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Geschlossense Psychatrie - Rechtsfreier raum?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschlossense Psychatrie - Rechtsfreier raum? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Einen wunderschönen guten Abend allen. Ich bitte die schlechte rechtschreibung zu entschuldigen, da ich das nicht so gut behersche. Also ...


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Alt 02.11.2017, 21:59   #1
olaaf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Geschlossense Psychatrie - Rechtsfreier raum?

Einen wunderschönen guten Abend allen. Ich bitte die schlechte rechtschreibung zu entschuldigen, da ich das nicht so gut behersche.

Also ich spar mir das vorstellen meiner Person im Vorstellungsthema.
Aber kurz zu meiner Person. Mein name ist Christian. Ich werde betreut seid ca. zwei Jahren vom einem Berufsbetreuer. Ich bin laut meinem letztem Psychatriebefund erkrankt an: Paranoider Schizophrenie, Alkoholsucht und Verhaltenstörungen durch Alkohol. Ich bin mit meinem Betreuer durchaus zufrieden, aber es soll hier nicht um mich gehen, sondern um meine Freundin, die ebendfalls Betreut wird.

Meine Freundin wird ebendfalls betreut, soweit ich es mitbekommen habe, durchgehend durch alle Bereiche. Sie wird Betreut durch einen Berufsbetreuerin.

Jetzt zu dem was ich gerne Wissen möchte:

Meine Freundin leidet an Multipler Persönlichkeitsstörung, das heisst, in Ihrer Seele/Körper (?) befinden sich aufgrund Missbrauchs im Kindesalter durch eine Sekte (Laut Ihrer aussage wurde Sie von kleinauf schon missbraucht)..., In einem zustand, deren Persönlichkeit sich nicht dauerhaft von Ihr selbst behersschen lässt. Das heisst für sie : Sie kann sich nicht gegen Geschlechtsverkehr unter Druck wehren. Sie kann sich überhaupt nicht an Geschlechtsverkehr gegenüber Fremden wehren, gegenüber Männer die dies von ihr Fordern, überwiegend in Psychotischen zustand in Geschlossenen Psychatrien.

Ich trau mich zwar kaum zu erwähnen. Aber laut Ihrer aussage wird Sie überwiegend von ausländischen Flüchtlingen, die ebendfalls in der Psychatrie sind, gegen Ihren Willen zum sex gezwungen und führt diesen unter großer angst zum vorteil des Vergewaltiger auch aus. (sorry Ich weiss sonst nicht wie ich dies sonst Beschreiben sollte.).

Sie möchte das nicht! und nicht mehr!

Sie teilt dem Krankenhauspersonal mit, das "Sex gegen Ihren willen"
stattgefunden hat. Laut der aussagen meiner freundin, kam es nie zu einer anzeige seitens des Krankenhauses oder dem Personal. Es wurde Ihr sogar seitens des Personal, verboten die Polizei zu Informieren.

Ist es nicht erlaubt/ Rechtlich möglich aufgrund einer Straftat die Polizei in einer geschlossenen Anstalt zu Informieren?

Die Chefärztin glaubte jedoch meiner Freundin. Und was Sie tut und immer wieder tat schockiert mich immer wieder aufs neue: Sie lässt die Vergewaltiger auf eine Langzeitstation überweisen. Es ist quasi die Strafe vom Krankenhaus (Von der Chefärztin) für eine Vergewaltigung in der geschlossenen Psychatrie.

Ist das rechtens?

Und Ihrer Betreuerin erzählt Sie jedesmal davon, aber die Betreuerin hat nie was dagegen getan/Unternommen, ist das auch rechtens?

Danke für eure Meinungen/antworten.
 
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Alt 02.11.2017, 23:45   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 684
Standard

Moin,

ich kann will und werde hier zum Wahrheitsgehalt nichts sagen können. Aber jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Wer das nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit Beratungshilfe zu bekommen. Auch in einer geschlossenen Psychiatrie darf ein Telefonat mit einem Anwalt nicht verwehrt werden.

Alternativ kann sie auch selbst Anzeige bei der Polizei erstatten. Das geht auch schriftlich. Man wird der Angelegenheit nachgehen.

Ich wiederhole nochmal: ich kann will und werde zum Wahrheitsgehalt nichts sagen. Meines Erachtens wären das zwei Wege, die die betreffende Dame gehen kann.

Gruß
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 03.11.2017, 07:33   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Olaaf,

wie der Vorschreiber bereits sagte, man könnte/kann die Polizei schriftlich informieren.

Hoffnungen auf einen Anwalt der diesen Fall mit Beratungshilfe übernimmt würde ich mir nicht machen.

Bei den Diagnosen deiner Freundin besteht eure einzige Möglichkeit etwas zu klären letztendlich nur in einem gemeinsamen Gespräch mit euch und euren beiden Betreuern meiner Meinung nach.
Vielleicht bittet ihr mal darum. Das ist zwar nicht unbedingt üblich aber wäre möglich.
Vielleicht könnte auf diese Art entweder etwas geklärt oder auch in Gang gesetzt werden.

Wir hier werden dir aus Gründen der Seriosität nicht weiterhelfen können.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.11.2017, 20:20   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Die multiple Persönlichkeitsstörung Deiner Freundin ist eine sehr komplizierte Sache. Nicht nur von der Erkrankung als solcher her, sondern auch, weil sie nur von wenigen Ärzten erkannt und auch akzeptiert wird. So wie ein 6-er im Lotto, den man gar nicht glauben kann.
Das ist vielleicht der Grund, warum ausgerechnet die Chefärztin Deiner Freundin geglaubt und dann auch was unternommen hat.

Dass die Chefärzin den bzw. die Täter auf eine andere Station verlegt hat ist zumindest erst mal eine Hilfe, die sofort greift, um Deine Freundin zu schützen.
Alles weitere, wie z.B. eine Strafanzeige kann später kommen - und wird noch schwer und langwierig genug.
Die Strafanzeige kann auch nicht das Krankenhaus oder die Ärztin stellen, sondern nur Deine Freundin. Die weitere Möglichkeit - sofern die Sache ausreichend nachgewiesen ist- besteht darin, dass die Polizei von Amtswegen ermittelt.

Deshalb ist der Vorschlag von Michaela, das Ganze erst mal mit den Betreuern zu besprechen gut und wichtig. Ich hoffe, dass die Betreuer/in sich mit der Erkrankung auskennen und auch akzeptieren, dass sie vorliegt.

Wenn es zu einer Anzeige kommt, dann muss Deine Freundin nervlich sehr stabil sein, da sie deshalb wahrscheinlich in viele Situationen kommen wird, die Persönlichkeitswechsel antriggern. Dadurch kann das Verfahren schwieriger werden.

Aber fangt erst mal mit den Betreuern an. Deren Unterstützung werden ihr brauchen. Die von den Ärzten (der Chefärztin) auch.

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.11.2017, 13:01   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 684
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Hoffnungen auf einen Anwalt der diesen Fall mit Beratungshilfe übernimmt würde ich mir nicht machen.
Moin,

warum nicht? Ist bei mir in erheblichen Strafangelenheiten gängige Praxis. Im weiteren Verfahren kann evtl. eine Beiordnung als Zeugenbeistand erreicht werden (§§ 397 a StPO). Alterntiv kann auch Prozesskostenhilfe für den Zeugen angeregt werden.

Ich betreue ein paar Damen und Herren, deren Geschichten aufgrund der psychischen Erkrankung unglaubwürdig klingen. Sie laden sozusagen zum " Ja Ja Sagen" ein und es wird weggesehen. Es ist aber nicht meine Aufgabe, strafrechtliche Wertungen vorzunehmen.

Grüße vom Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 07.11.2017, 08:49   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es ist aber nicht meine Aufgabe, strafrechtliche Wertungen vorzunehmen.
Meine auch nicht.
Aber bei der Komplexität und Schwierigkeit des "Falls" ist hier ein Anwalt als letztes gefragt.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.11.2017, 01:41   #7
olaaf
Gast
 
Beiträge: n/a
Lächeln

Moin, Moin.
Ich wuensche einen Wunderschönen guten Abend euch allen.

Als erstes Danke ich euch allen für den Tip durch die Beratungshilfe durch einen Anwalt.

Doch es ist so: Meine Freundin ist überhaupt nicht fähig durch einen solchen, ein Beratungsgespräch durchzufürhen zu können. Und ich kann es mir nicht leisten.

Vielleicht ist es ja so, das der Anruf/Kontakt zu einem Anwalt nicht erfolgt werden kann. Aber ich möchte nochmals erwähnen das ein Notruf erfolgen sollte und diesem nicht Stattgebunden wurde.

Ich versuche mal etwas zu Zitieren :

Zitat:
Bei den Diagnosen deiner Freundin besteht eure einzige Möglichkeit etwas zu klären letztendlich nur in einem gemeinsamen Gespräch mit euch und euren beiden Betreuern meiner Meinung nach.
Also mal ehrlich. Aber: Was soll das denn ? - Meine Freundin wurde vergewaltigt (Ich bekomme davon erst im nachhinein etwas mit) und "ich soll die Vergewaltigung im nachhinein" mit "meiner Freundin Klären" ?Oder wie Ihr es meint: Ich soll die Vergewaltigung mit Ihrer Btreuerin und mit meinem Betreuer klären lassen. Was soll das denn bitte ?

Aber jetzt zu dem bitte "Die Strafanzeige kann auch nicht das Krankenhaus oder die Ärztin stellen, sondern nur Deine Freundin. Die weitere Möglichkeit - sofern die Sache ausreichend nachgewiesen ist- besteht darin, dass die Polizei von Amtswegen ermittelt."

Ja, ich aktzepiere das so. Obwohl es ziehmlich Sinnlos/Sinnvoll ?? ist, aber ok. Dazu die absolute Frage:

Ist eine Betreuerin nicht in der Pflicht bei solch einer tat Strafanzeige zu erstellen?

"Ich hoffe, dass die Betreuer/in sich mit der Erkrankung auskennen und auch akzeptieren, dass sie vorliegt." Und wenn nicht?

Zitat:
Das ist vielleicht der Grund, warum ausgerechnet die Chefärztin Deiner Freundin geglaubt und dann auch was unternommen hat.
Das verstehe ich absolut nicht !
Ich möchte es unbedingt nochmal näher erläutert haben!

Zitat:
Es ist aber nicht meine Aufgabe, strafrechtliche Wertungen vorzunehmen.
Zitat:
Meine auch nicht.
Aber wessen aufgabe ist es dann? Führt man als Betreuer/in nicht aus wertungen durch und misst dann ab, ab welche Persönlicher Toleranz etwas dagegen vorzugehen erscheint ?

PS: Wuensche euch einen Guten Tag..
 
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Alt 10.11.2017, 08:02   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Also mal ehrlich. Aber: Was soll das denn ? - Meine Freundin wurde vergewaltigt (Ich bekomme davon erst im nachhinein etwas mit) und "ich soll die Vergewaltigung im nachhinein" mit "meiner Freundin Klären" ?Oder wie Ihr es meint: Ich soll die Vergewaltigung mit Ihrer Btreuerin und mit meinem Betreuer klären lassen. Was soll das denn bitte ?
Dann mal Klartext:
Du gehst mit Selbstverständlichkeit davon aus, dass deine Freundin vergewaltigt wurde. Nicht nur einmal sondern mehrfach und immer von ausländischen Flüchtlingen deiner Schilderung nach.

Deine Freundin ist nicht eine einzige Person, sie hat viele Persönlichkeiten (der Diagnose nach und im ungünstigsten Fall)

Bei der genannten Diagnose muss u. U. zunächst von ärztlicher Seite aus geklärt werden "welcher" von den Persönlichkeitsteilen vergewaltigt wurde.(Ich kann es leider nicht anders ausdrücken).

Das kann nur ganz behutsam, in erster Linie durch die Ärzte geschehen. An dieser Klärung ist es sinnvoll die Betreuer zu beteiligen um danach zu entscheiden wie und ob es weitergehen könnte. Evtl.

Zitat:
Ist eine Betreuerin nicht in der Pflicht bei solch einer tat Strafanzeige zu erstellen?
Wenn es sich wirklich um eine Straftat handelte. Was aber nicht gleichbedeutend mit der dem Satz ist: deine Freundin lügt.

Zitat:
Das verstehe ich absolut nicht !
Ich möchte es unbedingt nochmal näher erläutert haben!
Bei der Erkrankung deiner Freundin kann es Dinge oder auch Menschen geben die "triggern", also alleine durch Geruch, Gestik, Sprache, Aussehen oder was immer bestimmte Situationen hervorrufen und verstärken. Das heisst nicht zwingend dass es diese Situationen wirklich gab.

Ich halte es in der Realität zwar für wenig wahrscheinlich dass die Zusammensetzung einer Station sich nach Möglichkeiten des triggerns richten kann indem Menschen verlegt werden aber du sagtest das so.

Zitat:
Es ist aber nicht meine Aufgabe, strafrechtliche Wertungen vorzunehmen.
Das bedeutet dass man als Betreuer nicht im Vorfeld entscheidet ob eine Behauptung/Straftat stattgefunden hat.

Bei dem was du geschildert hast ist es sehr gut möglich dass eine "Vergewaltigung" an einem der Persönlichkeitsteile deiner Freundin in ihrem Erleben stattgefunden hat- das muss ernst genommen werden- aber evtl. war dieser Teil nicht die Person die sich gerade auf der Psychiatrie befindet. Dann ist es aber keine Straftat.

Diese Unterschiede herauszuarbeiten kann nicht Betreueraufgabe sein denn dazu fehlt es an Wissen und der entsprechenden Ausbildung. Das kann nur in einer sehr engen Zusammenarbeit mit den Ärzten geschehen. Auch ein Anwalt würde hier zunächst mehr Schaden anrichten mit Aktivitäten.

E ist ein sehr schwieriger Fall den du hier vorträgst. Es kann auch leicht zu dem Missverständnis kommen: mir wird einfach nicht geglaubt.
Deshalb sagte ich eingangs, und das habe ich bitter ernst gemeint: Wir hier werden dir aus Gründen der Seriosität nicht weiterhelfen können.
Das Ganze muss direkt vor Ort, von den Betreuern und mit den Ärzten von euch beiden zusammen bearbeitet werden.

Nimm den Rat von Imre und mir an:
[quote]Aber fangt erst mal mit den Betreuern an. Deren Unterstützung werden ihr brauchen. Die von den Ärzten (der Chefärztin) auch.
denn:
Zitat:
Die multiple Persönlichkeitsstörung Deiner Freundin ist eine sehr komplizierte Sache. Nicht nur von der Erkrankung als solcher her, sondern auch, weil sie nur von wenigen Ärzten erkannt und auch akzeptiert wird. So wie ein 6-er im Lotto, den man gar nicht glauben kann.
Sei sicher, dass einige User hier bereits Umgang mit dem Krankheitsbild: mutiple Persönlichkeit hatten und deshalb genau wissen wovon sie reden und warum wir dringend vor übereilten Aktionen nach aussen, also z.B. auch Strafanzeige, abraten bevor nicht die anderen Wege gründlich und gemeinsam beschritten wurden.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.11.2017, 19:45   #9
Stammgast
 
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Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 684
Standard

Moin,

eine Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Bei Kenntnis muss die Polizei ermitteln. Zur Anzeige kann (sollte) es jeder bringen dem Tatort, Opfer und vielleicht Tatzeit bekannt ist und der stichhaltige Beweise hat oder Zeugen benennen kann. Das kann auch der Freund des Opfers machen, sofern er stichhaltige Angaben des Opfers weitergeben kann. Und es kostet nichts.

Das Opfer wird ein Anhörungstermin bei der Polizei bekommen. Hier vorher als Opfer einen Rechtsanwalt aufsuchen oder bei der Anhörung auf einen Rechtsanwalt bestehen. Notfalls auf den §§ 397 a StPO (Strafprozessordnung) aufmerksam machen.

Nochmal zum Offizialdelikt: Solch eine Anzeige kann nicht wieder zurückgezogen werden. Selbst wenn, die Polzei wird dennoch ermitteln. Also aufpassen und keine falschen Verdächtigungen auszusprechen, das wäre dann selbst evtl. eine strafbare Handlung.

Die Polizei wird dann unter Vorgabe der Staatsanwaltschaft prüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegt, und diese Handlung wird dann gegebenenfalls seitens ser Staatsanwaltschaft angeklagt.

Ich denke, mehr ist hier nicht zu sagen oder zu streiten.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 11.11.2017, 09:38   #10
betreuter827651
Gast
 
Beiträge: n/a
Idee Anzeige erstatten

Sofern es sich bei dem Bericht um wahrheitsgemäße Aussagen handelt, steht es Dir selbstverständlich frei, selber Anzeige zu erstatten. Da brauchst Du keinen Anwalt oder sonst irgend etwas. Anzeige erstatten kann jeder, der Kenntnis von einer Straftat erhält.

Ich möchte Dich und Deine Freundin auch gleich darauf hinweisen, dass der Tatbestand der falschen Verdächtigung ebenfalls strafrechtlich verfolgt wird.

Um welche Psychiatrie soll es sich denn handeln?

Gruß,
Christian

Geändert von betreuter827651 (11.11.2017 um 09:38 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler korrigiert
 
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