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Meine Mutter wird sterben!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine Mutter wird sterben! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, seit November hat meine Mutter ja einen Berufsbetreuer der dafür gesorgt hat das sie in ein Heim kommt usw.. ...


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Alt 30.12.2017, 14:53   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.12.2017
Beiträge: 9
Standard Meine Mutter wird sterben!

Hallo,

seit November hat meine Mutter ja einen Berufsbetreuer
der dafür gesorgt hat das sie in ein Heim kommt usw..

Jetzt habe ich Donnerstag Nachmittag einen Anruf von der Notaufnahme des KH bekommen, weil der Betreuer nicht zu erreichen war.

Da ich ja selber nicht in der Lage bin meine Mutter zu besuchen, fährt dann der Betreuer zum KH?

Gibt er die Kopie der Patientenverfügung dort ab?

Ich bekomme tel. keine Auskünfte.

Falls meine Mutter stirbt ist er dann immer noch für die Wohnungskündigung und Entrümpelung zuständig?
Wer kümmert sich um die Beerdigung usw.usw..
Seine Betreuung endet im Mai 2018 , aber was ist in diesem Fall?

Kann ihn ja erst am 2. 1. im neuen Jahr wieder erreichen.

VlG

die traurige Inge
ipdet ist offline  
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Alt 30.12.2017, 15:44   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Inge

Erst mal wnsche ich Dir viel Glück und viel Kraft und dass Deine Mutter sich wieder erholt und nicht leiden muss.

Wenn eine Patientenverfügung besteht: Ist sie dem Betreuer bekannt? Falls nicht, dann sende sie ihm zu. Am besten per FAX.

Wenn Deine Mutter schon am Donnerstag in das Krankenhaus gekommen ist, und man den Betreuer nicht gleich ereicht hat, so wird er doch sicherlich einen Anrufbeantworter haben und ihn auch abhören. Notfalls kannst Du ihm das ja auch noch mal draufsprechen.
Falls ihm vom Krankenhaus schon auf das Band gesprochen wurde, wird er von sich aus dort Kontakt aufnehmen und das nötige regeln.

Dass das Krankenhaus Dir keine Auskünfte erteilt ist zwar nicht gerade schön, aber es ist so vorgeschrieben. Sie dürfen es nicht bzw. nur dann, wenn Deine Mutter es ausdrücklich wünscht oder der Betreuer eine Einwilligung dazu gegeben hat.

Falls Deine Mutter sterben sollte, ist ab diesem Zeitpunkt die Betreuung beendet, auch wenn im Betreuungsbeschluss ein späteres Datum stehen sollte. Das sieht das Gesetz so vor.
Ab dann haben sich die Erben um die Bestattung, Auflösung der Wohnung und die ganzen Sachen zu kümmern. Der Betreuer darf es nicht mehr.
Er hat dann einen Abschlussbericht zu schreiben, bei Vermögenssorge auch eine Rechnungslegung bis zum Todestag anzufertigen und die Unterlagen an die Erben herauszugeben.
Es gibt noch die sogenannte "Notgeschäftsführung", die aber nur Dinge betrifft, die erledigt werden müssen um akute Gefahren für Leben (z.B. von Haustieren) oder wichtigen Vermögenswerten abzuwehren (z.B. Sicherung des Wohnraumes und Heizung anwerfen, falls strenger Frost ansteht - damit die Rohre nicht platzen). Also nur ganz wenige Dinge.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.12.2017, 12:50   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
Standard Mutter im Krankenhaus

Hallo Ipdet, hast Du keinen Pflegedienst, der Dich ins Krankenhaus begleiten könnte (evtl. im Rollstuhl o.ä.) ??
Bitte PN , wenn Du in BW wohnst!
Viel Kraft erstmal von Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 31.12.2017, 15:38   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
Standard

@motzeralla: deiner mama auch alles erdenklich gute und das sie
keine schmerzen hat.

@imre: das die Betreuung mit dem Tod endet, habe ich so auch
gehört. aber da gibt es doch noch ein nachlaßpfleger? ist er nur
zuständig wenn jemand keine erben hatte?
katja30031983 ist offline  
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Alt 31.12.2017, 16:36   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
aber da gibt es doch noch ein nachlaßpfleger? ist er nur
zuständig wenn jemand keine erben hatte?
Richtig!

Wenn Erben vorhanden sind wird kein Nachlaßpfleger benötigt.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.01.2018, 08:43   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.12.2017
Beiträge: 9
Standard Mutter ist gestorben

Vielen Dank für die lieben Antworten und ein gutes
Jahr 2018 wünsche ich.

Bin mit den Nerven fertig.
Der Betreuer will die Lebensversicherungspolice meiner Mutter nicht zurückbringen, sondern der Bestatter soll ihn erstmal anrufen.
Wozu, wofür, er ist raus.

Ich möchte das er mir die Wohnungsschlüssel zurückbringt, sämtliche Papier wie den Personalausweis uasw. und jetzt sperrt der sich irgendwie.

Seine Rechnung kann er auch direkt mitbringen damit ich ihn bezahlen kann.
Wo ist denn jetzt das Problem.

Kann mir jemand sagen wieviel er wohl berechnen wird vom 24.11. bis 28.12.2017?
Die Rente meiner Mutter betrug 1300 Euro.

Jetzt kann ich die Wohnung entrümpeln lassen und sämtliche Umzugskartons fürs Heim stehen auch noch da.

Frag mich nur wie ich das schaffen soll.

Aber die Police ist das allerwichtigste, was will er denn damit noch?

LG
Inge

Ach es geht dabi um kein Vermögen sondern kediglich um 8000,00
Euro wovon ich den Betreuer, die kurze Heimunterbringung, die Beerdigung, die Entrümpelung und die drei Wohnungsmieten noch bezahlen muss.

Geändert von ipdet (08.01.2018 um 08:58 Uhr)
ipdet ist offline  
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Alt 08.01.2018, 10:20   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Der Betreuer will die Lebensversicherungspolice meiner Mutter nicht zurückbringen, sondern der Bestatter soll ihn erstmal anrufen.
Wozu, wofür, er ist raus.

Ich möchte das er mir die Wohnungsschlüssel zurückbringt, sämtliche Papier wie den Personalausweis uasw. und jetzt sperrt der sich irgendwie.

Seine Rechnung kann er auch direkt mitbringen damit ich ihn bezahlen kann.
Wo ist denn jetzt das Problem.
Das Problem liegt evtl. darin, dass der Betreuer zunächst einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung für das Gericht anfertigen muss. Dazu können Unterlagen durchaus noch benötigt werden.
Das zweite Problem könnte sein, dass es in Betreuungen zwar eine Herausgabepflicht aber auch eine Holpflicht desjenigen gibt der die Dinge haben möchte.
Und ein weiteres Problem könnte sein, dass die Erbschaft klar nachvollziehbar sein muss, nicht dass auf einmal noch jemad auftaucht.

Seine Rechnung darfst du nicht zahlen, er muss diese ans Gericht erst stellen, sie muss bewilligt werden und dann frühestens könnte von dir gezahlt werden.

Ob bei einem Todesfall noch drei Mieten gezahlt werden müssen könnte fraglich sein. Vielleicht liesse sich z.B ein Nachmieter finden und damit wäre Geld gespart.

Für einen Monat Betreuung fallen in der Regel im ersten Zeitraum ca 300 bis 330 Euro an. Genau kann das keiner sagen, dazu müssten die konkreten Daten bekannt sein.

Zitat:
Jetzt kann ich die Wohnung entrümpeln lassen und sämtliche Umzugskartons fürs Heim stehen auch noch da.
Vielleicht lässt sich ein Entrümpler finden oder eine caritative Organsiation die Verwertbares anrechnen.

Leider muss man als Angehöriger auch bei einem Todesfall etwas Geduld haben. Es sind oft noch sehr viele Dinge zunächst zu beenden bevor es an andere Übergaben gehen kann. Traurig einerseits aber wahr andererseits.
Alles Gute
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.01.2018, 10:46   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Der Betreuer will die Lebensversicherungspolice meiner Mutter nicht zurückbringen, sondern der Bestatter soll ihn erstmal anrufen.
Wie Michaela schon geschrieben hat muss der Betreuer dir keine Unterlagen vorbeibringen, er muss sie jedoch an Berechtigte herausgeben.

Ob die Lebensversicherung jedoch überhaupt Bestandteil des Erbes ist kommt darauf an wie die Bezugsberechtigung geregelt ist.

Zitat:
sondern kediglich um 8000,00
Euro wovon ich den Betreuer, die kurze Heimunterbringung, die Beerdigung, die Entrümpelung und die drei Wohnungsmieten noch bezahlen muss
Bei der Betreuervergütung kommt es auf den Wert des Nettonachlasses (d.h. nach Abzug der Bestattungskosten etc.) an. Erst wenn das Vermögen der verstorbenen Mutter dann immer noch den Erbenfreibetrag von 2496 (§1836 e BGB Abs.2) übersteigt und vollständig daraus gezahlt werden kann wären die Betreuungskosten aus dem Nachlass zu zahlen.

Zum Nachlass zählt eben nicht zwingend die Lebensversicherung.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 08.01.2018, 11:39   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.12.2017
Beiträge: 9
Standard

Danke,

es würde ein Nachlassverwalter eingesetzt hat er mir gesagt.

Weil die Versicherung über 5000 Euro liegt, meine Mutter damit vermögend ist.

Da gibt es aber einen Beerdigungsvorvertrag über 3000 Euro und eine Abtretungserklärung für den Rest.

Ich blicke nicht mehr durch, werde mir wohl einen RA nehmen müssen.

Ich bin am Ende.

Danke nochmal und

vlG

Inge
ipdet ist offline  
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Alt 08.01.2018, 12:27   #10
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Du brauchst keinen Rechtsanwalt.

Die Aussage mit dem Nachlassverwalter ist Quatsch - ein Nachlassverwalter wird nur bestellt, wenn keine Erben bekannt sind und es ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich des Nachlasses gibt.

Solltest du Erbe geworden sein, kannst du die Herausgabe der Unterlagen gegenüber dem Betreuer verlangen, dafür musst du aber nachweisen, dass du Erbe bist. Diesen Nachweis kannst du mit einem Erbschein führen. Sollte es mehrere Erben geben, darf der Betreuer nur an alle Erben gemeinschaftlich herausgeben.

Solltest du Alleinerbe geworden sein, musst du zunächst diesen Nachweis erbringen.

Völlig unabhängig von der Herausgabe der Versicherungsurkunde ist die Bestattungspflicht zu beurteilen, die richtet sich nach dem Bestattungsgesetz - bestattungspflichtige Personen sind : Ehegatte, Kinder etc. (ergibt sich aus § 16 BestG).

Der Betreuer muss seinen Vergütungsantrag an das Gericht stellen, dieses wird diesen dann an die Erben zur Prüfung und evtl. Stellungnahme weiterleiten und dann die Vergütung festsetzen.

Erst wenn du einen rechtskräftigen Beschluss vom Betreuungsgericht erhältst, ist die Vergütung von dir zu zahlen.

Ich hoffe, du kannst mit dieser Antwort etwas anfangen, ansonsten gilt: erst einmal die Ruhe bewahren.
Schnieder ist offline  
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