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Bekleidungsgeld vorenthalten

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Ein Bekannter wohnte im Heim und niemand kümmerte sich um Kleidung, Haar-und Bartschnitt, Schuhe. Wann immer er bei uns "in ...


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Alt 14.03.2019, 14:26   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.01.2017
Beiträge: 9
Standard Bekleidungsgeld vorenthalten

Ein Bekannter wohnte im Heim und niemand kümmerte sich um Kleidung, Haar-und Bartschnitt, Schuhe. Wann immer er bei uns "in Urlaub" war, schnitt ich die langen Haare und den zotteligen Bart ab und er sah wieder aus wie ein normaler Mensch und nicht wie ein Penner. Als die Schuhe und Kleidung nur noch Löcher und Flecken hatten erkundigte ich mich im Netz und erfuhr so, daß ihm Bekleidungsgeld von ca. 280€ im Jahr zusteht. Davon hatte in 10 Jahren niemand Gebrauch gemacht, die Anfragen im Heim, sich um seine Kleidung und Schuhe zu kümmern verhallten ohne Reaktion. Also kaufte ich für rund 280€ auf Flohmärkten gute Kleidung und Schuhe (also Marken wie Nike etc. und nicht bei kik oder takko) und gab ihm diese Kleidung mit. Beim Heim bat ich um die Erstattung des Bekleidungsgeldes für das Jahr. Die wollten Quittungen, also gab ich Ihnen eine in der ich die Kleidungsstücke und Preise auflistete. Man wollte aber Quittungen aus einem Laden. Ich erklärte Ihnen, daß das Geld eben für gute, gebrauchte Kleidung verwendet wurde und so auch eine Quittung von Privat möglich sein muss. Nur so kann man Kleidung bekommen, die auch was taugt und ausserdem bekommt man mehr für sein Geld. Dass er die Kleidungsstücke und Schuhe erhalten hat war ja offensichtlich, sie waren in seinem Schrank. Die haben das dann ignoriert und so blieb ich auf den Auslagen sitzen. Ist das Vorgehen rechtens? Bekommen Heimbewohner nicht jährlich diesen Betrag zugewiesen und das Heim muss nur belegen, daß es zweckgebunden ausgegeben wurde? Können die das einfach behalten wenn sie es nicht ausgeben? Wie komme ich an mein Geld? Ebenso habe ich für ihn von seinem Taschengeld PC-Spiele etc. im Netz bestellt, mit ausdrücklicher Erlaubnis seiner Betreuerin, daß er sein Geld dafür ausgeben darf. Obwohl er das Heim mehrfach aufgefordert hat mir das ausgelegte Geld von seinem Taschengeldkonto zu erstatten, wollten die Quittungen. Die hatte ich nicht, konnte aber auch da alle Artikel und Preise auflisten. Dabei geht es die gar nichts an was er mit seinem Taschengeld macht. Sämtliche Ware wurde direkt an ihn geliefert, also an das Heim, so daß es belegt ist, daß er alles erhalten hat. Alles zusammen waren das vierstellige Beträge auf denen ich sitzen geblieben bin und das kann ich auch nicht leisten. Wie kann ich da vorgehen?
Obendrein wurde ihm in den ganzen Jahren täglich nur eine Mahlzeit gewährt, weil er (krankheitsbedingt) nicht in der Lage war pünktlich zu den Essensausgaben zu erscheinen. Es magerte also gefährlich ab. Gleiches geschah mit seiner Medizin. Nicht pünktlich abgeholt, keine Medis. Also kamen immer wieder Angstzustände und Wahn durch (Psychose) und man steckte ihn sobald als möglich für 6 Wochen in die geschlossene Psychiatrie, obwohl man diesen Zustand selbst herbeigeführt hat. Bis ich vor Gericht ging und danach war wenigstens dieser Spuk vorbei. Allerdings änderte das Heim nur diese Vorgehensweise, Essen und Medis wurden weiter vorenthalten. Wenn er psychotisch wurde ignorierte man ihn einfach und liess ihn rumgeistern.
Hat jemand Erfahrung darin, gegen solche Vorgehensweisen gerichtlich anzugehen. Er ist inzwischen aus diesem Heim raus aber 4 Jahre haben ihre Spuren hinterlassen. Eine Bekannte, die auch in einer Behinderteneinrichtung arbeitet, sagte mir, daß die die mahlzeiten, die nicht vom Bewohner eingenommen werden, erstatten müssen.
papalagi ist offline  
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Alt 14.03.2019, 15:57   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo ,


ob der Betreute ein laufendes Bekleidungsgeld erhält oder nicht weiß die Betreuerin.


Du hast doch vor einem Jahr schon mit einem ähnlichen Thema rumgezackert, da wurdest du auch gefragt um welche Art von Einrichtung (Soziotherapie,Eingliederungshilfe,Pflegeheim) es sich überhaupt handelt. Die Antwort steht immer noch aus.


Grundsätzlich ist es wenig sinnvoll irgendwelche Absprachen mit dem Heim zu treffen, dazu gibt es ja die rechtliche Betreuerin. Diese kann natürlich auch die Erstattung der Gelder vom Barbetragskonto in der Einrichtung veranlassen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 15.03.2019, 01:51   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.01.2017
Beiträge: 9
Standard

Das war ein Heim der Behindertenhilfe.
Die Betreuerin hat gesagt, daß das Bekleidungsgeld vom Heim verwaltet wird. Die haben aber nie für ihn eingekauft, wie beschrieben, er lief mit zerrissenen Kleidern und löchrigen Schuhen rum.
Was hilft mir der Rat wer zuständig ist, wenn die Zuständigen nichts tun. Meine Frage war, wie man diesen Umständen beikommen kann bzw. ob die das Geld rausrücken müssen. Für die Kleidung, für die nicht eingenommenen Mahlzeiten. Das blieb unbeantwortet.
papalagi ist offline  
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Alt 15.03.2019, 06:25   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Imre Holocher hatte dir vor einem Jahr ausfürhrlich erklärt wie die Sachlage dazu ist, welche Beschwerde und durchsetzungsmöglichkeiten es gibt.


Du schreibst jetzt, der Betreute sei nicht mehr in diesem Heim.
Wenn das so ist dann ist auch sein sog. Barbetragskonto mit umgezogen. Das gibt es nicht, dass der Betreute umzieht und sein Geld au der alten Einrichtung aber nicht.


Betreuer müssen, egal ob alt oder oft krank, einmal jährlich dem Gericht gegenüber abrechnen, auf jeden Fall die Kontenstände jeweils mitteilen. sei sicher dass das auch von dieser Betreuerin so gehandhabt wurde.


Sie und dein Betreuter wissen wohl als einzige wo das Geld jetzt liegt und wie es mit Auszahlungsmöglichkeiten aussieht. Wende dich an ie Beteeuerin wegen deiner Forderungen und bitte um Ausgleich.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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