Dies ist ein Beitrag zum Thema grenzen des selbstbestimmungsrechts? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
existiert eine rechtliche grundlage, die es ermöglicht, dass menschliche individuen weder telefon noch internet in wohngruppen oder sonstigen einrichtungen etc. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
|
![]()
existiert eine rechtliche grundlage, die es ermöglicht, dass menschliche individuen weder telefon noch internet in wohngruppen oder sonstigen einrichtungen etc. nutzen dürfen?
oder anders gefragt: auf was könnten sich die von der kommunikation nach außen abgeschotteten berufen, um dieses recht nach selbstbestimmung für sich geltend machen zu können? |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Hallo blacksheep,
Menschen, die in Einrichtungen leben und betreut werden, dürfen jederzeit den Betreuer anrufen und auch die Heimaufsicht. Wenn Angehörige oder Freunde angerufen werden sollen, müssen meine Betreuten eine Telefonkarte kaufen. Die Einrichtung übernimmt diese Gespräche nur in Ausnahmefällen. Über einen Internetanschluß verfügen die Wohngruppen nicht, in denen meine Betreuten leben. Viele Grüße, Ursula |
![]() |
![]() |
#3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
|
![]()
vielen dank schon einmal für diese antwort.
warum verfügen die wohngruppen nicht über einen internetzugang? hatte mal die lapidare antwort erhalten, dass die betreuten quasi nicht intelligent genug wären. aber das kann kein echter grund sein. wenn diese menschen allein wohnen könnten/dürften, hätten sie die möglichkeit selbst darüber zu bestimmen - wie "jeder" andere mensch auch. mir scheint es so, als würden sämtliche rechte mit einer betreuung verloren gehen. haben die menschen gar keine möglichkeit, ihre wünsche einzufordern? |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
|
![]()
JA das würde mich auch mal interesieren warum wohngruppen kein INternet haben. Meist nur ein telefon auf dem Flur.
Wo ist den dan das probelm auch Internet zu schalten?? ich ahbe eine Freundin mit de rich früher täglich gemailt haben als sie dann ich einen Wohnhgruppe zog ging das nicht mehr weil eben keine Internetanschluss erlaubt wurde. DAs hat uns beiden sehr gefehlt dieser regelmässige KOntakt.Heutzutage ist internet doch eine selbstverständlichkeit und kein Luxus mehr. Undd was das argument angeht betreute wäre zu dumm dafür:O)) na ja.... wer ist denn da jetzt dumm???? der sowas sagt oder????? lg MOMO |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
|
![]()
Hallo blacksheep,
Telefon und internet in Wohngruppen oder sonstigen Einrichtungen ist nicht ganz so einfach. Es gibt finanzielle, rechtliche und technische Fragen zu beachten. Manchmal spielt auch die Pädagogik oder Fragen des therapeutischen Konzepts hinein. Man muß schauen, unter welchen Bedingungen die Gruppen oder Einrichtungen geführt werden. So gilt in suchttherapeutischen Reha-Einrichtungen oftmals für die ersten Wochen des Aufenthaltes ein Verbot für Außenkontakte. Dies hat therapeutische Gründe. In Dauereinrichtungen muß man unterscheiden, ob es ein Nutzungsverbot gibt, oder ob nur die technischen Möglichkeiten nicht bestehen. Ein Verbot wäre wirklich ungewöhnlich. Dies ist nach meiner Ansicht nur gerechtfertigt, wenn sich der betroffene Bewohner beharrlich in die virtuelle Welt zurückzieht und keinerlei persönliche Kontakte führen würde. Dies wäre eine pädagogische Begründung und dürfte nur für den Einzelfall und eine bestimmte Zeit gelten. Anders sieht es aus, wenn die technischen Voraussetzungen nicht angeboten werden. I.d.R. bestehen die von Ursula unter #2 genannten Möglichkeiten. Man kann sich auch ein handy, z.B. mit pre-paid-Karte zulegen. Wie die Einrichtungen das handhaben, ergibt sich aus der Hausordnung, dem Heimvertrag oder einfach daraus, daß i.d.R. kein Mietvertrag, sondern nur ein Nutzungsvertrag für den Bewohner besteht. Daraus kann kein Recht auf einen Telefon und/oder internet-Anschluß für das Zimmer abgeleitet werden. Meistens stehen aber ganz andere Überlegungen im Vordergrund. Man kann nur eine begrenzte Anzahl von Zugängen in ein Haus/eine Einrichtung legen. Ein Nachrüsten ist oft mit erheblichen Kosten verbunden. Dies sind technische Probleme. Gerade bei der internet-Nutzung können rechtliche Fragen eine Rolle spielen. Wenn z.B. verbotene Inhalte über die Anschlüsse ins Netz gestellt werden, oder illegal Musik, Filme, etc. heruntergeladen werden. Verantwortlich ist zunächst der Betreiber der Einrichtung. Auch die Finanzen spielen eine Rolle. Gewerbliche Kunden bekommen keine flatrates. Wie will man die Nutzung von internet und Telefon überwachen? Jemand ruft täglich eine teure hotline an, die Kosten muß zunächst die Einrichtung übernehmen und diese bleibt dann oft darauf sitzen. Bestimmte Nummern zu sperren ist gar nicht so einfach. So verweisen viele Einrichtungen auf ein Gemeinschaftstelefon oder die internet-Zugänge bei den Mitarbeitern (diese haben aber auch sehr oft keinen internet-Anschluß!) Kannst ja mal nachfragen, ob ein oder mehrere Gründe in dem von Dir beschriebenen Fall zutreffen. Schöne Grüß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
|
![]()
vielen dank für die ausführliche antwort.
dass es finanzielle und ggf. auch rechtliche ursachen hat, kann ich verstehen. dass es jedoch in teilen verwehrt wird und scheinbar keine rechtliche grundlage existiert, die dem entgegenwirken könnte, verstehe ich nicht. wie wäre denn der fall gelagert, wenn menschen, die nicht zur mündlichen kommunikation in der lage sind und eine internetkommunikation für sie ebenso direkt möglich wäre, wie für andere ein telefongespräch? |
![]() |
![]() |
![]() |
#7 | ||
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
|
![]()
Hallo,
Zitat:
Es geht zunächst nicht um Telefon auf dem Zimmer oder internet-Zugang dort. Es geht um Teilnahme am öffentlichen Leben und freien Zugang zu Kommunikationsmitteln. Diesem Bedürfniss kommen die Einrichtungen durch die Bereitstellung allgemeinzugänglicher Anlagen oder der Vorhaltung von Tageszeitungen/Fernsehräumen nach. Was darüber hinaus geht, ist good-will der Einrichtungsträger. Stationäre Einrichtungen stehen allerdings seit einiger Zeit unter Belegungsdruck (ambulant vor stationär). Um in Zukunft noch ausreichend belegt zu werden, wird ein Qualitätswettbewerb einsetzen. Der wird auch über Ausstattungsmerkmale geführt. Nicht nur Kabelanschluß auf dem Zimmer, sondern auch Telefonanschluß und internet-Zugang tragen bei potentiellen Bewohnern zur Entscheidung bei, diese Einrichtung auszuwählen. Dies ist noch Zukunftsmusik und hilft heute noch nicht. Man kann daher zunächst den Heimbeirat ansprechen. Ein gutes Mittel wäre heute aber das sog. Beschwerdemanagement. Jede Einrichtung ist verpflichtet, die Bewohner darüber zu informieren. Wenn man innerhalb der Einrichtung nicht weiterkommt, kann man auch die Heimaufsicht oder den Kostenträger informieren. Man sollte dieses Beschwerdemanagement in begründeten Fällen ruhig nutzen. Zitat:
Dies ist schon etwas spezieller. Ich denke, dass für (taub-) stumme Menschen entsprechende Vorrichtungen bereit gehalten werden sollten. Hier gibt es ja auch finanzielle Zuschüsse der verschiedenen Kostenträger. Dies wäre ein Betätigungsfeld für Betreuer (bei entsprechendem Aufgabenkreis, z.B. Gesundheit oder Behördenangelegenheiten). Einfach mal nachfragen. Gruß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
|
![]()
Eine Rechtsgrundlage Heimbewohnern Kommunikationsmittel vorzuenthalten gibt es sicher nicht. Einrichtungen werden ja dafür bezahlt Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu verwirklichen.
Ich kenne einige Einrichtungen, die ihren Bewohnern Telefonanschluss im Zimmer anbieten. Falls es für den Betroffenen wichtig ist und technisch realisierbar, das Heim jedoch blockt, würde ich darüber mit der Heimaufsicht sprechen. Ich weiß nicht, ob das überall so ist, aber hier interessiert sich die Heimaufsicht wirklich für die Interessenswahrung von Heimbewohnern. Gruß Karla |
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
|
![]()
danke für die antworten.
gespräche sind möglich. klar. mir geht es darum notfalls argumente mit rechtlicher grundlage - ggf. beschlüsse - zu stärken. an anderer stelle werde ich auf übergeordnete institutionen verwiesen, die das wissen müssten. dabei gehe ich davon aus, dass menschen, die in ihrem beruf arbeiten auch von derartigen dingen wissen müssten. anderenfalls wäre jedes gegenargument auch nicht haltbar. bin wirklich etwas ratlos. und bitte nehmt das nicht persönlich. |
![]() |
![]() |
![]() |
#10 |
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
|
![]()
Heimmindestbauverordnung §8 Fernsprecher:
In den Einrichtungen muß in jedem Gebäude mindestens ein Fernsprecher vorhanden sein, über den die Bewohner erreichbar sind und der von nicht bettlägerigen Bewohnern ohne Mithören Dritter benutzt werden kann. |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|