Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungswechsel Betreuter im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe seit 2009 einen Betreuten, der vor 3 Jahren mit seiner Freundin zusammen gezogen ist. Anfangs hatten beide ein ...
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21.02.2019, 16:13 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Wohnungswechsel Betreuter
Ich habe seit 2009 einen Betreuten, der vor 3 Jahren mit seiner Freundin zusammen gezogen ist. Anfangs hatten beide ein gutes Verhältnis zur Vermieterin, einer 82jährigen Dame, die sich ein wenig Hilfe beim Kehren oder Schneefegen erhofft und das auch im Mietvertrag fixiert hatte. Mittlerweile ist das Verhältnis der beiden Parteien erheblich gestört, weil die beiden sich in keinster Weise an vertragliche Vereinbarungen halten, und die Vermieterin hat die von beiden eingeforderte Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.05. bestätigt, weil sie vor verschlossener Türe stand, als sie die Situation klären wollte. Auch ich habe in der Vergangenheit nach 50 km Fahrt etliche Male vor verschlossener Türe gestanden und nun das Problem, nicht an meinen Betreuten heran zu kommen, weil seine Freundin den Kontakt blockiert. Sie hat mit ihrem Verhalten nun den 4. Bezugsbetreuer der Lebenshilfe für meinen Betreuten heraus gedrängt, ihre eigene Betreuung durch eine AWO-Mitarbeiterin mit der unwahren Behauptung verhindert, die Frau hätte ihre Gelder veruntreut - die Liste ließe sich mit Ähnlichem beliebig fortsetzen. Mein Problem ist nun, dass ich derzeit keine Chance habe, an meinen Betreuten heran zu kommen; die Dame öffnet niemandem die Türe, und der Anrufbeantworter ihres Telefons ist abgestellt. Ein Anschreiben werde ich gleich verfassen und verschicken, muss jedoch damit rechnen, dass das im Backofen oder dem Kühlschrank landet. Welche Möglichkeiten gibt es da, wie tätig zu werden?
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21.02.2019, 19:26 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Ich "spinne" jetzt mal eine kleine Runde: - Der Betreute lebt mit seiner Freundin in einer Wohnung und sie haben diese gekündigt. - Die Vermieterin erkennt die Kündigung an. - Du bekommst wg. der Freundin des Betreuten keinen Kontakt mehr zu ihm. - Trotzdem geht das alltäglich Leben des Betreuten und seiner Freundin so irgendwie zumindest. ... Wie findest Du die Idee, die Freundin als ehrenamtliche Betreuerin vorzuschlagen, da sie ja sowieso alles von aussen verhindert. Dann soll sie doch die Arbeit übernehmen. Spätestens dann, wenn das Gericht den Antrag prüft, wird ihr auf den Zahn gefühlt und die Situation vor Ort von der Betreuungsstelle eruiert. Das setzt aber voraus, dass Du Dein Vorgehen mit der Betreuungsstelle und dem Gericht absprichst - und ggf. die Tür für weitere Aufgabenbereiche offenhältst, die Dir den Zugang bzw. Kontakt zum Betreuten ermöglichen. (Sprich: Du bist nur bereit, die Betreuung dann weiter zu führen, wenn Du die Möglichkeiten hast, dies auch sinnvoll zu tun) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.02.2019, 21:12 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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vielen Dank, Imre, das ist eine sehr gute Idee - ich werde morgen mal gleich mit dem Gericht Kontakt aufnehmen.
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