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Was gegen Unterbringung tun?

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Hallo, mir ist klar, dass das hier vermutlich genau das falsche Forum ist, aber ich weiß auch gerade nichts besseres ...


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Alt 15.04.2019, 13:28   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.04.2019
Beiträge: 20
Standard Was gegen Unterbringung tun?

Hallo,

mir ist klar, dass das hier vermutlich genau das falsche Forum ist, aber ich weiß auch gerade nichts besseres und vielleicht hat jemand Lust zu antworten.
Mein Freund wurde von seinem Betreuer wegen Drogen untergebracht. Er kämpft da schon eine Weile gegen an und ich versuche, ihm zu helfen.
Er hat vor dem Landgericht verloren, aber ich habe ihm geholfen einen BGH-Anwalt zu finden und der hat uns gesagt, es gäbe ganz gute Chancen, weil was mit der Anhörung nicht gestimmt hat. Aber es dauert ja wohl Monate, bis es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Außerdem haben wir die Aufhebung der Betreuung und einen Betreuerwechsel beantragt. Der Wechsel geht wohl sicher auch durch, so dass zumindest der schuldige Betreuer erstmal weg ist.
Mein Freund ist zurzeit in der Klinik und spielt da dieses vollkommen lächerliche Spiel mit. Er bekommt Augang, ist dann natürlich sofort wieder positiv auf Alles, weil er ja gar nicht aufhören will, bekommt zwei Tage den Ausgang gestrichen, bekommt wieder Ausgang, ist wieder postiv auf Alles usw.
Er hat inzwischen erfolgreich einen Pass von dem Land, aus dem seine Familie ursrpünglich stammt, beantragt und hat jetzt vor, sobald er das Geld zusammen hat, sich dorthin zu retten. Ich bin davon sehr wenig begeistert, da ich ihn natürlich lieber wieder zu Hause hätte. Mal ganz davon abesehen, dass ich auch Bedenken habe, wie es ihm in einem Land, in dem er noch nie war, ergehen würde. Aber ich weiß jetzt auch nicht, ob ich ihn guten Gewissens weiter zum Rechtsweg drängen kann.

Einerseit: Sein Plan würde doch vermutlich funktionieren, wenn ich das recht sehe, oder? Der deutsche Staat würde den Betreuer ja nicht ewig weiter bezahlen, wenn er nicht da wäre. Ohne Betreuung wäre auch der Unterbringungsbeschluss nicht mehr da und wenn er doch wieder zurück käme, dann könnte man ihm nichts mehr antun, ohne wieder das Ganze mit Gutachten und allem neu aufzuziehen. Dann könnte er einfach sein altes Leben von vor der Betreuung wieder haben und alles wäre gut, oder?

Andererseits: Ich weiß auch nicht, wie die Chancen mit dem Rechtsweg stehen. Wenn er am BGH gewinnt, dann geht es ja auch nur zurück ans Landgericht, aber er bekommt trotzdem kein neues Gutachten? Aber wird das Ganze dann nicht dadurch, dass er keine einzige Woche nüchtern geblieben ist, ziemlich hirnrissig? Ich habe selber ein wenig nachgeforscht und er müsste ein neues Gutachten bekommen, wenn die eine Zwangsbehandlung mit ihm machen wollten, oder? Ich habe ein wenig mit ihm darüber geredet, ob er vielleicht einfach alle seine Medikamente verweigern soll. Ich verstehe sowieso nicht ganz, wie er zweimal (bei der Betreuung und der Unterbringung) das Gutachten verlieren konnte, er ist ja völlig klar, nur eben etwas "matschig", wegen der Schizophrenie. Ich denke, wenn er irgendwie ein neues Gutachten erzwingen könnte, hätte er ganz gute Chancen, aber ich weiß halt auch nicht, wie man das am besten macht.
Hersense ist offline  
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Alt 15.04.2019, 14:23   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Hallo, einfach mal so „wegen Drogen“ kann man hier gar nicht untergebracht werden. Es muss schon deutlich schlimmer gekommen sein, es muss eine ernsthafte Lebensgefahr und vermutlich schon eine Hirnstörung dazu gekommen sein. Sich in ein anderes fremdes Land zu flüchten, damit einem da nicht mehr geholfen wird und man da wahrscheinlich elendig verrecken kann, ist ja eine tolle Alternative.

Wenn man das tatsächlich durchziehen will, sollte man sich in der Einrichtung einsichtig zeigen, damit man unbegleiteten Ausgang bekommt, dann können die „guten Kumpels“ einen ja ins Ausland schleusen. Die Kontrollen an den EU-Außengrenzen sind für Ausreisende, die in ihre „Heimat“ ausreisen wollen, eher lax. Und dann hat man das „Problem“ gelöst. Die Betreuung wird mangels Aufenthalt in Deutschland aufgehoben, dann kann sich der Betreffende in Ruhe den goldenen Schuss geben.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.04.2019, 14:44   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.04.2019
Beiträge: 20
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Das war sein Plan, nicht meine Idee. Ich möchte ihn ja gerade gerne davon abbringen.
Ich habe doch geschrieben, ich fände es am besten, wenn er irgendwie ein neues Gutachten bekommen könnte, damit er sich selbst entlassen kann, wie bisher immer.

Und nein, ich habe seinen ganzen Beschluss gelesen, da stand kein Wort von Lebensgefahr (außer "Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Betroffene irgendwann töten könnte."). Es ging nur darum, dass er durch den Drogenkonsum seine Schizophrenie schlimmer machen würde (er findet, es hilft ihm). Da er aber damit nicht aufhören will und er ja auch regelmäßig unbegleiteten Ausgang bekommt und er sich ja auch immer noch regelmäßig in- und außerhalb der Klinik abschießt (wie bei allen seinen vorherigen Aufenthalten), seh ich echt nicht, was das bringen soll und was denn bitte in einem Jahr anders sein sollte.

Ich finde die Idee mit "Ich habe einen Onkel, den ich seit 10 Jahren nicht mehr gesehen habe, der gibt mir einen Job in seinem Laden auch wenn ich die Landessprache nur gebrochen kann" auch schwachsinnig, aber weiß eben nicht, was ich als Alternative vorschlagen soll.
Hersense ist offline  
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Alt 15.04.2019, 16:02   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Von was willst du ihn weg bekommen?
Von der Idee ins Ausland zu gehen? Guter Plan. Und bitte bedenkt- in einigen Ländern stehen viel schlimmere Strafen auf Drogenbesitz als in Deutschland und auch der Konsum wird empfindlich bestraft. In einigen Ländrrn spgar noch mit Todesstrafe. Also Obacht je nach Herkunftsland. Er wird KD nicht dort ankommen und plötzlich clean sein.

Oder vom Drogenkonsum? Wäre auch ein guter Plan. Aber das geht nicht ohne fachliche Hilfe.

Ihn bei akuter drogenindizierter Schizophrenie mal eben schnell nach Hause holen und selbst therapieren wollen, klingt eher nach Sterbehilfe als nach Hilfe für einen psycjodcg erkrankten Menschen.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 15.04.2019, 19:30   #5
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Registriert seit: 07.04.2019
Beiträge: 20
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Oh, nein, das habe ich dann schlecht erklärt. Die Schizophrenie ist nicht drogeninduziert (nach Gutachter entweder hebephren oder paranoid) und es ist auch nichts akut daran. Ich habe durch die ganzen Beschlüsse erfahren, dass der bald ehemalige Betreuer von meinem Freund schon letzten Sommer das ganze Elend angeleiert hat, das Urteil kam nur erst vor kurzem. Mein Freund, das Genie, hat das wohl, als man noch einfacher was dagegen machen hätte können komplett verpeilt oder die Briefe weggeworfen oder wasweißich. Er hat auch keine akute Psychose oder so was, er hält sich nicht für Harry Potter, er ist eben einfach nur etwas angedatscht, wenn er nüchtern ist.

Wie soll ich ihn vom Drogenkonsum wegbekommen, wenn er das partout nicht will, selbst wenn ich das wollte? Ich verstehe sowieso nicht, was eigentlich mir dem Ganzen bezweckt werden soll. Wollen die ihn solange einsperren, bis er sich geschlagen gibt und so tut, als ob er aufhören wollte?

Ich würde ihn gerne überzeugen, Deutschland nicht zu verlassen. Er meint, im Herkunftsland seiner Eltern würde BTM immer komplett ignoriert und ich kann mir das sogar vorstellen, von dem, was ich gesehen habe, aber ich habe trotzdem arge Vorbehalte, wie lange seine Verwandten denn einen schizophrenen, radebrechenden Drogensüchtigen mit einem Job versorgen würden. Und ganz egoistisch, ich werde nicht ins Ausland gehen aber möchte ihn auch nicht verlieren.

Mein Freund hat sich um den Zweitpass gekümmert, aber den Anwalt für den Bundesgerichtshof habe ich besorgt, und das finde ich immer noch die sinnvollste Herangehensweise. Nur hilft das ja wohl nicht gegen das Gutachten und da steht halt drin er "unterschätzt den Suchtdruck und überschätzt seine Fähigkeit zur freien Willensbildung". Was ich etwas lächerlich finde, weil das beschreibt ja jeden einzelnen Raucher. Wenn ich das richtig verstehe, würde es ja ausreichen, ein einziges Mal ein Gutachten zu gewinnen und dann könnte er sich entlassen und sogar die Betreuung aufheben lassen, käme wieder an sein Geld und alles. Und mein Freund denk ja grundsätzlich schon rational, das müsste doch irgendwie gehen. Daher denke ich eben, er muss irgendwie ein neues Gutachten bekommen. Die Ideen, auf die ich gekommen waren, waren halt, Medikamente oder sogar Wasser und Nahrung verweigern. Wenn ich das richtig verstehe, dann müssten sie ihm dann alle 6 Wochen ein neues Gutachten geben, oder bin ich da auf dem Holzweg?
Hersense ist offline  
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Alt 15.04.2019, 20:36   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Tu dir mal selbst den grossen Gefallen und lese was du geschrieben hast, nämlich:
Zitat:
Mein Freund ist zurzeit in der Klinik und spielt da dieses vollkommen lächerliche Spiel mit. Er bekommt Augang, ist dann natürlich sofort wieder positiv auf Alles, weil er ja gar nicht aufhören will, bekommt zwei Tage den Ausgang gestrichen, bekommt wieder Ausgang, ist wieder postiv auf Alles usw.

Zitat:
Wie soll ich ihn vom Drogenkonsum wegbekommen, wenn er das partout nicht will, selbst wenn ich das wollte? Ich verstehe sowieso nicht, was eigentlich mir dem Ganzen bezweckt werden sol
Dein Freund will nicht von den Drogen weg, du willst das aber schon.


Bei was willst du ihm jetzt eigentlich "helfen" bzw. nach was fragst du hier? (im vermutlich falschen Forum?)
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.04.2019, 21:08   #7
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Registriert seit: 07.04.2019
Beiträge: 20
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Das verstehe ich nicht? Ich wollte wissen, was er gegen die Unterbringung machen kann, ohne das Land verlassen zu müssen. Ob man irgendwie ein neues Gutachten bekommen kann und ob eine meiner Ideen funktionieren könnte.

Ich habe überhaupt nichts gegen die Drogen, wenn die ihm so wichtig sind, nur sein Betreuer. Ich hatte nur gesagt, dass das eh ziemlich sinn- und nutzlos ist.
Hersense ist offline  
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Alt 15.04.2019, 21:39   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Wenn jemand in Deutschland einfach nur von Drogen abhängig ist (dazu zählt auch Alkohol!!!), dann hat er das Recht sich damit Stück für Stück selber umzubringen. Dafür gibt es keine rechtliche Betreuung.
Die gibt es für die psychische Erkrankung oder ggf. Folgeschäden der Suchterkrankung (z.B. Hirn weggeballert).

Nun hat Dein Bekannter aber einen rechtlichen Betreuer bekommen.
Das macht die Sache nicht gerade einfacher, weil der nämlich im Rahmen der Aufgabenkreise (hier wahrscheinlich auch Gesundheits- und Aufenthalssorge) sich an gesetzliche Spielregeln halten muss. D.h. dem Betreuer bleibt gar nichts anderes übrig, als Deinen Bekannten gegen seinen (freien) Willen unterzubringen.
Die Drogen müssen nicht die Ursache für die psychische Erkrankung sein, sie können aber Auslöser für neue Schübe der Krankheit sein. Daher kommt dann auch die Selbstgefährdung, die die Voraussetzung für die Unterbringung sind.

Die Diagnose "hebephrene Schizzophrenie" ist dabei noch mal ein extra Klopper: Die Symptome dieser Hebephrenie zeigen sich nicht zwangsweise als Wahnerleben sondern nach und nach in einer immer weitergehenden Zerfahrenheit der Gedanken und Vorstellungen. Zusammenhänge gehen flöten und man entwickelt ganz eigene Gedankenkonstrukte, die vielleicht auch noch etwas mit der Realität zu tun haben, aber immer weniger. Nach ca. 20 Jahren ist man eigentlich nur noch eine wandelnde Hülle Fleisch, die beim Reden nur noch eine Fassade mit sehr wenig (und immer gleichem) Text hervorbringen kann. Auch nicht toll...

Wenn Du wissen willst, was Dein Bekannter tun kann, um aus der Unterbringung herauszukommen, ohne das Land verlassen zu müssen:
Mit dem Ballern aufhören! Einzige Lösung.
Mit allem anderen sorgt er nur dafür, dass er weiter untergebracht bleibt.
Nicht unbedingt in einem Krankenhaus (das wird da nicht sonderlich lange mitspielen) sondern in einem geschlossenen Heim.

Und wenn er sich das Hirn erst völlig weggeballert hat, dann ist er ja schon in einem Krankenhaus/Heim.


Natürlich könnte er sich im Rahmen eines Ausganges verdrücken - und weg ist er. Aber das will er selber nicht (sonst hätte er es schon langt so getan) oder er kann es nicht, weil er schon krank genug ist.
Ob Du das oder etwas anderes willst, mußt Du selbst entscheiden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.04.2019, 21:58   #9
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
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Wenn du schreibst ".. käme wieder an sein Geld...", wie finanziert er denn aktuell seine Sucht?
Von welchem BTM sprechen wir eigentlich?


Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 15.04.2019, 22:30   #10
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Registriert seit: 07.04.2019
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"Bekannter"?🤨 Nennt man das heute so?🤭

Aber vielen, lieben Dank erstmal, das ist sehr, sehr nett und hilfreich.

Ja, das mit dem geschlossenen Heim weiß ich. Da hat er auch demnächst ein "Vorstellungsgespräch", was ich ja einfach nur menschenverachtend finde. Deshalb habe ich ihm ja auch das mit dem Wasser und Nahrung verweigern empfohlen, zwangsbehandelt werden darf man ja wohl nur in der Klinik und nicht im Heim? Und man hat nach 6 Wochen ein Anrecht auf ein neues Gutachten? Ich meine, wenn er ankündigt, dass er jetzt im trockenen Hungerstreik ist und es bleibt bis Unterbringung und Betreuung aufgehoben sind, dann müssten die ja alle 6 Wochen ein komplett neues Gutachten beantragen, die Krankenkasse würde denen aufs Dach steigen und falls er einmal eins gewinnt, dann müssten sie ihn zu mir nach Hause gehen lassen und in ihn in Frieden sein Zeug rauchen lassen. Das war meine Überlegung, kein Plan, wie sinnvoll die ist. Der Anwalt, den wir haben, darf nur am Bundesgerichtshof auftreten, der kann damit nicht helfen (was ich auch nicht ganz kapiere, aber gut). Der Plan ist vielleicht nicht gerade genial, aber wenn mein Freund sich zwischen Exil und Abstinenz entscheiden muss, dann weiß ich, was er macht.😭

Ihr müsst verstehen: Er ist geistig überhaupt nicht eingeschränkt, nur sehr "träge" wenn er nüchtern ist. Auf Uppern ist er dann wieder intelligent, charmant und alles. Dann bekommt er den Crash und es geht ihm total mies und in der Vergangenheit ist er dann immer selber in die Klinik für ein paar Tage. Das hat sich jetzt halt brutal gerächt, weil sich das Gutachten total auf die ganzen Entlassberichte gestützt hat. Was ich einfach nur widerwärtig finde, wenn er sich nicht verantwortungsbewusst verhalten hätte, dann wäre das alles nicht passiert.

Und ja, Herr Holocher, natürlich kann mein Freund jederzeit aus der Klinik raus. Nur ist zu mir gehen natürlich sehr offensichtlich, und irgendwo anders hin braucht er seine Erwerbsunfähigkeitsrente (meine Wohung ist groß genug für zwei, aber ich verdiene sicher nicht genug für zwei Leute). Und er hat jetzt die ganze Zeit sein Geld gespart, für den Flug und den Neustart im Ausland, was mir überhaupt nicht gefällt.

Nach dem, was sie über hebephrene Schizophrenie schreiben, freut es mich übrigens sehr, dass der Gutachter so stark zu paranoider tendiert hat.

Murphy:
Hauptsächlich Canabis, unterstützt mit Koks. Obwohl die letzten paar Test in der Klinik war er immer positiv auf Amphetamine und Opiate, keine Ahung, vielleicht erreicht er nur einen Dealer von da aus. Finanzieren tut er es mit seiner Rente und ich will es nicht wissen.
Hersense ist offline  
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