Dies ist ein Beitrag zum Thema 3. Betreuer schmeißt das Handtuch, obdachlos, was nun? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bitte beantworten Sie folgende Fagen ehrlich:
wie alt sind Sie?
welchen Schulabschluß haben Sie?
welche Berufsausbildung/Studienabschluß haben Sie?
wo (Wohnform) ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
18.11.2018, 13:07 | #11 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
|
Bitte beantworten Sie folgende Fagen ehrlich:
|
18.11.2018, 13:20 | #12 | |||||
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
|
25
Mittlere Reife, aber auch nur mit Ach und Krach (hatte schon einen Schulverweis hinter mir, galt als klassisches "Jugendamtskind" und war eigentlich Kandidat für die Odenwaldschule). Keine, weil ich keinen Betrieb fand, der mich nehmen wollte. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Diese Frage kann ich nicht beantworten weil mir der Grund selber nicht bekannt ist. Zitat:
Zitat:
Smartphones gibt es nicht erst seit gestern. |
|||||
18.11.2018, 15:12 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
|
Sehr geehrter Threadstarter,
Sie sind offensichtlich in der Lage, sich Hilfe - wo lebensnotwendig - selbst zu organisieren. Sie haben ebenso offensichtlich Verwandte, die Ihnen helfen. Sie sind problemlos in der Lage, mit Behörden zu kommunizieren. Sie schaffen es, trotz Realschulabschluss mit "Ach und Krach" und ohne Berufsausbildung von einer Parkbank aus, wohlformulierte und nahezu fehlerfrei ausgesprochen lange Kommentare hier zu posten (wobei nicht nachvollziehbar ist, was die Odenwaldschule damit zu tun hat). Sie beschreiben sich als erwerbsunfähig, wurden aber zumindest aus der Psychiatrie als gesund entlassen. Obdachlosigkeit begründet keinen Betreuungsbedarf, gesetzliche Betreuer suchen auch keine Wohnung. Um es in der Monopoly-Sprache zu sagen: gehen Sie nicht über Los (verlangen Sie keinen neuen Betreuer), sondern begeben Sie sich direkt zu den im Thread bereits genannten Anlaufstellen. Sie warten darauf, dass Ihnen Hilfen angeboten werden? Warten Sie nicht darauf, bemühen Sie sich selbst und holen Sie sich Hilfe. Sie schaffen das! Es wollte Sie kein Betrieb nehmen? Sie sind noch unter 27, Ihr Jobcenter kann Ihnen helfen, beruflich Fuss zu fassen - wenn Sie das wollen. Wenn Sie das nicht wollen, kann Ihnen auch kein Betreuer helfen. Sie brauchen eine Traumatherapie? Suchen Sie sich einen Hausarzt und Fachärzte und wenden Sie sich an den für Sie zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst. |
18.11.2018, 18:48 | #14 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
|
Zitat:
Erwerbsunfähig bin ich ja inzwischen sogar hochoffiziell, deshalb bekomme ich keine Hilfen zur Vermittlung in Arbeit mehr, sondern es heißt nur, ich solle "meinen Lebensabend genießen", obwohl ich erst 25 bin. |
|
21.11.2018, 10:15 | #15 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
|
So ich hab jetzt den Anruf erhalten, dass auch das Betreuungsgericht die Betreuung aufhebt. Da ich wie gesagt auf der Straße lebe, wird der Beschluss öffentlich zugestellt, muss ich also beim Amtsgericht nachlesen.
Bleibt also die Frage, was nun? Denn jetzt muss ich mich in einer neuen Region Deutschlands neu niederlassen und quasi wieder "von Null anfangen". Ich kann weder dort bleiben wo ich zuletzt war weil auch das Kreissozialamt den Antrag auf Eingliederungshilfe wegen mangelnder Leistungsfähigkeit ablehnen wird (es gibt laut Kreissozialamt in ganz Deutschland kein geeignetes Heim für mich und eine ambulante Betreuung fällt bei Obdachlosigkeit flach), ich kann aber auch nicht zurück zu meinem Geburtsort. Deshalb die Frage, welche Region gibt es in Deutschland wo ich noch hinziehen könnte, wo es am besten Wohnungen gibt und wo ich einigermaßen anständig behandelt werde? Denn durch die Aufhebung der Betreuung und die Ablehnung der Eingliederungshilfe muss ich jetzt weiterziehen, es führt kein Weg mehr dran vorbei. |
21.11.2018, 10:28 | #16 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Ich hatte es dir bereits schon einmal geraten, wende dich an die Caritas oder Diakonie oder eine sonstige kirchliche Einrichtung.
Du kannst das machen oder lassen. Klar sein sollte dir aber dass man sich angebotene Hilfe nicht immer zurecht stricken kann.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
21.11.2018, 10:59 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
|
Auf Ihren Wunsch werden sie voraussichtlich von keinem Betreuer, Bekannten, Sonstiger Person hilfreiche Antworten bekommen können. Sie fragen nach dem Land, wo Milch und Honig fließt... Entschuldigen Sie die Formulierung. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihnen hier in Ihrer Situation geholfen werden kann. Dies ist nur ein Forum zum Austausch. Die Antragstellung und Beratung mit Behörden, Verbänden vor Ort geschieht in der wirklichen Welt und nicht online.
Ich stütze daher den Vorschlag von Michaela: 1. Nachts in Obdachlosenheimen unterkommen, um nicht zu erfrieren. 2. 1x in 14 Tagen z. Bsp. Caritas oder Diakonie Beratungsstelle aufsuchen und freundlich um Unterstützung bitten. Hilfsangebote jeder Art annehmen und nicht diskutieren. Anschließend als Monatsziel immer eigene Wünsche abwägen und mit einem sozialen Dienst Schritt für Schritt planen wieder Fuß zu fassen. 3. ist auch parallel ein "Kniefall" vor Ort möglich. Setzen Sie ein Entschuldigungsschreiben auf und bitten nach Ihrer Einsicht, nicht ausreichend auf Ideen Ihres Betreuers eingegangen zu sein, um Neubestellung. Evtl. unterstützt hierbei der Sozialverband. Keine Diskussion etc. beginnen. Hilfsangebote annehmen und in der weiteren Beratung wie o. g. neue Ziele beraten. Damit gebe ich aber auch den letzten Post in dieser Angelegenheit ab.
__________________
Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden. |
04.12.2018, 13:23 | #18 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
|
Die Betreuung ist aufgehoben und gegen den Betreuer wird inzwischen auch wegen Betrugs ermittelt. Denn wie sich herausstellt, hat er von zwei Sozialämtern gleichzeitig Grundsicherung für mich bezogen, die eine Leistung aber einfach auf sein eigenes Konto umgeleitet.
Ich denke mal, ich werde mich für die nächste Zeit nicht mehr auf eine Betreuung einlassen, nach dem, was ich erlebt habe. Und @Mucki: Obdachlosenheime sind nur für Männer, da kann ich als Frau nicht schlafen. Somit muss ich wohl oder übel erfrieren. |
04.12.2018, 22:30 | #19 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
hier gibt es Einrichtungen nur für Frauen in Obdachlosigkeit.......
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
11.12.2018, 19:06 | #20 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
|
Schwierige Situation...
Ich glaube die meisten Ratschläge wurden oben schon genannt.
Wohnheime und Notunterkünfte nur für Frauen gibt es hier in Nürnberg beispielweise auch. In kleineren Städten weiß ich tatsächlich nicht wie das ist. Vielleicht Frauenhäuser als Notfall ansprechen? Bei den Verwandten wo Du ab und zu Essen bekommen hast, kannst Du nicht in den schlimmsten Nächten übernachten? Ich denke, da ist viel unglücklich gelaufen. Was ich vermutlich machen würde, nochmal beim Amtsgericht mich für zurückliegendes entschuldigen und nochmal um eine Betreuung bitten. Es gibt ja Betreuungsvereine, vielleicht kannst Du spontan bei so einem (Caritas, AWO, Diakonie...) aufschlagen und dort Deine Situation durchgehen. Sicher haben die ähnliche Fälle und Da mehr Lösungen anbieten. Aber das wurde ja auch schon Michaela genannt. Was Du bzgl. Wohnung machen kannst, beim Wohnungsamt auf die Liste eintragen für eine Sozialwohnung (kann aber dauern). Wünsche Dir trotzdem viel Erfolg dabei, katie. Ich bin zwar keine Ärztin, aber denke schon dass Dich die Erlebnisse in der Kindheit, bzw. Jugend sehr mitgenommen haben. Dich gesund zu entlassen, ist eigentlich ziemlich fahrlässig. Und rein rechtlich hast Du eigentlich das Recht auf Einsicht in ein Gutachten über Dich. Mit der Aussage, dass es das Gutachten Deine Gesundheit gefährden könne hat das Gericht doch indirekt zugegeben, dass Du psychisch Angeschlagen bist? Man müsste fairerweise auch noch die andere Seite hören, um sich ein objektives Urteil zu bilden. Also wie die Betreuer, Sachbearbeiter Dich wahrgenommen haben, bzw. Dein Verhalten. Geändert von katja30031983 (11.12.2018 um 19:31 Uhr) Grund: Satzzeichen + Ergänzung |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|