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Betreuer

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hallo ich habe ein grosses problem und zwar ich bin der gesetzliche betreuer meines sohnes. er lebt seid 2 jahren ...


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Alt 13.09.2018, 11:30   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.09.2018
Beiträge: 3
Standard Betreuer

hallo ich habe ein grosses problem
und zwar ich bin der gesetzliche betreuer meines sohnes.
er lebt seid 2 jahren im wohnheim und jetzt zu meinem Problem und zwar
braucht mein sohn jetzt eine verhaltestherapie das wohnheim sucht meinem sohn aber keine mit der begründung ich hätte ja die gesundheitsvorsorge also bin ich bereit meinem sohn eine therapie zusuchen abe ich soll meinen sohn auch zur therapie bekleiden da ich ja die mutter wäre aber genau das schaffe ich nicht zeitlich deshalb meine frage muss ich das denn?
ich habe 2 jahre alle artzterime abgedeckt weil das wohnheim meinen sohn nicht bekleidet.
was ich schon sehr komisch fande .
ich bekomme immer gesagt ich hätte ja die gesundheitssorge und wäre ja der betreuer.
vielleicht könnt ihe mir ja einen rat geben!
Helfer79 ist offline  
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Alt 13.09.2018, 13:00   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
er lebt seid 2 jahren im wohnheim
Du müsstest uns noch sagen was das für ein Wohnheim ist? (Keine Namensnennung sondern die Art) Welche Leistungen von dem Heim zu erbringen sind müsste im Heimvertrag stehen.




Zitat:
abe ich soll meinen sohn auch zur therapie bekleiden da ich ja die mutter wäre aber genau das schaffe ich nicht zeitlich deshalb meine frage muss ich das denn?
Das ist eher mal seltsam, normalerweise sind Begleitdienste oder die Oganisation von diesen Sache des Heims.
Die Begründung weil du die Mutter bist müsstest du......... was auch immer, gilt auf keinen Fall.


Schau mal bitte nach wie das Heim sich nennt, steht da vielleicht Soziotherapie oder Betreute WG oder, oder, oder.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.09.2018, 13:13   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.09.2018
Beiträge: 3
Standard

danke für die antwort

Einrichtung für betreutes Wohnen wohnheim von meinem sohn.
was ich auch nicht verstehe ist der artz von meinem sohn möchte eine hilfe für meinen sohn die ihn mittags betreut da das wohnheim dies nicht abdecken kann.
also habe ich einen beantragt bekomme aber dann vom lwv eine absage mit der begründung das wohneheim möchte dies nicht aber mein sohn braucht es und ich komme dort nicht weiter .
Helfer79 ist offline  
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Alt 13.09.2018, 14:19   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Helfer79,
ich glaube dein Problem ist weniger ein rechtliches als ein Problem des Umgangs mit dem Wohnheim.
Ich würde dir eher eine Beratung bei deiner örtlich zuständigen Betreuungsbehörde empfehlen. Diese sollte dann auch die örtlichen Gegebenheiten kennen und dir, mit deinen Unterlagen, auch weiterhelfen können.


Die Betreuungsbehörde ist meist am Landkreis angegliedert und hat einen gesetzlichen Beratungsauftrag für Betreuer. (§ 4 Abs.3 BtBG )
__________________
----------------
agw ist offline  
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