konstruktionsfehler begangen. Niemand käme auf den Gedanken, den gesamten Berufsstand in Misskredit zu bringen. Ich bitte dringend, derartige Beschuldigungen zu unterlassen. Heinz |
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angehörige, betreueraufgaben, betreuerpflichten, gesundheit, gesundheitsfürsorge, krankenhaus, zwangsweise unterbringung |
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