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gesetzliche Betreuung

 

3. Betreuer schmeißt das Handtuch, obdachlos, was nun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema 3. Betreuer schmeißt das Handtuch, obdachlos, was nun? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bitte beantworten Sie folgende Fagen ehrlich: wie alt sind Sie? welchen Schulabschluß haben Sie? welche Berufsausbildung/Studienabschluß haben Sie? wo (Wohnform) ...


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Alt 18.11.2018, 13:07   #11
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Bitte beantworten Sie folgende Fagen ehrlich:
  • wie alt sind Sie?
  • welchen Schulabschluß haben Sie?
  • welche Berufsausbildung/Studienabschluß haben Sie?
  • wo (Wohnform) und wovon haben Sie vor all diesen "Ereignissen" (also vor mehr als 7 Jahren) gelebt?
  • aufgrund welcher Diagnose bzw. aufgrund welchen Vorfalls waren Sie in der Psychiatrie?
  • welcher "Tatbestand" wurde aufgrund wessen Klage vor dem Sozialgericht verhandelt?
  • aus welchem Grund haben Sie bei örtlichen Behörden Hausverbot?
  • Sie suchen seit 7 Jahren erfolglos eine Wohnung, schlafen aber erst seit 3 Monaten auf einer Parkbank, wo haben Sie die restlichen 6 Jahre und 9 Monate geschlafen?
  • Sie können nicht einkaufen und nicht kochen? Wie haben Sie es geschafft, in den letzten 7 Jahren nicht zu verhungern?
  • wie gelingt es Ihnen, von einer Parkbank aus über einen längeren Zeitraum mit diesem Forum zu kommunizieren?
mimi91 ist offline  
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Alt 18.11.2018, 13:20   #12
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
  • wie alt sind Sie?
25


Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
  • welchen Schulabschluß haben Sie?
Mittlere Reife, aber auch nur mit Ach und Krach (hatte schon einen Schulverweis hinter mir, galt als klassisches "Jugendamtskind" und war eigentlich Kandidat für die Odenwaldschule).


Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
  • welche Berufsausbildung/Studienabschluß haben Sie?
Keine, weil ich keinen Betrieb fand, der mich nehmen wollte.




Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen

  • wo (Wohnform) und wovon haben Sie vor all diesen "Ereignissen" (also vor mehr als 7 Jahren) gelebt?
Bei meinem Vater, wurde dort aufs übelste misshandelt und missbraucht. Gelebt habe ich nur von Kindergeld und habe ansonsten nichts bekommen, musste deshalb betteln gehen nur um über die Runden zu kommen.


Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
  • aufgrund welcher Diagnose bzw. aufgrund welchen Vorfalls waren Sie in der Psychiatrie?
Die Psychiatrie hat mich für gesund erklärt, es gäbe "keine Anzeichen für eine schwerwiegende psychische Krankheit". Alle früher gestellten Diagnosen (ging einmal quer durchs Spektrum, von Autismus bis Schizophrenie war wirklich alles dabei) konnten von der Psychiatrie nicht bestätigt, bzw. widerlegt werden. Anlass war, dass meine Großmutter mich nicht mehr bei sich haben wollte und daraufhin hat der sozialpsychiatrische Dienst die Zwangsräumung ohne richterlichen Beschluss angeordet, mein gesamter persönlicher Besitz wurde entsorgt/vernichtet und ich kam in die Psychiatrie.


Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
  • welcher "Tatbestand" wurde aufgrund wessen Klage vor dem Sozialgericht verhandelt?
Das Kreissozialamt hatte Eingliederungshilfe ganz verweigert bzw. wollte den Antrag auch überhaupt nicht entscheiden, sondern in Ablage P abheften (wurde offiziell so angekündigt!). Darum ging es dann vor Gericht.




Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen

  • aus welchem Grund haben Sie bei örtlichen Behörden Hausverbot?
Diese Frage kann ich nicht beantworten weil mir der Grund selber nicht bekannt ist.




Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen


  • Sie suchen seit 7 Jahren erfolglos eine Wohnung, schlafen aber erst seit 3 Monaten auf einer Parkbank, wo haben Sie die restlichen 6 Jahre und 9 Monate geschlafen?
Zuerst bei meinem Vater und als ich von dort geflohen bin bei meiner Großmutter.


Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
  • Sie können nicht einkaufen und nicht kochen? Wie haben Sie es geschafft, in den letzten 7 Jahren nicht zu verhungern?
Kochkünste der Verwandten, jetzt seit drei Monaten lebe ich von der Suppenküche.




Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen

  • wie gelingt es Ihnen, von einer Parkbank aus über einen längeren Zeitraum mit diesem Forum zu kommunizieren?
Smartphones gibt es nicht erst seit gestern.
Pichilemu ist offline  
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Alt 18.11.2018, 15:12   #13
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Sehr geehrter Threadstarter,


Sie sind offensichtlich in der Lage, sich Hilfe - wo lebensnotwendig - selbst zu organisieren. Sie haben ebenso offensichtlich Verwandte, die Ihnen helfen. Sie sind problemlos in der Lage, mit Behörden zu kommunizieren. Sie schaffen es, trotz Realschulabschluss mit "Ach und Krach" und ohne Berufsausbildung von einer Parkbank aus, wohlformulierte und nahezu fehlerfrei ausgesprochen lange Kommentare hier zu posten (wobei nicht nachvollziehbar ist, was die Odenwaldschule damit zu tun hat). Sie beschreiben sich als erwerbsunfähig, wurden aber zumindest aus der Psychiatrie als gesund entlassen. Obdachlosigkeit begründet keinen Betreuungsbedarf, gesetzliche Betreuer suchen auch keine Wohnung.


Um es in der Monopoly-Sprache zu sagen: gehen Sie nicht über Los (verlangen Sie keinen neuen Betreuer), sondern begeben Sie sich direkt zu den im Thread bereits genannten Anlaufstellen. Sie warten darauf, dass Ihnen Hilfen angeboten werden? Warten Sie nicht darauf, bemühen Sie sich selbst und holen Sie sich Hilfe. Sie schaffen das! Es wollte Sie kein Betrieb nehmen? Sie sind noch unter 27, Ihr Jobcenter kann Ihnen helfen, beruflich Fuss zu fassen - wenn Sie das wollen. Wenn Sie das nicht wollen, kann Ihnen auch kein Betreuer helfen. Sie brauchen eine Traumatherapie? Suchen Sie sich einen Hausarzt und Fachärzte und wenden Sie sich an den für Sie zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst.
mimi91 ist offline  
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Alt 18.11.2018, 18:48   #14
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Sie beschreiben sich als erwerbsunfähig, wurden aber zumindest aus der Psychiatrie als gesund entlassen.
Unter dem Vorbehalt, dass ich das neueste Sachverständigengutachten nicht kenne, da es den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass das Gutachten dem Betreuten (also mir) nicht eröffnet werden darf, da hiervon eine erhebliche Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist. Es wurde (genau wie die Untersuchung in der Psychiatrie) ausschließlich nach Aktenlage erstellt, deshalb weiß ich so gar nicht, was da drinstehen könnte.


Erwerbsunfähig bin ich ja inzwischen sogar hochoffiziell, deshalb bekomme ich keine Hilfen zur Vermittlung in Arbeit mehr, sondern es heißt nur, ich solle "meinen Lebensabend genießen", obwohl ich erst 25 bin.
Pichilemu ist offline  
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Alt 21.11.2018, 10:15   #15
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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So ich hab jetzt den Anruf erhalten, dass auch das Betreuungsgericht die Betreuung aufhebt. Da ich wie gesagt auf der Straße lebe, wird der Beschluss öffentlich zugestellt, muss ich also beim Amtsgericht nachlesen.


Bleibt also die Frage, was nun?


Denn jetzt muss ich mich in einer neuen Region Deutschlands neu niederlassen und quasi wieder "von Null anfangen". Ich kann weder dort bleiben wo ich zuletzt war weil auch das Kreissozialamt den Antrag auf Eingliederungshilfe wegen mangelnder Leistungsfähigkeit ablehnen wird (es gibt laut Kreissozialamt in ganz Deutschland kein geeignetes Heim für mich und eine ambulante Betreuung fällt bei Obdachlosigkeit flach), ich kann aber auch nicht zurück zu meinem Geburtsort.


Deshalb die Frage, welche Region gibt es in Deutschland wo ich noch hinziehen könnte, wo es am besten Wohnungen gibt und wo ich einigermaßen anständig behandelt werde? Denn durch die Aufhebung der Betreuung und die Ablehnung der Eingliederungshilfe muss ich jetzt weiterziehen, es führt kein Weg mehr dran vorbei.
Pichilemu ist offline  
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Alt 21.11.2018, 10:28   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ich hatte es dir bereits schon einmal geraten, wende dich an die Caritas oder Diakonie oder eine sonstige kirchliche Einrichtung.


Du kannst das machen oder lassen. Klar sein sollte dir aber dass man sich angebotene Hilfe nicht immer zurecht stricken kann.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 21.11.2018, 10:59   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
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Auf Ihren Wunsch werden sie voraussichtlich von keinem Betreuer, Bekannten, Sonstiger Person hilfreiche Antworten bekommen können. Sie fragen nach dem Land, wo Milch und Honig fließt... Entschuldigen Sie die Formulierung. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihnen hier in Ihrer Situation geholfen werden kann. Dies ist nur ein Forum zum Austausch. Die Antragstellung und Beratung mit Behörden, Verbänden vor Ort geschieht in der wirklichen Welt und nicht online.

Ich stütze daher den Vorschlag von Michaela:

1. Nachts in Obdachlosenheimen unterkommen, um nicht zu erfrieren.

2. 1x in 14 Tagen z. Bsp. Caritas oder Diakonie Beratungsstelle aufsuchen und freundlich um Unterstützung bitten. Hilfsangebote jeder Art annehmen und nicht diskutieren. Anschließend als Monatsziel immer eigene Wünsche abwägen und mit einem sozialen Dienst Schritt für Schritt planen wieder Fuß zu fassen.

3. ist auch parallel ein "Kniefall" vor Ort möglich. Setzen Sie ein Entschuldigungsschreiben auf und bitten nach Ihrer Einsicht, nicht ausreichend auf Ideen Ihres Betreuers eingegangen zu sein, um Neubestellung. Evtl. unterstützt hierbei der Sozialverband. Keine Diskussion etc. beginnen. Hilfsangebote annehmen und in der weiteren Beratung wie o. g. neue Ziele beraten.

Damit gebe ich aber auch den letzten Post in dieser Angelegenheit ab.
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Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.
Mucki ist offline  
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Alt 04.12.2018, 13:23   #18
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Die Betreuung ist aufgehoben und gegen den Betreuer wird inzwischen auch wegen Betrugs ermittelt. Denn wie sich herausstellt, hat er von zwei Sozialämtern gleichzeitig Grundsicherung für mich bezogen, die eine Leistung aber einfach auf sein eigenes Konto umgeleitet.


Ich denke mal, ich werde mich für die nächste Zeit nicht mehr auf eine Betreuung einlassen, nach dem, was ich erlebt habe.


Und @Mucki: Obdachlosenheime sind nur für Männer, da kann ich als Frau nicht schlafen. Somit muss ich wohl oder übel erfrieren.
Pichilemu ist offline  
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Alt 04.12.2018, 22:30   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Und @Mucki: Obdachlosenheime sind nur für Männer, da kann ich als Frau nicht schlafen. Somit muss ich wohl oder übel erfrieren.
Wir sind nur eine mittelgrosse Stadt und sogar
hier gibt es Einrichtungen nur für Frauen in Obdachlosigkeit.......
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.12.2018, 19:06   #20
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
Standard Schwierige Situation...

Ich glaube die meisten Ratschläge wurden oben schon genannt.

Wohnheime und Notunterkünfte nur für Frauen gibt es hier in Nürnberg beispielweise auch. In kleineren Städten weiß ich tatsächlich nicht wie das ist. Vielleicht Frauenhäuser als Notfall ansprechen? Bei den Verwandten wo Du ab und zu Essen bekommen hast, kannst Du nicht in den schlimmsten Nächten übernachten?


Ich denke, da ist viel unglücklich gelaufen. Was ich vermutlich machen würde, nochmal beim Amtsgericht mich für zurückliegendes entschuldigen und nochmal um eine Betreuung bitten. Es gibt ja Betreuungsvereine, vielleicht kannst Du spontan bei so einem (Caritas, AWO, Diakonie...) aufschlagen und dort Deine Situation durchgehen. Sicher haben die ähnliche Fälle und Da mehr Lösungen anbieten. Aber das wurde ja auch schon Michaela genannt.



Was Du bzgl. Wohnung machen kannst, beim Wohnungsamt
auf die Liste eintragen für eine Sozialwohnung (kann aber dauern).


Wünsche Dir trotzdem viel Erfolg dabei,


katie.




Ich bin zwar keine Ärztin, aber denke schon dass Dich die Erlebnisse in der Kindheit, bzw. Jugend sehr mitgenommen haben. Dich gesund zu entlassen, ist eigentlich ziemlich fahrlässig.

Und rein rechtlich hast Du eigentlich das Recht auf Einsicht in ein
Gutachten über Dich. Mit der Aussage, dass es das Gutachten Deine Gesundheit gefährden könne hat das Gericht doch indirekt zugegeben, dass Du psychisch Angeschlagen bist?

Man müsste fairerweise auch noch die andere Seite hören,
um sich ein objektives Urteil zu bilden. Also wie die Betreuer, Sachbearbeiter Dich wahrgenommen haben, bzw. Dein Verhalten.

Geändert von katja30031983 (11.12.2018 um 19:31 Uhr) Grund: Satzzeichen + Ergänzung
katja30031983 ist offline  
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