Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung aberkennen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forum-Mitglieder,
ich bin als Tochter auch Betreuerin. Ich nehme meine Aufgabe sehr ernst. Leider gab es einige unerfreuliche Ereignisse. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
04.01.2018, 13:20 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
|
Betreuung aberkennen
Liebe Forum-Mitglieder,
ich bin als Tochter auch Betreuerin. Ich nehme meine Aufgabe sehr ernst. Leider gab es einige unerfreuliche Ereignisse. So hat der behandelnde Hausarzt mich nicht in medizinische Belange involviert, ich bekam keine Informationen, keine Aufklärung, konnte nicht einwilligen. Darauf angesprochen, änderte sich nichts. Also musste ich die Länderärztekammer einschalten, Fazit, der Arzt lehnt die hausärztliche Behandlung nun ab. Das Heim liegt ländlich, er ist der einzige in der Nähe. Mein Angehöriger ist jetzt ohne Hausarzt. Dann erfolgte keine Begleitung im Notfall zum Arzt. Ich war nicht vor Ort. Ein schwer kranker dementer Mensch war 4 Stunden in einer Situation von Angst, Panik, ohne sich zu artikulieren über Hunger, Durst, Toilettengang. Dann erfolgte eine kostenpflichtige Leistung eines Arztes, ohne, dass ich gefragt wurde. Auch hier musste ich mich beschweren. Letztendlich wurden noch Zusatzleistungen vom Heim erbracht, ohne, dass ich gefragt wurde. Auch das habe ich angesprochen. Nun bekam ich die Aussage der Heimleitung, dass man sich an die Richterin wenden möchte, ich nehme an, um die Betreuung aufheben zu lassen. Aber ich bin doch meiner Mutter gegenüber verpflichtet. Ich habe die Fürsorge u. a. in Gesundheit und Vermögen. Kann es passieren, dass die Heimleitung das durchsetzen kann, weil sie der Meinung ist, mit mir wäre keine Kommunikation bzw. Zusammenarbeit möglich? Nur, weil ich aus meiner Sicht auf Rechte aus Gesetzen hinweise? Danke... für Meldungen. |
04.01.2018, 13:28 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
|
Zitat:
so wie sich Angehörige über den Betreuer beschweren können kann dies natürlich auch eine Einrichtung tun wenn der Betreuer die Angelegenheiten des Betreuten nicht ordnungsgemäß regelt. Wenn die Einrichtung sich an das Gericht wendet wirst du vermutlich auch zu einer Stellungnahme aufgefordert werden in der du deine Sicht der Dinge darlegen kannst. Das Gericht wird dannn prüfen und entscheiden.
__________________
---------------- |
|
04.01.2018, 14:07 | #3 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
agw hat völlig recht wenn er sagt das du bei einer Beschwerde über dich dann zu einer Stellungnahme aufgefordert wirst. Ruhig bleiben ist jetzt das erste Gebot! |
|
04.01.2018, 14:20 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
|
Betreuung aberkennen
Danke...
Ich war 5 Jahre Bevollmächtigte, nun ist leider das Original verschwunden und daher hatte ich die Betreuung angestrebt und im November 2017 erhalten. Dem Richter waren da schon die Dinge mit der fehlenden Begleitung, Probleme mit dem Hausarzt bekannt und er meinte, ich hätte keine Pflichtverletzung begangen und daher würde ich Betreuerin werden. Aber ich bin ein sehr sensibler Mensch und Drohungen machen mir Angst. Daher wollte ich die Seite rein rechtlich betrachtet wissen. Sieht jemand in Beschwerden und/oder Ansprechen von Problemen eine Möglichkeit der Abwahl? MfG |
04.01.2018, 20:47 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Ich sehe keinem Grund, weswegen ein Betreuer als nicht geeignet eingestuft werden sollte, nur weil er das tut was er soll: sich für den Betroffenen einsetzen und dessen Rechte durchsetzen. Lass dich nicht erschrecken. Wenn das alles so gelaufen ist, dann hast du nichts falsch gemacht. Aber du bist unbequem für das Heim. Du stellst Fragen und gehst Dingen nach. Das macht Arbeit und ggf Ärger. Deshalb wird hier mal ein bisschen gedroht. Im schlimmsten Fall musst du eine Stellungnahme und gut ist.
|
04.01.2018, 21:02 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
|
Betreuung aberkennen
Dankeschön,
da hast du wohl recht. Jetzt bin ich auf jeden Fall beruhigter. MfG |
04.01.2018, 22:11 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
|
Moin moin
Ich finde es gut, wie Du Dich als Bevollmächtigte und jetzt als Betreuerin für Deine Mutter einsetzt. Das verlangt Mut und guten Willen. Ob nun eine Beschwerde kommt oder nicht, lass es einfach auf Dich zukommen. Deine Aufgabe ist es, dass Du Dich für Deine Mutter einsetzt und nicht für die Interessen des Heimes oder sonst wem. Und das auch das Gericht wertschätzen. Wenn Du dabei Unterstützung für Dich benötigst, dann kannst Du Dich auch an einen Betreuungsverein in Deiner Nähe oder auch an die Betreuungsstelle (falls kein Verein da sein sollte) wenden. Dort kennt man sich mit den örtlichen Gegebenheiten (Heime, dienstleister, Ärzte, Behörden etc.) gut aus und kann Dir Tipps zu speziellen Fragen geben (z.B. auch zu den Gepflogenheiten des betreffenden Heimes). Dort kann man Dir sicherlich auch helfen, wie Du mit Drohungen oder sonstigen Situationen, die bei Dir mit Angst besetzt sind, reagieren und besser umgehen kannst. MfG Imre P.S.: und zu Leuten, die Druck machen wollen... Salomon der Weise sprich': Laute Pupe stinken nich'. Doch die leisen, die so schleichen und mal eben so entweichen - na, vor denen hüte Dich.
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.01.2018, 22:32 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
|
Betreuung aberkennen
Liebe Imre,
danke für die netten Worte. Es ist wirklich schon hart, die Veränderungen durch die Krankheit Alsheimer miterleben zu müssen und die Begleitung am Ende eines Lebens. Aber, dass ein fremder Mensch, der einen Angehörigen nicht kennt, entscheiden soll, finde ich schlimmer. Ich sehe es als meine Aufgabe an. Darf ich noch etwas fragen? Ich soll eine Vereinbarung unterschreiben, dass ich Verordnungen für Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie organisiere, Transport- und Überweisungsscheine besorge, die Krankenkassenkarte zum Einlesen an die Apotheke schicke. Außerdem soll ich mich schriftlich bereit erklären, zu Hausärzten und Fachärzten zu begleiten. Für die anderen Bewohner macht das das Heim. Ich möchte diese Vereinbarung nicht unterschreiben. Ich bin zwar Tochter, aber muss ein Betreuer so etwas machen? Ich habe ja auch mal Urlaub, bin krank oder unterwegs. Ich leiste, was geht. Wie soll ich mich verhalten? MfG |
04.01.2018, 22:38 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
|
Hallo Aqua
Was Du da unterschreiben sollst ist m.E. eine absolute Unverschämtheit. Steht auf dem Zettel zufällig auch drauf, dass Du die etwas illegalen Zutaten für die Stationskeksdose (die mit den etwas grünlichen Keksen im Dienstzimmer) beschaffen sollst? Dann würde es mich zumindest nicht mehr verwundern, wenn sie deshalb auf so merkwürdige Ideen kommen. Nein! Nicht unterschreiben! Das sind grundsätzlich Dinge, für die das Heim zuständig ist. Wenn solche Aufgaben gelegentlich von Angehörigen oder selten auch mal von Betreuern übernommen werden, so geschieht das als Ausnahme und grundsätzlich freiwillig - und nicht weil man vertraglich dazu geknebelt wurde. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.01.2018, 23:04 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
|
Betreuung aberkennen
Herzlichen Dank, liebe Imre.
|
Lesezeichen |
Stichworte |
betreuer, betreuer abbestellen, betreuerwechsel |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|