Dies ist ein Beitrag zum Thema 3. Betreuer schmeißt das Handtuch, obdachlos, was nun? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Kurz zur Sachlage:
Ich habe sieben Jahre erfolglos nach einer Wohnung gesucht, auch mithilfe aller möglichen Träger. Inzwischen hat jeder ...
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15.11.2018, 16:32 | #1 |
Routinier
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3. Betreuer schmeißt das Handtuch, obdachlos, was nun?
Kurz zur Sachlage:
Ich habe sieben Jahre erfolglos nach einer Wohnung gesucht, auch mithilfe aller möglichen Träger. Inzwischen hat jeder Träger aufgegeben und gesagt, für mich kann keine Wohnung gefunden werden und ich sollte in ein Heim. Nur, was sind das für Heime, die Fälle wie mich aufnehmen? Die Richterin am Sozialgericht sprach in einem Erörterungstermin etwas von "Apartments". Jemand eine Ahnung, was das ist? Abgesehen davon dass mir lebenspraktische Fähigkeiten wie Kochen und Einkaufen fehlen könnte ich in einer eigenen Wohnung leben, wenn ich denn eine bekäme, was aber nicht der Fall ist. Hinzu kommt noch, dass nun der dritte Betreuer (ein Anwalt) das Handtuch geschmissen hat, nachdem er monatelang versucht hat, mich gegen meinen Willen in eine Wohngruppe für Geistigbehinderte zu "parken" und dafür keinen Beschluss vom Betreuungsgericht bekam. Die erste Betreuerin weigerte sich von vornherein, die Betreuung zu übernehmen, die zweite Betreuerun hinterließ mich mit 5000 € Schulden während sie in den Urlaub fuhr. Tja und jetzt wurde ich vom dritten Betreuer quasi auch noch betrogen. Zwischenzeitlich bin ich obdachlos und ohne Konto, wurde aus meinem Heimatort vertrieben und habe nichts mehr. Der Betreuer kümmerte sich um nichts. Was nun? Wie könnte es weitergehen? |
15.11.2018, 17:09 | #2 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 251
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Guten Tag Herr P.
laut ihrem Schreiben können Sie sich aber gut ausdrücken und Bedarfe mitteilen. Sind sie körperlich in der Lage eine Behörde aufzusuchen? Es reicht nämlich, wenn Sie zum Sozialamt gehen/fahren und mündlich einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Bitten Sie außerdem um Unterstützung bei der Antragstellung und zeigen Sie sich kooperativ was Folgetermine angeht. Gibt das Sozialamt an nicht zuständig zu sein, bitten Sie um Klärung. Auf diesem Weg werden Sie morgen nicht unmittelbar eine Wohnung bekommen, aber zeitnah Beratung erhalten. Sollten Sie morgen nirgendwo schlafen können und somit obdachlos sein, suchen Sie vormittags das Ordnungsamt auf und bitten um eine Notunterkunft. Lehnen Sie jedoch alle Angebote ab, sind Sie verzeihen Sie "selbst daran Schuld". Es zwingt Sie niemand so schnell Hilfen anzunehmen. Bei Minusgraden würde ich aber jedes Zimmer mit Heizung vorziehen. Den Weg können Sie ohne Betreuer gehen. Gegebenenfalls finden Sie aber auch demnächst wieder einen Betreuer über die Betreuungsbehörde, mit dem Sie gern zusammenarbeiten. Nur können/ wollen Sie darauf sicher nicht warten. Mfg
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16.11.2018, 09:47 | #3 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 235
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Hast Du bei Gericht signalisiert, dass Du einen neuen Betreuer möchtest?Ein Betreuerwechsel kann duchaus schnell gehen.
Und evtl. Überlegst Du Dir das mit dem Heim dann? Ich würde auch nicht ins Heim wollen, aber eh ich unter der Brücke schlafe...Und wenn sich dann rausstellt, dass man fürs Heim zu fit ist, gibt es ja auch Außenwohngruppen, Mitarbeiter, die einem bei der Wohnungssuche helfen etc. Ich wünsch Dir alles Gute |
16.11.2018, 10:27 | #4 |
Routinier
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Beiträge: 1,224
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Soeben hat die Betreuungsbehörde angerufen und mir die ganze Schuld zugeschoben, ich würde alle Hilfen ablehnen und man gedenke deshalb, die Betreuung wegen Unbetreubarkeit aufzuheben, da abzusehen ist, dass man mir nicht helfen kann und ich ohnehin in eine "Obdachlosenkarriere" starten werde.
Interessant ist da die Aussage der Betreuungsbehörde, es könne sich ja nicht um eine Wohngruppe für Geistigbehinderte handeln, denn dafür seien Geistigbehinderte zu dumm und sie könnten grundsätzlich nur im Heim leben (???). Tatsächlich muss ich sagen, dass die Kommunikation in der Sache einfach katastrophal war. Mir wurde bis zuletzt nichts über die Wohngruppe erklärt, noch nicht mal, um was für eine Wohngruppe es sich handelt. Es hieß nur "Wohnschule" und wenn ich den Begriff bei Google eingebe steht da "Geistigbehinderte". Der Betreuer hat mir zuerst eine völlig falsche Adresse genannt und ich stand deshalb zweimal vor verschlossenen Türen und wollte eigentlich schon da die Wohngruppe absagen. Erst beim dritten Mal klappte es, aber da hatte man vonseiten des Trägers nicht wirklich Zeit für mich und hat mich nur hastig durch die Räume gescheucht weil man gleichzeitig ein Kind zu betreuen hatte (wozu dann der Termin?). Mein "Zimmer" war eine Katastrophe, gerade einmal 9 m² mit Dachschräge. Es hieß dann auch (vorher telefonisch), ich dürfte keine eigenen Gegenstände mit in die Wohngruppe mitnehmen, mir würden lediglich Bett und Kleiderschrank gestellt und damit müsste ich leben. Da hab ich mich schon gefragt, was soll ich den ganzen langen Tag machen mit nur Bett und Kleiderschrank, Löcher in die Wand starren? Der Betreuer war da leider überhaupt keine Hilfe, er hat gesagt, ich könne doch arbeiten gehen (bin dauerhaft voll erwerbsgemindert...) oder in die Schule (das liegt auf dem Land, da gibt es keine Schule, dafür hätte ich wieder umziehen müssen...) Dann gab es immer widersprüchliche Informationen vom Betreuer und vom Träger, einmal hieß es vom Träger, das sei bloß eine Notunterkunft, dann sagte der Betreuer, nein, ich würde dort "mehrere Jahre" bleiben. Die Widersprüche blieben bis zuletzt ungeklärt. Also unter den Umständen konnte ich nur absagen, denn nicht zuletzt fühlte ich mich bei dem Betreuer nicht gut aufgehoben. Und dann hieß es noch vom Oberarzt der Psychiatrie dort, dass der Träger dafür bekannt sei, dass es dort recht häufig Übergriffe zwischen den Bewohnern auch sexueller Art gäbe und dass der Träger gewissermaßen "wegschaut" und dass mir der Oberarzt deshalb dringend davor gewarnt hat, ein Angebot bei diesem Träger anzunehmen. Das hat mich zusätzlich abgeschreckt. Nochmal zum Sozialamt: die Stadtverwaltung verhält sich in meiner Sache etwas "schizophren". Einerseits hieß es vom Ordnungsamt, ich solle gefälligst abhauen und nie wieder zurückkommen und dem wurde mit einem Hausverbot für das Rathaus Nachdruck verliehen. Andererseits zahlt das Sozialamt im selben Haus bis zum heutigen Tage brav die Grundsicherung weiter, obwohl ich ja quasi vertrieben worden bin. |
16.11.2018, 13:52 | #5 |
Forums-Geselle
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Ich würde an Ihrer Stelle zunächst in jede erdenkliche Einrichtungsform einziehen und von da aus weiter planen. Entweder ist die tatsächliche Not nicht so groß wie geschildert, oder Sie erhalten derzeit bereits Unterstützung durch Dritte. Sie werden hier jedenfalls voraussichtlich keine Einzelfalllösung im Forum bekommen. Sie benötigen die Unterstützung der örtlichen Behörden.
Entweder allein oder mit einem neuen Betreuer. Falls Sie einen Betreuer wünschen, nennen sie die o. g. Angaben dem Sachbearbeiter bei der Betreuungsbehörde. Das sind ja bereits Erklärungen, warum es nicht gut geklappt hat. Wenn das Hausverbot gilt, schreiben Sie alles auf und ab in den Briefkasten des Amtes. Sicherlich müssen Sie aber künftig zu gemeinsamen Lösungen und auch evtl. Heimeinrichtungen/ Notunterkünften übergangsweise bereit sein. Auch 9 qm müssen ausreichen. Sie sind dort ja nicht eingesperrt, haben aber einen Ort zum Schlafen.
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16.11.2018, 21:16 | #6 |
Routinier
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Die tatsächliche Not ist sogar sehr groß, noch größer als die Not ist aber das erlittene Trauma durch den Aufenthalt in der Psychiatrie. Davon habe ich mich bis heute nicht erholen können. Ich wäre eigentlich schon längst Kandidat für eine Traumatherapie, was aber bisher noch kein Betreuer auch nur angesprochen hat.
Und ich bin nach ärztlichem Gutachten offiziell "nicht gruppenfähig" (daran ist mal eine tagesklinische Behandlung gescheitert) und darf nach diesem Gutachten niemals in eine Wohngruppe ziehen. Der Betreuer hat sich über das Gutachten einfach hinweggesetzt. Und da bestand dann bei mir die begründete Angst, dass es in der Wohngruppe "eskaliert" und ich dann zurück in die Psychiatrie muss. Und nachdem ich dort bereits ein Trauma erlitten habe weil ich dort so abgrundtief schlecht behandelt wurde, hätte ich einen zweiten Aufenthalt dort wohl nicht überstanden. Und da ich ja nichts in die Wohngruppe hätte mitnehmen dürfen, wäre ich quasi schon eingesperrt gewesen. Ohne Computer und ohne Handy wäre ich von der Außenwelt völlig abgeschnitten gewesen, hätte nicht mal mit dem Betreuer kommunizieren können, geschweige denn irgendetwas in Richtung Wohnungssuche oder dergleichen unternehmen können. Und Hilfe vom Träger hätte ich da nicht erwarten können, die wollen nur abkassieren. Mit den örtlichen Behörden kann man nicht reden. Es gab in der Eingliederungshilfesache schon eine Untätigkeitsklage und erst nach Androhung von Zwangsgeld durch die Richterin kam überhaupt ein Bescheid gegen den Klage erhoben werden konnte. Die gesamte Kommunikation verläuft im Wesentlichen nur noch über das Gericht, weil die Behörden lügen wie gedruckt und das sogar vor den Augen der Richterin. Es ist wirklich schlimm. Kooperationsbereitschaft vonseiten der Behörden ist gleich null, alles muss vor Gericht geklärt werden und das eben mit Erörterungstermin, mündliche Verhandlung, volles Programm. |
17.11.2018, 09:06 | #7 | |||||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Wer in der Wohnung sitzt und nicht einkaufen und nicht kochen kann wird dort verhungern. Zitat:
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Zitat:
Zitat:
Was bleibt ist sich an örtliche grosse Träger wie Diakonie, Caritas usw. zu wenden. Vielleicht, aber nur ganz vielleicht könnte dieses Blatt sich dadaurch noch wenden lassen. Voraussetzung wäre dafür aber Gesprächsbereitschaft und Einsicht. Zitat:
Wenn man im Abseits steht muss man sich Hilfe suchen und diese aber auch annehmen. Ein bißchen liest sich das so wie wenn du alle Hilfsmöglichkeiten ziemlich "verbrannt" hast. Du kannst jetzt nur überlegen wo bzw. bei wem du am ehesten noch mal "wieder landen" könntest für Unterstützung. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.
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17.11.2018, 09:35 | #8 | |
Routinier
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Zitat:
Der Träger (gehört zur Diakonie) hatte es noch zuvor in einem Gespräch strikt abgelehnt, mich in irgendeiner Weise in eine ihrer Einrichtungen unterzubringen. Diese ambulant betreute Wohngruppe war also gewissermaßen ein "Entgegenkommen" von deren Seite. Aber nach der Beschreibung wäre das Angebot ja unannehmbar gewesen, denn verhungert wäre ich auch dort. |
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17.11.2018, 11:43 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Sei sicher, eine ambulante Wohnform lässt keinen verhungern! Du hättest mehr davon etwas mal positiv, vielleicht nicht als 100% ideal aber als "immerhin" zu sehen, und dich auf etwas einzulassen. Auf andere Art wirst du nicht weiterkommen befürchte ich.
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18.11.2018, 12:37 | #10 |
Routinier
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Beiträge: 1,224
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Ich hab jetzt lange gebraucht um zu antworten, weil mir die Unterstellungen gegen mich gar nicht gefallen. Ich denke aber, dass einfach meine Geschichte hier nicht bekannt ist und so diese Unterstellungen zu stande kommen.
Erstmal erkläre ich kurz, wieso drei Betreuer an mir gescheitert sind: Die 1. Betreuerin hat kurz nachdem sie bestellt wurde gesagt "Ich werde Sie nicht betreuen, denn ich bin für Sie gar nicht zuständig, es muss ein Betreuer an Ihrem Geburtsort bestellt werden und dieser Betreuer muss für die Rückführung an Ihren Geburtsort sorgen." Die Betreuerin wurde dann vom Gericht abbestellt, denn zu meinem Geburtsort kann ich nicht mehr zurück, es gibt sehr gute Gründe wieso ich von dort geflohen bin. Mit der 2. Betreuerin lief es zunächst gut. Bis dann nach sechs Monaten ein Bescheid vom Jobcenter kam, dass wegen Erwerbsunfähigkeit die Leistungen eingestellt und alle bereits geleisteten Leistungen rückwirkend zurückgefordert werden. 2000 € insgesamt. Ich hatte also nicht nur kein Geld zum Leben mehr sondern auch noch 2000 € Schulden. Ich fragte die Betreuerin wovon ich das bezahlen soll und sie sagte nur "Ich fahre dann mal für vier Wochen in den Urlaub. Tschüß!" Dann kam die Krankenkasse und wollte auch 3000 € von mir haben, insgesamt 5000 € Schulden. Die Betreuerin tat nichts und ich stand schon kurz vor der Ersatzzwangshaft als die Betreuerin dann endlich abbestellt wurde und sich herausstellte, alle diese Forderungen waren rechtswidrig. Jetzt der 3. Betreuer, als der bestellt wurde hat das Landgericht die sofortige Entlassung aus der Psychiatrie angeordnet mit der Begründung, dass die Unterbringung alleine auf Obdachlosigkeit gestützt wird, Obdachlosigkeit aber kein Grund für eine freiheitsentziehende Unterbringung sein kann. Eine Behandlung wurde mir von der Psychiatrie verweigert und auch vor der Richterin mussten die Ärzte zugeben dass sie mir nicht mal einen Behandlungsplan aufgestellt hatten sondern mich "bloß" verwahrten und auch vor hatten das über die nächsten Jahre aufrechtzuerhalten. Ich hab dann den Betreuer gefragt ob ich eine Obdachlosenunterkunft bekomme und der sagte "gehen Sie doch zurück in die Psychiatrie, wenn es Ihnen nicht passt!", oder auch "gehen Sie doch in ein Hotel!" (und wovon soll ich das bezahlen?). Hab dann selbst einen Antrag vor Gericht gestellt und der Betreuer hat den Antrag einfach zurückgenommen! Deshalb schlafe ich jetzt seit 3 Monaten auf der Parkbank, weil der Betreuer mir eine Obdachlosenunterkunft aktiv verweigert. Bin ich deswegen "unbetreubar", weil ich damit nicht einverstanden bin, dass ich möglicherweise kommenden Winter erfrieren muss? Ich möchte darauf bitte eine ehrliche Antwort! Außerdem hab ich nicht "alle Hilfen" abgelehnt, weil mir bisher noch gar keine Hilfen angeboten wurden. Der Platz in der Wohngruppe für Geistigbehinderte war tatsächlich das erste Angebot überhaupt vom Kreissozialamt. Vorher gab es noch ein ambulant betreutes Wohnen vom selben Träger, eigentlich sollte man dort für mich eine Wohnung suchen aber die Frau hat stattdessen Partnervermittlung betrieben und versucht mich zu verkuppeln, wollte mit mir schon in die Disko gehen damit ich dort jemanden kennenlerne, da hab ich dann gesagt, das ist so ein krasser Eingriff in meine Intimsphäre, ich will immer noch selbst entscheiden mit wem ich "ins Bett springe" und lasse mir das sicher nicht vorschreiben! Letztendlich ist es dann daran gescheitert dass sie versucht hat mich bei einer Schule anzumelden obwohl weder Wohnung noch Finanzierung gesichert war und ich möglicherweise wirklich verhungert wäre weil ich dann kein Geld mehr vom Amt bekommen hätte. Ist das "Verweigerungshaltung" wenn ich nicht bereit bin dass für mich Partnervermittlung betrieben wird wenn es eigentlich um eine Wohnung gehen sollte? Bitte auch diese Frage ehrlich beantworten. |
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