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Sozialhilfe so beantragen, dass 5000€ Sparguthaben übrig bleiben

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Ich kenne ja die Praxis bei anderen Sozialämtern nicht aber mir ist das Verfahren so bekannt: * Sozialhilfeträger gewährt sogenannte ...


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Alt 25.12.2018, 20:24   #21
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,246
Standard

Ich kenne ja die Praxis bei anderen Sozialämtern nicht aber mir ist das Verfahren so bekannt:


* Sozialhilfeträger gewährt sogenannte "unechte Sozialhilfe" nach § 19 Abs. 5 SGB XII, zahlt den gesamten Betrag ans Heim
* Sozialhilfeträger stellt eine Überleitungsanzeige gegenüber Rentenversicherungsträger bzw. andere vorrangige Leistungsträger nach § 53 Abs. 2 SGB I. Resultat: die Rente geht direkt ans Sozialamt und die zahlen alles ans Heim. Der Leistungsbezieher muss sich um nichts mehr kümmern.


So braucht der Leistungsbezieher auch kein Girokonto (für das ja beim Barbetrag von paarundfünfzig Euro in der Regel kein Geld da ist, da Kontoführungsgebühren m. W. nicht in die Berechnung des Barbetrags eingeflossen sind) und auch sonst entfällt eine Menge Bürokratie im Zusammenhang mit Barbetrag/Bekleidungspauschale/etc. pp. Vor allem aber besteht so nicht die Gefahr, dass der Leistungsbezieher einfach nicht zahlt und so die Kündigung des Heimträgers provoziert.


Würde man jetzt sagen, dass Fachleistung und Hotelkosten getrennt voneinander bewilligt werden können, hätten wir 1. das Problem und 2. ergäben sich dadurch zwei getrennte Auszahlungstermine für Fachleistung und Hotelkosten und zwar vor allem dann, wenn für beide Leistungen auch noch unterschiedliche Sozialämter zuständig sind (Rheinland-Pfalz...). Genausowenig wie ein Vermieter bereit ist, die Hälfte seiner Miete am 1. und die andere Hälfte am 15. zu bekommen wird ein Heimträger bereit sein, einen halben Monat auf sein Geld warten zu müssen. Das wird dann absehbar zu Reibereien führen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 25.12.2018, 21:09   #22
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Die Idee ist durchaus nicht schlecht. Im Saarland aber noch nie erlebte Praxis. Hier wird die Rente ans Heim umgeleitet,Sozialamt zahlt den Rest und Barbetrag ans Heim. Girokonto nicht mehr erforderlich. Das ist zumindest aktuell noch so. Was sich in 2019 daran ändern wird, ist noch ungewiss (siehe Michaelas Beitrag).

Aber langsam kommen wir auch völlig von Thema ab. Fakt ist jedoch , dass man - zumindest bei uns - den Antrag stellen kann, sobald klar ist, dass der das Schonvermögen übersteigende Betrag nicht mehr ganz für die nächste Rechnung reichen wird. Man stellt die Situation dar und teilt Mit, dass man diesen Teil des Vermögens noch mit der nächsten Rechnung eingesetzt wird. Der Antrag wird dann ab Tage des Antragseingangs bewilligt und ab dem Tag laufen auch die Leistungen - im ersten Monat entsprechend anteilig der verbleibenden Kalendertage und abzüglich übersteigendem Schonvermögen.

Von daher wäre mir auch immer noch nicht klar, warum rosbert jetzt nochmal bis zum nächsten Monat warten müsste, bis er einen neuen Antrag stellen darf.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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