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Auswandern trotz Betreuung?

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Hallo, zuerst einmal Folgendes: Ich habe die Betreuung, vor der ich mich Anfang 2016 gefürchtet habe, nicht bekommen; da es ...


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Alt 17.07.2018, 00:10   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.12.2015
Beiträge: 8
Standard Auswandern trotz Betreuung?

Hallo, zuerst einmal Folgendes: Ich habe die Betreuung, vor der ich mich Anfang 2016 gefürchtet habe, nicht bekommen; da es Laut dem Gutacheter keinerlei Anhaltspunkte dafür gab, weshalb ich eine Betreuung benötige. Zum richterlichen Beschluss, der oft zitiert wird, kam es nicht einmal. Trotzdem habe ich habe mal eine Frage, die mich interessiert: Kann man mit einer Betreuung auswandern, oder bekommt man auf Grund einer Betreuung, durch die viele Bereiche des Lebens einschränkt (wie Einwilligungsvorbehalte oder fehlende Geschäftsfähigkeit) werden und die Lebensqualität daher sinkt, möglicherweise sogar Asyl in einem Land wie beispielsweise den USA oder der Schweiz? Es gibt ja sogar Länder, in denen es überhaupt gar keine Betreuung gibt. Mir ist bewusst, dass diese Frage sehr ungewöhnlich ist und vielleicht etwas absurd rüberkommt, aber es interessiert mich dennoch.
FF97 ist offline  
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Alt 17.07.2018, 07:57   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Kann man mit einer Betreuung auswandern,
Grundsätzlich sicherlich- mit einigen kleinen Einschränkungen wenn der "Fall" das hergäbe.


Zitat:
oder bekommt man auf Grund einer Betreuung, durch die viele Bereiche des Lebens einschränkt (wie Einwilligungsvorbehalte oder fehlende Geschäftsfähigkeit) werden und die Lebensqualität daher sinkt, möglicherweise sogar Asyl in einem Land wie beispielsweise den USA oder der Schweiz?
Ganz sicher nicht!


Betreuung ist keine Strafe sondern bedeutet Schutz.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.07.2018, 09:07   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Wie Michaela schrieb: Auswandern klar wenn möglich und die Bedingungen stimmen . Ich hab das sogar schon mal halb für ne Betroffene mitorganisiert (Italien- kam aber später leider nicht nrnt dazu)

Asyl: Nein. Wovor sollte man denn da beschützt werden müssen?
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 17.07.2018, 19:27   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Eine rechtliche Betreuung ist nicht dafür gedacht die betreuten Menschen zu gängeln, zu bestrafen oder unter dem Deckel zu halten. Daher behält jede/r erst mal grundsätzlich seine bzw. ihre Rechte.
In den Bereichen, in denen der betreffende Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr oder noch nicht selber regeln kann, sind Betreuer dazu da dies mit oder für sie zu tun. Das ist eher eine Unterstützung bzw. ein Schutz für die Betreuten, damit sie ihre Rechte auch bekommen oder durchsetzen können, wenn sie es selber nicht merh schaffen.

Einwilligungsvorbehalte zählen mehr zum Schutz der Betreuten, weil sie sich sonst aus Unwissenheit oder aufgrund ihrer Erkrankung selber schädigen würden. Das kann über den EiWi verhindert werden.
Von aussen betrachtet ist das sicherlich so und wird auch von den meißten Betreuten (im klaren Kopf) so gesehen.
Subjektiv finden das die Betreuten nicht immer so gut, weil sie manche Dinge einfach nicht mehr tun können oder dürfen. Das wird logischerweise (und zurecht) als Einschränkung erlebt. Zumindest in dem Moment.
Ist der Kopf wieder klar oder die psychische Erkrankung wieder halbwegs im Lot, wird genau die selbe Situation bzw. Einschränkung auch als Schutz angesehen und begrüßt (Es konnte ja größerer Schaden abgewendet werden).

Unabhängig davon gibt es in den meisten Ländern rechtliche Betreuungen. Die heißen da nur anders und werden auch unterschiedlich gehandhabt. Da ist alles drin von viel mehr Unterstützung als hierzulande bis hin zu noch schlimmer als die alte Vormundschaft, also völliger Entmündigung.
Da sollte man nicht unbedingt drauf spekulieren.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
ausland, auswandern, betreuung


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