Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit Heimaufnahme im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ein sehr guter Bekannter von mir ist Schwerstalkoholiker und hat nach sehr vielen gescheiterten Therapien, seit Juni dieses Jahres ...
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15.09.2018, 15:14 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.07.2016
Beiträge: 19
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Probleme mit Heimaufnahme
Hallo,
Ein sehr guter Bekannter von mir ist Schwerstalkoholiker und hat nach sehr vielen gescheiterten Therapien, seit Juni dieses Jahres eine geschlossene Unterbringung für max. zwei Jahren bekommen. Ohne diesen Beschluss wäre mein Bekannter vermutlich tot. Während das gerichtliche Anhören wurde von allen Seiten beschlossen, dass mein Bekannter in eine geschlossene Wohneinrichtung für Schwerstsuchtkranke untergebracht werden soll. Laut Informationen hätte mein Bekannter in dieser Einrichtung sehr gute Perspektiven! Diese Anhörung fand in der ortsnahen Klinik statt, wo mein Bekannter bis heute dort in einer geschlossenen Station untergebracht ist. So, was mich und die Angehörigen meines Bekannten stutzig macht ist, wie die Anhörung vor drei Monaten stattfand, wurde versprochen, dass mein Bekannter so schnell wie möglich von der geschlossenen Psychiatrie in die Wohngruppe verlegt würde. Es würde höchstens zwei bis vier Wochen dauern wegen des Antrags und Ummeldung. Und auch der Heimleiter persönlich versicherte, dass es schnell gehen würde! (Mit richterlichem Beschluss)! Bis heute sind es schon drei Monate vergangen und der Termin für die Verlegung in die geschlossene Wohngruppe wird weiterhin verschoben vor einen Monat hieß es es würde im September stattfinden. Vor eine Woche bekam mein Bekannter bei der ärztlichen Visite vom Sozialarbeiter und den Ärzten zu hören, dass der Aufnahmetermin möglicherweise Anfang nächsten Jahrs stattfindet! Die Familienangehörigen haben mit dem gesetzlichen Betreuer gesprochen und ihn aufmerksam gemacht warum der Patient so lange auf die Heimaufnahme warten muss. Der Betreuer meinte nur dass der Antrag für die Kosten des Heimes vom LVR genehmigt sind. Und warum er so lange auf den Aufnahmetermin warten soll, wollte der Betreuer nix sagen, während er vor drei Monaten direkt nach der Anhörung das Blaue vom Himmel versprach! Dass es binnen zwei Wochen stattfindet. Zurzeit geht es meinen Bekannten psychisch sehr schlecht. In der geschl. Station wo er untergebracht ist sind es meist psychiatrische Schwerfälle (Leute mit Demenz und sehr schweren Psychosen). Er ist von der Atmosphäre die da herrscht sehr stark mitgenommen! Mein Bekannter hat Außer diese Alkoholerkrankung keine weiteren psychische Erkrankungen. Er wüsche sich ebenfalls so schnell wie möglich in dieser Wohngruppe verlegt zu werden, wo er auch die entsprechenden Hilfen und Perspektiven bekommt. Ich und seine Angehörigen machen uns sehr große Sorgen um ihn. Sollte er diese ganze zwei Jahren (laut richterlichen Beschlusses) auf der Station bleiben müssen, könnte er auch zum psychiatrischen Wrack werden. Sorry für den harten Ausdruck. Also unserer Meinung nach läuft da irgendwas schief. Normal müsste der Bekannter ein paar Wochen nach dem Beschluss in diese Wohngruppe verlegt werden müssen, so wie es während der Anhörung vom Richter, Ärzten, Betreuer, dem Sozialarbeiter und der Heimleitung versprochen wurde. Seine Familienangehörigen waren auch beim Anwalt in der Nähe, der kann auch nicht weiterhelfen und hat noch ein Argument ausgesprochen, sobald eine Person per richterlichen Beschluss untergebracht wird, ist er automatisch geschäftsunfähig. Und geschäftsunfähigen Mandaten vertret dieser Anwalt nicht, weil es Probleme mit dem Amtsgericht gibts. So, was kann man in dieser Situation machen, würde es sich lohnen nochmals einen neutralen Anwalt einzuschalten. Oder muss man damit rechnen, dass mein Bekannter diese zwei Jahre auf diese Akutpsychiatrische Station absitzen muss, wo es ihn ehe schadet statt hilft. MFG gast |
15.09.2018, 19:01 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn jemand von der Akutstation nicht in die Einrichtung verlegt wird kann das verschiedene Gründe haben:
z.B. der Betroffene hat Beschwerde eingelegt und das Landgericht ist noch tätig. Der Kostenübernahmebescheid ist nicht da. Was am meistens passiert: es ist kein Platz frei in der Einrichtung. Es könnte dort eine Entlassung angestanden haben aber dann wurde der Beschluss desjenigen doch noch mal verlängert oder in der nachfolgenden Einrichtung kommt es zu Verzögerungen. Aus dem Alltag kann ich dir nur sagen, erst wenn mein Kunde dort wirklich angelangt ist hat er den Platz sicher. Zitat:
Es ist unschön wenn man auf die Verlegung warten muss aber dafür kann in der Regel keiner was. Kliniken drängen wie blöd auf Verlegung wenn es irgend möglich ist. Einen Anwalt braucht man nicht, wenn der Platz frei ist wird verlegt, vorher geht es einfach nicht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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15.09.2018, 20:23 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.07.2016
Beiträge: 19
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Ich habe mal von jemanden gehört, das bei Heimunterbringungen ein gestärktes Recht auf ein Einzelzimmer vor kurzem rauskam. Ob es stimmt weiß ich nicht. Weiß jemand von euch über diese Richtung. Denn rein theoretisch könnte dies auch ein Grund für eine lange Wartezeit sein.
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15.09.2018, 23:00 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Welche Zimmer es in einer Einrichtung gibt in der jemand geschlossen untergebracht wird ergibt sich aus den Belegungsplänen und dem Konzept der Einrichtung. Du machst dir insgesamt von einer Unterbingung eher falsche Vorstellungen. Das ist kein Kuraufenthalt und damit auch nicht vergleichbar. Die Gründe warum derzeit nicht verlegt wird habe ich dir genannt.
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15.09.2018, 23:18 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
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Irgendwie scheint es auch modern geworden zu sein, sich (für sich selbst oder eben stellvertretend für andere) maximal entrechtet zu fühlen, sobald man im (immer noch halbwegs gut funktionierenden) öffentlichen Hilfesystem angelangt ist. Vorgeschichte adieu.
Was mich daran ärgert ist vor allem die oftmalige latente Unterstellung, Betreuer könnten ihre Pflichten verletzen, weil sie nicht mehr und mehr und noch mehr herausholen oder wenn nicht alles sofort passiert. Wir strengen uns für jeden Klienten an. Und wenn wir dann das Einzelzimmer erfolgreich eingeklagt haben, wird man uns noch anprangern wollen, weil dort Geräusche von der Straße vernehmbar sind. Betreuer sind keine Weihnachtsmänner. Irgendwo ist auch mal gut. |
16.09.2018, 14:48 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2018
Beiträge: 35
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Gar nicht mein Thema hier also Entschuldigung fürs schreiben aber ich weis da glaub grad was. Vlt nuzt das dem FS oder jemand hier wo vlt irgenwann mal für so jemand tätig ist als Verfahrenpfleger oder so:
Die Knäste musten sie mal alle umbaun vor ner Weile weil wohl jeder Anpruch auf Einzelzelle hat nach Gericht. Die hatten wohl sogar gesagt selbs Verbrecher müsen lieber raus gelasen werden als wenns keine Einzelzelle giehbt. Dann müst das für unschuldige ja zehnmal gälten also ich denk du könnts schon gut klagen. (Selbs schon vor 10 Jahren in der pädagogisch geschlossnen Unterbringung gabs grundsetzlich nur Einzelzelle. Ich hat mich damals dagegen entschiden aber die Zellen waren hübsch und geräumig.) |
16.09.2018, 15:25 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht besser nix schreiben. Sorry, aber geht mir gerade ein bisschen gehen de Strich. Und was hat die Frage mit Gefängnis und Strafvollzug zu tun.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
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