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Keine KV mehr, aber behandlungsbedürftig

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Vor ein paar Tagen hat sich eine Frau an mich gewandt, die seit Monaten keine Einkünfte mehr hat. Auch die ...


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Alt 21.02.2019, 22:54   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Keine KV mehr, aber behandlungsbedürftig

Vor ein paar Tagen hat sich eine Frau an mich gewandt, die seit Monaten keine Einkünfte mehr hat.

Auch die Krankenkasse hat ihr gekündigt. Leider gibt es mit dem JobCenter auch ein Riesengerangel bezüglich der Zuständigkeiten, so dass momentan noch kein Geld fließt.

Ich gehe davon aus, dass diese Fragen alle noch geklärt werden können. Die Mietschulden konnten zumindest teilweise schon mal beglichen werden, so dass keine Kündigung mehr droht.

Nur die Krankenversicherung fehlt noch immer.

Morgen wird sie wegen der mangelnden KV aus einer psychiatrischen Klinik entlassen und muss dann natürlich ambulant weiter behandelt werden.
Der Arzt wird dann wohl am Montag eine Rechnung ausstellen - lässt sich sicher auch alles noch regeln.

Aber, wie kommen wir jetzt am schnellsten wieder zum Krankenversicherungsschutz?

Bin da gerade etwas sehr ratlos!
Kleist ist offline  
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Alt 21.02.2019, 23:08   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Beantrage vorsorglich Krankenhilfe beim Sozialamt.


Welche Art von Krankenkasse hat welche Art von Versicherung gekündigt?
Flafluff ist offline  
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Alt 21.02.2019, 23:15   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Danke für die schnelle Antwort!


Es war die TK, wobei da vorher schon richtig viel schief gelaufen ist. So kam eine nicht ordnungsgemäße Krankschreibung - Folge war die Einstellung der Krankengeldzahlung.


Der Brief war endlos unterwegs usw. Die Dame in der Psychiatrie! Dann der Ärger mit dem JobCenter und jetzt hat die Klinik, verständlicherweise, die Reißleine gezogen!

Ich werde den Antrag zügig stellen!
Kleist ist offline  
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Alt 21.02.2019, 23:37   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Antrag Krankenhilfe erstmal nur vorsorglich.




Beschreibe doch mal genauer den bisherigen KV-Verlauf. (Pflichtversicherung oder freiwillig oder §264 SGB V?). Wer bezahlte bisher die Beiträge und wie lange?
Flafluff ist offline  
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Alt 22.02.2019, 06:57   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Auch die Krankenkasse hat ihr gekündigt
Das gibt es nicht mehr, die KK kann sie in den sog. Notfalltarif setzen aber kündigen kann sie nicht.


Beim vorläufigen Wegfall gibt es eigentlich immer eine sog. stille Nachversicherungszeit von vier Wochen.


Zitat:
Dann der Ärger mit dem JobCenter und jetzt hat die Klinik, verständlicherweise, die Reißleine gezogen!
Dein Verständnis für die Klinik mag ich nicht teilen.
Dort ist ein Sozialdienst der sich als erstes einer solchen Problematik anzunehmen hätte. Zumindest in der Form dass bei scheinbaren Unklarheiten fristwahrend für die Klientin erst mal ein Dreizeiler an das JC und an das Sozialamt hätte geschickt werden können zur Sicherung der KV.


Ansonsten hat der Kollege natürlich recht, um wirklich was einschätzen oder raten zu können fehlen zu viele Einzelheiten. Mal Butter bei die Fische bitte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2019, 09:57   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Tja, die Sache mit der Klinik ist allerdings etwas ominös!

Der Sozialdienst war da anscheinend nicht so gut drauf. Sie wurde ständig angewiesen, Briefe zu schreiben usw., tatsächlich hat sich aber nichts getan.

Leider war die Vierwochenfrist schon verstrichen, als die Betreffende über ihren Fehler aufgeklärt war!

Erst gestern habe ich einen Teil der Unterlagen bekommen - da liegt auch noch ein privater Rechtsstreit an!

Eigentlich sehe ich die Sache momentan recht entspannt.
Wir werden morgen, hoffentlich, den größten Teil der Unterlagen ordnen und vorsorglich entsprechende Anträge stellen.

Einen Eilantrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung hat die Dame bereits gestellt.

Ich bin mir sicher, dass sich alles aufklären und regeln lässt. Nur leider wird es einige Zeit in Anspruch nehmen und jetzt muss erstmal eine Übergangslösung her, damit sie nicht noch tiefer abstürzt.

Der Rest wird dann eben administrative Knochenarbeit mit reichlich Rechtsstreitigkeiten - danach können sich die verschiedenen Hilfsämter um den Ausgleich kümmern oder auch streiten.
Kleist ist offline  
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Alt 22.02.2019, 10:14   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Antrag Krankenhilfe erstmal nur vorsorglich.

Beschreibe doch mal genauer den bisherigen KV-Verlauf. (Pflichtversicherung oder freiwillig oder §264 SGB V?). Wer bezahlte bisher die Beiträge und wie lange?
Es gab eine Pflichtversicherung! AU seit Ende September.
Dann Krankengeldbezug, Krankengeld wurde plötzlich nicht mehr bezahlt, da die Au nicht lückenlos war!

Dann kam das eigentliche Problem: Offenbar hat sie erst im Januar davon erfahren, dass kein Krankengeld mehr bezahlt wird.
Es gibt auch ein Schreiben mit den Kosten für eine freiwillige Weiterversicherung - ist natürlich nichts passiert, da ja kein Geld mehr auf dem Konto eingegangen war.

Antrag JobCenter - allerdings hatte die Lebenspartnerin eine Bedarfsgemeinschaft bestritten - das JobCenter hat einen Rückzieher gemacht. Seitdem wurde ständig telefoniert und geschrieben, nur passiert ist nichts.
Zwischenzeitlich Strafanzeige gegen die Machenschaften der Lebenspartnerin.

Es gibt auch eine Zusage des JC für einen kurzen Zeitraum, scheint aber noch kein Geld geflossen zu sein.

Das größte Problem ist der private Hintergrund bzw. die Wirrnisse mit der ehemaligen Lebenspartnerin, die wohl eine hilflose Lage schamlos, mit reichlichen Versprechungen usw., ausgenutzt hat.

Ich bin dennoch zuversichtlich, dass sich das alles auflösen lässt - nur leider braucht es eben Zeit!
Kleist ist offline  
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Alt 23.02.2019, 18:35   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Hallo, eine Kündigung einer Pflichtmitgliedschaft durch die GKV gibts gar nicht mehr. Hier dürfte es eine Beschränkung der Leistungspflicht wegen Beitragsschulden sein, § 16 Abs 3a SGB-V. Nicht vom ersten Satz des Absatzes verwirren lassen. Wichtig: sobald ALG 2 oder Sozialhilfe wieder gezahlt werden (Leistungen nach SGB-II oder XII), muss die Leistungsbeschränkung wieder aufgehoben werden, auch wenn noch Rückstände vestehen, letzter Satz des genannten Absatzes. Den Wieder-Bewilligungsbescheid der KK vorlegen und auf diese Bestimmung verweisen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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