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Gesetzlicher Betreuer/Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzlicher Betreuer/Unterbringung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Ich bin neu hier, und möchte Euch hern'um Rat fragen - schon im Neuen Jahr 2018 Ich habe seit ...


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Alt 01.01.2018, 18:07   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.12.2017
Beiträge: 5
Standard Gesetzlicher Betreuer/Unterbringung

Hallo,
Ich bin neu hier, und möchte Euch hern'um Rat fragen - schon im Neuen Jahr 2018

Ich habe seit 4 Jahren einen gesetzlichen Betreuer.
Ich habe eine psychosomat.Erkrankung und Ängste.

Der Betreuer wurde damals schon aktiv, mit einer Unterbringung, obwohl er noch nicht urkundlich bestellt war.
Ist das rechtens??
Auch war bei der Anhörung nur Gesundheitsfürsorge vereinbart- nach der 1.Unterbringung plötzlich alle Bereiche?!

Meine Erkrankung und Leben hat sich dadurch verschlechtert.
Ich hatte die letzten 3 Jahre ständig Unterbringungen anstatt Unterstützung/Entlastung bei meiner Problematik.

Auch komuniziert die Betreuerin hinter meinem Rücken mit anderen, leitet keine Dokumente an mich weiter, erst dann wenn ich anrufe und Sie darum bitte.
Idt das normal?

Die letzte Unterbringung (ohne Anhörung) hatte ich 1 Jahr in einer therapeutischen Wohngruppe.
Ich musste dafür meine befristete Rente einsetzen für eine vollstationäre Eingliederungsmassnahme.sgb$54
Mich hat das so sehr belastet, dass der Verlauf der Massnahme noch zusätzlich negativ gelaufen ist.
Ich musste ca 7000€ einsetzen.
Zahlt so eine Massnahme nicht die Krankenkasse oder Rentenversicherung (SGBXII88/92/55??)

Dafür mein Erspartes (festverzinslicher Depot/vermögenswirksane Leistung) angespart aus meiner 11 Jährigen Berufl.Tätigkeit für ambulant betreutes Wohnen (10000€)

Kann das alles so sein oder das nicht rechtens?

Beu mir läuft alles so unglücklich, dass jetzt meun gesamtes Erspartes weg ist und mein Zustand schlechter.
Kleine Chancen konnte ich nicht nutzen ggf.

Bin ich undankbar über "DIESE" Hilfe, oder idt die Arbeit des Betreuers falsch und nicht rechtens?

Ich wäre über Eure Hilfe sehr dankbar!
Gutes Neues Jahr, nebenbei

Der Beitrag wurde verschoben da er in den Vorstellungen falsch war
Hase1 ist offline  
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Alt 01.01.2018, 21:31   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Zitat:
Zitat von Hase1 Beitrag anzeigen
Ich habe seit 4 Jahren einen gesetzlichen Betreuer.
Ich habe eine psychosomat.Erkrankung und Ängste.
...
Der Betreuer wurde damals schon aktiv, mit einer Unterbringung, obwohl er noch nicht urkundlich bestellt war.
Ist das rechtens??
Nein. Aber das geht auch gar nicht. Prüfe einmal nach, ob die Unterbringung nicht nach dem PsychKG gelaufen ist. Diese Art der Unterbringung geht ohne einen Betreuer.
Der Betreuer ist wahrscheinlich erst im Laufe der Unterbringung bestellt worden und hat mit dem Unterbringungsbeschluss (zumindest mit dem vor seiner Zeit) nichts zu tun.


Zitat:
Zitat von Hase1 Beitrag anzeigen
Auch war bei der Anhörung nur Gesundheitsfürsorge vereinbart- nach der 1.Unterbringung plötzlich alle Bereiche?!
Ein Richter vereinbart nichts. Er entscheidet.
D.h. er hat Dich angehört, aber genauso auch die Ärzte und ggf. die Betreuungsstelle und dann entschieden, dass er noch weitere Aufgabenbereiche beschließt.

Zitat:
Zitat von Hase1 Beitrag anzeigen
Auch komuniziert die Betreuerin hinter meinem Rücken mit anderen, leitet keine Dokumente an mich weiter, erst dann wenn ich anrufe und Sie darum bitte.
Ist das normal?
Das solltest Du mal mit Deinem Betreuer besprechen und gemeinsam mit ihm regeln, welche Sachen Du haben willst und er an Dich (zumindest in Kopie) weiterleitet. Gemeinsame Gespräche helfen da gut weiter, um miteinander auskommen zu können.

Zitat:
Zitat von Hase1 Beitrag anzeigen
Meine Erkrankung und Leben hat sich dadurch verschlechtert.
Ich hatte die letzten 3 Jahre ständig Unterbringungen anstatt Unterstützung/Entlastung bei meiner Problematik...

...Die letzte Unterbringung (ohne Anhörung) hatte ich 1 Jahr in einer therapeutischen Wohngruppe.
Ich musste dafür meine befristete Rente einsetzen für eine vollstationäre Eingliederungsmassnahme.sgb$54
Uuuups!
Hier muss etwas grundsätzlich auseinander gehalten werden:
Eine Unterbringung gegen Deinen Willen in einem Krankenhaus oder in einem geschlossenen (!) Heim ist genehmigungspflichtig. Da kann Dich ein Betreuer mit einem gerichtlichen Beschluss unterbringen.

Eine therapeutische Wohngruppe, ein offenes Heim und auch eine offene Station in einem Krankenhaus hat nichts mit einer Unterbringung zu tun, die vom Gericht genehmigt werden muss.
Weil Du dort im Prinzip jederzeit rauskannst (Du bist da nicht eingeschlossen) ist da ein Gerichtsbeschluss nicht nötig.
Dein Betreuer würde vom Gericht sogar ausgelacht (oder für doof befunden) werden, wenn er dafür eine Genehmigung beantragen würde.

Zitat:
Zitat von Hase1 Beitrag anzeigen
Zahlt so eine Massnahme nicht die Krankenkasse oder Rentenversicherung (SGBXII88/92/55??)
Nein. Die Maßnahmen nach dem SGB XII zahlt das Sozialamt, nicht die Krankenkasse oder die Rentenkasse.
Das Sozialamt zahlt aber auch erst dann, wenn jemand es selber nicht mehr bezahlen kann. Deshalb mußtest Du erst einmal Dein eigenes Vermögen einsetzen, bis Dein sogenannter "Freibetrag" erreicht war. Ab dann ist das Sozialamt dran.

Du bist da nicht der einzige, der schimpft. Das tut jeder, der erstmal seinen Notgroschen verbraten muss, bevor das Sozialamt zahlt. Den hast Du ja schließlich auch mühsam angespart.
Für Dich.
Aber wenn Du eine seelische Krise hast und mit Deinen Ängsten nicht mehr ein noch aus weißt, dann Benötigst Du Hilfe, die Du ja vielleicht auch gerne annimmst.
Wenn Du dann mit Deinem Geld dafür bezahlst, dann verwendest Du das Geld auch für Dich.

Dir auch ein schönes neues Jahr
MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.01.2018, 21:47   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.12.2017
Beiträge: 5
Standard

Hallo Imre,

Herzlichen Dank für Deine ausführliche Nachricht.

Zum 1.)Punkt muss ich nochmal sagen:
Ich hatte eine Anhörung beim Notariat am 10.Mai 2015 bzgl.Bestellung für einen gesetzlicher Betreuer. Bis dahin hatte ich denoch noch keinen gesetzlichen Betreuer.

Am 30.Mai 2015 kam die Betreuerin zu mir nach Hause zum Gespräch.
Am nächsten Tag, OHNE Ankündigung , kam Sie mit dem Richter in meine Wohnung und hat mich mit dem Richter über ein Schnellverfahren und ohne Arzt mit Unterbringung in die Klinik einweisen lassen.
In der Klinik am 02.Juni 2015 ohne meine Zustimmung wurde die Urkunde über alle Bereiche erstellt.

Ambulant habe ich keinen Arzt.
Kann das der Klinikarzt beantragt haben, der mich nicht kennt?

Das Wohnheim war offen/aber kann man auch schliessen.

Es wurde eine Unterbringung für 1 Jahr eingeholt-ohne nochmal eine Anhörung bekommen zu haben.
Ich konnte trotzdem tagsüber raus-abens bis 21 musste ich zurücksein, ansonsten würde die Polizei gerufen.

Ich stimme dir zu, ich beteilge mich anteilig gerne an sinnvollen Massnahmen um wieder fit zu werden. Anteilig-auch für die eigene Motivation.
Ansonsten wird man vielleicht auch lustlos wenn man alles bezahlt bekommt?!

Demotivierend ist allerdings wenn man um e
Sein Gesamtes Geld gebracht wird (wie ich) und dann noch keinen Benefit hat in der Massnahne. Das ist für meine Nerven zuviel. Es belastet mich bei .einer Genesung.
Auch sind Unterbringungen belastend. Das ist unzumutbar für die Psyche. Das kann man gar nicht erklären. Es tut einem nicht gut und Lebensschwung benommt man dadurch ganz bestimmt nicht!

Das ist unzumutbar.

Ich habe eine körperliche Erkrankung mit Ängsten.muss viel Sport machen und benötige spezielle Ernährung u.a
Es war ein Psychatr Wohnheim - nicht unbedingt 100% richtiger Platz. Auch eher Heim...und ich habe eune eigene Wohnung.
Mir wurde leider noch unterstellt, dass ich mir die Krankheit einbilde und einen Wahn habe. Vielleicht Missverständnisse?!

Arztberichte/Blutwerte liegen jedoch vor.
Es ist alles überhaupt nicht rund.
Hätte man eine Unterbringung vorzeitig auflösen können?
Ist das Möglich aich in einem Heim?
Mir wurde gesagt nur im Krankenhaus kann man eine Unterbringung auflösen nicht einem Heim stimmt das, oder wurde ich falsch informiert?

Zu einem Anwalt möchte ich nicht, das kostet mich kraft die ich ggf. nicht habe?!

Vielleicht fällt Dir nochmal etwas ein.
Ist das Forum hier ausHH
Lg

Geändert von Hase1 (01.01.2018 um 21:56 Uhr)
Hase1 ist offline  
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Alt 02.01.2018, 08:54   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Am 30.Mai 2015 kam die Betreuerin zu mir nach Hause zum Gespräch.
Am nächsten Tag, OHNE Ankündigung , kam Sie mit dem Richter in meine Wohnung und hat mich mit dem Richter über ein Schnellverfahren und ohne Arzt mit Unterbringung in die Klinik einweisen lassen.
In der Klinik am 02.Juni 2015 ohne meine Zustimmung wurde die Urkunde über alle Bereiche erstellt.
Das was du Schnellverfahren nennst heisst: Gefahr in Verzug.
Wenn ein Richter den deutlichen Eindruck hat, dass derjenige dringend sofortige Hilfe benötigt kann er das tun. Der Betreuer übrigens auch.

Zitat:
Ich hatte eine Anhörung beim Notariat am 10.Mai 2015 bzgl.Bestellung für einen gesetzlicher Betreuer.
In einer Anhörung kann die Bestellung sofort ausgesprochen werden. Kann es sein, dass du das überhört hast bei dem Termin?

Zitat:
Es wurde eine Unterbringung für 1 Jahr eingeholt-ohne nochmal eine Anhörung bekommen zu haben.
Das ist rechtlich nicht möglich.
Die persönliche Anhörung vor einer langfristigen Unterbringung ist vorgeschrieben.
Schau nochmal in deinen Briefen vom Gericht nach ob du dazu wirklich keine Terminsladung findest. Ein evtl. Einwand, ich bekomme meine Post nicht, kann nicht zählen. In Betreuungsangelegenheiten bekommen immer beide, der Betreuer und der Betreute die Post vom Gericht.

Zitat:
Demotivierend ist allerdings wenn man um e
Sein Gesamtes Geld gebracht wird (wie ich)
Es ist so, das eigene Vermögen muss für die eigene Gesundheit eingesetzt werden.
Allerrdings gibt es auch dabei sog. Schonbeträge.
Das sind: Riesterverträge, diese sind geschützt vor In- Anspruchnahme und die Grenze, wann das eigene Vermögen nicht weiter eingesetzt werden muss lagen bis zum 1.4.201 bei
2 600 Euro. Ab dem 1.4.2017 ist die Grenze bei 5 000 Euro.
Einer dieser beiden Beträge muss weiterhin vorhanden sein.

Zitat:
Mir wurde leider noch unterstellt, dass ich mir die Krankheit einbilde und einen Wahn habe. Vielleicht Missverständnisse?!
Wenn diese Diagnosen jetzt im Raum stehen dann hat ein Arzt die gestellt. Um ein "Missverständnis" handelt es sich dabei sicher nicht.

Zitat:
Arztberichte/Blutwerte liegen jedoch vor.
Wenn du deine Arztberichte hast, dann schau nochmal genau unter dem Punkt der Diagnosen nach, vielleicht bekommst du so einen Anhaltspunkt. Blutwerte haben damit nichts zu tun.

Zitat:
Mir wurde gesagt nur im Krankenhaus kann man eine Unterbringung auflösen nicht einem Heim stimmt das, oder wurde ich falsch informiert?
Ganz ganz selten und nur unter ganz besonderen Umständen ist jemand langfristig in einer Klinik untergebracht.Langfristige Unterbringungen finden in den geeigneten Einrichtungen, also dem was du Heim nennst statt. Natürlich kann ein Beschluss auch dort vorzeitig beendet und aufgehoben werden.
Aber- und jetzt kommts- dazu müssten alle Beteiligten: (Fach)Ärzte , Heimmitarbeiter und der Betreuer davon überzeugt sein dass dies der richtige Weg ist. Dich als Betroffenen habe ich jetzt mal aus der Aufzählung ausgelassen da du, wie die allermeisten, sowieso davon überzeugt bist dass die Unterbringung nichts nutzt.

Zitat:
und dann noch keinen Benefit hat in der Massnahne. Das ist für meine Nerven zuviel. Es belastet mich bei .einer Genesung.
Auch sind Unterbringungen belastend. Das ist unzumutbar für die Psyche. Das kann man gar nicht erklären. Es tut einem nicht gut und Lebensschwung benommt man dadurch ganz bestimmt nicht!
Dazu kann ich dir aus einer langjährigen Arbeit nur sagen: dabei hängt viel auch an der Mitarbeit meiner Kunden bei der Unterbringung ab. Gut, am Anfang ist klar, das will keiner! Letztendlich steht und fällt der Erfolg oder Misserfolg einer Unterbringung letztendlich auch mit den Erkenntnissen, hier z.B. besonders der Krankheitseinsicht des Untergebrachten.
Wer verstanden hat dass er sein Leben riskiert wenn er so weitermacht wie zuvor und wer gerne weiter am Leben bleiben will kann sich nach einiger Zeit auf das Arbeitsprogramm der Einrichtung einlassen.
Das Program kann nicht immer 1:1 für den jeweiligen Menschen gestaltet werden aber jeder kann sich bemühen etwas für sich (im Gespräch) zu finden wo sich das arbeiten daran doch lohnt.
Ich mache selten Unterbringungen da ich die meisten meiner Kunden seit langem kenne und es deshalb selten nötig ist. Einige von denen die zuvor schon einmal untergebracht waren sagen heute: das war im Nachhinein die richtige Entscheidung. Doof zwar und wir waren genervt und sauer ohne Ende aber in der Gesamtschau rückwärts: nötig und wichtig für die weitere Entwicklung.
Versuch mal drüber nachzudenken und gehe nicht davon aus, dass ich dir hier sinnlos das Ohr zutexte.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.01.2018, 11:05   #5
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 5
Standard Gesetzliche Betreuung

Hallo,
Die erste Unterbringung wurde nach dem PsychKg vorgenommen.
Was bedeutet das nochmal genau?

Wenn ich eine körperliche Erkrankung erwiesen habe, und ängste/Panik entwickelt habe, und diese nicht ernst genommen wird, sogar noch unterstellt wird, es liegt eine Einbildung vor, obwohl von Fachärzten Arzt und blutwerte vorliegen- und ich lande in einer Klinik für Psychosen, dann halte ich dasfür Körperverletzung im weitesten Sinne....

ICH habe Unterstützung benötigt, eine Einsicht liegt defintiv vor, aber nicht diese Form.
Meine körpetliche Erkrankung wurde in dieser Zeit nicht behandelt, obwohl erforderlich um Folgeschäden zu vermeiden.
Das ist nicht tragbar!!

Ich hatte keine Anhörung für diese 1jährige Unterbringung.
Ich hatte 4 Wochen in einer anderen Station zu dieser Massnahme/Unterbringung eine Anhörung. Ich war der Meinung, dass ich nicht in dieses Heim möchte und dringend die Verlegung in eine psychosomatische Klinik erforderlich wäre.

Ich wurde trotzdem in dieses Heim verlegt.
Hätte nicht dann nochmal eine Anhörung in dem Heim stattfinden müssen? Bevor die 1 jährige Unterbringung von neuem beantragt worden ist???
Bedarf nicht jede neue unterbringung eine eine neue Anhörung?
Auch die Aufklärung, dass dafür mein Geld (2600 Euro wurde mir nicht eingezogen von 12.000 Euro)
Habe ich nicht erhalten...erst nach Ablauf einer Widerspruchsfrist hat mir das der Srzt mitgeteilt und gelacht!!

Sorry, das ist nein guter Stil.
Wenn die Gesundheit nicht wieder hergesetellt wird, dann ist man krank und Sozialhilfempfänger am Ende, weil alles selbsterwirtschaftete weggenommen wird??

Möchten Sie so etwas?

Ich möchte und habe noch nie etwas beim Staat beantragt.
Ich konnte mir alles selbst erwirtschaften.

Jetzt nicht mehr, da ja fadt alles weggenommen wurde.

Ich habe eine andere Meinung dazu. Sorry.
Ich bin jung und benötige Perspektiven - aber nicht soetwas.

Das Argument, dass älteren Menschen in Pflegeheimen auch alles weggenommen wird, kann ich auch nicht teilen.

Gedetzliche Betreuer erhalten 300 Euro im Monat Vergütung. Das ist auch sehr lukrativ/Wirtschaftl.Denken.
Ich bin eine Einnahme für meine Betreuerin. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn jemand fremder auf dem Bankkonto ist, und noch Fehler macht, ist das für die eigene Genesung/Selbstbewusstsein kontraproduktiv.

Wenn man wirklich helfen möchte, geht das anders!!
Jeder ist über "gute und friedliche Hilfe sehr dankbar. Auch ich!!!!
Sorry, meine Meinung!!!
Hase1 ist offline  
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Alt 02.01.2018, 12:39   #6
Forums-Geselle
 
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Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hallo,

gerade bei Psychose/Wahnhaften Erkrankungen ist oftmals die Krankheitseinsicht nicht so gegeben wie sie sein sollte. Niemand hier unterstellt dir irgendwas noch kann etwas zu deiner Lage, oder etwas daran ändern. Die Leute probieren lediglich dir auf freundliche Art zu erklären was vorgefallen ist und warum dein Betreuer wie gehandelt hat. Probier doch auch freundlich zu bleiben statt um dich zu schlagen. Ich kann verstehen dass deine Lage nicht ganz einfach ist, ich hab ähnliches auch schon durchmachen dürfen...

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 02.01.2018, 12:42   #7
agw
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Hallo Hase1,

die Diskussion hier macht so wenig Sinn. Wenn du ein Problem mit deiner Betreuung siehst kannst du z.B. mit all deinen Unterlagen zur zuständigen Betreuungsbehörde gehen und dich dort beraten lassen.

Zitat:
Gedetzliche Betreuer erhalten 300 Euro im Monat Vergütung.
Sorry, das ist Unsinn. Die Anzahl der abrechnungsfähigen Stunden des Betreuers kannst du z.B. hier sehen: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Wenn du dich derzeit in einem Heimbefindest und mittellos bist und die Betreuung ja bereits 4 Jahre läuft bekommt er z.B noch 2,5 Std. /Monat gezahlt. Je nach seiner Vergütungsstufe sind das 67,50€ bis 110€ im Monat inklusive aller Auslagen wie Fahrtkosten ,Telefon, Porto etc..
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agw ist offline  
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Alt 02.01.2018, 13:45   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Wenn man wirklich helfen möchte, geht das anders!!
Jeder ist über "gute und friedliche Hilfe sehr dankbar. Auch ich!!!!
meine "Vor"schreiber haben dazu bereits etwas gesagt.

Ich habe dir freundlich und ausführlich auf deine Fragen geantwortet. Deine Reaktion darauf ist eher wirr und teilweise unverständlich bis hin zu inhaltlich grob unrichtig.

Überlege mal in Ruhe ob das mit deiner Krankheit und damit auch mit dem bisherigen Verlauf etwas zu tun haben könnte?
Ich bin mir ganz sicher das du mit ruhiger Überlegung erst mal weiterkommen könntest.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.01.2018, 15:25   #9
Stammgastanwärter
 
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Wenn du dich derzeit in einem Heimbefindest und mittellos bist und die Betreuung ja bereits 4 Jahre läuft bekommt er z.B noch 2,5 Std. /Monat gezahlt. Je nach seiner Vergütungsstufe sind das 67,50€ bis 110€ im Monat inklusive aller Auslagen wie Fahrtkosten ,Telefon, Porto etc..
Mittellos nach mehr als 12 Monaten = 2,0 Std. mtl..

Der Betreuer erhält bei Mittellosigkeit des zu Betreuenden max. 88,00 EUR mtl.
Schnieder ist offline  
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Alt 02.01.2018, 16:10   #10
agw
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Benutzerbild von agw
 
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Da hast du natürlich völlig recht, ich hatte versehentlich den Stundensatz für Vermögende genommen.
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agw ist offline  
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