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unconnue 27.04.2019 15:08

Vorsorgevollmacht Streit unter Geschwistern
 
Hallo,
mein Bruder und ich haben beide eine Vorsorgevollmacht für meine Eltern. Mein Vater ist im Februar gestorben und meine Mutter ist seit Ende Januar im Pflegeheim. Das kostet ja einiges. Die Rente meiner Mutter beträgt 800 €. Zusätzlich wird sie noch Witwenrente bekommen, aber die Höhe steht noch nicht fest.
Bevor mein Vater starb und meine Mutter ins Heim kam, hat sich mein Bruder um die Eltern gekümmert (einkaufen, Arzt). Richtig geregelt hat er aber nichts - das merke ich jetzt immer mehr. Er kann auch nicht, da er selbst krank ist. Für mich war das keine Lösung, aber mein Vater sperrte sich immer gegen eine andere Möglichkeit. Für die Unterstützung meiner Eltern bekam mein Bruder jeden Monat einen dreistelligen Betrag und das Auto meiner Eltern (komplett mit Sprit, Unterhalt etc.). Soweit ja auch in Ordnung. Aber nun möchte mein Bruder dieses Geld und das Auto auch weiterhin. Aber ich sehe es so, dass die Rente meiner Mutter für die Heimunterbringung verwendet werden soll. Er muss jetzt ja auch nichts mehr machen. Mittlerweile habe ich alles übernommen.
Nun meine Frage: Hat mein Bruder das Recht diese monatliche Zahlung zu bekommen? Habe ich Möglichkeiten das zu unterbinden? Mein Bruder und ich haben eine gemeinsame Vorsorgevollmacht - auch für das Finanzielle.
Hinzu kommt, dass ich persönlich für die Mehrkosten im Heim aufkommen müsste. Bei meinem Bruder ist da nichts zu holen.
Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.

HorstD 27.04.2019 21:11

Hallo, wenn dein Bruder kein Volljurist ist, dürfte die Vollmacht, soweit es ihn betrifft, wegen Verstosses gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) mit großer Wahrscheinlichkeit nichtig sein. Die Verbotsbestimmung ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Vorsorgevollmachten mit umfassenden Entscheidungsbefugnissen fallen unter dieses Gesetz. Nichtjuristen ist es von ein paar Ausnahmen (die hier nicht zutreffen) nur nach § 6 RDG gestattet, tätig zu werden, das heißt UNENTGELTLICH. Von diesem Verbot nicht betroffen ist Aufwendungsersatz (§ 670 BGB), da gehts aber um Barauslagen, z.B Fahrtkosten, keinesfalls um Entschädigung für Zeitaufwand. Im übrigen hätten die Einnahmen, soweit sie 410 Euro/Jahr überschreiten, auch als selbstständige Einkünfte dem Finanzamt gemeldet werden müssen, es liegt also auch zumindest fahrlässige Steuerverkürzung vor. Ich würde das unbedingt unverzüglich dem Betreuungsgericht melden und Vorschlagen, selbst zum Betreuer mit dem AK „Widerruf der Vollmacht“ bestellt zu werden.


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