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Richterbesuch mit Aufnahmegerät - zulässig?

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Hallo, für meine Mutter läuft das Betreuungsverfahren, wogegen wir anwältlich vorgehen. Nun kam vor kurzem der Richter zu ihr nach ...


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Alt 19.05.2019, 18:50   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 29.03.2019
Beiträge: 2
Standard Richterbesuch mit Aufnahmegerät - zulässig?

Hallo,
für meine Mutter läuft das Betreuungsverfahren, wogegen wir anwältlich vorgehen. Nun kam vor kurzem der Richter zu ihr nach Hause. Das Gespräch war mehr als unschön. Nun haben wie durch unseren Anwalt das Gesprächsprotokoll erhalten und nebenbei erfahren, dass der Richter das gesamte Gespräch ohne unser Wissen mitgeschnitten hat
Ist sowas überhaupt rechtens? Meiner Meinung nach hätte er zumindest meine Mutter darüber informieren müssen dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Im Zeitalter des Datenschutzes.....
Was meint Ihr? Und...... kann man da irgendwie gegenangehen?
Cassina ist offline  
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Alt 19.05.2019, 20:25   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun haben wie durch unseren Anwalt das Gesprächsprotokoll erhalten und nebenbei erfahren, dass der Richter das gesamte Gespräch ohne unser Wissen mitgeschnitten hat
Vielleicht lässt sich das erklären.
Bei Anhörungen durch das Gericht in der Wohnung des Betreuten nutzt der Richter manchmal ein Diktiergerät da die Beschlussfassung möglichst genau wiedergegeben und protokolliert werden kann.
Ich gehe mal davon aus, dass das der Fall war.

Was ihr wisst oder nicht wisst ist aber egal.

In der Regel sieht man das Diktiergerät als Betroffene, könnte nachfragen und sein Unbehagen äussern. Richter teilen in der Regel diese Nutzung mit.

Berücksichtigung wird es nicht zwingend finden müssen da es sich um eine gerichtliche Anhörung handelt. In Prozessen wird ja z.B. auch protokolliert. Letztendlich zum Vorteil aller Parteien.

Der Satz mit dem Datenschutz ist inzwischen weit verbreitet aber trifft hier nicht zu.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 19.05.2019, 20:44   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Wollte der Richter die Anhörung protokollieren, hätte er dies im Vorfeld ankündigen müssen, denn man hat als Partei grundsätzlich das Recht, das Protokoll anzuhören und ggfs. Einwendungen geltend zu machen.

Ein heimlicher Mitschnitt der Anhörung durch den Richter, erst Recht wenn auf den Aufnahmen auch nicht beteiligte Dritte wie der TE zu hören sind, ist offensichtlich eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes im Amt (§ 201 Abs. 3 StGB), das ist ein Offizialdelikt, auf dem Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren steht.
Pichilemu ist offline  
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Alt 20.05.2019, 09:38   #4
Moderator
 
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Beiträge: 5,785
Standard

Bevor hier das Strafrecht gequält wird, erst mal in die Verfahrensvorschriften schauen, hier ist die Kette:

§ 30 FamFG iVm § 160 Abs 3 Nr 4 ZPO, § 160a Abs 1 ZPO und § 162 Abs 2 ZPO.

Eine Einwilligung ist nicht vorgesehen, würde wohl auch die Arbeit des Gerichtes unmöglich machen. Das Abspielen der Aussagen ist nach letztem § auch nicht zwingend. Man könnte höchstens noch darüber diskutieren, ob der Richter auf das Recht sich seine eigenen Aussagen noch mal anzuhören, hätte hinweisen müssen, jedenfalls aus dem Gesetzestext ergibt sich keine solche Hinweispflicht. Dass es guter Stil gewesen wäre, ist schon klar.

Die Zulässigkeit der Datenerhebung durch das Gericht ergibt sich aus Art. 9 Abs 2 Nr f DSGVO.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

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Geändert von HorstD (20.05.2019 um 09:53 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 20.05.2019, 13:56   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 29.03.2019
Beiträge: 2
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Danke für Eure Antworten.
Naja, egal ist es nun wirklich nicht ob wir davon wussten oder nicht. Diese Aktion gibt dem ganzen einen nich faderen Beigeschmack als ohnehin schon.
Also ist man quasi "gläsener" Mensch und kann/darf sich nicht wehren? Sind ja schon Stasi-Methoden
Der Richter kam übrigens in Begleitung eines Herren, der die ganze Zeit stumm blieb und uns auch nicht vorgestellt wurde. Im Protokoll hieß es Dann, es wäre der evtl. zukünftige Betreuer meiner Mutter gewesen, O-Ton: "obwohl er noch nicht geladen war". Das ist doch auch nicht mehr im normalen Rahmen, oder doch?
Cassina ist offline  
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Alt 20.05.2019, 14:54   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Naja, gutes Benehmen ist wie gesagt, Glückssache. Offensichtlich scheinen die da vor Ort alle ziemlich maulfaul zu sein. Aber auch Kommunikationsfreudigkeit ist Glückssache. Und dass ein etwaiger künftiger Betreuer vom Gericht mit dazu gebeten wird, kommt öfter vor. Das halte ich allerdings (ohne Einwilligung des Betroffenen) tatsächlich für problematisch.

Aber Stasi-Methoden? Da greifen Sie aber in die Kiste der Verschwörungstheorien. Wahrscheinlich hat der Richter nur schlecht geschlafen, Zahnschmerzen oder Stress mit der Ehefrau.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 20.05.2019, 16:08   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Also ist man quasi "gläsener" Mensch und kann/darf sich nicht wehren? Sind ja schon Stasi-Methoden
Mh, naja.


Eigentlich ist es doch in der Sache aber gut dass das Gespräch mitgeschnitten und damit protokolliert wurde. Da hat man dann doch etwas handfestes, gerade wenn es um Beschwerden oder Missverständisse geht.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.05.2019, 18:42   #8
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Ich hab den TE jetzt so verstanden dass der Richter, wie man es aus gewissen Scripted-Reality-Shows kennt, sein Handy mitgenommen und auf Aufnahme gestellt hat, um das gesprochene Wort der Betroffenen und aller weiterer Beteiligten mitzuschneiden und aufzuzeichnen.


Das ist nach meinem Verständnis etwas anderes, als ein Protokoll mittels Diktiergerät anzufertigen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 20.05.2019, 18:47   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich hab den TE jetzt so verstanden dass der Richter, wie man es aus gewissen Scripted-Reality-Shows kennt, sein Handy mitgenommen
Ich habe bis jetzt wirklich viele Richter kennengelernt...... aber noch nie hat einer sein Privat Handy im Dienst genutzt.
Wenn es das Dienst Handy ist, macht das meiner Meinung nach keinen Unterschied.

Was übrig bleibt- egal wie- ist Klarheit, nämlich das gesprochene Wort eines jeden!


Zitat:
Man könnte höchstens noch darüber diskutieren, ob der Richter auf das Recht sich seine eigenen Aussagen noch mal anzuhören,
usw.

Das ist bei uns absolut üblich und findet immer statt. Korrekturen werden eingearbeitet.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.05.2019, 21:19   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Cassina hat leider noch keine Klarheit darüber hergestellt, ob nun per Handy/Aufnahmegrät einfach nur protokolliert oder tatsächlich heimlich aufgezeichnet wurde.
Das wäre schon ganz hübsch, wenn man das genauer wissen könnte.


Unbenommen davon klingen mir hier im Ausgangsbeitrag doch einige Anhaltspunkte dafür durch, dass ein Richter sich beim Ortstermin gegen etwaige überzogene Anschuldigungen oder Verdrehungen im Nachgang der Anhörung schützen muss und möchte.



@Cassina: warst Du denn zur Anhörung geladen? Wieso erwartest Du einen "schönen" Termin? Das ist eine gerichtliche Anhörung, die können, müssen aber nicht angenehm gestaltet werden.



Was man bei Gericht sagt, ist bei Gericht gesagt. Wenn tatsächlich das ganze Gespräch protokolliert wurde, hat der Richter sorgfältig gearbeitet. Wenn man etwas nicht im Protokoll haben möchte, sollte man es halt nicht äußern. Der Richter hätte den Anhörungsvermerk wohl auch aus seinem Gedächtnis in großer Umfänglichkeit schriftlich niederlegen können. Die Aufnahme/das Diktat hat allen Beteiligten sicherlich zu größtmöglicher Präzision verholfen, wie Du ja auch indirekt bestätigst.


Die Betreuung für Deine Mutter soll sicherlich errichtet werden, weil sie ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Das ist im Übrigen eine Hilfe. Immer locker bleiben. Über Nebenthemen lässt sich da nichts bewirken.
Flafluff ist offline  
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