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Wechsel der Betreuungsgerichte?

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Hallo, Mein Vater befindet sich seid letztem Jahr Oktober in einem Pflegheim. Alle Anträge, die bisher gelaufen sind, erfolgten über ...


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Alt 04.02.2019, 19:31   #1
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Standard Wechsel der Betreuungsgerichte?

Hallo,
Mein Vater befindet sich seid letztem Jahr Oktober in einem Pflegheim.
Alle Anträge, die bisher gelaufen sind, erfolgten über das Amtsgericht in der Stadt, wo mein Vater wohnte.
Ich habe als Tochter die Vorsorgevollmacht und die Finanzen regelte bis jetzt eine staatliche Betreuerin, die auch Anwältin ist.
Zu der staatlichen Betreuung kam es, weil man uns in keiner Weise richtig aufgeklärt hat. Man sagte uns nämlich, wir müssten unser Privatvermögen offen legen. Eine sehr lange Geschichte. Nun wollten wir das Rückgängig machen und als Töchter die Betreuung selber übernehmen. Es folgten entsprechende Anträge. Natürlich war die staatliche Betreuung nicht begeistert und wollte diese Aufgabe nicht an uns abtreten. Im Gegenteil, sie wollte mehr und zwar meine Vollmacht.
Nun war die Verhandlung und man sprach uns wiederwillig die Betreuung zu. Aber mit der Auflage, dass wir von der staatl. Betreuung für ein Jahr überwacht werden. Die Sache ist so unvorstellbar, dass wir uns einen Anwalt genommen haben. Da man natürlich wegen diesem Wechsel sehr böse auf uns ist, versucht man uns anders zu ärgern. Das Heim in welches mein Vater ist, hat am Eingang die Tür verschlossen bzw. Sie ist nur auf Knopfdruck zu öffnen. Kein Problem, da die Pforte immer besetzt ist und sofort öffnet, wenn jemand raus möchte. Es ist ausgegeben als ein geschütztes Heim, aber kein geschlossenes. Jetzt ist es so, dass mein Vater aus diesem Heim soll, weil die Tür zu ist. Mein Vater möchte aber nicht und ist bitter traurig. Keiner kann das verstehen, was man da verlangt. Wir glauben, dass es eher eine Aktion gegen uns ist um uns zu ärgern. Deswegen auch die Überwachung. Wenn wir keinen anderen Heimplatz suchen, wird man uns die Betreuung wieder weg nehmen.
Weiß jemand, ob wir die Gerichte wechseln können? Alles lief über das Gericht der Heimatstadt. Nun ist mein Vater aber Bürger einer Nachbarstadt.
Britt261 ist offline  
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Alt 04.02.2019, 20:14   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Hallo,
Mein Vater befindet sich seid letztem Jahr Oktober in einem Pflegheim.
Alle Anträge, die bisher gelaufen sind, erfolgten über das Amtsgericht in der Stadt, wo mein Vater wohnte.
Ich gehe mal davon aus, dass damit die Anträge gemeint sind, die die Betreuung betreffen. Dann ist das AG auch die richtige Adresse.

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Ich habe als Tochter die Vorsorgevollmacht und die Finanzen regelte bis jetzt eine staatliche Betreuerin, die auch Anwältin ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht wäre die Bestellung einer Betreuerin eigentlich überflüssig gewesen. Es sei denn, die Bereiche in der Vorsorgevollmacht waren nicht ausreichend. Dann ist eine Betreuung notwendig, sofern der Vollmachtgeber diese Sachen nicht mehr selber regeln kann.

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Zu der staatlichen Betreuung kam es, weil man uns in keiner Weise richtig aufgeklärt hat. Man sagte uns nämlich, wir müssten unser Privatvermögen offen legen.
Diese Frage gehört eigentlich nicht in die Aufkärung zu einer Betreuung rein. Dafür müßte schon vorab ein Verdachtsmoment vorgelegen haben, dass evtl. gegen euch sprechen würde.

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Nun wollten wir das Rückgängig machen und als Töchter die Betreuung selber übernehmen. Es folgten entsprechende Anträge. Natürlich war die staatliche Betreuung nicht begeistert und wollte diese Aufgabe nicht an uns abtreten. Im Gegenteil, sie wollte mehr und zwar meine Vollmacht.
Auch Anwälte/Anwältinnen können sehr eitel sein und sich ans Bein gepinkelt fühlen. Allerdings darf die Betreuerin die Vollmacht nicht so einfach einfordern. Dies müßte sie zuvor gegenüber dem Gericht begründen und den Betreuungsbereich "Widerruf einer VV" haben.
Sonst darf sie es nicht.

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Nun war die Verhandlung und man sprach uns wiederwillig die Betreuung zu. Aber mit der Auflage, dass wir von der staatl. Betreuung für ein Jahr überwacht werden.
Geh mal davon aus, dass die Betreuerin vorbehalte gegen Euch hat. Warum weiß ich nicht. Aber wenn das Gericht meint, dass es besser ist, wenn jemand eine sog. Kontrollbetreuung wg. einer Vollmacht führen soll, dann entscheidet es das zum Schutz des Betreuten. Das Gericht hat deshalb erst einmal nichts gegen Euch. Es ist auch damit neutral, weil es zum Schutz des Betreuten zu handeln hat.
Ihr könnt den Spieß auf eine andere Weise herumdrehen:
Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Vorsorgevollmach auch ordentlich und nach Willen und Wohl des Vaters ausübt. Wenn die Anwältin Euch kontrollieren soll, dann wird jeder ihrer Kontakte von Euch als nervig erlebt. Warum dann nicht einfach bei Fragen, in denen ihr nicht ganz sicher seid, die Anwältin anrufen und freundlich um Rat fragen. Natürlich vorher schon gut überlegen, was ihr machen wollt und vielleicht schon wissen, wie die Antwort zu sein hat. Und wenn's geht keine PipifaxFragen. Sie soll schon merken, dass ihr engagiert seid und Euch um das Wohl des Vaters kümmert. Dann wird sie sich mit dem Nerven zurückhalten.

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Das Heim in welches mein Vater ist, hat am Eingang die Tür verschlossen bzw. Sie ist nur auf Knopfdruck zu öffnen. Kein Problem, da die Pforte immer besetzt ist und sofort öffnet, wenn jemand raus möchte.
So weit OK

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Es ist ausgegeben als ein geschütztes Heim, aber kein geschlossenes.
Bei Heimen ist "geschützt" und "geschlossen" im Prinzip dasselbe. Es geht dabei nur um den Sprachgebrauch und darum das negativ besetzte Wort "geschlossen" nicht nehmen zu müssen.
Bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist das so ähnlich:
"geschützter" Arbeitsplatz statt WfbM. Klingt doch einfach schöner und ist so abgfuckt PC.

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Jetzt ist es so, dass mein Vater aus diesem Heim soll, weil die Tür zu ist. Mein Vater möchte aber nicht und ist bitter traurig.
Keiner kann das verstehen, was man da verlangt.
Zum Einen: Wenn er da bleiben möchte, dann kann er eine Freiwilligkeitserklärung unterschreiben und dort bleiben. Der Rest ist dann allerdings eine Kostenfrage, sofern das Sozialamt mit im Spiel ist.
Das Andere: So ein ähnliches Problem gibt es wo anders auch. In Bremen spinnen da die Heimaufsicht und das Gericht abwechselnd herum. Die einen sagen, dass eine Tür mit Code oder Pförtner als geschlossen gilt und die anderen sehen das anders. Die Heime drehen da völlig am Rad, und wissen kaum noch wo sie dran sind.
Da sind sich Behörden nicht grün und darunter leiden die Einrichtungen bzw. Bewohner.


Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Wir glauben, dass es eher eine Aktion gegen uns ist um uns zu ärgern. Deswegen auch die Überwachung.
siehe oben.
Der Ärger muss im Fall Deines Vaters also nicht vom Heim, Gericht oder der Betreuerin ausgehen.

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Wenn wir keinen anderen Heimplatz suchen, wird man uns die Betreuung wieder weg nehmen.
Wer will Euch denn die Betreuung wieder wegnehmen?

Zitat:
Zitat von Britt261 Beitrag anzeigen
Weiß jemand, ob wir die Gerichte wechseln können? Alles lief über das Gericht der Heimatstadt. Nun ist mein Vater aber Bürger einer Nachbarstadt.
Es kommt darauf an, welches Gericht für den Wohnort Deines Vaters zuständig ist. Ein Betreuter kann in A wohnen, aber das Gericht in B ist auch für A zuständig, wenn es dort kein Gericht gibt.

Sollte es am Wohnort Deines Vaters ein eigenes Betreuungsgericht geben, so wäre die Betreuungsakte nach dort hin abzugeben.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.02.2019, 20:16   #3
Berufsbetreuer
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 1,188
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Für das Betreuungsverfahren ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der gewöhnliche Aufenthalt des Betreuten liegt.
Weder was das Gericht, noch was die Richterperson betrifft, gibt es so etwas wie eine Wahlfreiheit. (--> gesetzlicher Richter: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzlicher_Richter).


Das Gericht wird seine Gründe gehabt haben, eine Kontrollbetreuerin zu bestellen. Ihr könnt Rechtsmittel gegen den entsprechenden Beschluss einlegen (Frist beachten).
Flafluff ist offline  
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Alt 04.02.2019, 22:51   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.01.2019
Beiträge: 6
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Nein, einen wirklichen Grund gibt es nicht. Wir haben uns nichts zu schulden kommen lassen. Kümmern uns vorbildlich. Der einzige Grund dafür ist der Heimwechsel, so hat man es begründet. Danach fällt die Überwachung weg. Die staatliche Betreuung kam ihren Aufgaben nicht nach. Hat Rechnungen nicht bezahlt, kümmert sich nur mangelhaft. Ständig flattern Mahnungen ein. Es geht uns nur um das Wohl des Vaters und kämpfen darum, dass er dort bleiben darf, was auch sein Wunsch ist. Na ja, ich habe mal einen Termin zur Beratung bei der Betreuungsstelle gemacht. Mal hören, was die sagen.
Britt261 ist offline  
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Alt 04.02.2019, 23:05   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 31.01.2019
Beiträge: 6
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Imre, das wollte ich hören. Es hört sich als Außenstehender vielleicht so an, als wenn wir die bösen Kinder sind. So ist es aber nicht. Das ist bei uns eine ganz miese Kiste, die da so läuft. Das Heim wird auch nicht übers Sozialamt bezahlt, sondern von uns. Von der Rente meines Vaters und den Rest steuern wir dazu. Mein Vater ist für nicht geschäftsfähig erklärt worden. Er hat gute und auch ganz schlechte Momente. Er kann uns was unterschreiben, aber das wird immer in Frage gestellt. Ich rechne schwer damit, dass es vor dem Landgericht ausgetragen wird.
Britt261 ist offline  
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Alt 05.02.2019, 06:15   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 14,097
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Vielleicht gibt es auch eine ganz andere Eklärung für das was du "Ärger"und Kontrolle nennst.
Zitat:
Da man natürlich wegen diesem Wechsel sehr böse auf uns ist, versucht man uns anders zu ärgern. Das Heim in welches mein Vater ist, hat am Eingang die Tür verschlossen bzw. Sie ist nur auf Knopfdruck zu öffnen. Kein Problem, da die Pforte immer besetzt ist und sofort öffnet, wenn jemand raus möchte.

Hier scheint mir ein grosser Teil des Sachverhaltes zu liegen, ich kann nur vermuten da ich/wir die genauen Akte nicht kennen.
Ob man eine solche Einrichtung jetzt beschützt oder geschlossen nennt ist schon fast egal aber was nicht ganz egal ist, ist die Tatsache dass man- je nach Gericht- dafür eigentlich eine gerichtliche Genehmigung bräuchte.
Das mit dem Klingeln müssen ist sehr grenzwertig. Auch jeder Pförtner geht mal zur Toilette, hat Kaffepause oder sonst was. Türen oder ein Empfang der mit Sicherheit durchgehend besetzt ist und der immer sofort reagiert gibt es -gerade in Heimen oder Einrichtungen- einfach nicht!
In manchen Häusern gibt es z.B. keine offensichtlich erkenntliche Tür sondern der Durchgang ist z.B. als Bücherregal bemalt. Auf dieser Station denkt sich kein Patient etwas dabei dass Personen immer wieder durch das Bücherregal "verschwinden". Auf andren Stationen muss ein "umgekehrter" Türcode eingegeben werden usw. usw.


Es besteht oft Uneinigkeit ob für solche Stationen eine gerichtliche Genehmigung nötig ist.
Ein (Berufs)Betreuer lässt dort nicht jemand nur weil er die Station so nett findet.
Im Hintergrund davon steht nämlich dass es sich trotz dem -dort- nett- finden- eine Form der Freiheitsberaubung handelt.

Bei uns ist es die Regel bzw. Pflicht dem Gericht von den Zugängen auf Station auf jeden Fall Mitteilung zu erstatten und zusammen zu klären ob eine Genehmigung beantragt werden muss oder soll.

Ist das nicht Nachvollziehbar und ordentlich kommuniziert geklärt gehen diejenigen die die Betreuung inne haben ein ziemlich grosses Risiko ein.

Ihr auch- denn von einem Genehmigungsverfahren für diese Station hast du nichts geschrieben.
Es kann also genauso gut sein dass eine Kontrollbetreuung eingerichtet wurde damit solche (oder andere) rechtliche Fehler aus Unkenntnis nicht geschehen.


An der Stelle rate ich auch davon ab "zurück zu ärgern", ich halte eine gute Zusammmenarbeit aller Betetilgen immer mehr von Vorteil. Man muss sich vielleicht mal zusammensetzen, Hintergründe klären und auch nicht immer vermuten dass andere aus reiner - was auch immer- gegen einen sind. Das ist manchmal so, aber durchaus nicht immer.

Es geht in einer Betreuung weniger um den Betreuer/die Angehörigen. Wichtig ist alleine der Betroffene dessen Rechte weder unabsichtlich noch aus sonstigen Gründen vernachlässigt werden dürfen.
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Alt 05.02.2019, 07:13   #7
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Alles richtig! Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Wir mussten innerhalb von einer Woche einen Heimplatz suchen. Abgesichert haben wir uns auch durch ein ärztliches Attest, dass eine Heimunterbringung unabdingbar ist.
Bei der verschlossenen Tür haben wir uns keine Gedanken gemacht. Die Heimleitung riet uns, eine richterliche Genehmigung zu einer geschlossenen Unterbringung einzuholen. Sie sagte mir, wenn mein Vater gehen möchte, dann darf er das. Dies ist nur ein geschütztes Heim. Jeder kann gehen. Wir stellten den Antrag! Abgeschmettert! Sollte mein Vater allein gehen, wäre das vielleicht sein Tod. Nachdem ich mit dem Richter darüber diskutierte und ihn darauf aufmerksam machte, sagte er: dann ist das so.
Geschlossen, nicht geschlossen wie auch immer. Tatsache ist, das der Wunsch des Betroffenen doch zählt. Mein Vater hat sich dort eingelebt und fühlt sich wohl. Es geht ihm endlich wieder gut. Er will gar nicht aus diesem Heim und das ist für mich ausschlaggebend.
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Alt 05.02.2019, 08:14   #8
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Zitat:
Geschlossen, nicht geschlossen wie auch immer. Tatsache ist, das der Wunsch des Betroffenen doch zählt.
Das ist das Problem in Betreuungen. Dein Satz ist ganz sicher richtig aber du musst bedenken dass nicht jeder in dem Verfahren deinen Vater so lange und wahrscheinlich so gut kennt wie du.
Aussenstehende sehen als erstes eine/die Gesetzeslage die zu beachten ist- so unverständlich das für Angehörige sein mag.

Ich drehe deinen Satz mal zum Verständnis um: ich arbeite am meisten mit Alkoholikern. Deren Wille ist die nächste Kiste Bier, die nächste Flasche Wodka.
Wenn es nur nach den Wünschen des Betroffenen ginge dann würde ich ihnen mit dieser Prämisse die du genannt hast sicherlich einen Bärendienst erweisen.

Jetzt denkst du, ist doch logisch dass das nicht gehen sollte.
Genau dafür wurde dann (auch) das Betreuungsrecht "gemacht" damit gleichmässig für alle differenziert z.B. die Wünsche des Betreuten Beachtung finden können- aber nicht immer und überall müssen.

Zitat:
Nachdem ich mit dem Richter darüber diskutierte und ihn darauf aufmerksam machte, sagte er: dann ist das so.
Das klingt zunächst herzlos aber daran gekoppelt ist sicherlich eine ärztliche Aussage über den sog. freien Willen deines Vaters.

Wer den noch hat, und das bestätigt in der Regel nur ein Facharzt, darf sich wirklich dafür entscheiden so unvernünftig zu handeln dass am Ende das Leben in Gefahr geraten kann.

Bitte nichts missverstehen, ich sage nicht dass ich alles gut heisse was in Betreuungen vorfällt oder wie es geregelt ist.
Ich versuche euch lediglich mit sachlichen Erklärungen von der Schiene: jeemand hat etwas gegen uns und deshalb...... (z.B. wird so oder so entschieden) ein bißchen runter zu bringen.
In meinen Augen wäre das nämlich ein völlig falscher Beurteilungsansatz.

Ds Heim in welchem dein Vater lebt kenne ich nicht, einige geschlossene (oder beschützte) Einrichtungen dürfen (ohne Beschluss) keinen ohne Beschluss aufnehmen. Egal wie sehr derjenige es sich wünscht.
__________________
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Alt 05.02.2019, 19:52   #9
Ich bin neu hier
 
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Das macht mich auch richtig sauer. Es wurde Mir gesagt, es ist kein geschlossenes Heim. Wer macht denn da nun einen Fehler, die Heimleitung? Mein Vater kann jeder Zeit das Heim verlassen, wenn er es wünscht. Für mich ist es erst eine Freiheitsberaubung, wenn man ihn nicht gehen lassen würde.
Ich weiß, dass nicht jede Entscheidung den eigenen Wünschen entspricht. Bestimmt sehe ich nicht sofort jemanden, der etwas gegen uns hat. Aber in diesem Fall ist es so. Da wurde von Seiten der Behörden viel Mist gebaut. Eine sehr lange Geschichte, die hier den Rahmen sprengen würde. Aber erst nach der ausführlichen Schilderung wird man merken, dass ich mit meiner Vermutung nicht falsch liege.
Die Angelegenheit ist reif fürs Fernsehen. Da würde so einiges auffliegen.
Die erste Verfahrenspflegerin hat den Fall abgegeben. Warum? Das wird sie selber wissen. Sie führte in der Wohnung meines Vaters ein Telefongespräch, angeblich ein Verwandter von uns. Sie erzählte ihm von der Situation meines Vaters, dass er allein in dem großen Haus lebt usw.. Keine Woche später wurde mein Vater in seinem Haus überfallen und ausgeraubt. Lassen wir mal dahin gestellt, ob der Anruf etwas mit den Tätern zu tun hat. Wir hoffen innigst, dass man die Täter findet. Sie haben ja alle schön in die Kamera geschaut. Dies war nur ein Beispiel von vielen Fehlern die passiert sind.
Wir warten jetzt erst mal auf den Ausweis für die Betreuung und werden versuchen, dass mein Vater in dem Heim bleiben darf.
Ich danke allen hier für die Hilfe!
Britt261 ist offline  
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Alt 05.02.2019, 21:55   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Das macht mich auch richtig sauer. Es wurde Mir gesagt, es ist kein geschlossenes Heim. Wer macht denn da nun einen Fehler, die Heimleitung? Mein Vater kann jeder Zeit das Heim verlassen, wenn er es wünscht.
A parte...wem btte in dem Zusammenhang nützt Fehlersuche?

Zitat:
Mein Vater kann jeder Zeit das Heim verlassen, wenn er es wünscht.
Natürlich kann/könnte er dasSolange ein freier Wille besteht.


Zitat:
Die erste Verfahrenspflegerin hat den Fall abgegeben. Warum? Das wird sie selber wissen.
Verfahrenspfleger werden zu einer ganz bestimmten Fragestellung eingesetzt. Wenn die bearbeitet ist endet die Tätigkeit des Verfahrenspflegers.
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