Dies ist ein Beitrag zum Thema Verwandtschaftsnahe Unterbringung/Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Situation ist die:
Mein Bruder liegt im Wachkoma in einer Rehaklinik in Schleswig-Holstein. Er ist getrennt lebend. Wohnt alleine.
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29.04.2008, 18:37 | #1 |
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Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 4
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Verwandtschaftsnahe Unterbringung/Betreuung
Die Situation ist die:
Mein Bruder liegt im Wachkoma in einer Rehaklinik in Schleswig-Holstein. Er ist getrennt lebend. Wohnt alleine. Er hat einen gesetzlichen Betreuer. Wenn ich es richtig verstanden habe, umfasst die Betreuung aber vorerst nur die Pflege. Ich hatte immer einen guten Kontakt zu meinem Bruder und würde mir wünschen ihn in eine Einrichtung in meiner Nähe zu bekommen. Uns trennen aber 800 km. Ich lebe in Baden-Württemberg. Nun meine Frage: Habe ich eine Chance meinen Bruder in meine Nähe verlegen zu lassen ohne gleichzeitig die gesetzliche Betreuung übernehmen zu müßen? Gibt das zusätzliche Schwierigkeiten da es sich um verschiedene Bundesländer handelt? |
29.04.2008, 18:46 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
in Ba-Wü kann man doch alles, außer Hochdeutsch. Also kannst Du auch Deinen Bruder holen. Wenn der Betreuer für "Pflege" bestellt ist, mußt Du das mit ihm absprechen. Die Krankenkasse /Pflegekasse wird dabei auch mitsprechen wollen. Die Betreuung kann dann auch nach Ba-Wü übertragen werden. Das entscheidet das Gericht. Nur nicht eigenmächtig handeln. Am besten alles absprechen. Du kannst, mußt aber die Betreuung nicht übernehmen. Du kannst aber auch Vorschläge machen. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
29.04.2008, 19:01 | #3 |
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Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 4
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Der RA der die Betreuung hat, sagt ganz klar, mein Bruder hat seinen Wohnsitz in S-H, also will er auch dort wohnen. Also kein Grund zur Verlegung. Heißt also, ich müßte gerichtlich vorgehen? Gruß Angie ( zugewanderte Hessin, die es hier mit der Sprache auch schwer hat ) |
30.04.2008, 00:04 | #4 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Hallo,
oje, ich hoffe, daß Verhältnis zum Betreuer ist noch einigermaßen intakt. Zitat:
Was sagt den die Klinik dazu? Falls Du mit dem Betreuer keine Einigung erzielen kannst, mußt Du den Aufgabenkreis der Betreuung kennen. Du sagtest "... umfasst nur die Pflege". Im Beschluß steht bestimmt "Gesundheitsfürsorge". Du sprichst aber den Punkt "Aufenthalt" an. Da kann der Betreuer nur entscheiden, wenn die Behandlung einzig in der jetzigen Klinik sichergestellt ist. Gibt es in Deiner Nähe eine Klinik, die die Behandlung genauso gut leisten kann, ist der Aufenthalt nicht unbedingt über die Gesundheitsfürsorge gedeckt. Die Verlegung eines Wachkomaptienten ist aber mit Kosten und Aufwand verbunden. Vorab müßtest Du Zusagen der Kranken-/Pflegeversicherung einholen. In diesen Bereich spielt aber wieder Gesundheitsfürsorge hinein .... Ein Teufelskreis. Zunächst ein Gespräch mit dem zuständigen Richter wäre nicht schlecht. Bei der Entfernung allerdings ein Problem. Wie ist den das Verhältnis zur getrennt lebenden Frau? Kann diese möglicherweise etwas regeln. Gibt es andere Verwandte / Freunde, die ein persönliches Gespräch bei Gericht führen können? Es ist aber nicht sicher, ob sich der Richter darauf einläßt. Falls Du einen Betreuer in Ba-Wü benennen kannst, könnte der Richter in S-H diesen einsetzen und den Fall dann, nach der Verlegung, an das Gericht in Ba-Wü abgeben. Am einfachsten wäre eine Einigung mit dem aktuellen Betreuer. Warum stellt dieser sich quer? Geht es um die Vergütung? Gruß Kohlenklau P.S. Bleib hier bitte bei Hochdeutsch
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) Geändert von Kohlenklau (30.04.2008 um 00:14 Uhr) |
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30.04.2008, 10:14 | #5 |
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Beiträge: 4
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Keine Ahnung warum der Betreuer so reagiert. Vielleicht weil es für ihn so am einfachsten ist?
Die Klinik sagt da auch nix dazu. Ich denke denen wird es völlig egal sein in welches Heim er kommt. Das ist für die Klinik ja auch kein Einzelschicksal sondern Routine. Die Kommunikation zwischen seiner Noch-Frau und mir, klappt gut. Sie wird sich mit dem Betreuer persönlich treffen und wir schauen wie es dann weiter geht. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Gruß Angie @Kohlenklau Hochdeutsch? Geht klar |
30.04.2008, 17:36 | #6 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Hallo,
Zitat:
Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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Stichworte |
aufenthalt, aufenthaltsbestimmung, klinikaufenthalt |
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