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Betreuer schränkt Ausgang ein

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Alt 29.03.2017, 19:12   #1
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Registriert seit: 18.12.2016
Beiträge: 3
Standard Betreuer schränkt Ausgang ein

Meine Lebensgefährtin (66) wurde von ihrem Betreuer (gegen ihren Wunsch) in ein offenes Pflegeheim gebracht. Sie hat Pflegegrad 3, ist kaum pflegebedürftig, hat aber eingeschränkte Alltagskompetenz (schwere Depression mit psychotischen Episoden, keine Demenz). Sie ist nicht gesetzlich untergebracht.


Der Heimleiter sagt, ihr Betreuer habe nur erlaubt, mit mir zusammen das Heim zu verlassen. Da ich nicht täglich bei ihr sein kann, wird ihr verwehrt, alleine das Heim zu verlassen (Spaziergang im Park, Einkäufe in der Stadt).

Meine Frage ist: Ist das zulässig ?

Die Pflegedienstleiterin des Psychiatrischen Krankenhauses, in dem sie vorher einige Zeit verbrachte, sagte mir "Frau H ist ein freier Mensch, sie darf das Heim verlassen, wohin und wann sie will".

Ich muss hinzufügen, dass das Verhältnis von Frau H zu ihrem Betreuer äußerst gespannt ist, ebenso mein Verhältnis zum Betreuer und auch zum Heimleiter.

Für hilfreiche Antworten vielen Dank im voraus
Tomolo56 ist offline  
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Alt 29.03.2017, 20:00   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Moin,

Es kann für das Pflegeheim, aufgrund der Erkrankung der Betreuten Sinn machen, unbegleitetes Entfernen wenn möglich zu unterbinden. Verhindern können sie es nicht. Die Aussage: "Frau H ist ein freier Mensch, sie darf das Heim verlassen, wohin und wann sie will" ist formalrechtlich ok, aber das Altenheim steht auch in einer besonderen Verantwortung und muss abwägen. Es gibt auch ehrenamtliche Begleitdienste, die für ein paar Euro hinzugekauft oder über die Krankenkassen/Pflegekassen beantragt werden könnten.

Nachtrag: Ein Betreuer hat keine Möglichkeit, eine Betreute gegen ihren Willen in ein offenens Pflegeheim unterzubringen. Das bedarf eines Beschlusses des Amtsgerichtes. Da fehlen nähere Infos.

Geändert von Hein Klein (29.03.2017 um 20:08 Uhr)
Hein Klein ist offline  
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Alt 30.03.2017, 21:18   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Tomolo

Das formalrechtliche, nach dem kein Unterbringungsbeschluss besteht, ist die eine Seite. Da läuft wohl einiges hart am Rande der Legalität.

Die andere Seite ist die von Dir geschilderte Depression mit psychotischen Episoden bei Deiner Lebensgefährtin. Eine wunderbare Voraussetzung für Suizidversuche, die auch noch klappen können.

Ich gehe mal davon aus, das willst du noch weniger.

Aber genau diese Gefahr haben das Heim und der Betreuer vor Augen, tragen ein großes Stück Verantwortung dafür und wollen einen Suizid oder Schäden durch mißglückte Versuche auch verhindern, ohne die vom Gesetz her eigentlich dafür vorgesehenen (legalen) Mittel und Einschränkungen vornehmen zu müssen.
Diese wären eine geschlossene Unterbringung im Krankenhaus oder in einem geschlossenen Heim. Da wären Deine Kontakte zu Deiner Lebensgefährtin noch viel eingeschränkter.

Vor diese Auswahl wurde Deine Lebensgefährtin wahrscheinlich gestellt und hat sich entsprechend entschieden. Sie muss den Betreuer und Heimleiter wegen diesen Alternativen nicht unbedingt mögen.

Du stehst im Prinzip vor der selben Entscheidung: Nimmst Du es hin, dass die Lage Deiner Lebensgefährtin zumindest erst mal eingeschränkter ist, als sie es legal sein dürfte - oder riskierst Du, dass aufgrund von Beschwerden udn Bohai die Lage Deiner Freundin den legalen Möglichkeiten angepaßt und dadurch deutlich schlechter wird?

Vielleicht ist es ja auch ganz anders, aber das ist mir bei Deiner Nennung der Diagnosen als erstes eingefallen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
aufenthaltsbestimmung, ausgang, betreuer


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