Dies ist ein Beitrag zum Thema Verlegung in anderes Altersheim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vor einigen Monaten hatte meine alleinstehende Tante, die schon damals in einem Altersheim lebte, einen Schlaganfall und ist seitdem bettlägrig ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 5
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Vor einigen Monaten hatte meine alleinstehende Tante, die schon damals in einem Altersheim lebte, einen Schlaganfall und ist seitdem bettlägrig und geistig verwirrt. Es lag eine Betreuungsverfügung vor, die meine Mutter als Betreuerin vorsah. Vorläufig wurde ihr auch der Aufgabenbereich "Aufenthaltsbestimmung" erteilt, aber im endgültigen Beschluss ist dieser Aufgabenbereich nicht mehr enthalten, was wir erst vor kurzem bemerkt haben.
Nun ist das Problem, dass Heim meiner Tante 150 km von ihrem Geburtsort und Wohnort meiner Mutter entfernt liegt. Meine Mutter möchte sie so oft wie möglich besuchen, ist jedoch durch die weiten Fahrten mehrmals pro Woche überlastet. Daher würde sie meine Tante gerne in ein Altenheim in der Nähe verlegen lassen. Allerdings ist meine Tante nicht wirklich "dafür". Wenn man sie fragt, äußert sie zumeist den Wunsch in der bisherigen Stadt zu bleiben, jedoch sind ihre Argumente in ihrer jetztigen Lage völlig absurd (z. b. "bessere Einkaufsmöglichkeiten"). Außerdem weiß sie häufig überhaupt nicht, wo sie ist, daß sie einen Schlaganfall hatte, daß sie nicht mehr laufen kann, welche Personen noch leben oder nicht usw. usf. Sie wollte auch schon häufig von meiner Mutter "mit nach Hause" genommen werden, wobei sie ihr Elternhaus meinte, das schon lange nicht mehr im Familienbesitz ist. Bei einer Anfrage beim Amtsgericht wurde meiner Mutter gesagt, wenn sie meine Tante in ein anderes Heim verlegen wolle, würde jemand vom Amtsgericht kommen und meine Tante fragen, und wenn diese "nein" sage, gehe es nicht. Meine Mutter müsse ihre Schwester ja nicht so oft besuchen. Wir haben jedoch den Eindruck, daß sie sich über die Besuche ihrer Angehörigen freut und glauben, daß es im Wohle meiner Tante wäre, wenn sie näher bei ihrer Familie wäre. Ist es richtig, daß meine Mutter den Wohnheimwechsel ohne Zustimmung des Amtsgerichts veranlassen könnte, wenn ihr der Aufgabenbereich "Aufenthaltsbestimmung" übertragen worden wäre? Oder wäre auch in diesem Fall, eine Überprüfung durch das Gericht erforderlich? Was könnte der Grund sein, daß ihr dieser Aufgabenbereich nun doch nicht übertragen wurde? Meines Wissens gibt es keinen weiteren Betreuer. Heißt das nun, daß das Gericht bisher davon ausgeht, meine Tante könne selbständig die Entscheidung über ihren Aufenthaltsort treffen? Oder wird dieser Bereich vom Gericht selbst "betreut"? Was wäre die beste Vorgehensweise, um eine Verlegung zu bewerkstelligen? Mit welcher Begrüundung könnte meine Mutter beispielsweise die Zuständigkeit für die Aufenthaltsbestimmung beantragen? |
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#2 | |||||
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
Zitat:
Entweder hat der Richter den Aufgabenkreis vergessen, das Schreibbüro hat geschlampt oder es wurde bewußt herausgenommen. Gibt es ein ärztliches Gutachten? Wenn ja, was hat der Gutachter gesagt? Die Dame ist doch anscheinend in dem Heim gut aufgehoben und sie äußert weder den Wunsch, noch läßt sie durch ihr Verhalten erkennen, daß sie das Heim verlassen will. Ihre Argumente für den Verbleib im Heim sind unerheblich. Sie muß nicht begründen, warum sie dort bleiben möchte, andere müssen schlüssig darlegen, warum sie ihren Aufenthaltsort verlassen soll. Solange weniger gravierende Maßnahmen z.B. die Unterstützung durch Heimmitarbeiter, ausreichen, ist eine Betreuung, zumindest in diesem Aufgabenbereich, auch nicht notwendig. Es deutet also einiges darauf hin, daß der Aufgabenkreis 'Aufenthaltsbestimmung' bewußt nicht aufgenommen wurde. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das Gericht geht möglicherweise davon aus, dass kein Betreuungsbedarf in Aufenthaltsangelegenheiten besteht. Die Gründe, s.o. Ein Gericht betreut nicht. Es beschließt und überprüft. Zitat:
Warum soll die Aufenthaltsbestimmung eingetragen werden. Es gab doch offensichtlich bisher keine Schwierigkeiten. Die Erweiterung des Aufgabenkreises bedeutet doch nur eine Entlastung für die Familie und möglicherweise eine Belastung für die Betreute. Dies ist nicht Sinn und Zweck des Betreuungsrechts. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 5
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Hallo Kohlenklau,
erst mal vielen Dank für die Antwort. Wenn es tatsächlich im Interesse meiner Tante liegt, in dem Heim zu bleiben, dann ist mir das recht. Dann muß ich nur meine Mutter davon abhalten, dreimal in der Woche dort hinzufahren, denn sie ist auch nicht mehr die jüngste und es belastet sie enorm. Sie hatte auch schon des öfteren Herzprobleme, und wenn sie einen Infarkt bekommt, ist niemandem geholfen. Wenn es besser für meine Tante ist, weniger Besuch zu bekommen und in ihrem bisherigen Heim zu bleiben, als in ein anderes Heim verlegt zu werden, in dem meine Mutter sie fast täglich besuchen könnte, gut. Ehrlich gesagt, finde ich Deine Antwort ein wenig aggressiv. Wie kommst Du darauf, daß meine Mutter einfach so umziehen könnte? Du weiß doch gar nicht, in welcher Situation meine Mutter lebt und wie gesund und mobil sie ist oder nicht ist. Gibt es irgendwelche Informationen darüber, wie belastend so ein Umzug für meine Tante sein könnte? Ich hätte nicht gedacht, daß da außer der Fahrt eine große Belastung auftreten würde. Das Pflegepersonal wechselt ohnehin häufig, das Bett kann sie auch nicht mehr verlassen. Sie sieht auch nicht mehr gut. Sie weiß ohnehin oft nicht, wo sie ist. Ich hätte gedacht, daß sie den Unterschied kaum bemerken würde. Aber vielleicht war das falsch gedacht. Hast Du Erfahrungen mit solchen Personen und kannst mir deshalb sagen, warum ein Umzug vermutlich sehr belastend wäre? Viele Grüße Die Nichte |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Abend,
das Problem ist sehr brisant und schwierig zu lösen. Im Endeffekt fällt mir dazu nur ein: "Einen alten Baum verpflanzt man nicht." Und solange sich die Betreute noch gegen einen Umzug äußern kann, sollten Sie diesen Willen auch respektieren. Sie sagen, dass Ihre Mutter selbst gesundheitlich angeschlagen ist. Was ist denn, wenn die Tante umzieht und Ihre Mutter selbst gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist die Tante zu besuchen? Nur weil es für einen selbst bequemer ist, werden der Tante neue Lebensumstände zugemutet. Finde ich nicht in Ordnung. Als Betreuerin werden seitens dem Gericht Besuche einmal pro Monat als ausreichend erachtet. Es ist also daher nicht nötig 3x pro Woche die Tante zu besuchen. Dies ist einzig die Entscheidung Ihrer Mutter. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 5
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Hallo Straciatellamaus,
ich finde Ihre Argumentationsweise höchst interessant. Die gravierendste Änderung der Lebensumstände meiner Tante bestand ja wohl offensichtlich in dem Schlaganfall, der aus einer Frau, die geistig klar war und spazieren gehen konnte, eine Frau machte, die ans Bett gefesselt und geistig verwirrt ist. Die Meinung, daß diese schwerwiegende Änderung es sinnvoll machen könnte, nun auch noch den Standort dieses Bettes an einen Ort zu verlegen, an dem im übrigen nicht nur meine Mutter, sondern auch mein Vater, mein Bruder und einige weniger mobile Verwandte meine Tante besuchen können, scheint von Ihnen nicht geteilt zu werden. Wie gesagt, meine Tante freut sich über Besuche, kann jedoch den Zusammenhang zwischen häufigen Besuchen und der dazu nötigen Änderung Ihres Aufenthaltsortes nicht mehr sehen. Sie erinnert sich offenbar noch daran, warum sie früher diese Stadt als Alterswohnsitz gewählt hat, ist sich jedoch nicht bewußt, daß sie die Vorzüge dieser Stadt nicht mehr nutzen kann. - Wie schon einmal gefragt: Wo ist der große Unterschied, in welchem Zimmer sie liegt? Weshalb würde ein Wechsel eine derart große Änderung ihrer Lebensumstände darstellen? Warum wäre das so belastend? Gibt es dazu Studien? Aber immerhin sind Sie konsequent. Die derzeitigen häufigen Besuche meiner Mutter sind eine weitere Änderung der Lebensumstände meiner Tante. Daher sollte meine Mutter sie wohl besser unterlassen, da offensichtlich jegliche Änderung der Lebensumstände, die verhindert werden kann, verhindert werden sollte. Mit freundlichen Grüßen Die Nichte |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen,
es ist schon erstaunlich, Sie bitten um Meinungen und sind beleidigt, wenn man ihre Meinung nicht teilt! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 5
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Und ich fragte bereits mehrmals, warum ein Umzug so belastend für meine Tante wäre, habe dazu jedoch noch kein einziges Argument gehört. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Meinung auch begründen könnten.
Was mir übrigens noch eingefallen ist. Vor einigen Wochen fragte meine Mutter meine Tante einmal wieder, ob sie nicht doch in ein Heim in der Nähe wolle. Die Antwort war: "Solange ich nicht bettlägrig bin, will ich nicht nach X." - Nun ist sie jedoch schon längst bettlägrig. Kann diese Äußerung nun also dahingehend interpretiert werden, daß sie nach X möchte? |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Die gewünschte Begründung habe ich bereits in #4 genannt.
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 1
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Ich muß gestehen, daß ich nicht denke, daß Sie irgendeine Begründung gegeben haben. Der Spruch vom "alten Baum" ist eine Binsenweisheit. Natürlich ist es schwieriger, sich als alter Mensch an eine neue Umgebung zu gewöhnen. Jedoch haben wir es hier mit einem alten Menschen, der seine Umgebung NICHT erkennt, nicht weiß, wo er sich befindet, aber sehr wohl seine Verwandten erkennt.
Dementsprechend ist sehr wohl zu überlegen, was größere Vorteile bringt: 1. eine Nichtverlegung, bei der die Person am selben Ort verbleibt, die aber zur Folge hat, daß eben wenig Besuch kommt (und wenn ein Gericht 1x im Monat ausreichend findet, ist das natürlich klasse, wenn man selbst kein Interesse hat, zu besuchen, allerdings weiß ich aus meinem persönlichen Umfeld, daß Besuche äußerst wichtig sind und nach Möglichkeit täglich erfolgen sollten. Diese Erfahrung beruht auf eigener Beobachtung sowie auf dem Fachwissen meiner medizinisch geschulten Verwandschaft). 2. Eine Verlegung eines nicht-luziden Menschen, der sowieso nicht weiß, wo er ist, der dann aber häufigen Besuch und Ansprache bekommt. |
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#10 |
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Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Liebe Nichte,
hm, es mag ja viel für sich haben, dass Ihre Tante umzieht. Ich frage mich nur, warum ist jede Argumentation für ein Verbleiben so absurd für Sie. Möglicherweise hat sich Ihre Tante an ihr Heim gewöhnt, die PflegerInnen erscheinen ihr angenehm, das Essen o.k. und die Atmosphäre richtig. Warum auch immer. Ich glaube fest, dass auch Menschen, denen wir Normalen jede Beurteilungsfähigkeit ihrer Lage absprechen, durchaus eigene und vielleicht nicht rationalisierbare Beweggründe für Entscheidungen haben. Umso mehr gilt es diese Gründe ernst zu nehmen. Ich empfinde Ihre Argumentation sehr aggressiv und das macht mich wundern. Karla |
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