Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe dringend benötigt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo folgendes schweres problem
eine älterer Mensch ist nach einem schlaganfall ins krankenhaus weil sie ihren willen aberkannt bekommen hat. ...
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17.04.2018, 13:28 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.04.2018
Beiträge: 2
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Hilfe dringend benötigt
hallo folgendes schweres problem
eine älterer Mensch ist nach einem schlaganfall ins krankenhaus weil sie ihren willen aberkannt bekommen hat. es lag sogar eine handgeschriebene vollmacht vor die sie ihrem lebensgefährten gegeben hat aber die vom arzt nicht anerkannt wurde ( geschäftsfähigkeit angezweifelt )obwohl sie bei der erstellung der vollmacht 100% geschäftsfähig war. es wurde eine eilfverfahren eingeleitet und so wurde vom gericht ein ihr fremder betreuer bestellt. der oder der arzt hat sie dann in ein pflegheim eingewiessen was sie nie wollte. die frau liegt seit 6 monaten nur im bett wird nicht mobilisiert was bei einem schlaganfall sehr wichtig ist,der arzt meint sie hat so schmerzen und kann nicht mobilisert werden wenn aber nicht mobilisiert wird kann auch nichts besser werden. der betreuer hat dem lebensgefährten von ihr besuchsrecht von 30min täglich gegeben....er war dann länger dort als 30 min weil in 30 min kann man kein richtigen kontakt zu seiner lebensgefährtin aufbauen....jetzt hat der betreuer komplettes besuchsverbot gegeben obwohl die frau es wünscht ihren lebengefährten täglich zu sehen. jetzt nach langer besuchsverbotszeit dar er die frau einmal pro woche 30 min besuchen eine unverschämtheit wie mit uns umgegangen wird. mittlerweile ist ein beschluss vom gericht eingegangen gegen den wir widerspruch eingelegt haben.das ist mitlerweile am landgericht angekommen und abgewiesem worden ich weiss nicht mehr weiter ich will das volle besuchsrecht (lebensgefährte ich will das die frau mobilisiert wird ich will das die hangeschriebene vollmacht vom gericht anerkannt wird der frau ihr wunsch ist es das sie zu hause gepflegt werden kann können sie mir bitte weiterhelfen an wen kann ich mich wenden ich bin über jede hilfe sehr dankbar über eine antwort würde ich mich sehr freuen |
17.04.2018, 16:49 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Ich denke, Ihnen kann hier niemand so recht helfen. Haben Sie sich einen Anwalt genommen, um die Rechte des Betreuten durchzusetzen?
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17.04.2018, 17:45 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.04.2018
Beiträge: 2
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hallo ja haben wir aber vorallem weil wir besuchsverbot von dem betreuer bekommen haben obwohl der betreute es wünscht das wir ihn jeden tag besuchen können.
aber danke für den tipp mit den (rechten der betreuten durchzusetzen) |
17.04.2018, 17:51 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Es irritiert, wenn der Anwalt nicht mit dem Willen der Betreuten argumentiert. Evtl. der falsche Anwalt?
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17.04.2018, 19:55 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Als Erstes: Der Thread hat bei den Vorstellungen inhaltlich nichts zu suchen. Bitte auf die Zuordnung der Beiträge achten!
Wir können hier nicht weiterhelfen. Dazu fehlen zu viele Infos, z.B. die Begründung das LG warum der Widerspruch abgewiesen wurde. Wir wissen auch hier nichts über die bereits erteilten Aufgabenkreise bei denen man schon den passenden, nämlich die Regelung des Umgangs mit Dritten, haben müsste um Besuchsverbote aussprechen zu können. as Ganze scheint sehr persönlich zu sein. Bei Problemen kann man sich zuerst mal an die zuständige Betreuungsstelle wenden und sollte das unbedingt auch machen. Diese ist zu finden über die Stadtverwaltung. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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