Dies ist ein Beitrag zum Thema Post an den Betreuten? Möglich? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ist es in einer ehrenamtlichen Betreuung möglich, dass die Post (zB der Ämter) weiterhin an die Adresse des Betreuten ...
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08.08.2018, 12:27 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
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Post an den Betreuten? Möglich?
Hallo,
ist es in einer ehrenamtlichen Betreuung möglich, dass die Post (zB der Ämter) weiterhin an die Adresse des Betreuten geht? Also eigentlich unverändert? Hintergrund: In der vorranggegangenen Berufsetreuung ging die Post immer an den Betreuer und dies hat für viele Missverständnis gesorgt. |
08.08.2018, 14:58 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Hallo,
das liegt in der Entscheidung des Betreuers bzw. geht in Absprache mit dem Betreuten. Ich habe bei einem Betreuten (47 Jahre, mehrere Schlaganfälle, aber noch so fit, dass er die Post aufmachen kann) auch vereinbart, dass die Post weiterhin an ihn geht. Wenn er etwas bekommt, was er nicht versteht, fotografiert er das und leitet es per E-Mail weiter. Ist ihm und mir viel lieber. Einen Zwang zu irgendetwas gibt es nicht. |
08.08.2018, 23:15 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
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Danke für deine Antwort.
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09.08.2018, 06:50 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Auch für eine ehrenamtlichen Betreuer gibt es, wie für Berufsbetreuer, die Haftung. Geradw bei dem AK Ämter und Behörden muss klar sein, dass Fristsachen versäumt werden können die man als Betreuer dann mit dem Satz: habe ich nicht gewusst, nicht mehr richten können wird. Zitat:
Zu einem Nachsendeantrag gibt es die sinnvolle Alternative dass der Betreuer sich bei den Stellen meldet die wichtig sind mit der Massgabe, dass die Post direkt an ihn gesendet werden soll.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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09.08.2018, 22:14 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Große Vorsicht bei Behördenpost an den Betreuten.
Hier muss dringend zwischen "Normalen" und "Sozialhilfe"behörden differenziert werden. Post des Einwohnermeldeamtes oder der Ordnungsbehörde sind sicherlich problemlos über den Betreuten abzuwickeln. Wenn der Betreute auch Post mit problematischem Inhalt zuverlässig weiter gibt, sehe ich hier keine Probleme. Hat sich der Betreuer aber gegenüber einer Sozialbehörde oder einer anderen Institution, die nach einem der Sozialgesetzbücher (Krankenkasse, Rentenkasse) arbeitet, legitimiert, greift § 11 Abs. 3 SGB X in Verbindung mit § 53 ZPO. Die betreute Person wird verfahrensunfähig. Sie kann damit keinerlei Verfahrenserklärungen abgeben. Ihr kann aber auch nicht mehr wirksam zugestellt werden. Wollt ihr aber in einem Verfahren in Widerspruch gehen, könntet ihr Probleme mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist bekommen, weil ihr im Zweifel den Zeitpunkt der Heilung des Zustellungsmangels (Übergabe der unrechtmäßig beim Betreuten eingetroffenen Post an euch) nicht nachweisen könnt.
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28.08.2018, 06:41 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Bei einigen Betreuten habe ich mit den Behörden vereinbart, dass die Post doppelt rausgeht, einmal an den Betreuten, einmal an mich. Teilweise machen es die Ämter so, dass sie mir die Sachen per Fax senden. Bei anderen Betreuten habe ich mit Einsenden des Betreuerausweis an die Behörden geschrieben, dass die Post ausschließlich an mich gehen soll, was aber meistens dem Umstand geschuldet ist, dass der Betreute mit der Post gar nichts anfangen kann.
Gruß Lotte |
21.11.2018, 12:30 | #7 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
in diesem Zusammenhang: Ich habe bei einer Betreuten auch den AK "Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post". Die Betreute ist seit kurzem in einem Heim. Nun werden an die Betreute adressierte gerichtliche Beschlüsse (nach einiger Zeit) vom Heim an mich weitergeleitet. Ich als Betreuer erhielt diese Beschlüsse natürlich auch. Die Betreute leidet an Demenz mit Wahn und lehnt die Betreuung ab. Bin ich verpflichtet, die an sie adressierte Post ihr auszuhändigen oder mit ihr zu erörtern - was m.E. in dem betr. Fall wenig Sinn macht. Irgendwie ist mir auch nicht ganz Wohl dabei, wenn Betreuungsbeschlüsse, ärztliche Stellungnahmen u.ä. bei der Betreuten dann - für Dritte evt. zugänglich - in deren Zimmer herumliegen. Andererseits hätte die Betreute dann ja gar nichts Offizielles in der Hand. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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21.11.2018, 16:32 | #8 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
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@carlos
Ich hatte in eine Fall wie deinem beim Betreuungsgericht angefragt ob ein(e) Verfahrenspfleger(in) sinnvoll sei. Das wurde aber abgelehnt.
Somit bekommt weiterhin die demente Betreute die Post vom Gericht ins Heim und die leiten es an mich. |
21.11.2018, 18:08 | #9 | ||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
Wenn sich das Heim nicht in der Lage sieht, die Post entsprechend zu unterscheiden, wird alles erst mal bei dir ankommen. Dann musst du dafür sorgen, dass die Betreute ihre Post bekommt. Schließlich ist sie verfahrensfähig, d.h. Beschlüsse müssen ihr bekannt gegeben werden, und sie muss prinzipiell in die Lage versetzt werden, auch selbst Rechtsmittel einzulegen. Siehe auch Postkontrolle – Betreuungsrecht-Lexikon: Zitat:
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21.11.2018, 19:20 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Ein ähnliches Problem kommt bei mir in letzter zeit auch gerne vor. Da wird Post an die Betreuten im Heim gleich an mich weitergeleitet. Aus Datenschutzgründen darf sie ja nicht geöffnet werden, also gleich ab zum Betreuer... U.a. auch Zuzahlungsbefreiungen, die ich selber an das Heim geschickt habe - Wie toll... (Jetzt darf jemand vom Heim in mein Büro kommen und die Befreiung selber abholen. Das gab aber dicke Backen) Grundsätzlich ist es egal, wie fit ein Betreuter Mensch im Heim ist: die Gerichtspost an die betreuten Menschen muss diese auch erreichen - auch wenn sie nix mehr damit anfangen können. Das muss man den Heimen immer wieder mitteilen. Ein weitergeleitetes Anhörungsschreiben bzgl. der Vergütung gehört nun wirklich nicht in die Akte der Betreuer... ...die anderen Schreiben vom Betreuungsgericht bekommen Betreuer sowieso als Doppel zugesendet. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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