Dies ist ein Beitrag zum Thema Brauche eure Meinung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Als ehrenamtlicher Betreuer habe ich nun eine Betreuung übernommen von jemanden der selber für sich eine Betreuung angeregt hat. Er ...
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16.04.2018, 19:15 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 31.12.2017
Beiträge: 2
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Brauche eure Meinung
Als ehrenamtlicher Betreuer habe ich nun eine Betreuung übernommen von jemanden der selber für sich eine Betreuung angeregt hat. Er will nur jemanden haben, der seine Arbeit macht, Anträge usw., hält sich aber nicht an die gemachten Vorgaben. Hat Schulden, zahlt seine Nebenkosten nicht, geht dafür in Urlaub. Mit Taschengeld ist er nicht einverstanden. Über seinen Willen hinweg kann ich nix machen. Seit ich die Betreuung mache haben sich seine Schulden vermehrt. Der Einwilligungsvorbehalt ging beim Gericht nicht durch. Was nun?
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16.04.2018, 19:21 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Gibt es auch eine Grunderkrankung welche die Betreuung notwendig macht?
Keine Lust auf den Papierkram zu haben zählt ja nicht alleine.
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16.04.2018, 21:18 | #3 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Das kann durchaus das zentrale Symptome der Grunderkrankung sein, man muss es nur etwas anders ausdrücken und darstellen.
Hier mal etwas zum Krankheitsbild Prokrastination: Prokrastination kann als Teil einer diagnostizierbaren psychischen Störung, wie einer Depression, einer Angststörung oder der Aufmerksamkeitdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS; siehe Links), auftreten. In solchen Fällen ist die Behandlung der primären psychischen Störung die Voraussetzung für die Behebung der Arbeitsstörung. Chronisches Aufschieben beeinträchtigt allerdings auch das psychische Wohlbefinden und kann so selbst zur Ursache für andere psychische Belastungen und Symptome werden. Ohne eine psychische Erkrankung oder geistige, seelische oder körperliche Behinderung wäre ja keine Betreuung eingerichtet worden. |
16.04.2018, 21:24 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Eine Ergänzung:
Es gibt aber auch Betreuungen, die keinen Sinn machen. Zum Beispiel dann, wenn der Betroffene absolut nicht ansprachefähig ist. In solchen Fällen kann man nach einer bestimmten Phase der gescheiterten Zusammenarbeit die Aufhebung der Betreuung beantragen. |
16.04.2018, 23:11 | #5 |
Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 253
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Betreuung macht keinen Sinn
Sehe ich genauso.
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LG Chrissi |
17.04.2018, 03:04 | #6 | ||||||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich bin da jetzt mal etwas kritischer in der Beurteilung.
Da steht: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Was heisst eigentlich Vorgaben? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bei uns z.B. geht der auch erst mal nur durch wenn es bereits höllisch brennt, in anderen Fällen muss man z.B. darlegen was von Betreuerseite unternommen wurde um weitere Schulden zu verhindern und warum dies nicht von Erfolg gekrönt war? Für mich stellen sich hier erst noch mal ganz viele Fragen bevor ich zu dem Schluss käme: unbetreubar. Manches dauert eben auch seine Zeit.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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