Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauer EU- Rentenantrag im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Die Rente wird ab Feststellung der Erwerbsunfähigkeit rückwirkend gezahlt. Due Nachzahlung wird aber zurück gehalten und mit den bis ...
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02.01.2019, 21:03 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im Prinzip richtige, es wird aber nicht erst ab Festellung, also Bescheid oder Gutachten, sondern ab Antragstellung nachgezahlt. Da hat man ja was in den Raum gestellt was sich als Richtig erwiesen hat ab dem Zeitpunkt zu dem man das behauptet hat.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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03.01.2019, 09:54 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,796
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Hallo, der Rentenbeginn ist unterschiedlich geregelt, siehe § 99 und § 101 SGB VI.
Hier eine Übersicht dazu (Altersrente): https://sozialversicherung-kompetent...tenbeginn.html Hier speziell für EM-Renten (heißt nicht mehr EU): https://rentenbescheid24.de/renten-a...nderungsrente/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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