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Betreuer agiert seltsam

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Der Beitrag wurde hierher verschoben da konkrete Falldarstellungen eher nach hier gehören und hier auch geantwortet werden kann. Hallo, mein ...


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Alt 18.12.2018, 20:12   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.12.2018
Beiträge: 2
Standard Betreuer agiert seltsam

Der Beitrag wurde hierher verschoben da konkrete Falldarstellungen eher nach hier gehören und hier auch geantwortet werden kann.



Hallo,
mein Name ist Gertrud. Ich bin 63 Jahre alt. Meine 65jährige Schwester leidet seit 5 Jahrzehnten an einer bipolaren Störungen und steht deshalb seit einigen Jahren unter Betreuung. Dafür zuständig ist eine ehrenamtlich arbeitende junge Frau.
Nachdem wir lange Zeit als Angehörige einen guten Draht zu ihr hatte, versucht sie in der letzten Zeit immer deutlicher, die Kontakte zu meiner Schwester zu unterbinden. Diese befindet sich seit Sonntag in der geschlossenen Abteilung wegen eines manischen Schubs. Ich bekomme keine Auskunft, wenn ich mich nach ihr erkundigen möchte.
Nun habe ich das Betreuungsgericht angeschrieben und darum gebeten, dass man mir die Betreuung überträgt. Ich hoffe, dass das möglichst bald passiert, weil ich mir sorgen um meine Schwester mache.
gklopfer55 ist offline  
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Alt 18.12.2018, 22:03   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Hallo Gertrud,


danke für Deinen Beitrag. Verstehe aber nicht, welche Frage Du dazu hast.


Es wäre m.E. sinnvoller, wenn Deine Schwester sich bezüglich des Betreuerwechsels an das Gericht wendet. Wobei ich allerdings erstmal keinen Fehler der Betreuerin sehe.


Was den Kontakt angeht, kann ich das nicht beurteilen. Es sollte doch aber möglich sein, dass Du Deine Schwester auf der geschlossenen Station besuchst.


Gruß


Michael
Michael77 ist offline  
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Alt 19.12.2018, 21:08   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Dass die Betreuerin erst mal nicht möchtem, dass Du Kontakt zu Deiner Schwester hältst bedeutet nicht, dass die Betreuerin etwas gegen dich hat. Wenn Deine Schwster wg. eines manischen Schubs oder einer deftigen Depression im Krankenhaus liegt, dann muss sie dort erst einmal wieder ihre Sinne geregelt kriegen.
Die Krise kann durchaus mit einer Reizüberflutung zusammenhängen, gegen die erst einmal nur eine Reizabschirmung hilft. D.h. erst mal keine Kontakte überhaupt und keine Reize von ausserhalb des Krankenhauses.
Es ist also nicht gegen Dich gerichtet.

Wg. des Betreuerwechsels bist Du nicht befugt, den Antrag zu stellen. Das müßte Deine Schwester tun.
Aber: willst Du wirklich die Betreuerin werden?
Es wäre dann Dein Job, Deine Schwester notfalls gegen ihren willen ins Krankenhaus zu expedieren - und Dich von ihr als blöde Kuh oder schlimmeres beschimpfen zu lassen.
Ok, bipolare Störung, sie schimpft im Wahn, aber sie hat trotzdem Recht:
Denn Du wärst dann die Person, die ihr die Freiheit nimmt, einsperren läßt und in ihr Leben pfuschst. Dieser Vorwurf ist durchaus real, weil das unter anderem auch der Job von Betreuern ist.
Das kann ein gutes schwesterliches Verhältnis nicht nur belasten, sondern auch zerstören.
also überlege es Dir gut, ob Du die Betreuung wirklich übernehmen willst.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.12.2018, 22:34   #4
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wg. des Betreuerwechsels bist Du nicht befugt, den Antrag zu stellen. Das müßte Deine Schwester tun.
Dass die Betreute selbst eine neue Betreuerin vorschlägt, ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen (§ 1908b Abs. 3 BGB).

Einen Antrag muss streng genommen aber niemand stellen. Das Betreuungsgericht hat die relevanten Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln (§ 26 FamFG). Grundsätzlich kann sich jeder an das Gericht wenden und z.B. einen Betreuerwechsel anregen24 FamFG). Das kommt auch gar nicht so selten vor, etwa wenn Heime, Behörden oder auch Familienangehörige meinen, dass ein Betreuer seine Aufgabe nicht ausreichend erfüllt.
FFB ist offline  
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Alt 20.12.2018, 07:50   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.12.2018
Beiträge: 2
Standard Manischer Schub

Moin,

Ich weiß nicht, ob ihr schon einmal einen Menschen im manischen Schub erlebt habt. Ich lebe seit 50 Jahren mit der Krankheit meiner Schwester und das im Gegensatz zu ihrer Betreuerin, die das bei ihr im letzten Jahr zum ersten Mal nach langer Zeit wieder auftrat. Deshalb wird meine Schwester in diesem Zustand sicher nicht so klar den Wunsch formulieren, dass ich ihre Betreuerin werde.
Zu dem, was als Betreuerin auf mich zukommen würde habe ich mich hinreichend informiert. Ich habe keine Angst davor!
Und die jetzige Betreuerin wird sogar vom Fachpersonal des Heimes, in dem meine Schwester normalerweise lebt, als schwierig bezeichnet und auch dort werden ihre Entscheidungen sehr in Frage gestellt.
Vielleicht bin ich hier nicht richtig mit meinen Sorgen und Nöten und muß doch den Weg zu einem Rechtsanwalt auf mich nehmen, um diese Betreuerin durch jemand anders ersetzen zu lassen.
Euch einen guten Tag
gklopfer55 ist offline  
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Alt 20.12.2018, 08:30   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Vielleicht bin ich hier nicht richtig mit meinen Sorgen und Nöten und muß doch den Weg zu einem Rechtsanwalt auf mich nehmen, um diese Betreuerin durch jemand anders ersetzen zu lassen.
Bei allem Verständnis für dich und deine Situation- wir kennen weder dich noch deine Schwester noch die näheren Umstände in denen ihr lebt genauer. 15 Sätze geben lediglich einen kleinen Einblick, aber kein Gesamtbild.


Wir sind heir auch keine "Ersatz-Gerichts-Instanz" und können nur versuchen auf Grund (langjähriger) Erfahrung zu raten, Vorschläge zu machen. Natürlich entsprechen diese Vorschläge nicht immer den Wünschen und Hoffnungen der Fragenden.


Es kommt gar nicht so selten vor dass Angehörige mit Betreuerentscheidungen nicht zufrieden sind. Ob sie dannEinfluss auf den weiteren Verlauf nehmen können hängt von ihrer Stellung im Verfahren ab, z.B. ob sie als Verfahrensbeteiligte gelten können.

Grundsätzlich zählen zunächst die Wünsche des Betreuten. Evtl. solltest du abwarten bis es deiner Schwester besser geht und dann in Ruhe die Sachlage wegen der Betreuung mit ihr besprechen.


Eines ist aber jetzt schon klar, aktuell und schnell wird erst einmal gar nichts möglich sein. Es ist allgemeine Feiertagszeit, die Gerichte fangen halbwegs regulär- abgesehen von Eilfällen - auch erst ab der zweiten Januarwoche wieder an zu arbeiten.
Du hast also noch bißchen Zeit dir dasalles zu überlegen und dich z.B. hier:
Betreuungsrecht-Lexikon
weiter zu informieren.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.12.2018, 09:35   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
Standard

Ich bestätige meine Vorredner. Während des aktuellen Zustands sind neue Entscheidungen mit Vorsicht zu prüfen. Eine Anhörung ist möglich, wenn sich die Gesundheit wieder gebessert hat.

Außerdem ist die Vorgehensweise ohnehin übereilt.

Jedenfalls hat es gute Gründe, warum eine Heimeinrichtung evtl. auch hinterm Rücken schlecht über Betreuer reden. Es gibt oft Diskussionen um Zuständigkeiten und Einrichtungen speziell die Pflege (aber auch Betreuung) wird einfach nicht ausreichend bezahlt und den Kräften nicht ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt. Alles was nicht im Katalog der Pflege konkret angegeben wird (auch wenn doch) wird gern an Dritte abgegeben.
Eine Angehörige wie Sie, die viele Arbeiten und Besorgungen evtl. abnehmen kann, ist da Gold wert. Die rechtliche Betreuung aber ebenfalls.


Wenn ein Wechsel gewünscht wird, dann evtl. auch klären ob die Betreuung aufgehoben werden kann und eine Vorsorgeerklärung durch die Betreute auf Ihren Namen ausreicht. Dazu beraten auch die Betreuungsbehörden. Dafür ist auch kein Rechtsanwalt nötig. Sie müssen nur das Tempo drosseln und die Betreute zunächst sich ein wenig genesen lassen, bis mit ihr solche Themen besprochen werden können.
__________________
Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.
Mucki ist offline  
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Alt 20.12.2018, 10:54   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Hallo, ich würde mich erstmal an die Betreuungsbehörde des Landkreises/kreisfreier Stadt wenden. Da haben allgemeine Beratungspflichten und arbeiten dem Gericht zu. Vielleicht besteht da die Möglichkeit zu einem vermittelnden Gespräch.

Gerade die Informationsweitergabe durch Betreuer an Angehörige des Betreuten ist durch die neuen Datenschutzbestimmungen wieder ziemlich unklar, vor allem wenn der Betreute sich selbst gar nicht dazu äußern kann.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.12.2018, 16:44   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Liebe Gertrud,
ich kann noch nicht erkennen inwiefern Dir die Betreuerin den Kontakt verwehren würde oder könnte.

Fahr doch einfach in die Klinik und besuche Deine Schwester, dann kannst Du Dir selbst ein Bild machen.
Aus Datenschutzgründen darf weder die Klinik noch die Betreuerin Auskünfte geben. Hört sich zwar komisch an, ist aber so.


Viel Erfolg


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 23.12.2018, 10:14   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Hallo Gertrud,

was genau wirfst Du der Betreuerin denn vor? Wie z.b. Verhindert sie den Kontakt?
Ohne weitere Informationen kann ich nämlich kein Fehlverhalten der Betreuerin erkennen.
Du bist hier schon richtig mit Deinen Sorgen und Nöten, nur hab ich noch nicht verstanden, was die genau sind?

LG
Stefanie78 ist offline  
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