Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine Mutter wird sterben! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
seit November hat meine Mutter ja einen Berufsbetreuer
der dafür gesorgt hat das sie in ein Heim kommt usw..
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30.12.2017, 14:53 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.12.2017
Beiträge: 9
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Meine Mutter wird sterben!
Hallo,
seit November hat meine Mutter ja einen Berufsbetreuer der dafür gesorgt hat das sie in ein Heim kommt usw.. Jetzt habe ich Donnerstag Nachmittag einen Anruf von der Notaufnahme des KH bekommen, weil der Betreuer nicht zu erreichen war. Da ich ja selber nicht in der Lage bin meine Mutter zu besuchen, fährt dann der Betreuer zum KH? Gibt er die Kopie der Patientenverfügung dort ab? Ich bekomme tel. keine Auskünfte. Falls meine Mutter stirbt ist er dann immer noch für die Wohnungskündigung und Entrümpelung zuständig? Wer kümmert sich um die Beerdigung usw.usw.. Seine Betreuung endet im Mai 2018 , aber was ist in diesem Fall? Kann ihn ja erst am 2. 1. im neuen Jahr wieder erreichen. VlG die traurige Inge |
30.12.2017, 15:44 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Inge
Erst mal wnsche ich Dir viel Glück und viel Kraft und dass Deine Mutter sich wieder erholt und nicht leiden muss. Wenn eine Patientenverfügung besteht: Ist sie dem Betreuer bekannt? Falls nicht, dann sende sie ihm zu. Am besten per FAX. Wenn Deine Mutter schon am Donnerstag in das Krankenhaus gekommen ist, und man den Betreuer nicht gleich ereicht hat, so wird er doch sicherlich einen Anrufbeantworter haben und ihn auch abhören. Notfalls kannst Du ihm das ja auch noch mal draufsprechen. Falls ihm vom Krankenhaus schon auf das Band gesprochen wurde, wird er von sich aus dort Kontakt aufnehmen und das nötige regeln. Dass das Krankenhaus Dir keine Auskünfte erteilt ist zwar nicht gerade schön, aber es ist so vorgeschrieben. Sie dürfen es nicht bzw. nur dann, wenn Deine Mutter es ausdrücklich wünscht oder der Betreuer eine Einwilligung dazu gegeben hat. Falls Deine Mutter sterben sollte, ist ab diesem Zeitpunkt die Betreuung beendet, auch wenn im Betreuungsbeschluss ein späteres Datum stehen sollte. Das sieht das Gesetz so vor. Ab dann haben sich die Erben um die Bestattung, Auflösung der Wohnung und die ganzen Sachen zu kümmern. Der Betreuer darf es nicht mehr. Er hat dann einen Abschlussbericht zu schreiben, bei Vermögenssorge auch eine Rechnungslegung bis zum Todestag anzufertigen und die Unterlagen an die Erben herauszugeben. Es gibt noch die sogenannte "Notgeschäftsführung", die aber nur Dinge betrifft, die erledigt werden müssen um akute Gefahren für Leben (z.B. von Haustieren) oder wichtigen Vermögenswerten abzuwehren (z.B. Sicherung des Wohnraumes und Heizung anwerfen, falls strenger Frost ansteht - damit die Rohre nicht platzen). Also nur ganz wenige Dinge. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
31.12.2017, 12:50 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
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Mutter im Krankenhaus
Hallo Ipdet, hast Du keinen Pflegedienst, der Dich ins Krankenhaus begleiten könnte (evtl. im Rollstuhl o.ä.) ??
Bitte PN , wenn Du in BW wohnst! Viel Kraft erstmal von Motzerella |
31.12.2017, 15:38 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
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@motzeralla: deiner mama auch alles erdenklich gute und das sie
keine schmerzen hat. @imre: das die Betreuung mit dem Tod endet, habe ich so auch gehört. aber da gibt es doch noch ein nachlaßpfleger? ist er nur zuständig wenn jemand keine erben hatte? |
31.12.2017, 16:36 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Wenn Erben vorhanden sind wird kein Nachlaßpfleger benötigt.
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08.01.2018, 08:43 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.12.2017
Beiträge: 9
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Mutter ist gestorben
Vielen Dank für die lieben Antworten und ein gutes
Jahr 2018 wünsche ich. Bin mit den Nerven fertig. Der Betreuer will die Lebensversicherungspolice meiner Mutter nicht zurückbringen, sondern der Bestatter soll ihn erstmal anrufen. Wozu, wofür, er ist raus. Ich möchte das er mir die Wohnungsschlüssel zurückbringt, sämtliche Papier wie den Personalausweis uasw. und jetzt sperrt der sich irgendwie. Seine Rechnung kann er auch direkt mitbringen damit ich ihn bezahlen kann. Wo ist denn jetzt das Problem. Kann mir jemand sagen wieviel er wohl berechnen wird vom 24.11. bis 28.12.2017? Die Rente meiner Mutter betrug 1300 Euro. Jetzt kann ich die Wohnung entrümpeln lassen und sämtliche Umzugskartons fürs Heim stehen auch noch da. Frag mich nur wie ich das schaffen soll. Aber die Police ist das allerwichtigste, was will er denn damit noch? LG Inge Ach es geht dabi um kein Vermögen sondern kediglich um 8000,00 Euro wovon ich den Betreuer, die kurze Heimunterbringung, die Beerdigung, die Entrümpelung und die drei Wohnungsmieten noch bezahlen muss. Geändert von ipdet (08.01.2018 um 08:58 Uhr) |
08.01.2018, 10:20 | #7 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das zweite Problem könnte sein, dass es in Betreuungen zwar eine Herausgabepflicht aber auch eine Holpflicht desjenigen gibt der die Dinge haben möchte. Und ein weiteres Problem könnte sein, dass die Erbschaft klar nachvollziehbar sein muss, nicht dass auf einmal noch jemad auftaucht. Seine Rechnung darfst du nicht zahlen, er muss diese ans Gericht erst stellen, sie muss bewilligt werden und dann frühestens könnte von dir gezahlt werden. Ob bei einem Todesfall noch drei Mieten gezahlt werden müssen könnte fraglich sein. Vielleicht liesse sich z.B ein Nachmieter finden und damit wäre Geld gespart. Für einen Monat Betreuung fallen in der Regel im ersten Zeitraum ca 300 bis 330 Euro an. Genau kann das keiner sagen, dazu müssten die konkreten Daten bekannt sein. Zitat:
Leider muss man als Angehöriger auch bei einem Todesfall etwas Geduld haben. Es sind oft noch sehr viele Dinge zunächst zu beenden bevor es an andere Übergaben gehen kann. Traurig einerseits aber wahr andererseits. Alles Gute
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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08.01.2018, 10:46 | #8 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Ob die Lebensversicherung jedoch überhaupt Bestandteil des Erbes ist kommt darauf an wie die Bezugsberechtigung geregelt ist. Zitat:
Zum Nachlass zählt eben nicht zwingend die Lebensversicherung.
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08.01.2018, 11:39 | #9 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.12.2017
Beiträge: 9
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Danke,
es würde ein Nachlassverwalter eingesetzt hat er mir gesagt. Weil die Versicherung über 5000 Euro liegt, meine Mutter damit vermögend ist. Da gibt es aber einen Beerdigungsvorvertrag über 3000 Euro und eine Abtretungserklärung für den Rest. Ich blicke nicht mehr durch, werde mir wohl einen RA nehmen müssen. Ich bin am Ende. Danke nochmal und vlG Inge |
08.01.2018, 12:27 | #10 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du brauchst keinen Rechtsanwalt.
Die Aussage mit dem Nachlassverwalter ist Quatsch - ein Nachlassverwalter wird nur bestellt, wenn keine Erben bekannt sind und es ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich des Nachlasses gibt. Solltest du Erbe geworden sein, kannst du die Herausgabe der Unterlagen gegenüber dem Betreuer verlangen, dafür musst du aber nachweisen, dass du Erbe bist. Diesen Nachweis kannst du mit einem Erbschein führen. Sollte es mehrere Erben geben, darf der Betreuer nur an alle Erben gemeinschaftlich herausgeben. Solltest du Alleinerbe geworden sein, musst du zunächst diesen Nachweis erbringen. Völlig unabhängig von der Herausgabe der Versicherungsurkunde ist die Bestattungspflicht zu beurteilen, die richtet sich nach dem Bestattungsgesetz - bestattungspflichtige Personen sind : Ehegatte, Kinder etc. (ergibt sich aus § 16 BestG). Der Betreuer muss seinen Vergütungsantrag an das Gericht stellen, dieses wird diesen dann an die Erben zur Prüfung und evtl. Stellungnahme weiterleiten und dann die Vergütung festsetzen. Erst wenn du einen rechtskräftigen Beschluss vom Betreuungsgericht erhältst, ist die Vergütung von dir zu zahlen. Ich hoffe, du kannst mit dieser Antwort etwas anfangen, ansonsten gilt: erst einmal die Ruhe bewahren. |
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