Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauer EU- Rentenantrag im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ihr habt doch hier sicher Erfahrung mit solchen Anträgen. Ist das normal, dass das ein Jahr dauert? Bzw. länger, ...
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29.12.2018, 00:09 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Dauer EU- Rentenantrag
Hallo,
Ihr habt doch hier sicher Erfahrung mit solchen Anträgen. Ist das normal, dass das ein Jahr dauert? Bzw. länger, fast ein Jahr lang hab ich nichts davon gehört, kann ja noch länger so weitergehen. Ist das normal/üblich? Fslls nicht, könnte ein Betreuer da mal nachhaken? Würde mich sehr über Antworten freuen. LG |
29.12.2018, 04:29 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Also ein Jahr ist sehr lang. Normalerweise hört man zwischendurch was. Man wird zum Beispiel aufgefordert, sich untersuchen zu lassen oder ein Attest von einem Arzt einzuholen. Da kann sowohl der Betreuer als auch der Betreute nachhaken.
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29.12.2018, 08:31 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Doch, leider kann es durchaus ein Jahr dauern. Es sollte schneller gehen, hatte ich aber auch schon.
Beispiel: Oktober 17 Antrag gestellt Es folgten einige Schreiben hin und her Ab Mai keine Reaktion mehr. Ich hab zig Briefe mit der Bitte um Bearbeitungsstand geschrieben, der Sachbearbeiter war nie erreichbar. Im September schaltete ich das Beschwerdemanagement ein. Innerhalb von 2 Tagen wusste ich, woran es lag und konnte Abhilfe schaffen (die brauchten noch Auskünfte vom Jobcenter, die antworteten nicht, aber ich konnte mit der B. alle Infos beschaffen). Erste Rente wurde dann im November 18 gezahlt. Beschwerdemanagement kann ich nur empfehlen wenn so gar nichts geht. Sitzen in Berlin, waren sehr nett und kompetent. Das brachte Bewegung in die Sache.
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29.12.2018, 09:35 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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In der letzten Zeit geht es extrem langsam bei den Rentenanträgen und Verlängerungen. Teilweise liegt das auch daran dass die Renteanstalten die vorgelegten ärztlichen Unteragen nicht mehr ohne weiteres akzeptieren.
Weitere Gutachten werden in Auftrag gegeben, z.B. an den ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Dort dauern Bearbeitungen (auch die die vom JC da landen) vorweg mindestens ein halbes Jahr. Immer mal wieder nachhaken hilft. Das mit dem Beschwerdemanagement probiere ich jetzt auch mal aus. Danke für die Info
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
29.12.2018, 13:38 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Auch die DRV ist eine der Behörden, bei denen die Arbeit mehr und die Mitarbeiter als ausgleich weniger werden. Wenn dann auch noch ein Programmwechsel der IT dazukommt, wie im Juli 18, dann ist das Chaos nur noch größer - und die Bearbeitungszeiten werden länger. Insbesondere bei Fällen, in denen erstmals EU-Rente beantragt wird, sogar auch, wenn von der DRV selber nach einer ReHa die Beantragung gewünscht wird und man glaubt, dass es deshalb schneller gehen könnte... MfG Imre
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01.01.2019, 19:23 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Danke für Eure Antworten. Dann muss ich wohl weiter warten.
Eine Frage hätte ich noch. Gilt der Rentenantrag auch rückwirkend? Also, Beispiel ALGIi: ich beantrage im Juli, die bearbeiten den Antrag aber erst im Dezember. Dann bekomm ich Nachzahlungen ab Jul. Ist das bei der Rente auch so oder zahlen die nicht rückwirkend ab Antragstellung sondern erst ab Bearbeitungsende? |
01.01.2019, 19:40 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Das wird erst ab Genehmigung gezahlt. Davor hast Du ja sndeee Leistungen bekommen.
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01.01.2019, 20:35 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das stimmt nicht. Die Rente wird ab Feststellung der Erwerbsunfähigkeit rückwirkend gezahlt. Due Nachzahlung wird aber zurück gehalten und mit den bis dahin bezogenen Jobcenterleistungen verrechnet.
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01.01.2019, 20:52 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
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02.01.2019, 19:51 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Normalerweise zahlt die DRV ab Antragstellung. Allerdings war ich (nach langer Wartezeit) doch sehr verwundert, dass die DRV auf meinen Antrag im Oktober schon ab August gezahlt hat. Der Grund lag darin, dass ich von der DRV zur Antragstellung aufgefordert wurde, nachdem eine Reha abgeschlossen und dort die weitere Erwerbsunfähigkeit bescheinigt wurde. Zahlungsbeginn war sogar der Antrittstermin der Reha. MfG Imre
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