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gesetzliche Betreuung

 

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Alt 21.05.2018, 18:09   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2018
Beiträge: 9
Standard neu hier -- brauche Hilfe

Der Beitrag wurde verschoben da der Bereich der Vorstellungen nicht zu inhaltlichen Antworten zu einer Frage gedacht ist.




Guten Tag,

ich wünsche allen einen schönen sonnigen Pfingstmontag,

Ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden, als ich nach Informationen gesucht habe, um meiner Mutter (78 Jahre alt), die immer stärkere Anzeichen von Demenz aufweist, zu helfen.

Ich weiß nicht richtig, wo ich anfangen soll, somit falle ich gleich mit der Tür ins Haus.

Ich Skizziere hier mal kurz die Situation.

Vor 20 Jahren ist mein Vater gestorben. Mein Bruder und ich waren gerade aus dem Elternhaus heraus.
Meine Mutter ist seitdem in Trauer hat aber seit ca. 15 Jahren einen neuen Freund (auch 78 Jahre alt), der quasi bei ihr eingezogen ist, obwohl er selbst noch ein Haus hat.
Er nimmt alle Vorteile, die meine Mutter ihm bietet, gerne hin, vor allem die finanziellen. Er spart seine Energiekosten in seinem Haus, fährt mit ihrem Auto, bezahlt im Restaurant mit ihrem Portemonnaie, er kennt ihren PIN und führt ihre Bank und Rechtsgeschäfte.
Es gab eigentlich von Beginn an Streit in dieser Beziehung, meine Mutter war eine starke Frau, die immer ihre Meinung gesagt hat und auch vor ihrem neuen Freund kein Blatt vor den Mund genommen hat.
Wir haben das Jahre lang so hingenommen, da die beiden sich doch irgendwie gegenseitig gebraucht haben.
Zudem wohnen mein Bruder und ich beide in anderen Städten, wie meine Mutter.
Im Jahr 2005 hat mir meine Mutter eine Altersvollmacht ausgestellt.
Der Freund meiner Mutter hat diese auch mit beglaubigt.

Vor einem Jahr ist meine Mutter mit dem Notarzt ins Krankenhaus gebracht worden.
Mein Bruder und ich haben davon erst ein paar Tage nach der Aufnahme erfahren.
Zudem haben wir über Umwege erfahren, dass sich der Freund selbst eine Generalvollmacht geschrieben hat und diese von meiner Mutter im Krankenhaus hat unterschreiben lassen. Er verheimlicht jedoch vor allen Personen den schlimmen Zustand meiner Mutter und den Besitz dieser Vollmacht. Er hat nur gesagt, dass wir demnächst eine neue Vollmacht schreiben und beteuert, dass er niemandem eine Rechenschaft schuldig ist.

Im letzten Jahr sind viele Dinge passiert, die den Rahmen hier sprengen würden.
Nur soviel meine Mutter ist orientierungslos und hat keine Ahnung, was für ein Datum wir haben und kann sich nur an ihre Vergangenheit erinnern.
Mein Bruder und mir wird die Kontaktaufnahme von dem Freund zu meiner Mutter verwehrt, sie ist nicht nur für uns nicht mehr telefonisch erreichbar.
Wir sind auch schon nicht angekündigt zum Haus gefahren. Das Haus dürfen wir auch nicht betreten.

Ich bin verzweifelt und für jeden Ratschlag dankbar, der mir helfen würde meiner Mutter helfen zu können.
PeterPan69 ist offline  
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Alt 22.05.2018, 20:44   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin moin

Das sieht nicht sehr schön aus. Aber es gibt etwas:
Wenn ihr den begründeten Verdacht habt, dass sich der neue Lebenspartner eurer Mutter nur an ihr bereichern will, dann dokumentiert die einzelnen Dinge gründlich. Sucht Belege dazu und
regt dann am Gericht, das für den Wohnort der Mutter zuständig ist, eine "Kontrollbetreuung" an.

Die Anregung begründet ihr dann mit den Belegen.
Es ist wahrscheinlich auch hilfreich, sich vorab an die Betreuungsstelle zu wenden und mit den Mitarbeitern dort zu sprechen.

Eine Betreuung gibt es üblciherweise nicht, wenn eine Vollmacht vorliegt. Da den Gerichten durchaus bekannt ist, dass Vollmachten auch gerne mal mißbraucht werden, gibt es die Möglichkeit der "Kontrollbetreuung". Der Betreuer oder die Betreuerin die hierfür bestellt wird, ist üblicherweise (und auch sinnvollerweise) BerufsbetreuerIn.
Angehörige werden eher nicht dazu auserkoren, da sie in den Fällen üblicherweise irgendwie involviert sind oder uneinigkeit in den Familien herrscht, weshalb Interessenskonflikte entstehen können, die für die zu betreuenden Personen nachteilhat sind.
Ansonsten ist die Kontrollfunktion gegenüber dem Vollmachtnehmer nicht gerade einfach auszuführen und mit Stress verbunden.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.05.2018, 21:59   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2018
Beiträge: 9
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Moin, moin,

vielen Dank für die Antwort.

Also um zu ergänzen, die Betreuungstelle habe ich schon eingeschaltet. Mein Bruder und ich haben uns dort auch als Betreuer vorgemerkt (oder wie heißt das?).

Die zuständige Person war auch schon vor Ort. Mein Bruder und ich waren an dem Tag auch vor Ort. Meine Mutter war aber nicht da.
Meine Mutter ist jetzt vorgeladen worden.
Meine Fragen jetzt:
1. Was passiert, wenn meine Mutter dort nicht erscheint?
2. Kann ich eine Kontrollbetreuung parallel laufen lassen?
3. Kann ich die strafrechtlichen Anzeigen, wie ungerechtfertigte Bereicherung, Freiheitsberaubung, Nötigung ... separat stellen oder werden die von der Betreuungsstelle geprüft?

Noch mal danke....
PeterPan69 ist offline  
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Alt 23.05.2018, 21:26   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin

Zitat:
Zitat von PeterPan69 Beitrag anzeigen
Mein Bruder und ich haben uns dort auch als Betreuer vorgemerkt (oder wie heißt das?).
Bei der Betreuungsstelle? Die schlägt vielleicht vor, aber entscheiden wird das Gericht. Mach Dir trotzdem nicht so viel Hoffnung, da Kontrollbetreuer zu werden.
Es wäre auch wirklich nur stressig.

Zitat:
Zitat von PeterPan69 Beitrag anzeigen
Meine Mutter ist jetzt vorgeladen worden.
Meine Fragen jetzt:
1. Was passiert, wenn meine Mutter dort nicht erscheint?
Wieder: bei der Betreuungsstelle?
Dann gibt es eine neue Einladung oder einen spontanen Besuch.

Wäre der Termin vom Gericht anberaumt worden, dann wäre das die Anhörung und damit etwas anderes. Ein Gericht kann auch jemand von der Polizei abholen und vorführen lassen, wenn er die Termine nicht wahrnimmt. In diesem Fall wahrscheinlich, wenn das Gericht vermutet, dass der Lebensgefährte die Termine zu verhindern versucht.

Zitat:
Zitat von PeterPan69 Beitrag anzeigen
2. Kann ich eine Kontrollbetreuung parallel laufen lassen?
Wohin denn? Zu was Parallel?
Du kannst eine Kontrollbetreuung anregen.
Dies aber nur beim Gericht. Nicht bei der Betreuungsstelle.
Wenn eine Kontrollbetreuung beschlossen wird, dann läuft die auch. Egal ob parallel oder wohin.

Zitat:
Zitat von PeterPan69 Beitrag anzeigen
3. Kann ich die strafrechtlichen Anzeigen, wie ungerechtfertigte Bereicherung, Freiheitsberaubung, Nötigung ... separat stellen oder werden die von der Betreuungsstelle geprüft?
Du kannst es versuchen und zwar unabhängig von der Betreuungsstelle, da die damit erst mal nichts zu tun hat.
Ob du letztlich Klageberechtigt bist oder nicht, wird sich herausstellen. Derzeit könnte das fraglich sein.
als Betreuer könntest Du die Anzeige/Klage als Vertreter der geschädigten stellen. Irgendwann mal später als Erbe auch.
Aber vorher hast bist Du nicht die geschädigt Person, weshalb du möglkicherweise noch kein Klagerecht hast.


MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.05.2018, 22:57   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2018
Beiträge: 9
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Hallo Imre,

danke für die Ausführungen.

Zur Ergänzung, meine Eltern haben früher ein Berliner Testament geschrieben, somit sind mein Bruder und ich Nacherben und hätten schon jetzt einen erbrechtlichen Anspruch, wenn ich behaupte er schädigt mein Nacherbe.

Zudem habe ich doch auch noch die Vorsorgevollmacht von 2005.
Ich bin mir noch nicht sicher, aber wir werden warten erst einmal den Termin von der Betreuungstelle ab und werden dann entscheiden, welche Anzeigen wir stellen werden.
Vielleicht hat hier ja irgendein Angehöriger Erfahrung damit.
Für jegliche Anregung diesbezüglich wäre ich dankbar.

Was muss den eigentlich passieren, damit das Betreuungsgericht jemanden vorlädt?

Ich wünsche eine gute Nacht
PeterPan69 ist offline  
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Alt 24.05.2018, 13:30   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Zitat:
Zitat von PeterPan69 Beitrag anzeigen
Zur Ergänzung, meine Eltern haben früher ein Berliner Testament geschrieben, somit sind mein Bruder und ich Nacherben und hätten schon jetzt einen erbrechtlichen Anspruch, wenn ich behaupte er schädigt mein Nacherbe.
Nur sterben bringt erben. Bei einem Berliner Testament bist du nicht Nach- sondern Schlusserbe. Und bis zum Tode deiner Mutter noch nichteinmal das.

Eine Strafanzeige ist nur ein Hinweis an die Strafverfolgubgsbehörden, den jeder geben kann.
Zitat:
Was muss den eigentlich passieren, damit das Betreuungsgericht jemanden vorlädt?
Zunächst muss das Gericht erstmal involviert sein. Bisher hat sich offenbar niemand dortin gewandt.
Hastur ist offline  
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Alt 24.05.2018, 22:37   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2018
Beiträge: 9
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Guten Abend,

danke für die weitere Beteiligung.

Also ich habe den Begriff Berliner Testament in den Raum geschmissen.
Das Testament zielt auf den Erhalt des Familienvermögens. Es besteht also hier die Vor- und Nacherbenstellung.

Uns geht es aber nicht um das Erbe. Es geht uns darum den Kontakt zu unserer Mutter zu bekommen. Derzeit wird meine Mutter aber von Ihrem "Beschützer" abgeschirmt. Wenn dort angerufen wird, geht der Freund ran, egal wer dort anruft und sie kann gar nicht selber telefonieren.

Bzgl. des Betreuungsgerichts kann ich nur sagen, dass die Dame von dem Betreuungsamt unsere Mutter nächste Woche eingeladen hat und Sie meinte, wenn meine Mutter nicht kommt, gibt sie die ganzen Sachen an das Gericht weiter.

Dass ich strafrechtliche Anzeigen stellen kann, ist mir klar. Die Frage ist natürlich inwieweit diese verfolgt werden. Entscheidend wäre für mich die Frage, inwiefern auch ich als Nacherbe eine Strafanzeige wegen arglistiger Erschleichung einer Generalvollmacht stellen kann.

Dazu muss ich noch sagen, dass niemand außer das Krankenhaus weiß, was für eine Vollmacht meine Mutter im fiebrigen Zustand unterschrieben hat. Wir haben nur von unserer Tante und einer Freundin erfahren, dass der Freund selbst diese Vollmacht schnell geschrieben hat. An die Patientenakte meiner Mutter komme ich aber nicht heran. Vielleicht könnte bzw. sollte ich die Betreuungsstelle darum bitten, oder gibt es die Möglichkeit mit meiner Vorsorgevollmacht aus dem Jahre 2005 an diese Akte zu kommen?

Ich wünsche noch einen entspannten Abend
PeterPan69 ist offline  
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