Dies ist ein Beitrag zum Thema Zimmerkontrolle durch Dritte ist nicht erlaubt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
gerade Kranke müssen auch unter Betreuung Anspruch auf Schutz der Privatsphäre haben. Dritte dürfen nicht heimlich in ein mietzimmer oder ...
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#1 |
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gerade Kranke müssen auch unter Betreuung Anspruch auf Schutz der Privatsphäre haben. Dritte dürfen nicht heimlich in ein mietzimmer oder wohnung hinein. Die deutsche verfassung ist eigentlich international bekannt. Nach dem Grundgesetz Art 13 ist es nicht erlaubt dass jemand Drittes die Wohnung betritt.
"In den Abkommen zu den Menschenrechten und in den EU-Grundrechten ist die Achtung der Wohnung bzw. der Schutz vor Eingriffen in die Wohnung garantiert. Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte legt fest: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“ – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 12 Art. 8 Abs. 1 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“ – EMRK Art. 8 Abs. 1 und Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.“ – Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7" Aus Wikipedia: Unverletzlichkeit der Wohnung" gerade Kranke müssen auch unter Betreuung Anspruch auf Schutz der Privatsphäre haben |
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#2 |
Gesperrt
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Was soll das alles hier? Ein Zusammenhang zu Betreuungen ist thematisch nicht ersichtlich und bevor es noch unpassender
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