Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sozialhilfe so beantragen, dass 5000€ Sparguthaben übrig bleiben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialhilfe so beantragen, dass 5000€ Sparguthaben übrig bleiben im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Kollegen, ich habe Sozialhilfe für meine Betreute beantragt. Damit 5000€ Sparguthaben übrig bleiben, habe ich frühzeitig den Antrag gestellt. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 10.12.2018, 13:46   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2013
Ort: Freiburg im Breisgau
Beiträge: 51
Standard Sozialhilfe so beantragen, dass 5000€ Sparguthaben übrig bleiben

Hallo Kollegen,


ich habe Sozialhilfe für meine Betreute beantragt.
Damit 5000€ Sparguthaben übrig bleiben, habe ich frühzeitig den Antrag gestellt.
Vielleicht zu frühzeitig, denn ich habe einen Ablehnungsbescheid bekommen, weil zu viel Vermögen vorhanden ist. Es war aber nur minimal zuviel, denn wie soll man es hinbekommen, dass genau 5000€ übrig bleiben.
Muss ich jetzt erneut Sozialhilfe beantragen? Zwischenzeitlich sind Rechnungen des Heims angelaufen und längst keine 5000€ mehr übrig.
Was kann ich tun?

Wenn ich erneut Sozialhilfe beantrage, bleibt kein Sparvermögen mehr übrig, obwohl ich frühzeitig Sozialhilfe beantragt habe.


Hat meine Betreute jetzt einfach ?ech? Oder hätte ich alles vorausberechnen müssen und sollen? Geht das überhaupt?

Wie macht Ihr das, damit 5000€ übrig bleiben?


Vielen Dank
Grüsse
Rosbert
rosbert ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2018, 14:36   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zwischenzeitlich sind Rechnungen des Heims angelaufen und längst keine 5000€ mehr übrig.
Was kann ich tun?

Zügig einen Sozialhilfeantrag stellen!


Zitat:
Wenn ich erneut Sozialhilfe beantrage, bleibt kein Sparvermögen mehr übrig, obwohl ich frühzeitig Sozialhilfe beantragt habe.

Verstehe ich nicht den Beitrag.Solange der Antrag läuft kannst du natürlich nicht die Heimkosten in vollem Umfang bezahlen. Eine Kostenerstattung gibt es nicht bei der Sozialhilfe. Wenn es schon bezahlt wurde ist es weg.


Zitat:
Oder hätte ich alles vorausberechnen müssen und sollen? Geht das überhaupt?
Ja das geht und wäre m.E. auch dein Job gewesen.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2018, 22:26   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Ja, Deine Betreute hat Pech - mit Dir. Sorry, wenn ich das so hart sage.

Du solltest unbedingt sofort erneut den Antrag stellen und keine Heimrechnungen mehr aus dem Vermögen bezahlen.
Stefanie78 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 09:28   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2013
Ort: Freiburg im Breisgau
Beiträge: 51
Standard

ach herje, muss das meiner Betreuten jetzt bezahlen?
Die Differenz zu den 5000€ Schonvermögen ist jetzt der Schaden, den ich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung melden muss?


Ich hatte eine komplette Haushaltsauflösung incl. Sozialhilfeantrag. Verstehe ich das richtig? Für keinen ein Problem, nur für mich schwierig, dass 5000€ exakt übrig bleiben?




Und eure Betreuten haben Glück mit euch, weil Ihr das ohne Probleme auf den Cent genau hinbekommt?
Ich hatte Tipps erwartet, wie das zu erreichen ist. Stattdessen muss ich mich schämen, gefragt zu haben. Vielleicht sollte ich ganz aufhören zu betreuen, wenn ich so großen Schaden anrichte.


Mit ein bischen guten Willen, könnte die Sachbearbeiterin gemeinsam mit dem Antragsteller so vorgehen, dass das Schonvermögen auch erhalten bleibt und nicht durch Verwaltungsaktspitzfindigkeiten zur Hälfte in der Staatskasse bleibt. Dann müsste es eher heissen, dass es ein Schonvermögen von bis zu 5000€ bleibt, wenn man perfekt in Zukunft rechnen kann. Den meisten dürfte das nicht gelingen. Oder nur mir nicht?






Vielleicht versteht man mich auch falsch.
Ich habe aus Sorge, zu spät Sozialhilfe zu beantragen, minimal zu früh beantragt und so wurde der ganze Antrag abgelehnt.


Für euch ist das kein Problem? Soo blöd bin ich?
Ihr macht mir immer wieder Mut, Fragen zu stellen.


Meine Betreute hat Pech mit mir. Ihr macht mir Mut.



LG
rosbert ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 09:42   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Gute Güte, hör auf zu jammern und dich zu bedauern und mach dich endlich ans Werk!


Zitat:
Die Differenz zu den 5000€ Schonvermögen ist jetzt der Schaden, den ich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung melden muss?
Ich würde es auf jeden Fall vorsorglich der Haftpflicht melden.


Du fragst ständig wie alle anderen rechnen? Mit dem Taschenrechner zur Not.


Als Betreuer hat man einen Überblick über die laufenden Kosten- in der Regel. Man sieht was noch da ist und macht sich einen Vermerk ab wann es kurz unter die Grenze fällt. In deinem Ablehnungsbescheid steht eigentlich sogar noch genau die Summe drin die "drüber" ist, da muss man nicht mal selbst rechnen.
Dann schickt man den Zeizeiler als erstes los und beantragt notfalls unter Zeitdruck auf jeden Fall erst mal formlos.


Zitat:
weil Ihr das ohne Probleme auf den Cent genau hinbekommt?
Das kriegt keiner auf den Cent genau hin weil das gar nicht nötig ist. Es macht den Kohl nicht fett wenn durch die Planung als Schonvermögen evtl. "nur" 4995 Euro übrig bleiben aber es ist mehr als ärgerlich wenn da auf einmal nur noch 1000 Euro sind weil blindwütig gezahlt wurde.


Jammern über angebliche Spitzfindigkeiten- das sind gesetzliche Vorgaben- bringt dich nicht weiter. Stelle endlich den neuen Antrag!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2018, 21:57   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Hallo rosbert,

möglicherweise war meine erste Antwort an Dich deshalb so harsch, weil Du eine Frage gestellt hast, die sich längst erledigt hat. Dann erhältst Du zweimal die Antwort, dass Du dringend erneut Sozialhilfe beantragen musst. Und was kommt von Dir? Statt: guter Tipp, hab ich gemacht, kommt nur erneut die Frage, wie mqn es hinbekomkmt, auf exakt 5000 Euro zu kommen.
Das spielt für Deine Betreute aber leider keine Rolle mehr. Jetzt gehts nicht mehr um Vermögen, sondern darum, wenigstens das, was noch da ist, zu retten. Im übrigen muss es nicht auf den Cent genau sein.
Aber Du warst nach der Ablehnung nicht nur untätig, sondern hast noch dazu die 5000 Euro munter ausgegeben. Und jetzt gibst Du auch noch dem Sozialamt die Schuld, dabei hättest Du doch einfach nur nach der Ablehnung erneut den Antrag stellen müssen, sobald die 5000 erreicht waren.
Das versteh ich nicht, warum Du das nicht gemacht hast.

Eine Frage: wieviel drüber war es denn?
Und noch eine Frage an die Experten: wenn es nur 100 oder von mir aus auch 200 Euri sind ,wär es dann legal, sich davon was zu kaufen? Kleidung, Schlafanzug, Handtücher, Körperlotion...braucht man alles auch im Seniorenheim und da sind 200 Euro schnell weg.
Stefanie78 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2018, 09:08   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Also ich mach das folgendermaßen:

Beispiel mit fiktiven Zahlen:

5600 Euro sind noch da. Ich stelle den Antrag, teile mit, dass 5600 da sind, die nächste Heimrechnung beläuft sich auf 2.200 Euro und kann somit nicht mehr vollständig aus eigenen Mitteln gezahlt werden. Bitte Antrag jetzt bearbeiten, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Die 600 über Schonvermögen werden mit der nächsten Heimrechnung als Eigenanteil noch eingesetzt.

Am nächsten 1. überweise ich die "übrigen" 600 als Eigenanteil ans Heim und für den Rest kommt dann nach Bescheid das SA auf.

Der Bescheid sieht dann wie folgt aus:
Ab 1.12. wird gewährt
Als Eigenanteil sind einzusetzen:
12/18 = 1500 Rente und 600 Schonvermögen
Ab 01/19 1500 Rente.

Klappte bisher eigentlich immer sehr gut. Klar, vielleicht geht dann am 1.12. noch die Haftpflicht ab oder es kommt noch eine unerwartete Rechnung ... dann sind's auch nicht mehr genau 5000 Euro. Aber es ist ja auch nicht unser Job, genau 5000 für immer und ewig zu erhalten. Sondern 5000 zu erhalten und darauf zu achten, dass diese zum Wohl des Betroffenen eingesetzt werden. Dazu zählt auch z.B. due Haftpflicht oder die Zahlung einer noch offenen Rechnung.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2018, 15:14   #8
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

So wie bei Boomer läuft es hier auch. Die Haftpflicht allerdings wird vom Einkommen abgesetzt, beantrage ich gleich mit.
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2018, 22:43   #9
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ja das stimmt natürlich. War nur ein Beispiel. Kann auch gegen "das gewünschte Zeitungs-Abo"getauscht werden.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2018, 09:02   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2013
Ort: Freiburg im Breisgau
Beiträge: 51
Standard

Danke für eure Bemühungen.

nachdem ich den Ablehnungsbescheid bekommen habe habe ich die Sachbearbeiterin sofort gefragt ob ich jetzt wieder Sozialhilfe beantragen soll. Sie sagt nein.

was ich nicht wusste ist dass man vorsichtshalber besser mit einem Betrag knapp unter 5000 € rechnet.

rechnet man die ich allerdings mit knapp über 5000 €, kann ea schief gegen, weil es dann ein Ablehnungsbescheid gibt.

Es ist demnach garnicht so dass 5000 € Schonvermögen verbleiben können. Es ist vielmehr so, dass es nur theoretisch möglich ist dass bis zu 5000 € Schonvermögen verbleiben könnten, was allerdings in der Praxis anscheinend nicht möglich ist.
Also eine Mogelpackung. In meiner Torheit habe ich doch tatsächlich versucht 5000 € Schonvermögen zu erhalten.
Das ist aber leider wegen Verwaltungsakt Tricksereien nicht möglich. ich finde das ist eigentlich nicht Sinn des Gesetzes, erst 5000 € zu versprechen und dann hinterher im Durchschnitt vielleicht nur drei bis 4000 € zu erlassen.

Das würde mich jetzt mal interessieren, wie viel Geld der Staat dadurch spart. Im Endeffekt wird dann gar kein Schonvermögen von auf 5000 € gewährt, sondern mit Hilfe von Verwaltungsakt Tricksereien dem Bedürftigen vorenthalten. richtiger müsste es heißen dass bis zu 5000 € Schonvermögen theoretisch möglich wäre. So müsste es im Gesetz stehen dann wäre es aufrichtig. so empfinde ich das als hinterhältig Punkt kein Wunder dass die Leute dann gut auf den Start bekommen, wenn der mit Verwaltungsakt Tricksereien versucht die Leute hintenrum abzuziehen.

okay ganz einfach ich habe es gelernt nächste Mal rechne ich nicht mit 5100 sondern mit 4900. das ist die kurze Antwort auf meine Frage gewesen.

Vielen lieben Dank für eure Bemühungen
rosbert ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39