Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Zuzahlungsbefreiung KK im Voraus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlungsbefreiung KK im Voraus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wie macht Ihr das mit der Zuzahlungsbefreiung für Eure Betreuten? Im Voraus oder beantragt Ihr das erst im laufenden ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 08.12.2018, 23:25   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard Zuzahlungsbefreiung KK im Voraus

Hallo,

wie macht Ihr das mit der Zuzahlungsbefreiung für Eure Betreuten? Im Voraus oder beantragt Ihr das erst im laufenden Jahr, wenn die Grenze erreicht ist?

Mein Betreuer hat die Befreiung für dieses Jahr beantragt, dafür bin ich ihm auch sehr dankbar, ich war nämlich 12 Wochen im Krankenhaus. Für nächstes Jahr hat er sie aber direkt mit beantragt. Nur für die Medikamente lohnt sich das aber für mich nicht, da zahl ich drauf, wenn ich mir die Befreiung im voraus erkaufe. Und ob ich ins Krankenhaus muss, weiß ich ja jetzt noch nicht.

Kann ich meinem Betreuer sagen, dass ich die Befreiung für 2019 erst dann beantragen möchte, wenn ich/falls ich 2019 über die Zuzahlungsgrenze komme?

LG
Stefanie78 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2018, 08:06   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Hallo Stefanie,

das sollte kein Problem sein.

Dein Betreuer hat den Antrag gestellt und die Krankenkasse wird ihm mitteilen, wie hoch die Vorauszahlung sein soll, sie muss aber nicht sofort überwiesen werden.

Ihr könnt dann die Quittungen über bezahlte Zuzahlungen in 2019 sammeln und bei der Krankenkasse einreichen, sobald der Betrag erreicht ist.

Dann habt Ihr 2 Möglichkeiten:
a) Ihr reicht die Quittungen ein und schreibt einen Dreizeiler, dass Du ab dem Zeitpunkt befreit werden möchtest oder
b) Ihr sammelt weiter und reicht im nächsten Jahr alle gesammelten Belege mit Nachweisen ein.

In jedem Fall musst Du nicht mehr als den jetzt berechneten Vorauszahlungsbetrag zahlen, die Krankenkasse überweist Dir in beiden Fällen Überbezahlungen zurück.
Die Kasse besteht aber auf den Originalbelegen und Nachweisen, dass bezahlt wurde (Quittungsstempel oder Kontoauszüge).

Wenn die Befreiung schon zu Anfang des Jahres vorliegt, erspart man sich die ganze Aufbewahrerei für die Krankenkasse.

Bei chronisch kranken Menschen beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung schon im Herbst des Vorjahres, so dass die Befreiungskarte des neuen Jahres schon zu Jahresbeginn vorliegt.

Wenn nicht absehbar ist, ob die tatsächlichen Kosten tatsächlich die Grenze erreichen (wie es bei Dir der Fall zu sein scheint), würde ich sammeln und bei Bedarf später einreichen.

Gruß,
Sonnyblue
sonnyblue3 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2018, 16:54   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
wie macht Ihr das mit der Zuzahlungsbefreiung für Eure Betreuten? Im Voraus oder beantragt Ihr das erst im laufenden Jahr, wenn die Grenze erreicht ist?
Ich halte das im Prinzip wie Sonnyblue. Wenn absehbar ist, dass die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres ziemlich sicher überschritten wird, beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung schon im Vorjahr.

Anderenfalls beantrage ich die Befreiung erst, sobald im laufenden Jahr die Belastungsgrenze tatsächlich erreicht ist. Passiert das erst gegen Jahresende, dann warte ich ab, bis das Jahr vorüber ist und alle Zuzahlungsbelege vorliegen. Das ist übersichtlicher, weil ich alle Belege auf einmal einreichen kann.

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Mein Betreuer hat die Befreiung für dieses Jahr beantragt, dafür bin ich ihm auch sehr dankbar, ich war nämlich 12 Wochen im Krankenhaus. Für nächstes Jahr hat er sie aber direkt mit beantragt. Nur für die Medikamente lohnt sich das aber für mich nicht, da zahl ich drauf, wenn ich mir die Befreiung im voraus erkaufe.
Die Befreiung im Voraus ist halt viel bequemer und in gewissem Sinn auch sicherer. Die Sache ist damit erledigt, man muss keine Zuzahlungsbelege mehr sammeln und laufend auf die Belastungsgrenze schauen. Und es kann einem nicht passieren, dass man einzelne Zuzahlungsbelege übersieht und nicht einreicht.

Andererseits hat man Pech, wenn die geleistete Vorauszahlung im Laufe des Jahres nicht "verbraucht" wird. Es gibt in diesem Fall keine Erstattung.

Ein weiterer Nachteil der Vorauszahlung ist auch, dass man ein Stück weit die Kontrolle über die anfallenden Zuzahlungen verliert. Wer befreit ist, hat ja nichts zu zahlen und bekommt so im Zweifel auch keine Rechnungen und keine Zahlungsbelege. Wie weit die Belastungsgrenze ausgeschöpft worden ist, lässt sich dann oft gar nicht mehr so genau sagen.

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Kann ich meinem Betreuer sagen, dass ich die Befreiung für 2019 erst dann beantragen möchte, wenn ich/falls ich 2019 über die Zuzahlungsgrenze komme?
Natürlich kannst du ihm das sagen. Vielleicht sagt er dir dann, warum er die Vorauszahlung trotzdem für sinnvoller hält.

Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
Die Kasse besteht aber auf den Originalbelegen und Nachweisen, dass bezahlt wurde (Quittungsstempel oder Kontoauszüge).
Das ging mir auch schon oft (aber nicht immer) so, dass z.B. Rechnungen im Original verlangt wurden. Warum eigentlich? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
FFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2018, 17:17   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn absehbar ist, dass die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres ziemlich sicher überschritten wird, beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung schon im Vorjahr.

Ein klitzekleiner Einwand dazu: das mache ich nur wenn zuvor für den Betrag angespart wurde bzw. das einvernehmlich gemeinsam so besprochen wurde.
Einfach knapp 50 Ocken abziehen dafür mche ich nicht.



Zitat:
Und es kann einem nicht passieren, dass man einzelne Zuzahlungsbelege übersieht und nicht einreicht.
Zumindest bei Medis kann das nicht passieren wenn die Betreuten die immer in derselben Apo abholen und man darum gebeten hat den Verbrauch zu listen. So bekommmt man ohne lästiges Zettelsammeln auf Zuruf eine Übersicht über alle Zuzahlungen die geleistet wurden.
Meinen Kunden hat das als Verfahren sehr eingeleuchtet, da haben sie selbst auch was von denn verloerene Apoquittungen sind weggeworfenes Geld was auch der Betreuer nicht wieder beischaffen kann.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2018, 18:23   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
das mache ich nur wenn zuvor für den Betrag angespart wurde bzw. das einvernehmlich gemeinsam so besprochen wurde.
Einfach knapp 50 Ocken abziehen dafür mche ich nicht.
Mit Betreuten, die solche Dinge noch mitkriegen, bespricht man das natürlich vorher.

Ein Heimbewohner, der nur den Barbetrag zur Verfügung hat, muss die Vorauszahlung nicht auf einmal aufbringen (2019 sind es 50,88 Euro für chronisch Kranke). Die kann der Sozialhilfeträger als Darlehen übernehmen (§ 37 Abs. 2 SGB XII). Die Rückzahlung wird in monatlichen Raten vom Barbetrag einbehalten (§ 37 Abs. 4 Satz 2 SGB XII).
FFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39