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Wie eine Betreuung abwenden?

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Zitat: Zitat von Leuchtturm-H Moin, er oder sie soll auf einen Verfahrenspfleger bestehen (§ 276 FamFG). Daher der Tipp mit ...


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Alt 24.10.2018, 12:10   #21
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,


er oder sie soll auf einen Verfahrenspfleger bestehen (§ 276 FamFG).


Daher der Tipp mit dem Anwalt.


Grüße


Der Leuchtturm
Vielen Dank.
Das hatte ich schon registriert und es wurde auch schon in Abstimmung mit einer Rechtsanwältin für Betreuungsrecht eine RBH eingereicht.

Diese wird jedoch momentan vom AG abgelehnt. Muss also geklärt werden.

Darf ich noch kurz bitten, was genau ein Verfahrenspfleger ist?
(nur kurz)
Danke.
RonnySteinhilber ist offline  
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Alt 24.10.2018, 12:17   #22
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
Wie kommst Du eigentlich darauf, dass das Betreuungsgericht scharf darauf ist, auch gegen den Willen des Betroffenen eine Betreuung anzuregen? Das ist es ebenso wie die Betreuungsbehörde sicherlich nicht!!!

Wieso jetzt schon die Aufregung? Es gibt ja noch nicht einmal ein Gutachten....

Sollte Dein Bekannter wissen, warum die Betreuung angeregt wurde, sollte er erst einmal versuchen dieses Problem zu lösen. Sind es die Rückstände bei der Privaten Krankenversicherung? Wenn ja, warum löst er dieses Problem nicht?
Wenn es am Geld liegt, sollte er eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Wenn er aus psychischen Problemen nicht in der Lage ist, kommen wir der Betreuung schon näher. Da könnte aber auch die Vollmacht Abhilfe schaffen, wenn die Vollmacht dafür ausreicht.

Ihr solltet mit der Betreuungsbehörde sprechen, Euch den Problemen stellen und beraten lassen statt wilden Aktionismus zu betreiben.
1) Rückstände in der PKV
Hier ist das Problem, dass es im Gegenzug um Leistungsstreitigkeiten der PKV geht.
Er war schon bei der Schuldnerberatung. Dort ist eine Rechtsanwältin.
Aber eben wegen der Fragen der Bezahlung von anstehenden OP`s, hatte ihn diese zunächst an die Diakonie verwiesen. Diese aber sagte. Er braucht einen Fachanwalt, die Diakonie könne nichts tun.
Für einen Anwalt braucht er PKH sonst macht der nichts.

Danke.
RonnySteinhilber ist offline  
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Alt 24.10.2018, 12:29   #23
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist doch hier so ziemlich vergeblich.

Nur als Beispiel:

Der Betroffene bekam keine PKH bewilligt im Streit um seine private KV und dem Rest.
Der Teilnehmer macht daraus:

Wenn zu einem bestimmten Sachverhalt keine PKH bewilligt wird dann darum weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben kann.D.h. dann aber nicht dass in einem ganz anderen Verfahren automatisch dieselbe Entscheidung getroffen wird.
Soweit als Sachinfo an den Threadstarter.


Das alles ist doch bis jetzt nix als heisse Luft, ein Richter denkt: huch bei dem guten Mann stimmt vielleicht nicht so alles, soll das Betreuungsgericht mal schauen ob er Hilfe braucht.

Das Gericht würde bei uns (woanders sicher auch) als erste "Prüfung" die Betreuungsbehörde mal ermitteln lassen- dahin will der Threadstarter sich aber mit einer vernünftigen Erklärung warum es nichts zu ermitteln gibt nicht wenden.


Warum sollte gleich ein teures Gutachten in Auftrag gegeben werden, das ist doch erst mal nur ne Vermutung oder das Verfahren ist bereits weiter als geschildert oder der Fall ist viel schlimmer als geschildert?


In dem ganzen bisher geschilderten Sachverhalt ist "natürlich" immer jeder gegen den Betroffenen und entscheidet ganz "selbstverständlich" dann auch so. Da kann man dann "natürlich" nichts gegen machen.
Egal wie oder was, es ist vergeblich
Sie haben hier 2 Vorgänge nicht getrennt

1) PKV Streit - keine PKH
2) Beratung zu einem evtl. Betreuuungsverfahren RBH
hier ging es darum, ob ggf. schon im Vorfeld mit Hilfe von einem Anwalt dargelegt werden kann, dass eine Betreuung nicht notwendig ist.

Das sind 2 verschiedene Vorgänge.

2. Die Annahme (Absatz Gericht) - dass man keinen Kontakt mit dem Betreuungsgericht wolle, das ist falsch. Genau das soll ja gemacht werden, nur eben nur durch einen Anwalt (nun hier: Verfahrenspfleger? und nicht von dem Betroffenen.

Die RA, soweit sie genehmigt wird, wird Akteneinsicht nehmen, um die Gründe zu erfahren.
Aber auch das wird momentan vom AG abgelehnt.
RonnySteinhilber ist offline  
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Alt 24.10.2018, 12:37   #24
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Nun mal ganz langsam.
Erst mal läuft das Verfahren, in dem die Notwendigkeit einer Betreuung geprüft wird. Dazu sind Stellungnahmen der Betreuungsbehörde, ein fachärztliches Gutachten und die Anhörung durch das Gericht notwendig.
Ferner wurde im #9 erwähnt, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt.

Eine rechtliche Betreuung gibt es nur dann, wenn die notwendigen Voraussetzungen (psychische Erkrankung, geistige Behinderung, Demenz) vorliegen, und die Betreuung auch gewünscht wird.
Ausnahme ist dann, wenn die Betreuung nicht gewünscht wird und der Wille des zu Betreuenden nicht frei ist.
Und selbst dann würde es keine Betreuung geben, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, weil diese Vorrang vor der Betreuungseinrichtung hat.

Der Rest sind panische Angst und Verschwörungsideen von Ronny.
Würde der zu begutachtende Mensch ebenso chaotisch drauf sein, dann wäre es dieses Verhalten, dass eine Betreuung begründen würde (self-fulfilling Prophecy).
Oder eben, dass die Vollmacht auch dringend wahrgenommen werden sollte.

Also: erst mal runterkochen und cool bleiben.

MfG

Imre
Danke für die Antwort.
Ich gehe davon aus, dass man eine geistige Behinderung einwandfrei definieren kann. Ebenso Demenz.
Schwieriger sehe ich das bei der Psyche.
Das ist zB das was ich angeführt habe, was die Gerichtsgutachterin als chancenlos bezeichnet.
Weil man wahrscheinlich, wenn man will, "jedermann" eine psychische Erkrankung andichten kann, weil sich wahrscheinlich 90% der Bevölkerung nicht "normgerecht" verhält. Das passiert schon, wenn man einem Richter widerspricht. Es gibt hier nachgewiesene Fälle, wo solche als "Querulanten" eingewiesen wurden, deren Willen erst mal gebrochen werden muss.

Zum freien Willen habe ich unter 5) anwaltliche Ausführungen gemacht.

Danke
RonnySteinhilber ist offline  
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Alt 24.10.2018, 13:45   #25
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Beiträge: 16
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,


ob es dazu einen Grund gibt, also die Bedingungnen § 1896 Abs. 1 BGB vorliegen, entscheiden in der Regel (Fach)ärzte. Ein ärztliches Gutachten ist Vorbedingung zur Einrichtung einer Betreuung.


Generell hat jeder Bürger das Recht auf anwaltliche Hilfe. Bei Mittellosigkeit Beratungshilfe bantragen.


Grüße


Der Leuchtturm
Damit sind wir schon an einem Haltepunkt.

Der Rechtspfleger am AG lehnt RBH ab.
Daraufhin habe ich mit der Anwältin gesprochen.
Diese sagt, der Betroffene) habe darauf ein Recht.
Zumindest aber ein Recht auf Verfahrensberatungshilfe oder wie immer die richtige Bezeichnung ist.
Das habe ich nun dem Rechtspfleger persönlich so gesagt.
Er lehnt nach wie vor ab. Er sähe dafür keine Notwendigkeit.
Auch habe ich gelesen, dass man zur Anhörung oder einem Gutachten ein Recht auf Begleitung durch einen Verfahrenspfleger habe.
Aber auch das lehnt der Rechtspfleger ab.
Keine Notwendigkeit.

Geändert von RonnySteinhilber (24.10.2018 um 13:52 Uhr)
RonnySteinhilber ist offline  
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Alt 24.10.2018, 14:43   #26
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Beiträge: 264
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Warum spricht der Betroffene nicht mit der Betreuungsbehörde???
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 24.10.2018, 18:43   #27
Stammgastanwärter
 
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Beiträge: 492
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Ich habe immer mehr den Eindruck, es geht nicht um einen Freund/Bekannten, sondern darum, dass du wahrscheinlich der Betroffene bist.

Anders kann ich mir nicht erklären, dass alle möglichen Personen (Rechtsanwälte, Rechtspfleger etc.) dir Auskünfte geben, die sie dir gar nicht geben dürfen.

Möglicherweise hat der in dem Zivilverfahren tätige Richter die Betreuung ja deshalb angeregt, weil "der Betroffene" in dem Verfahren - wer immer das jetzt auch sein mag - den Eindruck gemacht hat, bei ihm liege eine seelische Störung vor.

Die ganze Geschichte ist für mich ein wenig abstrus.
Schnieder ist offline  
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Alt 24.10.2018, 21:39   #28
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Ich habe immer mehr den Eindruck, es geht nicht um einen Freund/Bekannten, sondern darum, dass du wahrscheinlich der Betroffene bist.
Im Beitrag #8 hatte ich bereits dieselbe Vermutung.


Ich kann mich nur wiederholen, Betreuung kann und soll eine Hilfe sein und ist beileibe keine persönliche "Schande".


Der Threadstarter scheint aufgeregt und Angst zu haben, Zusammenhänge verwirren sich, die Betreuungsstelle wird mit dem Betreuungsgericht verwechselt usw. usw.- das alles ist schlecht.
Mein Rat wäre ganz klar, erst mal Ruhe bewahren, "Butter bei die Fische" und dann sieht man weiter.


Meine Befürchtung wäre und ist: am Ende hat jemand eine Betreuung die er vielleicht nicht unbedingt braucht nur weil ihm der klare Kopf gefehlt hat. Schade für alle beteiligten Seiten
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.10.2018, 22:26   #29
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Ronny: mach Dich doch nicht irre!
Erstmal gibts n Gespräch mit jemandem von der Btreuungsstelle. Wenn der dem Gericht weiter gibt, dass eine Betreuung nitwendig ist, dann gibt es immer noch ein ärztliches Gutachten Sagt das auch: Betreuung nötig, dann gibt es immer noch ein Gespräch mit dem Richter.
Aber mit deiner Haltung: ich rede mit niemandem, willaber, dassihr mir einen Anwalt zahlt, wird das alles nix.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 25.10.2018, 08:19   #30
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Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 16
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,


er oder sie soll auf einen Verfahrenspfleger bestehen (§ 276 FamFG).


Daher der Tipp mit dem Anwalt.


Grüße


Der Leuchtturm
Ich habe dem Betroffenen versprochen, mich darum zu kümmern.
Leider ist das gescheitert. Muss das also aufgeben. Ich konnte mir eben nicht verstellen, dass es so etwas in D. gibt.

Die angefragte Fachanwältin für Betreuungsrecht, will das auch gerne übernehmen.
Dazu will sie aber einen RBH Schein, was in Ordnung ist.
Nur das AG weigert sich.
Daraufhin hat die Anwältin de Sache mit der Verfahrenskostenhilfe angesprochen.
Aber auch das lehnt das AG ab.
Ich hatte die Fachanwältin gebeten daraufhin doch selbst mit dem AG zu sprechen.
Macht sie aber nicht, weil sie ja nichts vorliegen hat. Noch nicht mal einen RBH/Verfahrenskostenschein, der ja nun wirklich keine großen finanziellen Leistungen beinhaltet. So aber würde sie für lau arbeiten.

Die Argumentation des AG zu allem;
Nicht erforderlich.
Dann kann man ja alle Gerichtsverfahren gleich einstellen.. Nicht erforderlich, Weil der Richter das schon entscheiden wird.

Der Punkt ist doch hier:
Entweder gibt es ein Recht auf RBH oder Verfahrenshilfe oder es gibt das nicht.
Die Fachanwältin für Betreuungsrecht sagt: Ja, das Recht gibt es.
Das AG sagt: nein.

Geändert von RonnySteinhilber (25.10.2018 um 08:40 Uhr)
RonnySteinhilber ist offline  
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