Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsende bzw. ehrenamtliche Betreuung durch Familenmitglieder im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forumsgemeinde,
ich habe hier schon eine Weile mitgelesen und auch sonst versucht, mich zum Thema Betreuung zu informieren.
Dennoch ...
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31.03.2017, 10:22 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Betreuungsende bzw. ehrenamtliche Betreuung durch Familenmitglieder
Liebe Forumsgemeinde,
ich habe hier schon eine Weile mitgelesen und auch sonst versucht, mich zum Thema Betreuung zu informieren. Dennoch wärte ich über einen Rat zu folgender Situation dankbar: In meiner Familie gibt es einen Betreuten. er befindet sich derzeit noch in einer Einrichtung, welche eigentlich nicht die richtige ist. (Das wissen sowohl Betreuerin als auch Sozialamt.) Die Betreuerin (inzwischen die 2.) wusste, dass er zurück in seinen Wohnort ziehen möchte - so schnell wie möglich, tat aber so lange nichts bis wir als Familie sie darauf hingewiesen haben, mal alles anzuschieben und wir selbst massiv die Arbeiten gemacht haben, die hätte eigentlich die Betreuerin machen müssen... Nun, eigentlich nur durch unsere Familie, hat der Betreute eine Wohnung in Aussicht und soll im April umziehen. Dafür ist es notwendig, ein Konto für ihn zu eröffnen. Er bekommt EU-Rente und das Geld muss ja nun von der einrichtung, in der er gerade ist, auf sein Konto bzw. auch auf die Wohnungsgesellschaft umgeleitet werden. Leider will die Bank, dass sowohl Betreuter, als auch Betreuer zusammen das Konto persönlich eröffnen, sonst machen die es nicht. Erste Frage: Muss die Berufsbetreuerin mit dem Betreuten an den ca. 100 km gelegenen Ort fahren, wenn er bei dieser Bank ein Konto möchte oder kann sie das als unzumutbar einfach ablehnen? (Wäre eine einmalige Sache, er kann sonst alles selbst zeichnen, es gibt keinen Eigenbewilligungsvorbehalt, die Betreuerin hat aber u.a. die Vermögenssorge) Nun weiter. Bei den Erfahrungen, die der Betreute und wir mit den Berufsbetreuern gemacht haben, kommen wir zu dem Schluss, dass er zwar (unsere) Unterstützung braucht, aber wir als Familie viel mehr unterstützt haben, als die Betreuer. Trotzdem wir auch weit bzw. weiter weg wohnen. Daher ist eine Überlegung, Antrag bei gericht zu stellen, dass die Betreuung enden soll, da er seine Familie als Hilfe hat. Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht dem entspricht - ein Wechsel soll durch die Entfernung ohnehin auf Wunsch der Betreuerin beantragt werden.? Alternative: Eines oder mehrere Familienmitglieder beantragen die ehrenamtliche Betreuung. Wie hoch ist hier die Chance, dass dem entsprochen wird? Muss man außer der Unterstützung für den Betreuten als Ehrenamtlicher Betreuer irgendetwas beachten, Genehmigungen, Dokumentationen, Abrechnungen oder kann man das einfach so machen mit der Bestätigung des Gerichtes? Und ist man als ehrenamtlicher Betreuer haftbar/verantwortbar, wenn der Betreute "Mist" baut? Wi elange dauern Antrag und Ende/Bewilligung/Wechsel bei Gericht? Vielen Dank erst einmal. Das waren viele Fagen. Viele Grüße von Dorina |
01.04.2017, 12:16 | #2 | ||||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,592
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Moin Dorina
Zitat:
Mit eiWi ist es die Betreuerin, die das Konto eröffnen muss. Zitat:
Unbedingt auf ein nicht persönliches Erscheinen zu bestehen kann auch deutlich mehr Arbeitszeit kosten, als eine Reise von 2x 100 Kilometern... Zitat:
Ihre Aufgabe ist die rechtliche (administrative) Unterstützung. Das ist ein vom Arbeits- und Zeitaufwand viel geringerer Bereich, als der in dem ihr bisher unterstützt habt. Aber im Bereich der rechtlichen Betreuung wird Verantwortung übernommen. Es klingt vielleicht komisch, aber rechtliche Betreuer halten ihre Rübe hin, wenn sie Fehler machen und sie sind für ihre Fehler auch nachträglich angreifbar. Wenn Du die Betreuung ehrenamtlich übernehmen willst, wirst Du den Unterschied noch kennen lernen (und sicherlich in Bereichen ist schwitzen kommen, von denen Du noch nie gewußt hast, dass es sie gibt). Zitat:
Eine Aufhebung der Betreuung kannst Du sowieso nicht beantragen. Das kann bestenfalls die Betreuerin oder der Betreute. Das Gerichtwürde das dann prüfen und so oder so entscheiden. Zitat:
Sprecht Euch da mit der Betreuerin ab. Wenn ihr mit ihr gut zusammenarbeiten könnt und sie mit dem Umzug des Betreuten einverstanden ist, dann würde sie die Betreuung früher oder später sowieso abgeben. Nach dem Umzug des Betreuten wechselt die Zuständigkeit des Betreuungsgerichtes. D.H. die BetreuungsAKTE wandert zum neuen Gericht. Gleichzeiig wird üblicherweise gefragt, ob auch die Betreuungsperson gewechselt oder beibehalten werden soll. Die Betreuerin kann aber auch vor dem Hintergrund des anstehenden Umzuges schon vorab einen Betreuerwechsel anregen und die Betreuung an Euch abgeben. Das kann von der Arbeit her sinnvoll sein, wenn im bisherigen Gebiet alle Aufgaben erledigt sind, alles läuft - und im zukünftigen Umfeld noch viel geregelt werden muss, was Du dann übernehmen kannst, weil Du ortsnäher bist. Den Umzug hast Du dann auch an der Backe. Die bisherige Betreuerin wird aber nur dann mit einer Betreuungsabgabe an Dich einverstanden sein, wenn sie den Eindruck hast, dass der Betreute bei Dir auch in guten Händen ist. Zitat:
Der Betreuer steht für die Sachen in der Haftung, die er/sie selber verbockt hat. Deshalb müssen Betreuer da viel weiter denken und mehr beachten, als es Otto-Normal-Bürger so einfällt: Sachen, die ein Betreuter nicht mehr kann, aber erledigt werden müssen (z.B. rechtzeitige Anträge für Kostenübernahmen o.ä., Steuererklärung, Versicherungsabschlüsse oder -Änderungen, Organisation von haftungsrelevanten Diensten wie Schneeschippen etc.) hat ein Betreuer zu organisieren, sonst haftet er dafür. Das ist wie der Blick in die Glaskugel, und da wird Dir keiner was genaues sagen können, weil die Zeiträume viel zu unterschiedlich sind. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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02.04.2017, 17:39 | #3 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Danke Imre für die Informationen. Und noch einen schönen Restsonntag. Dorina |
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02.04.2017, 21:24 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Moin moin
Gut zu wissen. Dafür gibt es ja aber auch Haftpflicht-(Sammel)-Verischerungen - habe ich inzwischen gelesen. Ehrenamtliche Betreuer werden automatisch über die Betreuungsgerichte versichert. BB's dürfen sich da selber drum kümmern. MfG Imre
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03.04.2017, 14:11 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Dankeschön.
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