Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss man dem Betreuer Logindaten geben für Shops und Foren? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
ich schliesse mich Michaela und Imre an.
Der Unterschied zwischen online und offline liegt schon darin, daß mit login-daten ...
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05.03.2019, 11:54 | #11 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Moin,
ich schliesse mich Michaela und Imre an. Der Unterschied zwischen online und offline liegt schon darin, daß mit login-daten nicht mehr zu 100% nachvollziehbar ist, wer die Bestellung veranlasste. Ich kaufe für meine B. nicht ein. Wenn die also einen offline-Einkauf zahlen taten sie es von ihrem Konto oder mit cash. Beides muß ich dem AG nicht nachweisen bzw. bleibt nachvollziehbar, mit welcher Karte der Einkauf gezahlt wurde. |
11.04.2021, 19:40 | #12 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Wenn ein Betreuter über ein PayPalKonto verfügt, dann brauche ich für die Rechnungslegung die entsprechenden Kontoauszüge, denn dort kann es auch Guthaben geben, das z.B. bei der Bewertung des Schonvermögens von Bedeutung sein könnte.
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30.05.2021, 12:28 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 209
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Ich würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen.
Ich habe einen Betreuten, der in letzter Zeit doch sehr viel über Paypal zahlt. Insbesondere bei Google (ich denke im Play Store, weiß es aber nicht genau). Ich möchte ihm so viel wie möglich selbst entscheiden lassen, ich traue ihm das auch zu. Er hat viele Schulden, möchte diese aber auch abzahlen, was er in der letzten Zeit auch bereits bewiesen hat. Ich bin mir nun nur nicht sicher, wie ich mit dem Paypal-Konto umgehen soll. Paypal selbst achtet ja darauf, dass das PP-Konto nicht allzu lange im Minus ist. Da habe ich auch keine Sorge. Es könnte aber ja auch sein, dass dort ein großes Guthaben ist, von dem ich nichts weiß (was ich aber auch nicht glaube). Dies wäre für das Gericht ja relevant. Meine Betreuung bei PP bekannt geben, möchte ich nicht, da ich nicht riskieren möchte, dass PP das Konto löscht (was hier laut Forum ja schon oftmals vorgekommen ist). Bei der Rechnungslegung habe ich das Vorhandensein eines PP-Kontos bisher auch nicht angegeben. Entschuldigt das Durcheinander meiner Gedanken Hier zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich das PP-Konto bei Gericht angeben? Muss ich auch die Eingänge und Ausgänge mit angeben? Reicht es vllt, dem Gericht mitzuteilen, dass es ein solches Konto gibt. Wie geht ihr da vor? Danke und viele Grüße Die(nunnichtmehrganzso)Neue |
30.05.2021, 12:54 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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So wie ich das sehe ist Pay Pal ein Dienstleister der dem Verkäufer die Garantie gibt, dass derjenige sein Geld erhält.
Also nicht vergleichbar mit einem Girokonto. Es hat wohl auch nicht die Funktion eines Girokontos. Du schreibst, dein Betreuter verhält sich finanziell korrekt. Wenn er seinen Einkauf an der Kasse mit Bargeld zahlt gibst du das ja auch nicht jeweis ans Gericht weiter, warum also den Einkauf über eine Art von "Vermittler"? Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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31.05.2021, 01:47 | #15 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
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Jein.
Ein PayPal-Konto ist zwar kein Girokonto, man erhält dafür auch keine Kontonummer. Aber wenn sich auf dem Konto Guthaben befindet, ist das verwertbares Vermögen, denn der Betreute kann das Guthaben grundsätzlich abheben und damit anstellen was er will. Die Sozialämter hierzulande verlangen grundsätzlich Kontoauszüge der letzten 3 Monate auch vom PayPal-Konto, ohne Wenn und Aber. |
31.05.2021, 11:53 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 242
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Das JC verlangt hier auf den Anträgen auch Nachweise über Paypal(-Guthaben).
Es kann ja auch sein, dass Mutter/Oma/XYZ jeden Monat auf das Paypalkonto Geld schicken. |
21.06.2021, 13:48 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 209
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Ich tendiere auch eher dazu, die Paypal-Kontoauszüge ebenfalls dem Gericht vorzeigen zu müssen und den Saldo mit angeben zu müssen.
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