Dies ist ein Beitrag zum Thema Bundesurlaubsgesetz auch in WfbM? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Tochter geht in die WfbM und wir haben nun das Problem, dass jedes Jahr Betriebsurlaub festgelegt wird. Bisher ...
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06.10.2018, 14:14 | #1 |
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Bundesurlaubsgesetz auch in WfbM?
Hallo,
meine Tochter geht in die WfbM und wir haben nun das Problem, dass jedes Jahr Betriebsurlaub festgelegt wird. Bisher waren es 21 Tage, kommendes Jahr sollen es 24 Tage sein ( und das auch immer in den Schulferien). Meine Tochter hat Anspruch auf 35 Tage, d.h. uns bleiben nun nur 11 Tage zur individuellen Urlaubsplanung. Es gibt ja das Bundesurlaubsgesetz, wonach maximal 3/5 des Urlaubes als Betriebsurlaub festgelegt werden dürften ( das wären bei 35 Tagen nur max. 21 Tage). Gilt dieses Gesetz auch in den WfbM? Wenn ja , an wen kann ich mich noch wenden als über derWfbM-Leitung stehende Stelle? Die Leitung will von diesen Tagen nicht abrücken, der Werkstattrat hat es scheinbar auch schon abgesegnet. Können die beiden Gremien sich gegen ein Bundesgesetz stellen?Ich bin ziemlich sauer wegen dieser Regelung und will mich nicht geißeln lassen. Danke euch allen! |
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