Dies ist ein Beitrag zum Thema Befristete Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
die befristete gesetzliche Betreuung meines Lebensgefährten endet ca.am 23.02. Wenn ich die Beiträge aus dem Forum richtig verstanden ...
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09.01.2019, 12:24 | #1 |
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Registriert seit: 04.10.2018
Beiträge: 7
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Befristete Betreuung
Hallo zusammen,
die befristete gesetzliche Betreuung meines Lebensgefährten endet ca.am 23.02. Wenn ich die Beiträge aus dem Forum richtig verstanden habe, endet eine befristete Bereuung automatisch. Nun gibt es aber vorher bereits einen Gerichtstermin D.h. jemand - vermutlich seine gesetzliche Betreuerin -hat einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Kann außer ihr noch jemand diesen Antrag gestellt haben? Mein Lebensgefährte will an dieser Verhandlung teilnehmen und seinen Willen auf Beendigung der Betreuung selbst kundtun. Kann ich als seine Lebensgefährtin an dieser Verhandlung teilnehmen? Kann ich erreichen, dass ich in dieser Angelegenheit angehört werde? Ich würde mich sehr über "Expertenauskünfte" freuen. |
09.01.2019, 17:55 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Bei befristeten Betreuungen fragt ein engagiertes Gericht gerne 1-2 Monate vor Ablauf nach, ob auch weiterhin Betreuungsbedarf besteht. Dadurch ist genug Zeit für die ggf. notwendigen Stellungnahmen und Atteste vorhanden. Und der Betreuer wird um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Dein Lebensgefährte ist genauso berechtigt einen Antrag auf Verlängerung oder Umwandlung der Betreuung zu stellen. Wenn er sie nicht weiter haben will, kann er das auch kundtun. Wenn er möchte, dass Du ihn zu der Anhörung begleitest und auch daran teilnimmst, dann wird der Richter bzw. die Richterin dies sicherlich auch zulassen. Zumindest für einen Teil der Anhörung. Den anderen Teil sollte die betreute Person sich auch alleine mit dem Richter unterhalten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.01.2019, 18:00 | #3 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
In einigen Fällen habe ich auch erlebt dass vom Gericht aus ein Gutachten zu dieser Frage in der Zwischenzeit in Auftrag gegeben wurde. Zitat:
Zitat:
Ob der Richter deine Meinung hören möchte wird er dir dann mitteilen. Wir haben hier z.B. einen der sich so etwas strengestens verbittet,(im Sinne von, man ja ist ja hier nicht in einer Talkkshow) andere gehen anders damit um.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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09.01.2019, 20:36 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Ich zitiere mal den Gesetzestext: § 170 Abs 1 Satz 3 GVG:
„In Betreuungs- und Unterbringungssachen ist auf Verlangen des Betroffenen einer Person seines Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten.“
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
09.01.2019, 22:57 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hach, heute habe ich meinen sophistischen TagSorry. In Gerichtsverhandlungen- eine Betreuungsanhörung ist keine Gerichtsverhandlung- ist Anwesenheit sicher gestattet- aber deswegen nicht zwingend ein Rederecht in der Sache, keine Wortmeldungen zur Sache. Ich habe immer wieder Bedenken Angehörigen zu raten oder zu vermitteln: "da" können auch sie mal loslegen. Es kommt meiner Erfahrung nach immer darauf an welcher Buchstabe des Gesetzes gerade jetzt ausgelegt werden soll. In strittigen und kritischen Situationen rate ich deshalb immer erst mal zur Vorsicht und Zurückhaltung.
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10.01.2019, 13:26 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2018
Beiträge: 7
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Vielen Dank
Herzlichen Dank an alle Antwortenden! jetzt bin ich ein Stückchen weiter. Schön, dass es dieses Forum gibt. Es sind halt nicht alle so vertraut mit der gesetzlichen Betreuung
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Stichworte |
beedigung, befristete betreuung, gerichtsverhandlung |
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