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Was gegen Unterbringung tun?

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Moin Elara Zitat: Zitat von Elara Hallo, Tut mir leid dass ich blöd zwischen Frage, ich bin etwa das halbe ...


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Alt 17.04.2019, 19:52   #21
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin Elara

Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Hallo,

Tut mir leid dass ich blöd zwischen Frage, ich bin etwa das halbe Jahr in der Klinik (seit 3 Jahren) kann mir da draus jemand eine Begründung für einen Unterbringungsbeschluss basteln, oder liege ich eher richtig das das nicht passiert weil ich mir freiwillig Hilfe Suche?

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Nein. Nur weil du freiwillig die halbe Zeit des Jahres in der Klinik verbringst, wird dir niemand einen U-Beschluss aufdrängen. auch, weil Du freiwillig da bist. Michaela hat ja auch geschrieben, dass die Häufigkeit der Klinikbesuche nur als ein Hilferuf zu verstehen ist - nicht als Beleg für die Notwendigkeit einer Zwangsunterbringung.

Etwas anderes wäre es, wenn du freiwillig im Krankenhaus bist, dort dekompensierst und dann unbedingt raus willst. Dann könnten Ärzte oder Betreuer eine Unterbringung gegen deinen Willen veranlassen, sofern eine Selbstgefährdung vorliegt.
Das ist aber etwas anderes als einfach nur die Häufigkeit der freiwilligen Aufenthalte.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 17.04.2019, 19:56   #22
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Elara:
Alles was ich dazu sagen kann: Mein Freund war jedes einzelne Mal selbst in der Klinik vorstellig geworden, wenn es ihm schlecht ging (und er hat sich dann wieder entlassen, wenn es ihm besser ging) und er war insgesamt wesentlich, wesentlich weniger als die Hälfte vom Jahr in der Klinik und das alles hat ihn nicht gerettet.

Michaela (ich bleibe bei deinem "du", trotz admin und vollem Namen, OK?):
Ich bin dir offensichtlich zu Nahe getreten. Das war nicht meine Absicht, das tut mir leid. Ich sehe jetzt auch, dass die Wortwahl unglücklich war, aber du musst bedenken, dass die letzten Wochen für mich auch emotional belastend waren. Die Vorstellung, entweder ans unterste Ende Europas ziehen oder den Rest des Lebens mit dem Wissen leben zu müssen, einen geliebten Menschen in seiner schlimmsten Stunde im Stich gelassen zu haben, ist echt nicht so schön.

Also, ich weiß, dass es Beschluss heißt (aber ein Tempo nennt man halt auch Tempo, selbst wenn es nicht von der Firma Tempo ist...), mit "feindselig" habe ich nur gemeint: Er ist in dieser Angelegenheit die Gegenseite, er hat andere Ansichten, wie mein Freund sein Leben zu leben hat als der, aber ich versuche ihm zu helfen, sich gegen ihn durchzusetzen. Und klar ist - ganz sachlich - mein Freund sowohl krank als auch "Opfer", nur eben im Sinne von "Opfer von Gewalt", nämlich Freiheitsberaubung. Natürlich ist die in dem Fall legal und es mag ja sogar sein, dass sie gut gemeint ist, aber das macht ja in der Praxis für den Empfänger der Gewalt keinen Unterschied.

Was du vorschlägst, hatte ich mir tatsächlich schon überlegt (glaub mir, ich suche seit Wochen nach wirklich jeder Möglichkeit). Ich habe mich danach umgeschaut, was Privatgutachten kosten und mir vom Händler einen Vorschlag für mein Auto machen lassen, das wäre das einzige, wie ich es bezahlen könnte.

Was mich dazu aber interessieren würde: Wenn der Gutachter dann bescheinigt, dass mein Freund einen freien Willen hat, ist das dann wirklich eine Tatsache, auf die das Gericht reagieren muss, oder können die dann immer noch sagen, wir haben ein Gutachten, das etwas anderes besagt und es steht jetzt Gutachten gegen Gutachten?
Außerdem, du hast doch selber gesagt, dass es bei einem Hungerstreik ein Gutachten über den freien Willen geben müsste und das würde doch dann wieder der Staat bezahlen, wäre das nicht besser?

Außerdem ist der Nachteil daran, dass das Gutachten vermutlich wesentlich mehr kostet und es im Gegensatz zur Flucht keine hundertprozentig sichere Lösung ist.

Konfusius:

Vielen Dank nochmal. Aber genau welche Anträge könnte er denn noch stellen? Das war ja genau, was ich gerne gewusst hätte.

Zu deinem Vorgehen, bei meinem Freund, alles, bei dem er betteln und winseln muss - vergiss es.

Ich würde auch nicht unbedingt sagen, dass Passivität sein Problem ist. Eine gewisse Verplantheit, zu der jetzt noch kommt, dass er von Gerichten und Ärzten jetzt gar nichts mehr gutes erwartet.
Schau mal, er hat ja sein Problem eigentlich gelöst, ich mag nur die Lösung nicht. Von der Klapse aus bei einer Botschaft am anderen Ende des Landes erfolgreich eine Abstammungstaatsbürgerschaft anerkannt zu bekommen und damit einen Pass zu beantragen, alles ohne jede Hilfe (weil ich ja nicht wollte), mit nur einem halb geladenen Prepaid-Handy, ohne dass sein Betreuer oder die Ärzte davon Wind bekommen haben, finde ich echt nicht schlecht.


Wenn ich schon alle meine Überlegungen ausbreite:
Ich hatte mir noch einen Kompromiss-Twist zum Plan meines Freundes überlegt, vielleicht kann jemand sagen, wie realistisch der wäre. So, wie ich das verstanden habe, werden Unterbringungsbeschlüsse international nicht verfolgt, auch innerhalb der EU nicht. Wir sind beides EU-Bürger, also können wir überall leben. Wenn wir jetzt einfach zusammen in ein EU-Land direkt an die deutsche Grenze ziehen würden (anbieten würden sich die Niederlande, Stichpunkt progressive Drogenpolitik), könnte ich ja einfach einen Job in Deutschland im Grenzgebiet suchen und pendeln und mein Freund könnte ganz legal seine Rente umleiten lassen (Alters-Rentner lassen die ja auch nach Mallorca umleiten), aber er wäre trotzdem vor dem Beschluss sicher, oder?

PS:
Imre: Ich sehe gerade deine Antwort, das war aber bei meinem Freund definitiv anders.
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Alt 18.04.2019, 07:19   #23
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Tut mir leid dass ich blöd zwischen Frage, ich bin etwa das halbe Jahr in der Klinik (seit 3 Jahren) kann mir da draus jemand eine Begründung für einen Unterbringungsbeschluss basteln, oder liege ich eher richtig das das nicht passiert weil ich mir freiwillig Hilfe Suche?
Zur Sicherheit und für dich als doppelte Verstärkung gedacht @Elara: nein, mein Satz wegen den Klinikaufenthalten und dem Hilferuf wird bei dir ganz sicher nicht automatisch zu einem Beschluss führen. Bei dir ist der Zusammenhang ein ganz anderer und du entlässt dich ja auch nicht ständig wieder. Nur keine Panik jetzt.
Zitat:
Ich bin dir offensichtlich zu Nahe getreten. Das war nicht meine Absicht, das tut mir leid. Ich sehe jetzt auch, dass die Wortwahl unglücklich war
Auch dich kann ich beruhigen, du bist mir nicht zu Nahe getreten und musst dich für nichts entschuldigen
Ich bin grundsätzlich ein Vertreter der klaren Worte, das ist alles.


Zitat:
Er ist in dieser Angelegenheit die Gegenseite, er hat andere Ansichten, wie mein Freund sein Leben zu leben hat als der, aber ich versuche ihm zu helfen, sich gegen ihn durchzusetzen.
Es ist nicht Betreueraufgabe zu entscheiden wie der Betreute sein Leben zu leben hat. Das sollte auf keinen Fall das Thema sein.Es ist Betreueraufgabe demjenigen ohne Gefahren zu dem Leben zu verhelfen welches er sich wünscht.


Zitat:
Ich habe mich danach umgeschaut, was Privatgutachten kosten und mir vom Händler einen Vorschlag für mein Auto machen lassen, das wäre das einzige, wie ich es bezahlen könnte.
Entschuldige bitte auch ich möchte dir damit auf keinen Fall zu Nahe treten aber diese Idee kann nur ein richtiger Co..... haben. Ich hatte ganz sicher nicht geschrieben dass du Zahlungen leisten sollst.
Letztendlich bestätigt das zum Teil einen Passus von Konfusius, dein Freund sollte aktiv werden/sein anstatt sich jetzt von dir "retten" zu lassen. Auch finanziell.


Zitat:
Wenn der Gutachter dann bescheinigt, dass mein Freund einen freien Willen hat, ist das dann wirklich eine Tatsache, auf die das Gericht reagieren muss, oder können die dann immer noch sagen, wir haben ein Gutachten, das etwas anderes besagt und es steht jetzt Gutachten gegen Gutachten?
Das käme dann auf den gesamten Sachverhalt dabei an. Ich kann mich nur wiederholen, ein 60seitiges Gutachten besteht in der Quintessenz dann nicht nur aus einem einzigen Satz. Zudem- Auftraggeber zu sein heisst nicht die gewünschten Ergebnisse zu erhalten. Zumindest bei Gutachten nicht, auch diese Gefahr bestünde.


Zitat:
Aber genau welche Anträge könnte er denn noch stellen?
Nachdem das Ganze bereits am LG war kann er aktuell tatsächlich im Hinblick auf die Unterbringungsentscheidung keine anderen Anträge mehr stellen wie den bei BGH mit einem dort zugelassenen Anwalt.


Nochmal mit viel Verständnis für dich: schau dir selbst bitte einmal zu. Du ruderst und machst und was macht dein Freund? Welche konstruktiven Auseinandersetzungen führt er derweil?


Dass du verzweifelt bist, emotinonal überlastet und überfordert, daran besteht kein Zweifel und das ist grundsätzlich absolut nachvollziehbar. Mit einem Chroniker zu leben und den zu lieben ist hartes Brot, das tut mir wirklich leid für dich.
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Alt 18.04.2019, 12:51   #24
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Gut, ich hatte nur selber gesehen, dass das da ziemlich harsch rauskam. Ich bin zugegebenermaßen gerade vermutlich die letzte Person im Land, die fair gegenüber deinem Berufsstand sein kann, aber es gibt ja keine Genossenschaftshaftung.

Was das Gutachten angeht, ich werde mir das nochmal holen, wenn ich das nächste Mal in der Klinik bin. Ich kann da halt nicht kopieren (die Leute dort behandeln Angehörige fast genauso mies, wie die Gefangenen selber) und müsste eine halbe Stunde mit dem Handy rummachen. Es stand aber zum freien Willen wirklich kaum was drin. Das ist so lang, weil der ewig jeden einzelnen Entlassungsbericht der Klinik diskutiert (soviel übrigens zum Thema Schweigepflicht).

Zitat:
"Nochmal mit viel Verständnis für dich: schau dir selbst bitte einmal zu. Du ruderst und machst und was macht dein Freund? Welche konstruktiven Auseinandersetzungen führt er derweil?"
Gegenfrage: Was habe ich denn gemacht? Mein Freund hat Dutzende Anwälte angerufen, den Unterbringungsprozess bis zum Landgericht geführt, die Aufhebung seiner Betreuung beantragt und den ersten wirklich erfolgsversprechenden Plan formuliert und mittlerweile zum größten Teil umgesetzt, mit dem Pass und dem Geld das er jetzt hat. Ich habe den BGH-Anwalt aufgetrieben (was mein Freund auch gekonnt hätte, er aber nicht mehr wollte, da er eh denkt, er bekommt von den Gerichten keine Gerechtigkeit mehr) und versuche eben, nicht besonders effektiv, mir noch allgemein Strategien zu überlegen.
Das mit der Coabhängigkeit ziehe ich mir auch einfach nicht an. Ich habe ihm nie Geld für Drogen gegeben und mein Freund hat mich um nichts, was ich jetzt gemacht habe, selber gebeten (ich kann nämlich selbst entscheiden, von wem ich mich behelligen lasse😉.) Gefragt hat er mich um genau zwei Sachen: Er hat mich um Geld gefragt, damit er schneller fliehen kann, was ich abgelehnt habe, weil ich das ja eben nicht will, und er hat mich - sehr nett😄 - gefragt, ob ich ihn heiraten und mit ihm das Land verlassen werde, was ich, - unter diesen speziellen Umständen - abgelehnt habe.

Zitat:
"dein Freund sollte aktiv werden/sein anstatt sich jetzt von dir "retten" zu lassen"
Schau mal: Ich habe überhaupt kein Problem damit, meinen Freund selbst springen zu lassen und vermute sogar, ich bin darin besser als jeder Psychiater. Das Problem ist eben, dass ich nicht mehr weiß, wie! Nur darum habe ich hier geschrieben. Welche Dinge könnte ich meinem Freund noch empfehlen, dass er legal, frei, nicht abstinent und in Deutschland bleiben kann?
  • Wir sind mit dem Unterbringungsverfahren am BGH
  • Wir haben die Aufhebung der Betreuung beantragt -> Was passiert da überhaupt, wenn man das 4 Jahre in die Betreuung rein macht?
  • Ich hatte eben noch die Idee, durch Sterbefasten ein neues Gutachten zum freien Willen zu erzwingen (dass das gescheitert oder nicht möglich ist, wäre natürlich auch die Grundvoraussetzung, bevor ich überhaupt daran denken würde, mein Auto zu verkaufen😉, soviel zum Thema, selber was machen lassen), dann hätte man ein bis mehrere neue Verfahren, die man durch die Instanzen treiben könnte -> Was stimmt da übrigens nicht, mit der 6 Wochen-Frist, die ich gefunden habe?
  • Ich schaue mich derzeit noch nach Stellen für eine Einzelhandelskauffrau im Grenzgebiet von NRW um. Gut, das ist jetzt wieder etwas, das ich mache, aber es wäre ein eleganter Kompromiss, finde ich -> Ist das überhautpt realistisch, oder habe ich da irgendeine EU-Regel übersehen?
  • Das mit dem Privatgutachten behalten wir auf jeden Fall im Hinterkopf -> Mit was muss man denn da realistisch rechnen, ihr könntet das doch am ehesten wissen. Ich habe alles von 1000 bis 8000 € gefunden. Davon hängt es auch ab, ob mein Freund das selber bezahlen kann, oder ich mir Gedanken machen müsste, ob ich das tue.
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Alt 19.04.2019, 06:43   #25
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Ich habe alles von 1000 bis 8000 € gefunden.
Nur dazu noch: wie teuer ein solches Gutachtwn wird hängt von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand ab.
Das müsstest du mit dem jeweiligen Gutachter, Neurologen der den Auftrag annimmt besprechen. Düfür gibt es keine genaue Kostentabelle so in der Art: geistig kostet 2000, Alk = 3000 usw.


Zitat:
Wir haben die Aufhebung der Betreuung beantragt -> Was passiert da überhaupt, wenn man das 4 Jahre in die Betreuung rein macht?
Die Einrichtung einer Betreuung für 4 Jahre erfolgt nur entweder mit Zustimmung des Betroffenen oder weil die Notwendigkeit dafür besteht, aber kein freier Wille mehr vorliegt.
__________________
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Alt 19.04.2019, 15:53   #26
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Michaela, das hatte ich doch geschrieben, er hat schon einmal ein Gutachten "verloren". Die Betreuung war vom ersten Tag an gegen seinen Willen. Da habe ich natürlich auch ein bisschen Mitschuld, ich wusste ja, welchen Ruf Betreuungen landläufig haben, da hätte man sicher in den letzten Jahren, als noch genug Zeit war, schon massiv gegen ankämpfen sollen. Aber bislang hat sich der Betreuer nie um irgendwas gekümmert gehabt und bezahlen musste er auch nichts dafür also gab es bisher keinen Leidensdruck, verstehst du?


Es haben jetzt so viele so viel geschrieben und das ist ja auch nett und schön, aber meine Frage (aus dem Titel) hat niemand so richtig beantwortet.
Ist es erfolgsversprechend, unsere Liste an Ideen abzuarbeiten, gibt es etwas anderes, was man noch in die Liste dazu oder statt etwas aufnehmen kann, oder sollte ich meine Widerstände aufgeben und ihn so bald wie möglich fliehen lassen?
Hersense ist offline  
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Alt 25.04.2019, 17:52   #27
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Moin,


was Du tust ist hier ziemlich unerheblich. Die Sucht wird den Weg bestimmen. Wenn er geht, dann geht er. Der Sucht ist es egal, in welchen Zustand Du zurück bleibst.

Zitat:
Zitat von Hersense Beitrag anzeigen
Aber ich bin ein sehr gesunder Mensch und mein Freund ist sehr krank.
Manchmal ist es genau anders herum, als es scheint.



Grüße
Der Leuchturm
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Alt 01.05.2019, 14:28   #28
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@Leuchtturm: Um die Sucht geht es ja gar nicht. Die schafft er ja in der Psychiatrie auch zu erfüllen und die Vorstellung vom Betreuer, man kann jetzt durch Einsperren gewaltsam einen Abstinenzwunsch erzwingen war ja sowieso total absurd. Ich weiß auch nicht, ob der das überhaupt selber glaubt, von meinen Gesprächen mit dem hatte ich mehr den Eindruck, er wollte sich selber haftungsmäßig absichern. So nach dem Motto, mein Geld ist wichtiger als die Freiheit eines unschuldigen Menschen.
Ich will ja auch, dass mein Freund von dort geht - es ging mir ja nur um das wann, wie und wohin

--

OK, es waren hier alle so hilfreich, ich dachte, ich schreibe zum Abschluss noch, was wir besprochen und entschieden haben. Wir hatten die letzte Woche mehrere lange Gespräche und ich denke, mein Freund hat verstanden, wie sehr er mich mit der Absicht, direkt und permanent Deutschland zu verlassen unter Druck gesetzt hat, und der hat mir klar gemacht, dass ich natürlich mit meinem Rechtsweg immer gut reden habe, da es ja schließlich nur er ist, der während das Ganze läuft hinter Gittern leiden muss und dass für ihn wirklich das Einzige, was zählt, ist, dass er möglichst vorgestern da raus kommt.

Also, was Konfusius vorgeschlagen hatte, zum Schein so zu tun, als ob der Betreuer seinen Willen gebrochen hätte, halten wir nach Nachdenken eigentlich beide nicht für realistisch oder erfolgversprechend. Überlegt doch mal, was an der Sache schon alles dranhängt, nur um einen einzigen kleinen Junkie ins Unglück zu stürzen, mit dem Prozess, der Unterbringung und sogar dem BGH-Anwalt, den der Staat jetzt bezahlen muss. Wir können uns beide nicht vorstellen, dass nach dieser Aktion der Betreuer oder das Gericht meinen Freund nach 3 Monaten rauslässt, egal wie unterwürfig er sich gibt, und 6 Monate oder sogar noch länger zu bleiben, war ja für meinen Freund sowieso nie diskutabel.

Michaelas Vorschlag war eigentlich sehr gut, aber uns beiden glaube ich zu hoch gepokert. Die Vorstellung, wir hauen jetzt beide unsere gesamten Ersparnisse für ein Privatgutachten raus und am Schluss kommt dort nur wieder raus, hat keinen freien Willen und damit keine Rechte, wäre einfach zu bitter. Außerdem steht ja gerade auch einfach unsere ganze Existenz auf dem Spiel und da finde ich es strategisch unklug, unser ganzes Geld auf einmal auf eine Karte zu setzen. Zumal, vom Gerechtigkeitsempfinden her, es gäbe ja auch bei einem erfolgreichen Gutachten nicht einmal eine Möglichkeit, das Geld vom Betreuer wieder zurück zu holen. Noch dazu haben die einzigen zwei Gutachter, die ich in unserer Gegend gefunden habe, nicht mal geantwortet oder zurückgerufen auf unsere Anfrage.

Es wird also auf Imres Rat hinauslaufen, sich einfach aus dem Staub zu machen. Wir haben uns da auch etwas gegenseitig auf den Boden der Tatsachen zurück geholt, dass es sich nicht lohnt, kurzschlussmäßig unser gesamtes Leben über den Haufen zu werfen. Wir werden also nach seinem nächsten Ausgang erstmal einen möglichst langen Urlaub machen, dann können wir uns beide auch sein sozusagen Großvaterland erst einmal in Ruhe anschauen. Wenn wir zurück sind kann er erstmal zu einem Kumpel gehen und ich kann schauen, ob überhaupt wirklich die Polizei bei mir auftaucht (das ist für uns alles auch sehr neu). Außerdem kann ich versuchen, ob ich nicht mit einer Vollmacht an seine Rente komme oder so, um sie ihm zu bringen. Ich hatte gegen so eine Lösung ursprünglich auch irgendwie eine irrationale Abneigung, einerseits fand ich es total unwürdig, nur wegen der Betreuung so eine Art Obdachlosigkeit haben zu müssen, auf der anderen Seite wurde mir immer so eingetrichtert, diese Sorte Kreaturen sind feige und das Richtige ist ihnen offen die Stirn zu bieten, dann ändert sich auch was. Aber es geht natürlich gerade darum, meinen Freund in Sicherheit zu bekommen, nicht für gesellschaftliche Gerechtigkeit zu kämpfen, und oft sind eben die einfachsten Lösungen das beste, da war ich irgendwie auch ein wenig auf der falschen Spur.

Alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Unterbringung und die Betreuung können wir ja trotzdem weiter ausschöpfen, vielleicht wird es denen irgendwann auch zu dumm, besonders wenn mein Freund nicht mal da ist. Und falls er je wieder auf die Idee kommt, zur Psychiatrie zu gehen, nur weil es ihm schlecht geht, kette ich ihn persönlich an die Heizung.😇🤭

Also danke nochmal, ihr wart wirklich alle richtig nett.
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Alt 01.05.2019, 16:28   #29
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Gute Güte, ich denke wir hier haben alle eingesehen, einsehen müssen das es nicht um eine "richtige" Entscheidung in einer Sache geht sondern nur darum wie ein Wille/ein Gedanke auf Biegen und Brechen in Taten umgesetzt werden soll.


Zitat:
Die Vorstellung, wir hauen jetzt beide unsere gesamten Ersparnisse für ein Privatgutachten raus und am Schluss kommt dort nur wieder raus, hat keinen freien Willen und damit keine Rechte, wäre einfach zu bitter.
Du hast den eigentlichen Sinn von solchen inhaltlichen Auseinandersetzungen nicht erfasst und ziehst demenstsprechend ziemlich irrationale Schlüsse.

Wenn auch ein dritter, von euch selbst gezahlter Gutachter zu den vorherigen Schlussfolgerungen kommt dann würde ein "normaler" Mensch das Denken beginnen und sich nämlich als Erstes überlegen: ohweia, da scheint etwas schlimmer zu sein als es für mich den Anschein hatte.
Das nächste wäre, darüber nachzudenken wie man auf sinnvolle Weise mit seinem Defizit umgeht.



Davon ist leider weit und breit nix zu lesen.

Gutachter, auch wenn man sie selbst bezahlt schreiben dir das Leben und die Tatsachen nicht nach deinen Wünschen zurecht, biegen etwas hin.


Egal jetzt, ihr habt euch für etwas entscheiden was ich für grottenfalsch hielte aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Trotzdem viel Glück bei eurem waghalsigen Vorhaben.
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Alt 02.05.2019, 16:15   #30
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Michaela, wo kommt das denn auf einmal her?🤨😨 Ich fand das Gespräch hier sehr hilfreich, zumindest um die möglichen Optionen abzuklären, ich fand euch, trotz eures Berufs, sehr nett und ich habe mich bemüht, nett mit euch umzugehen.🤨 Ich hätte auch gar nichts mehr schreiben müssen, ich fand das nur nach all eurer Mühe etwas lieblos, nicht zu schreiben, wie es ausgegangen ist. Und jetzt bist du wütend, dass ich auf die Frage "Was gegen Unterbringung tun?" wissen wollte ... was man gegen die Unterbringung tun kann?🤨?

Ich sollte hier vernünftigerweise auch nichts mehr schreiben, aber nach dem gesamten Terror der letzten zwei Monate, nach allem, was euer Kollege meiner Familie angetan hat, und nach all dem Hass, den ich jetzt seit zwei oder drei Monaten gegen dieses Monster in mich reinfresse, kann ich das nicht als letztes stehen lassen. Ich torkele seit Wochen am Rande des Nervenzusammenbruchs und Glückwunsch, du hast mich fast über die Kante gebracht.
Zitat:
ihr habt euch für etwas entscheiden was ich für grottenfalsch hielte.
Schlag was besseres vor, um seine Freiheit zurück zu gewinnen. Scheinanpassung gegenüber dem Betreuer(wenig realistisch bei meinem Freund und selbst wenn, würde im besten Fall Monate dauern), Rechtsweg (dauert Monate), Privatgutachten (können wir uns kaum leisten, riskant) Flucht, oder Freitod (bin dagegen), mehr fällt mir beim besten Willen nicht ein, um aus der Hölle, in die ihn der Betreuer gesteckt hat, rauszukommen. Er kann ja auch nicht darauf hoffen, durch "Heilung" seine Freiheit zu bekommen: Seine Schizophrenie ist genauso eingestellt wie bisher und “unterschiedliche Moralvorstellungen zum Betreuer” ist keine heilbare Krankheit! Er hat also keine andere Wahl, als auf unabsehbare Zeit in der Psychiatrie zu vegetieren , oder irgendetwas dagegen zu unternehmen.
Zitat:
nur darum wie ein Wille/ein Gedanke auf Biegen und Brechen in Taten umgesetzt werden soll.
Dieser reine Mangel an jeglichem Unrechtsbewusstsein verschlägt mir schier die Sprache. Wir haben ja schließlich nicht beschlossen, die Existenz des Betreuers zu vernichten, weil uns dessen Privatleben ästhetisch missfällt, und das monatelang vorbereitet, sondern genau andersherum. Der Wille eines Menschen muss daher hier umgesetzt werden, dafür hat der Betreuer gesorgt, entweder der des Betreuers, oder der meines Freundes und da es um sein Leben geht...Es hat ja auch niemand den Betreuer gezwungen, das ganze Unheil bis zum Bundesgerichtshof zu treiben, oder? Der Richter hat ja noch betont, der Beschluss ist ja wohl nur eine Genehmigung für den Betreuer, der hätte sich immer noch entscheiden können, dass es falsch ist, einen unschuldigen Menschen zu brutalisieren, nur um das eigene “Haftbarkeitsrisiko” zu vermeiden (solchen Leuten geht es echt immer nur ums Geld…). Stattdessen versucht er um jeden Preis meinen Freund hinter Gittern zu halten.
Zitat:
ohweia, da scheint etwas schlimmer zu sein als es für mich den Anschein hatte.
Niemand, am wenigsten mein Verlobter, hat je behauptet, das Drogenkonsum gesund ist. Es ging immer nur darum, ob er das Recht hat, ungesund zu leben. Keiner von uns behauptet, dass er einfach aufhören könnte, er hätte aber jederzeit schonmal eine Entzugsbehandlung zumindest nur anfangen können. Den Wunsch hatte er aber noch nie.
Zitat:
Gutachter, auch wenn man sie selbst bezahlt schreiben dir das Leben und die Tatsachen nicht nach deinen Wünschen zurecht, biegen etwas hin.
Was hat irgendwas von der gesamten Angelegenheit bitte mit "Tatsachen" zu tun? Der "freie Wille"? Das ist doch einfach mystischer Bullshit, das heißt! doch! nichts! Du glaubst doch offensichtlich selber nicht, dass "freier Wille" irgendeine total objektive, wissenschaftlich eindeutig messbare Größe ist. Du hast geschrieben es ist eine "große Frage", mit der sich auch Gutachter "schwer tun". Na gut, von mir aus, aber vielleicht sollte man dann so etwas nebulöses auch nicht benutzen, um schwerste Gewaltverbrechen gegen unschuldige Menschen damit zu legalisieren?
Zitat:
Du hast den eigentlichen Sinn von solchen inhaltlichen Auseinandersetzungen nicht erfasst und ziehst demenstsprechend ziemlich irrationale Schlüsse.
Doch, doch ich denke das habe ich. Wenn im Gutachten im einen Satz stattdessen gestanden hätte "er kann seinen Suchtdruck realistisch einschätzen und hat damit einen freien Willen", dann wäre das, was der Betreuer getan hat, strafbar, egal für wie gefährlich er den Lebenswandels meines Freundes hält. "Schwere Freiheitsberaubung", ich habe es nachgeschaut, der Strafrahmen ist ein klein wenig über sexuellem Kindesmissbrauch und ein klein wenig unter Vergewaltigung. Ich gebe dem Gesetzgeber bei der Einschätzung auch recht, der Unterschied ist eben nur, daß Vergewaltigung und Kinderschänden auch dann illegal bleiben, wenn irgendein Gutachter die Opfer für minderwertig erklärt. Und ja, auch bei diesen vergleichbaren Taten, versuchen die Opfer in der Regel “auf Biegen und Brechen” aus der Situation raus zu kommen, während Ihnen das angetan wird.
Zitat:
das es nicht um eine "richtige" Entscheidung in einer Sache geht
Was zur Hölle soll das denn bitte heißen? Es gibt keinen "richtigen" Lebenswandel. Es gibt den Lebenswandel, den mein Verlobter für sich wünscht, und den, den der Betreuer für ihn anordnen will und den er bereit ist, durch bestialische Gewalt gegen einen unschuldigen Menschen durchzusetzen. Und dann bin ich, die nicht viel mitzureden hat, und nur will, dass dieser Albtraum endlich vorbei ist.

Es gibt formaljuristisch richtig. Ich finde zwar, in Deutschland sollte man mit dem Argument angesichts der Geschichte sehr vorsichtig sein, aber gut. Der BGH-Anwalt meint, das Verfahren war bei meinem Freund formaljuristisch nicht richtig, und ich kann mir nicht vorstellen, dass er das nur tut, um unser ach so gut bezahltes Mandat zu bekommen. Bringt uns nur nichts, solange wie das alles dauern wird.

Dann gibt es ethisch-moralisch richtig. Das finde ich am klarsten. In einer vollkommen gerechten Gesellschaft wären Betreuer und Gutachter für ein paar Jahre im Gefängnis, zusammen mit allen anderen Gewaltverbrechern, und der Betreuer müsste zudem die Zigtausende Euro meiner Steuergelder (!!!) die er sich 4 Jahre lang für seine Schandtaten gerafft hat, meinem Freund samt Zins und Zinseszins als Entschädigung dafür bezahlen, dass er sich gegen seinen Willen in sein Leben eingemischt hat.
Zitat:
Trotzdem viel Glück bei eurem waghalsigen Vorhaben.
Wieso waghalsig, was sollte denn schlimmstenfalls passieren?🙄 Dass er seine "psychiatrische Erkrankung verschlimmert"? Was immer das in seinem Fall überhaupt heißen soll, ich glaubs nicht. Dass er sich umbringt, was der Gutachter für "nicht ausgeschlossen" hält? Das kann bei jedem passieren und ich glaube nicht, dass eine unbegrenzte Haftstrafe für das Unschuldigsein in einer höllischen Psychiatrie es weniger wahrscheinlich macht, dass man sich umbringen will. Dass er vom Sofa in unsererer gemeinsamen Wohnung wie ein Schwerverbrecher von der Polizei auf Befehl eines eiskalten, macht- und geldgeilen Berufssadisten abgeführt und einem Schicksal, dass die meisten Menschen als schlimmer als der Tod betrachten würden, zugeführt wird? Ach warte, das ist schon passiert, da wären wir nur wieder da, wo wir jetzt sind und könnten dort weitermachen. Schlimmer, als das, was der Betreuer uns angetan hat, kann es also soundso nicht kommen. Der Betreuer hat uns buchstäblich in eine Lage gebracht, in der es nichts mehr zu verlieren gibt.
Zitat:
des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Unser "Wille", ist es, sicher in unserer Wohnung zu leben, und sich nicht vor der Polizei verstecken zu müssen, aber das passte ja dem Betreuer nicht.
Prinzipiell stimme ich dir aber zu. Schimpft sich freiheitlich-demokratische Grundordnung und musste über viele Jahrhunderte gegen genau solche Menschen wie diesen Betreuer erstritten werden. Mittlerweile gilt es aber fast überall in der Gesellschaft, gesetzliche Betreuung scheint nur noch ein letztes Überbleibsel dunklerer Zeiten zu sein. Ich bin aber überzeugt, auch dort wird sich das irgendwann in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten ändern, so dass es dann genauso viele gesetzliche Betreuer in Deutschland geben wird, wie es heute Scharfrichter oder Stasi-Agenten gibt, und dass man sich genauso wohlwollend an diese Profession erinnert. Ich beabsichtige sicher, dazu beitragen, indem ich den Rest meines Lebens alle, die es interessiert, darüber aufkläre, dass der Ruf, den gesetzliche Betreuer in Deutschland sich erarbeitet haben, wirklich zu 100% auf Tatsachen beruht und es ein moralischer Affront ist, dass die Steuergelder anständiger Menschen für solche Kreaturen verwendet werden.

So, und jetzt bin ich hier draußen, dauerhaft.
Ich habe eine Familie zu beschützen.
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