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Betreuer leitet das Kindergeld der Betreuten nicht an den Lebenspartner weiter

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Es ist jetzt drei Monate her das meine lebenspartnerin schwer erkrankte und mit einem Herzinfarkt immer noch in der Klinik ...


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Alt 08.11.2018, 20:06   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.11.2018
Beiträge: 10
Standard Betreuer leitet das Kindergeld der Betreuten nicht an den Lebenspartner weiter

Es ist jetzt drei Monate her das meine lebenspartnerin schwer erkrankte und mit einem Herzinfarkt immer noch in der Klinik behandelt wird. Während des Komas wurde ein Betreuer eingesetzt. Als Lebenspartner wurde ich leider nicht gefragt. Wir haben zwei Kinder im Haushalt und leben gemeinsam in einer Wohnung. Der eingesetzte Betreuer ist der Meinung das Kindergeld einfach nicht weiterzuleiten. Was kann ich noch tun.
Wern38 ist offline  
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Alt 08.11.2018, 20:50   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Als Lebenspartner wurde ich leider nicht gefragt.
Melde dich sofort(schriftlich) am Gericht und teile dort deine Übernahmebereitschaft der Betreuung mit.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.11.2018, 20:50   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Ich kann dich nur in der Hoffnung bestärken, dass deine Lebensgefährtin und Mutter eurer gemeinsamen Kinder bald wieder genesen wird. Hinsichtlich deiner im anderen Thread dargelegten Gedanken kann ich den dort geschilderten Konsequenzen leider nur zustimmen.


Die hier dargelegte Frage ist jedoch eine andere. Diese befasst sich mehr mit der Problematik der elterlichen Sorge. Grundsätzlich brauchen sich Betreuer nicht damit befassen, weil die elterliche Sorge nicht unter Betreuung gestellt werden kann. Eltern sind selbst rechtliche Vertreter. Wenn dieser Vertreter ausfällt, hat das Gesetz andere Vorkehrungen getroffen, wie die daraus erwachsenden Probleme zu regeln sind.


Eine wichtige Frage muss hier vorab geklärt werden. Habt ihr die gemeinsame elterliche Sorge, d.h. habt ihr vor dem Jugendamt nicht nur eine Vaterschaftsanerkennung sondern auch eine Sorgeerklärung beurkunden lassen? Bevor das nicht geklärt ist, kann hier auch nicht weiter überlegt werden, welche Wege noch offen sind.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 08.11.2018, 21:01   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wir haben zwei Kinder im Haushalt und leben gemeinsam in einer Wohnung.
Eine wichtige Frage noch: sind das eure gemeinsamen Kinder?
Wer ist der Bezugsberechtigte des Kindergeldes?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.11.2018, 18:01   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Um den Gedanken noch weiter zu spinnen:
Wenn ihr beide Sorgeberechtigt seid, dann kannst Du das der Familienkasse mitteilen, und die Umleitung des Kindergeldes beantragen. Begründung: die gesundheitliche Situation der bisher kindergeldberechtigten Mutter. Wichtig: ärztliches Attest beifügen.

Als Ergänzung zu Betreuerwichtel:
Der Betreuer Deiner Lebenspartnerin ist zwar für diese, aber nicht für ihre elterliche Sorge gegenüber dem Kind zuständig. Genau genommen kann er die Umleitung des Kindergeldes deshalb nicht veranlassen.
Wenn er es doch täte, würde die Familienkasse allerdings sehr wahrscheinlich mitspielen, weil man sich dort im Kleingedruckten des Betreuungsrechtes nicht auskennt...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.11.2018, 19:25   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.11.2018
Beiträge: 10
Standard

Also wir sind nicht beide sorgeberechtigt habendes etwas nachlässig behandelt habe aber einen Eilantrag auf Ruhen der elterlichen Sorge für meine lebenspartnerin gestellt. Ist aber such schon fast zwei Monate her. Aufgrund der Vorkommnisse habe ich die Übernahme der betreuungsvollmacht beantragt. Nächste Woche gibt es einen Gerichtstermin der Betreuer hat beantragt mich vom Verfahren auszuschließen .
Wern38 ist offline  
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Alt 10.11.2018, 13:07   #7
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von Wern38 Beitrag anzeigen
Es ist jetzt drei Monate her das meine lebenspartnerin schwer erkrankte und mit einem Herzinfarkt immer noch in der Klinik behandelt wird. Während des Komas wurde ein Betreuer eingesetzt. Als Lebenspartner wurde ich leider nicht gefragt. Wir haben zwei Kinder im Haushalt und leben gemeinsam in einer Wohnung. Der eingesetzte Betreuer ist der Meinung das Kindergeld einfach nicht weiterzuleiten. Was kann ich noch tun.
Wie ist denn der aktuelle Zustand deiner Lebenspartnerin?
Ist sie ansprechbar, kann sie einen freien Willen bilden (d.h. ist sie vollständig "klar im Kopf") und kann sie ihren Willen auch äußern? Sobald all das zutrifft, kann sie das weitere Verfahren im Prinzip wieder selbst in die Hand nehmen. Als äußerste Möglichkeit könnte sie dann dir oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen und so erzwingen, dass die Betreuung aufgehoben wird.

Ist der jetzige Betreuer ein Berufsbetreuer?
Dann könntest du die Betreuung ohne größere Hürden ehrenamtlich übernehmen, wenn dich das Gericht für geeignet hält (§ 1908b Abs. 1 Satz 3 BGB). Führt der jetzige Betreuer dagegen die Betreuung bereits ehrenamtlich (z.B. als Familienangehöriger), dann ist das nicht so einfach.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wenn ihr beide Sorgeberechtigt seid, dann kannst Du das der Familienkasse mitteilen, und die Umleitung des Kindergeldes beantragen. Begründung: die gesundheitliche Situation der bisher kindergeldberechtigten Mutter. Wichtig: ärztliches Attest beifügen.
Der Kindergeldanspruch hängt nicht unmittelbar vom Sorgerecht ab. Für Kinder, die im gemeinsamen Haushalt ihrer Eltern leben, bestimmen die Eltern, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Widerruft der Vater diese Bestimmung einseitig, dann muss ggf. das Familiengericht entscheiden (§ 64 Abs. 2 EStG).

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Der Betreuer Deiner Lebenspartnerin ist zwar für diese, aber nicht für ihre elterliche Sorge gegenüber dem Kind zuständig. Genau genommen kann er die Umleitung des Kindergeldes deshalb nicht veranlassen.
Es stimmt zwar, dass die Betreuung nicht die Ausübung der elterlichen Sorge umfasst. Das betrifft aber wiederum nicht den Kindergeldanspruch, d.h. der Betreuer kann die Betreute hier trotzdem vertreten (wenn er den passenden Aufgabenkreis hat).

Nachzulesen im Betreuungsrecht-Lexikon:
Zitat:
Nicht zur Ausübung der elterlichen Sorge, sondern zum Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden gehört das Stellen von kinderbezogenen Anträgen des Betreuten bei Behörden, wie Elterngeld oder Kindergeld [...]
FFB ist offline  
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