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Betreuung anregen?

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Liebe Foristen, erstmal meinen herzlichen Dank an alle, die hier schreiben. In den letzten drei Wochen habe ich dadurch mehr ...


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Alt 06.02.2019, 09:28   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.02.2019
Beiträge: 3
Standard Betreuung anregen?

Liebe Foristen,

erstmal meinen herzlichen Dank an alle, die hier schreiben. In den letzten drei Wochen habe ich dadurch mehr über Betreuung gelernt als ich mir vorstellen konnte.

Ich habe mich bei dem Forum angemeldet, weil mich ein Freund um Hilfe gebeten hat:

Er hat mich vor kurzem aus einer Klinik für Psychiatrie angerufen und mir erzählt, dass er sich im Dezember selbst eingewiesen hat. Seitdem wird er dort behandelt, soll aber in Kürze in eine andere Klinik in seiner Heimatstadt verlegt werden.
Er sagte, dass bei ihm eine Psychose diagnostiziert wurde (zuerst war die Rede von einer Depression, dann hieß es bipolare Störung, nichts Genaues weiß man (ich) nicht).

In den Telefonaten, die wir in den letzten Wochen geführt haben, hat er mich um Hilfe gebeten. Konkret: er möchte, dass ich und ein anderer Freund mit seiner Betreuung bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht hat er gleich gemailt – darin ist die Rede von einer Vollmacht über „Gesundheitsfürsorge, Sozialfürsorge, Rechtsgeschäfte und [– der letzte Punkt ist etwas schwammig formuliert –] formelle Unterstützung in Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit meiner verstorbenen Mutter stehen“. In der Vollmacht bezeichnet er sich als geisteskrank und nicht geschäftsfähig.
Die Vollmacht ist auch bereits unterschrieben von einem Mitarbeiter der Klinik (mit Stempel, Unterschrift ist aber nicht zu entziffern).

Ich habe bereits abgelehnt, Betreuerin bzw. Bevollmächtigte zu werden. Damit wäre ich einfach komplett überfordert. Nicht nur, dass ich ca. 500 km von seinem Wohnort entfernt wohne, auch sind die ganzen Baustellen in seinem Leben zu komplex für mich.
Da gab es offenbar eine Zwangversteigerung seiner Immobilien, eine Ermittlung der Steuerbehörden, dann noch Nachbarn, die erst seine Mutter und dann ihn über den Tisch gezogen hätten und schließlich noch ein böser Rechtsanwalt, dem es eigentlich nur um seine Freimaurerloge geht… ganz zu schweigen von der (Ex-)Freundin und dem nicht geklärten Konflikt mit besagter verstorbener Mutter. Ach ja, geheime Konten gäbe es auch noch. Puh.

Die Gespräche mit ihm sind ziemlich anstrengend, zumal es sich um einen sehr intelligenten Menschen handelt, der sich wohl einerseits seiner schwierigen Situation bewusst ist, andererseits aber immer alles besser weiß. Ich glaube manchmal, dass er einfach eine gute Fee erwartet, die mit ihrem Zauberstab wedelt und dass dann alles wieder gut ist.

Wie kann ich ihm helfen, ohne dass ich mich da selbst komplett reinlehne? Ist dies ein Fall für eine rechtliche Betreuung?
Letzteres habe ich ihm vorgeschlagen, er meinte aber, dass die Beiordnung eines rechtlichen Betreuers mindestens ein halbes Jahr dauern würde (was ich mir nicht vorstellen kann).

Habt Ihr Tipps, wie man jemandem mit solchen Problemen helfen kann?

Ich möchte ihn nicht im Stich lassen – nicht zuletzt, weil er mir auch oft bei technischen Fragen geholfen hat- aber ich wir waren auch nie so eng miteinander befreundet, dass ich seine Lebenswelt gut kennen könnte. Beide seiner Eltern sind verstorben, Geschwister gibt es nicht, von sonstigen Angehörigen weiß ich auch nichts. Und der Freund, den er neben mir mit der Vorsorge/Betreuung bevollmächtigen wollte, reagiert nicht auf meine Kontaktversuche.
Es scheint, als habe er sonst kaum jemanden. Was tun?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Enzi
enzi7661 ist offline  
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Alt 06.02.2019, 09:52   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Erst mal herzlich Willkommen hier bei uns


Zitat:
Habt Ihr Tipps, wie man jemandem mit solchen Problemen helfen kann?
Das ganze liest sich nicht einfach mit eher vielen (ungeklärten) Baustellen.


Eine Anregung zu einer Betreuung kann jeder abgeben. Am schnellsten ginge es wohl wenn die Ärzte in der Klinik dies mit seinem Einverständnis auf den Weg bringen.
Das einzige Problem was ich erkennen kann ist die Örtlichkeit bzw. Zuständigkeit des Gerichts. Er ist jetzt in Stadt A und will/soll zukünftig in Stadt B leben?

Zuständig ist immer das Gericht in welchem derjenige seinen Lebensmittelpunkt hat. D.h. wenn jetzt die Betreuung in Klinik A angeregt würde wäre das dortige Gericht zunächst zuständig, bei einem Umzug würde der "Fall" dann in die neue Stadt abgegeben werden.

Das bedeutet aber keine Verzögerung bei der Einrichtung der Betreuung die siher hier das beste für deinen Freuund wäre.


Grundsätzlich kann man sich auch zuerst an die Betreuungsstelle der Stadt wenden und sich dort beraten lassen wie der Plan am schnellsten umzusetzen ist.


Viel Erfolg
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.02.2019, 10:07   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.02.2019
Beiträge: 3
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Hallo Michaela,


vielen Dank für Deine Antwort.


Wegen der Zuständigkeit des Gerichts habe ich mich auch schon gefragt.

Er hat bis vor kurzem in Stadt A gewohnt, war dort auch gemeldet. Zurzeit ist er in der Psychiatrie in Stadt B, soll aber in ein anderes Krankenhaus in Stadt A verlegt werden.

Ob er seinen Wohnsitz noch in A hat, ist fraglich. Er hatte dort eine Immobilie bewohnt, die mittlerweile zwangsversteigert worden ist.



Ich werde noch heute mit der Betreuungstelle in A Kontakt aufnehmen.

Bei unserem letzten Gespräch sagt er, dass er, falls er nicht in sein altes Zuhause zurück kann, keinen Sinn mehr im Leben sehen würde.


Liebe Grüße,
Enzi
enzi7661 ist offline  
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Alt 06.02.2019, 18:58   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin

Du kannst Dich natürlich mit der Betreuungsbehörde der Stadt A in Verbindung setzen. Früher oder später ist sie swieso involviert.
Du kannst aber auch erst mal mit dem Freund in Verbindung setzen und ihm sagen, dass Du als Vollmachtnehmerin nicht zur Verfügung stehst. Zu weit, zu viel und wohl eher was für Profis.

Unabhängig davon ist da ein dicker Kinken in der Vollmacht:
Wenn da drin steht, dass er sich selber als geisteskrank und nicht geschäftsfähig ansieht, kann niemand mit der Vollmacht etwas anfangen: Die darf nur abschließen, der seine 7 Sinne noch beisammen hat.

Wenn er mit einer Betreuung einverstanden sein sollte, dann ist es am besten wenn er sich (oder falls er damit einverstanden ist: Du Dich) mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzt und da den Wunsch nach Betreuung besprichst. Anregen sollte das dann der Arzt. Am besten zusammen mit dem Freund.

Wenn jemand so viele Baustellen hat, alles besser weiß und eigentlich noch eine ganze Menge von seinem Leben will, dann
klingt das sehr nach Borderline, wenn er mit Suizid droht.
Die Suiziddrohung ist eher ein Hilferuf, der aber bei den meisten Leuten wie eine knallharte Erpressung zieht. Also bloß aufgepaßt, dass man nicht darauf reinfällt!
Wer sich wirklich das Leben nehmen will, der quasselt nicht darüber, der tut es - und niemand kann das verhindern.


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2019, 19:29   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hallo I re,

Entschuldige bitte das ich mich am Thema beteilige ohne was zum eigentlichen Thema bei zu tragen.

[QUOTE=Imre Holocher;116081]
Wer sich wirklich das Leben nehmen will, der quasselt nicht darüber, der tut es - und niemand kann das verhindern. [QUOTE]

Der Satz stimmt meiner Erfahrung nach nicht ich hab jetzt 22 Suizide/Versuche mit erlebt viele davon von bekannten und Psychiatrie Kollegen und sehr viele davon hätten verhindert werden können wenn zugehört worden wäre und nicht gedacht worden wäre bellen e Hunde beißen nicht. Auch ich habe vor meinen major Suizid versuchen darüber geredet das ich sie plane und mir wurde zum Glück zugehört sonst könnte ich das hier nicht schreiben und ich bin froh drum dass zu können.

Mit freundlichen grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 06.02.2019, 21:17   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Elara

Du hast durchaus recht, dass man den Menschen zuhören sollte und damit auch Suizide verhindern kann. Das betrifft die Menschen, die an ihrem Leben zweifeln und über das Zuhören, Anteilnehmen und (wenn's geht) passende Unterstützen die Hilfe bekommen, um wieder Mut zum Leben zu fassen.

Diejenigen, die sich das Leben nehmen - sich vielleicht sogar auch von ihren Freunden und Bekannten verabschieden (und keiner erkennt den Abschied) - die tun das als Bilanz ihres Lebens und planen ihren Abschied genau durch. Sie wollen sich auch nicht daran hindern lassen. Erschreckenderweise geht es diesen Menschen in den letzten Tagen oder Stunden sogar gut. Sogar so gut, dass selbst Profis (z.B. Fachärzte im Krankenhaus) meinen, dass sie als geheilt oder zumindest als stabil entlassen werden können. Diese Menschen kann man nicht an ihrem Suizid hindern sondern nur noch versuchen zu verstehen, zu akzeptieren und zu respektieren.

Wiederum andere Menschen kündigen ihren Suizid an, würden es vielleicht auch machen wollen, aber haben einfach nicht den Mut dazu. Bei denen ist es ein Hilferuf, den man auch als einen solchen annehmen sollte.
Die mehrfache Erfahrung, dass nach so einer Suizidankündigung viel Hilfe und Zuwendung erfolgt kann sich aber auch so auswirken, dass die Ankündigung gezielt als Druckmittel angewendet wird. In den Fällen ist der Wille sich umzubringen gar nicht mehr vorhanden - und wenn doch, dann tun sie es einfach ohne anzukündigen.

Jeder Vorlauf eines Suizids bzw. Versuches ist anders und von daher sind die genannten Kategorien bei weitem nicht ausreichend und bestenfalls als ein grobes Muster anzusehen.

Aber allen Suiziden ist gemein, dass sie die Todesart sind, die am meisten Auswirkungen auf alle Hinterbliebenen haben.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.02.2019, 07:13   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Entschuldige bitte das ich mich am Thema beteilige ohne was zum eigentlichen Thema bei zu tragen.

Du solltest dich nicht entschuldigen- ganz besonders nach deinem letzten Beitrag in einem anderen Thread nicht.


Die Quintessenz des Satzes von Imre der sich zugebenermassen erst mal schlimm und/oder zynisch anhört ist ein Teilaspekt bei den beruflichen Helfern der im Grunde nur in Gegenwart von Klienten/Patienten nicht ausgesprochen wird, werden sollte.
Solche (unzulässsigen) Verkürzungen eines Sachverhalts entspringen letztendlich der Hilflosigkeit und manchmal auch der Überforderung. Im Forum begegnest du dem auch öfter in Form von "Verkürzungen" der Krankheitsbilder, wir schreiben oft in der Eile oder der Anspannung von Bordis, Alkis usw.
In Ordnung im eigentlichen Sinn ist das nicht aber manchmal sind auch die "Helfer", egal ob in einer Klinik oder hier letztendlich auch durch die hohe Zahl und das Ausmass von sichtbarem Leid einfach selbst überfordert.
Suizid ist ein sehr ernstes Thema und Vereinfachungen davon sind nicht richtig. Es gibt nicht eine richtige Sichtweise dazu und darüber. Es gibt leider auch keine Hellsichtigkeit oder ein Behandlungseinheitsrezept dafür und mag es hundert Mal so ausehen.


Ich bitte dich sehr den genannten Satz jetzt auf keinen Fall persönlich zu nehmen odergar auf dich zu beziehen.

Wer solche Gedanken in sich trägt oder tragen muss ist erst einmal Hilfe- und Schutzbedürftig. Daran gibt es nichts zu deuteln.
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Alt 07.02.2019, 11:55   #8
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Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Antworten!


Ich habe gestern abend noch kurz mit dem Freund (der Einfachheit halber nenne ich ihn jetzt einfach mal Paul, was natürlich nicht sein richtiger Name ist) telefoniert. Er wird heute in die andere Klinik in A verlegt und wollte sich dann wieder bei mir melden.


Damit wäre dann die Zuständigkeit der Betreuungsstelle schon mal geklärt. Ich habe mich mit denen in Verbindung gesetzt und nach einem Ansprechpartner gefragt, die Antwort steht noch aus.



Ich habe Paul schon in einem früheren Gespräch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vorgeschlagen. Er war nicht direkt dagegen, meinte aber, dass so ein Vorgang ein halbes Jahr dauern würde und er jetzt einen Vertreter bzw. Bevollmächtigten benötige. Ein halbes Jahr - kann das sein? Kommt mir arg lang vor.


Zum Zirkelschluss beim Thema Vollmachtserteilung/Geschäftsunfähigkeit: das war mir auch aufgefallen, dass dies so nicht funktionieren kann. In den ersten Entwurf der Vollmacht hatte Paul sogar geschrieben, dass der andere Bevollmächtigte und ich auch quasi die Verantwortung für ihn rückwirkend übernehmen sollten. Er hat dann aber akzeptiert, dass es so nicht läuft.


Ich hoffe, dass seine Bemerkung, ohne sein bisheriges Zuhause sei sein Leben nicht mehr lebenswert, nur ein Ausdruck einer momentanen Verzweiflung war, und keine echte Suizidsabsicht.



Nun werde ich mal abwarten, dass er in der neuen Klinik ankommt und ihn dann fragen, wie er zur Betreuung steht.



Viele Grüße,
Enzi
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Alt 07.02.2019, 22:25   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Ein halbes Jahr - kann das sein? Kommt mir arg lang vor.
Erscheint mir auch recht lange aber letztendlich hängt das von der Auslastung des zuständigen Gerichts ab.
Bei uns ist auch viel los aber das klappt- bis auf Ausnahmen- meistens innerhalb von 6 bis 8 Wochen.

Wenn Ärzte/die Klinik die Betreuung mit dem Einverständis des Betreuten anregen geht es deutlich schneller.

Egal wo er in der Klinik ist, dort mit dem Arzt zusammen die Betreuung beantragen- das dauert (zumindest bei uns) dann kaum 3 Wochen.
Der Vorteil ist, dass der Arzt gleich die geforderte/nötige kurze ärztliche Stellungnahme gleich mitschicken kann. Da ist ordentlich Zeit gespart und Klinikaufenthalt bedeutet andersrum gesehen dass nicht mühselig Termine zu den (vorgeschriebenen) Anhörungen in der Wohnung vereinbart werden müssen sondern, dass z.B. auch die Betreuungsstelle die dazu auch eine Sztellungnnahme abgeben muss gleich weiss wo er ist und eben mal fix vorbeifährt dafür.


Nochmals viel Erfolg beim Überzeugen und Umsetzen.
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michaela mohr ist offline  
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