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Dauer EU- Rentenantrag

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Zitat: Die Rente wird ab Feststellung der Erwerbsunfähigkeit rückwirkend gezahlt. Due Nachzahlung wird aber zurück gehalten und mit den bis ...


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Alt 02.01.2019, 21:03   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Rente wird ab Feststellung der Erwerbsunfähigkeit rückwirkend gezahlt. Due Nachzahlung wird aber zurück gehalten und mit den bis dahin bezogenen Jobcenterleistungen verrechnet. __________________

Im Prinzip richtige, es wird aber nicht erst ab Festellung, also Bescheid oder Gutachten, sondern ab Antragstellung nachgezahlt.
Da hat man ja was in den Raum gestellt was sich als Richtig erwiesen hat ab dem Zeitpunkt zu dem man das behauptet hat.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.01.2019, 09:54   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,796
Standard

Hallo, der Rentenbeginn ist unterschiedlich geregelt, siehe § 99 und § 101 SGB VI.

Hier eine Übersicht dazu (Altersrente):
https://sozialversicherung-kompetent...tenbeginn.html

Hier speziell für EM-Renten (heißt nicht mehr EU):

https://rentenbescheid24.de/renten-a...nderungsrente/
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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