Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie eine Betreuung abwenden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H
Moin,
er oder sie soll auf einen Verfahrenspfleger bestehen (§ 276 FamFG).
Daher der Tipp mit ...
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24.10.2018, 12:10 | #21 | |
Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Das hatte ich schon registriert und es wurde auch schon in Abstimmung mit einer Rechtsanwältin für Betreuungsrecht eine RBH eingereicht. Diese wird jedoch momentan vom AG abgelehnt. Muss also geklärt werden. Darf ich noch kurz bitten, was genau ein Verfahrenspfleger ist? (nur kurz) Danke. |
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24.10.2018, 12:17 | #22 | |
Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Hier ist das Problem, dass es im Gegenzug um Leistungsstreitigkeiten der PKV geht. Er war schon bei der Schuldnerberatung. Dort ist eine Rechtsanwältin. Aber eben wegen der Fragen der Bezahlung von anstehenden OP`s, hatte ihn diese zunächst an die Diakonie verwiesen. Diese aber sagte. Er braucht einen Fachanwalt, die Diakonie könne nichts tun. Für einen Anwalt braucht er PKH sonst macht der nichts. Danke. |
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24.10.2018, 12:29 | #23 | |
Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
1) PKV Streit - keine PKH 2) Beratung zu einem evtl. Betreuuungsverfahren RBH hier ging es darum, ob ggf. schon im Vorfeld mit Hilfe von einem Anwalt dargelegt werden kann, dass eine Betreuung nicht notwendig ist. Das sind 2 verschiedene Vorgänge. 2. Die Annahme (Absatz Gericht) - dass man keinen Kontakt mit dem Betreuungsgericht wolle, das ist falsch. Genau das soll ja gemacht werden, nur eben nur durch einen Anwalt (nun hier: Verfahrenspfleger? und nicht von dem Betroffenen. Die RA, soweit sie genehmigt wird, wird Akteneinsicht nehmen, um die Gründe zu erfahren. Aber auch das wird momentan vom AG abgelehnt. |
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24.10.2018, 12:37 | #24 | |
Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Ich gehe davon aus, dass man eine geistige Behinderung einwandfrei definieren kann. Ebenso Demenz. Schwieriger sehe ich das bei der Psyche. Das ist zB das was ich angeführt habe, was die Gerichtsgutachterin als chancenlos bezeichnet. Weil man wahrscheinlich, wenn man will, "jedermann" eine psychische Erkrankung andichten kann, weil sich wahrscheinlich 90% der Bevölkerung nicht "normgerecht" verhält. Das passiert schon, wenn man einem Richter widerspricht. Es gibt hier nachgewiesene Fälle, wo solche als "Querulanten" eingewiesen wurden, deren Willen erst mal gebrochen werden muss. Zum freien Willen habe ich unter 5) anwaltliche Ausführungen gemacht. Danke |
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24.10.2018, 13:45 | #25 | |
Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Der Rechtspfleger am AG lehnt RBH ab. Daraufhin habe ich mit der Anwältin gesprochen. Diese sagt, der Betroffene) habe darauf ein Recht. Zumindest aber ein Recht auf Verfahrensberatungshilfe oder wie immer die richtige Bezeichnung ist. Das habe ich nun dem Rechtspfleger persönlich so gesagt. Er lehnt nach wie vor ab. Er sähe dafür keine Notwendigkeit. Auch habe ich gelesen, dass man zur Anhörung oder einem Gutachten ein Recht auf Begleitung durch einen Verfahrenspfleger habe. Aber auch das lehnt der Rechtspfleger ab. Keine Notwendigkeit. Geändert von RonnySteinhilber (24.10.2018 um 13:52 Uhr) |
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24.10.2018, 14:43 | #26 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Warum spricht der Betroffene nicht mit der Betreuungsbehörde???
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24.10.2018, 18:43 | #27 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Ich habe immer mehr den Eindruck, es geht nicht um einen Freund/Bekannten, sondern darum, dass du wahrscheinlich der Betroffene bist.
Anders kann ich mir nicht erklären, dass alle möglichen Personen (Rechtsanwälte, Rechtspfleger etc.) dir Auskünfte geben, die sie dir gar nicht geben dürfen. Möglicherweise hat der in dem Zivilverfahren tätige Richter die Betreuung ja deshalb angeregt, weil "der Betroffene" in dem Verfahren - wer immer das jetzt auch sein mag - den Eindruck gemacht hat, bei ihm liege eine seelische Störung vor. Die ganze Geschichte ist für mich ein wenig abstrus. |
24.10.2018, 21:39 | #28 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich kann mich nur wiederholen, Betreuung kann und soll eine Hilfe sein und ist beileibe keine persönliche "Schande". Der Threadstarter scheint aufgeregt und Angst zu haben, Zusammenhänge verwirren sich, die Betreuungsstelle wird mit dem Betreuungsgericht verwechselt usw. usw.- das alles ist schlecht. Mein Rat wäre ganz klar, erst mal Ruhe bewahren, "Butter bei die Fische" und dann sieht man weiter. Meine Befürchtung wäre und ist: am Ende hat jemand eine Betreuung die er vielleicht nicht unbedingt braucht nur weil ihm der klare Kopf gefehlt hat. Schade für alle beteiligten Seiten
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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24.10.2018, 22:26 | #29 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Ronny: mach Dich doch nicht irre!
Erstmal gibts n Gespräch mit jemandem von der Btreuungsstelle. Wenn der dem Gericht weiter gibt, dass eine Betreuung nitwendig ist, dann gibt es immer noch ein ärztliches Gutachten Sagt das auch: Betreuung nötig, dann gibt es immer noch ein Gespräch mit dem Richter. Aber mit deiner Haltung: ich rede mit niemandem, willaber, dassihr mir einen Anwalt zahlt, wird das alles nix. |
25.10.2018, 08:19 | #30 | |
Einsteiger
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Leider ist das gescheitert. Muss das also aufgeben. Ich konnte mir eben nicht verstellen, dass es so etwas in D. gibt. Die angefragte Fachanwältin für Betreuungsrecht, will das auch gerne übernehmen. Dazu will sie aber einen RBH Schein, was in Ordnung ist. Nur das AG weigert sich. Daraufhin hat die Anwältin de Sache mit der Verfahrenskostenhilfe angesprochen. Aber auch das lehnt das AG ab. Ich hatte die Fachanwältin gebeten daraufhin doch selbst mit dem AG zu sprechen. Macht sie aber nicht, weil sie ja nichts vorliegen hat. Noch nicht mal einen RBH/Verfahrenskostenschein, der ja nun wirklich keine großen finanziellen Leistungen beinhaltet. So aber würde sie für lau arbeiten. Die Argumentation des AG zu allem; Nicht erforderlich. Dann kann man ja alle Gerichtsverfahren gleich einstellen.. Nicht erforderlich, Weil der Richter das schon entscheiden wird. Der Punkt ist doch hier: Entweder gibt es ein Recht auf RBH oder Verfahrenshilfe oder es gibt das nicht. Die Fachanwältin für Betreuungsrecht sagt: Ja, das Recht gibt es. Das AG sagt: nein. Geändert von RonnySteinhilber (25.10.2018 um 08:40 Uhr) |
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