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...weiß nicht was ich machen soll...

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Hallo! ich habe eine dringende Rechtsfrage und weiß nicht genau was ich machen soll. Meine Mutter hat sich bei einem ...


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Alt 10.04.2008, 10:22   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: HH
Beiträge: 1
Standard ...weiß nicht was ich machen soll...

Hallo!

ich habe eine dringende Rechtsfrage und weiß nicht genau was ich machen soll.

Meine Mutter hat sich bei einem Haustürgeschäft einen freenet kompettvertrag andrehen lassen. Der Typ hat sich ihr als Alice(unser derzeitiger Anbieter) Mitarbeiter deklariert um so ihr vertrauen zu gewinnen und ins Haus zukommen.
Da sie nicht hundert prozent des deutschen mächtig ist, hat sie sich diesen Mits andrehen lassen.

Am nächsten Tag hab ich sofort eine Stornierung des Auftrages geschrieben und abgeschickt. Es kam auch zu einer Bestätigung, wo ich aber noch Logindaten abschicken müsste, damit sie das bearbeiten und diese kommen ja erst im laufe der Zeit irgendwann. Die kamen dann auch irgendwann, aber das ganze wurde von meinen Eltern vergesssen und freenet machte sich auch nicht mehr bemerkbar. Kurz vor Neujahr wurde uns ein Brief zugesandt wo wir bei freenet begrüßt wurden, da wir ja uns für die entschieden haben.

Seitdem hatten wir einen regen Briefwechsel wo wir immmer bestreiten zu freenet wecheln zu wollen.

Jetzt sollen wir über 200 euro zahlen für deren mühen, da es unsere Schuld sein soll das sie Bearbeitungskosten hatten und uns Hardware und Techniker geschickt haben, obwohl beides hier nie angekommen ist..

Was soll ich jetzt machen? einfach Zahlen oder nicht zahlen? die verklagen oder es auf Rechtsstreit ankommen lassen?

Reicht miene Stornierungswunsch mit meiner Adresse und Namen nicht aus um den Auftrag zu stornieren? BEsonders da zu dem Zeitpunkt ich keine Logindaten hatte die ich nicht schicken konnte?

ICh wäre für eure Hife sehr denkbar.

GRuß im Voraus cofax
cofax ist offline  
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Alt 10.04.2008, 11:07   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

eine Rechtsberatung ist hier nicht statthaft.

Bitte stellen Sie Ihre Frage in folgendem Forum: www.recht.de - Forum Deutsches Recht.

Sie können sich kostenlos anmelden, dort das passende Unterforum auswählen und die Frage stellen.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 10.04.2008, 12:24   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nun denn, auch ohne Fallberatung lässt sich ein solches Problem verallgemeinernd betrachten. Ich denke, derartige Machenschaften kommen allerwegen vor. Wichtig ist selbstverständlich die Beweisbarkeit des rechtzeitigen Widerrufs. Auch ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass Frechheit siegt. Jedenfalls scheinen derartige Unternehmen diesen Grundsatz zur eigenen Maxime zu erheben. Mitunter hilft auch hier nur die unmissverständliche Stellungnahme eines Anwalts, dessen Kosten man notfalls selbst tragen muss, es sei denn es käme doch zum Prozess und der Anwalt nach Erfolg bei dem Gegner abrechnen kann.

Wichtig ist auch zu berücksichtigen, dass derartige Machenschaften mitunter auch vor einem unerlaubten Zugriff auf das Girokonto nicht zurückschrecken, in dem sie eine Einzugsermächtigung vorgeben, die gar nicht erteilt wurde. Kann der rechtzeitige Widerruf nachgewiesen werden, so braucht man nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen und entsprechenden Antworten auch nicht mehr auf jedes Anschreiben reagieren, wohl aber auf einen Mahnbescheid. Dieser wird auch ohne Prüfung der Rechtslage ausgestellt. Dem muss unbedingt widersprochen werden. Das Prozessrisiko trägt dann jedoch die klagende Firma und man kann sich getrost zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen.

Mitunter geht die Frechheit solcher Unternehmen auch soweit, eine offensichtlich unbegründete Forderung gerichtlich geltend zu machen, weil vielleicht der Vertragspartner genervt dem Mahnbescheid nicht widerspricht und ihn einfach liegen lässt. Dann wird der an sich unbegründete Anspruch rechtkräftig. Und dann kann die Firma diese Forderung an ein Inkasso Unternehmen abtreten, dass dann erst richtig anfängt zu nerven. Denn mit rechtskräftigem Mahnbescheid kann dann die Firma bzw. das Inkassounternehmen 30 Jahre der Forderung hinterherlaufen, selbst wenn sie anfänglich völlig unberechtigt war. Also Acht gegeben.

In diesem Sinne
Heinz
 
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Stichworte
mobilfunkvertrag, schulden


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