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Problem mit Betreuerin

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Hallo, ich bin zum ersten Mal hier. Meine Mutter, chronisch krank und depressiv, hat seit einigen Monaten eine amtlich bestellte ...


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Alt 15.07.2008, 14:03   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 1
Standard Problem mit Betreuerin

Hallo, ich bin zum ersten Mal hier. Meine Mutter, chronisch krank und depressiv, hat seit einigen Monaten eine amtlich bestellte Betreuerin. Wir (vier Kinder, davon drei in verschiedenen Städten Hunderte von Kilometern vom Elternhaus entfernt und mit eigener Familie) haben davon zufällig erfahren, als wir bei einem Besuch entsprechende Unterlagen entdeckt hatten. Wir wurden nicht informiert und auch nicht gefragt, ob einer von uns die Betreuung übernehmen kann und will. Jetzt ist unsere Mutter vor einer Woche notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert worden, liegt derzeit mit akutem Nierenversagen auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ich habe erst nach tagelangem Telefonieren (nachdem ich sie zu Hause nicht erreicht hatte) herausgefunden, in welchem Krankenhaus sie liegt. Die Klinik verweigert mir jede Information mit dem Hinweis, sie sei allein der Betreuerin auskunftpflichtig. Die Betreuerin war in Urlaub, davor zum Seminar, insgesamt vier Wochen nicht erreichbar, einen Stellvertreter gibt es nicht. Sie war auch noch nicht im Krankenhaus, hat uns lediglich durch die Stationsschwester mitteilen lassen, dass sie allein über das weitere Vorgehen entscheide und wir Kinder kein Mitspracherecht hätten. Können wir uns dagegen irgendwie wehren und/oder beantragen, dass einer von uns die Betreuung übernimmt? Falls ja, wo und wie? Ist die Betreuerin verpflichtet, Angehörige im Notfall zu unterrichten (der Zustand unserer Mutter ist zwischenzeitlich immer wieder lebensbedrohlich) und zumindest während längerer Abwesenheit einen Stellvertreter zu benennen? Leider bin ich, da ganz neu mit dieser Thematik befasst, noch ziemlich ahnungslos.
Danke, Amelie

Geändert von *Amelie* (15.07.2008 um 18:37 Uhr)
*Amelie* ist offline  
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Alt 15.07.2008, 20:15   #2
"Hexchen"
 
Benutzerbild von marie
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 1,296
Standard

hallo Amelie

möchte dich erstmal ganz ganz herzlich in unserem kleinen kreis begrüssen.

Ich kann dir auf deine fragen leider nicht weiterhelfen weil ich mit den rechten u.s.w. nicht so auskenne.

Aber vielleicht kann das hier jemand dir irgendwie weiterhelfen.

Aber ich finde es schon eine komische sache das man als angehöriger überhaupt nicht weiss das die mutter eine betreuung hat und auch nicht weiss, das sie im krankenhaus war oder ist.

hattet ihr denn nie vorher mit eurer mutter kontakt, so das sie euch nie von ihrer betreuung erzählt hat. Ihr müsst doch telefoniert oder so haben auch wenn man weit weg wohnt. War das denn nicht so.

Aber schön das du da bist und ich hoffe das es dir bei uns ein bischen gefällt. Schau dich mal um hier und wenn du fragen hast, versuchen wir so gut es geht zu helfen.

bis später
__________________
ganz ganz liebe grüsse marie



06.07.57

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marie ist offline  
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Alt 15.07.2008, 20:18   #3
"Hexchen"
 
Benutzerbild von marie
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 1,296
Standard

da fällt mir gerade noch ein, also normalerweise kann man natürlich auch als angehöriger betreuung übernehmen wenn derjenige in diesem fall eure mutter damit einverstanden ist. Ob das jetzt noch möglich ist weiss ich nicht. Aber mir fällt auch auf, wenn ihr doch hunderte kilometer weit weg wohnt von der mutter dann wäre das für euch doch sowieso schwierig mit der betreuung.

bis später
__________________
ganz ganz liebe grüsse marie



06.07.57

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marie ist offline  
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Alt 15.07.2008, 21:04   #4
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

HI
ich find das auch vol krass das ihr dan nichtmal auskunft von den ärzten bekommt. ist das echt so das wenn ein famileienmitglied betreut wird das dann die angehörigen draussen sind?
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 16.07.2008, 09:10   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.06.2008
Ort: Lübeck
Beiträge: 37
Standard

Eigentlich dürfen Ärzte nur dann Auskunft geben wenn ne vollmacht da ist. Viele Ärzte sind aber so nett und geben Kindern/ Ehepartnern Auskunft obwohl sie es nicht müssen/dürfen
ShagrathHL ist offline  
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Alt 16.07.2008, 11:33   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,690
Standard ohne

Hallo,

ich gehe einmal spekulativ davon aus, dass die Mutter aus irgendwelchen (krankheitsbedingenten) Gründen nicht angegeben hat, dass es Kinder gibt. Es ist völlig müssig darüber zu diskutieren, warum und weshalb.

Fakt ist, dass eine Betreuung eingerichtet wurde, diese ist rechtskräftig. Die Betreuerin ist nicht zur Auskunft verpflichtet. Das Verhalten der Betreuerin hinsichtlich der Erreichbarkeit ist natürlich unterste Schublade, da würde ich mich beim Amtsgericht beschweren.

Rein rechtlich ist nicht zu beanstanden, dass die Betreuerin keine Auskunft gibt. Sie ist nun einmal verantwortlich. Natürlich wäre es eine Kleinigkeit, dem Krankenhaus eine Nachricht zukommen zu lassen, dass die Tochter Auskunft über den Gesundheitszustand bekommen kann. Wäre auch menschlich vernünftig.

Sie können auch versuchen, einen Betreuerwechsel herbeizuführen, die Chancen sind aber nicht so gut.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.07.2008, 16:55   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
Lächeln Problem mit Betreuerin

Moin Amelie

Wenn Deine Mutter aufgrund ihrer Krankheit notfallmäßig ins Krankenhaus gebracht wird man dort sicherlich bescheinigt haben, dass sie ihre Sachen nicht mehr selber regeln kann. Das gibt dann üblicherweise recht schnell eine rechtliche Betreuung.
Wenn schnell eine Entscheidung gefällt werden muss und keine Zeit für ein langes Verfahren ist, gibt es eine vorläufige Betreuung - Das heißt dann wahrscheinlich auch, dass das Gericht nicht gewußt hat, dass es auch noch Angehörige gibt, oder diese nicht erreicht werden konnten.
Im Fall deiner Mutter (Intensivstation, nicht ansprechbar usw.) sieht das ganz danach aus.

"Die Klinik verweigert mir jede Information mit dem Hinweis, sie sei allein der Betreuerin auskunftpflichtig."

So beknackt es klingt, aber das Krankenhaus handelt korrekt, wenn es niemandem ausser der Betreuerin Informationen gibt. Das liegt daran, dass niemand ausser der Betreuten selbst oder der Betreuerin die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden kann. In Deinem Fall ist das vielleicht recht schmerzlich, aber stell dir mal vor, du liegst im Krankenhaus und jetzt kommt z. B. dein Ehepartner, den du überhaupt nicht mehr gut abkannst und nur die Scheidung noch nicht durch ist, an - und er bekommt alle Informationen, die du ihm niemals mehr geben wolltest. Das ist die selbe Schweigepflicht, über die du dich dieses mal freuen würdest. (Ich hoffe, du verstehst dich gut mit deinem Ehepartner, sofern du verheiratet bist).


"Sie war auch noch nicht im Krankenhaus, hat uns lediglich durch die Stationsschwester mitteilen lassen, dass sie allein über das weitere Vorgehen entscheide und wir Kinder kein Mitspracherecht hätten."

Vom Buchstaben des Gesetzes ist das tatsächlich so. Die Betreuerin haftet schließlich auch für ihre Entscheidungen. Dass sie euch Kinder aussen vor lassen und noch nicht mal anhören will ist kein guter Stil. Apropos Haftung: Zieht sie doch vor Gericht zur Rechenschaft.


" Können wir uns dagegen irgendwie wehren und/oder beantragen, dass einer von uns die Betreuung übernimmt? Falls ja, wo und wie?"

An dem Gericht, bei dem die Betreuung anhängig ist - und formlos. Aber vorsicht: Wenn sich herausstellt, dass es notwendig ist, das die betreuende Person vor Ort ansässig ist, sieht es schlecht aus für Angehörige, die weiter weg wohnen.


" Ist die Betreuerin verpflichtet, Angehörige im Notfall zu unterrichten (der Zustand unserer Mutter ist zwischenzeitlich immer wieder lebensbedrohlich)"

Nein. Guter Stil geht aber anders.

und zumindest während längerer Abwesenheit einen Stellvertreter zu benennen?

Die Betreuerin kann und darf keinen Stellvertreter benennen. Das darf nur das Zuständige Gericht. Der Stellvertreter wäre dann Ersatzbetreuer.


Jetzt aber vielleicht einen Tipp den du überdenken solltest:

Wenn du oder deine Geschwister weiter weg wohnt, aber trotzdem engeren Kontakt zu eurer Mutter haben solltet: Macht doch den Vorschlag, einen Teil der Betreuung zu übernehmen. Z.B. die Bereiche Gesundheit und Aufenthalt. Dadurch bekommt ihr das Recht (aber auch die Pflicht) euch um diese Bereiche zu kümmern. Wahrscheinlich liegt euch dies auch am meißten.
Die Bereiche Vermögensorge, Versicherungen und Behörden soll die Betreuerin weiterhin behalten. Der ganze Behördenkram ist reichlich nervige Arbeit und die Verwaltung des Geldes wird über das Gericht kontrolliert. D.h. die für Angehörige stressigen, aber für einen Berufsbetreuer gut kalkulierbaren Aufgaben sind sie los.
Die Aufgaben, die die familiären und menschlichen Anteile beinhalten und besser von Angehörigen übernommen werden können bleiben bei Euch. Das sind auch die Anteile, die für Berufsbetreuer einen hohen Zeitaufwand bedeuten. Ihr kommt damit der Betreuerin auch entgegen. Andererseits ist sie dann auch verpflichtet mehr mit euch zusammen zu arbeiten.

Wenn sich so eine Gelegenheit anbietet, nutze ich sie gerne als Berufsbetreuer, weil ich einerseits weniger zu tun habe, meine Arbeit besser leisten kann und andererseits sowohl die Betreuten als auch die Angehörigen zufriedener sind.

Viel Glück dabei wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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gesundheit, gesundheitsfürsorge

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