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Konto im Ausland

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Hallo Frohes Neues Jahr wenn ich ein Betreuer mit Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt. darf der Wenn ich ein Bankkonto im Ausland ...


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Alt 02.01.2019, 13:09   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 19.11.2018
Beiträge: 2
Standard Konto im Ausland

Hallo

Frohes Neues Jahr

wenn ich ein Betreuer mit Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt.
darf der Wenn ich ein Bankkonto im Ausland besitze z.b Großbritannien
Darf der darauf zugreifen oder braucht er eine gesonderte Vollmacht von mir ?
Lebersepp1234 ist offline  
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Alt 02.01.2019, 13:45   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Ein Betreuer mit Vermögenssorge handelt im Namen des Betreuten und darf grundsätzlich (ggf. mit gerichtlicher Genehmigung) auf alle Vermögenswerte bzw. Konten des Betreuten zugreifen - auch auf Auslandskonten. Ungeachtet dessen ergeben sich bei Konten im Ausland bzw. ausländischen Einkünften - ich habe gerade so einen Fall (USA-Rente) - bürokratische Hindernisse, da im Ausland meistens Unkenntnis hinsichtlich einer gesetzlichen Betreuung in Deutschland herrscht.



mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 02.01.2019, 15:27   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Hallo, etwas einfacher müsste es dann sein, wenn der andere Staat auch Unterzeichner der Haager Konvention über den Erwachsenenschutz ist. Dann gibt es eine zentrale Behörde in Deutschland (Bundesjustizamt Bonn), die vermittelt. Im Ausgangsfall wäre das möglich, aber nur, wenn Schottland betroffen ist (der Rest von GB gehört dem Abkommen nicht an).

Weiteres zum Abkommen:

Haager Übereinkommen ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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ausland, konto

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