Dies ist ein Beitrag zum Thema 2. Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Sohn (33J.) ist geistigbehindert und lebt in einer Wohngruppe.
Mein zwischenzeitlich verstorbener Mann und ich waren bisher beide als ...
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25.02.2019, 10:55 | #1 |
Neuer Gast
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Beiträge: 1
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2. Betreuer
Mein Sohn (33J.) ist geistigbehindert und lebt in einer Wohngruppe.
Mein zwischenzeitlich verstorbener Mann und ich waren bisher beide als ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. Nun hat mein Sohn den Wunsch, dass neben mir auch seine Schwester als Betreuer eingesetzt wird. Er begründet dies, dass immer jemand erreichbar ist und nach meinem Tod die Schwester gleich handlungsfähig wäre. Mein entsprechender Antrag (mit Begründung) wurde mit Hinweis auf §1897 Abs. 1 BGB abgelehnt. Ist das rechtens muss ich das hinnehmen? Danke für eure Hilfe. |
25.02.2019, 11:14 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo BiggiMaus,
einen rechtlichen Anspruch auf einen zweiten Betreuer sehe ich nicht. jedoch könnte das Gericht deine Tochter als Vertretungsbetreuerin bestellen. Damit wäre im Bedarfsfall eine nahtlose Betreuung gewährleistet.
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