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Betreuung eines sehr schwierigen Elternteils... überhaupt machbar?

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Hallo :-) Ich bin neu hier. Meine Mutter, 87 Jahre, hat sich bisher selber und gut versorgt. Seit Januar geht ...


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Alt 29.05.2019, 15:53   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.05.2019
Beiträge: 3
Standard Betreuung eines sehr schwierigen Elternteils... überhaupt machbar?

Hallo :-) Ich bin neu hier. Meine Mutter, 87 Jahre, hat sich bisher selber und gut versorgt. Seit Januar geht es jedoch bergab, und wir vermuten, dass eine Demenz dahinter steckt. Durch Wahnbilder/Psychosen ist die Situation eskaliert, so dass Nachbarn einen Krankenwagen gerufen haben, der meine Mutter dann in die Psychiatrische Klinik eingewiesen hat. Wir haben die Situation schon kommen sehen, ich wollte etwas vorgreifen, auch mit einer Pflegevollmacht, die meine Mutter aber auf keinen Fall unterschreiben wollte. Sie wollte die Kontrolle über sich und ihr Leben behalten, so ihre Worte. Ich habe das Amtsgericht bereits vor zwei Monaten beauftragt, mit einer Anregungen zu einer Betreuung. Da das Verhältnis zu meiner Mutter stets angespannt war, hatte ich geschrieben, dass ich die Betreuung nicht übernehmen möchte. Ohne unser Wissen war schon eine Mitarbeiterin der Betreuungsstelle bei meiner Mutter zu einem Gespräch, ohne Zeugen. Die Mitarbeiterin hatte mir geschrieben, dass meine Mutter mit einer rechtlichen Betreuung einverstanden ist. Auch eine Berufsbetreuerin war schon dort, auch ohne unseres Wissen. Auch hier wäre man zu einer gegenseitigen Zusammenbereit bereit. Auf Grund meiner Erfahrungen mit meiner Mutter, Zweifel ich an, ob diese auch die Tragweite verstanden hat. Selbst den Sozialpsychiatrischen Dienst, eine Mitarbeiterin, hat sie nicht als solche erkannt, sondern als Mitarbeiterin der Krankenkasse gesehen, die sich künftig um sie persönlich kümmern wird. Richter war noch nicht da. Ich weiß nicht mal, ob das notwendig ist oder ob die Entscheidung ohne persönlichen Besuch des Richters fällt, auf Grund der Erklärung durch die Sachbearbeiterin/Beauftragte. .... 2. Thema... Nun Zweifel ich selber an, ob ich die richtige Entscheidung getroffen habe. Würdet Ihr die rechtliche Betreuung Eurer Mutter/Vater oder eines anderen Familienmitglieds übernehmen, wenn Ihr schon im Vorfeld wisst, dass das nicht "gut gehen kann"? Mangels Abstand/Distanz, - Mutter würde nie akzeptieren, dass ich Dinge entscheide, die für sie gut sind, die sie aber nicht als gut empfindet. Zum Beispiel Aufgabe der Wohnung / Demenzheim u.ä. Kann so etwas gut gehen ? (so, wie ich das Verhältnis und auch die Mutter beschrieben habe) Habt Ihr da Erfahrungen? Gerade bei schlechtem Verhältnis zu dem Elternteil, welches Betreut werden soll, aber keinerlei Einsicht zu keinem Thema zeigt. DANKE ... und sorry, dass der Text so lang wurde....
axelemden ist offline  
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Alt 30.05.2019, 07:32   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
hatte ich geschrieben, dass ich die Betreuung nicht übernehmen möchte. Ohne unser Wissen war schon eine Mitarbeiterin der Betreuungsstelle bei meiner Mutter zu einem Gespräch, ohne Zeugen. Die Mitarbeiterin hatte mir geschrieben, dass meine Mutter mit einer rechtlichen Betreuung einverstanden ist. Auch eine Berufsbetreuerin war schon dort, auch ohne unseres Wissen. Auch hier wäre man zu einer gegenseitigen Zusammenbereit bereit. Auf Grund meiner Erfahrungen mit meiner Mutter, Zweifel ich an, ob diese auch die Tragweite verstanden hat.

Du hast dem Gericht mitgeteilt, dass du die Betreuung nicht übernehmen möchtest, nicht übernehmen kannst.
Insofern ist es folgerichtig dass die weiteren Gespräche zu diesem Punkt nicht weiter mit dir besprochen werden.


Zitat:
Würdet Ihr die rechtliche Betreuung Eurer Mutter/Vater oder eines anderen Familienmitglieds übernehmen, wenn Ihr schon im Vorfeld wisst, dass das nicht "gut gehen kann"?

Du hast schon die richtige Entscheidung getroffen, alles andere wäre reiner Kamikaze auf Raten.
Es gibt viele Angehörige die gerne die Betreuung an einen anderen abgeben in dem Wissen dass ansonsten das Verhältnis zu den Verwandten/Muttre/Vater snst nur dauerhaft noch mehr belastet würde.


So kannst du in Ruhe Sohn/Tochter sein und auf der anderen Seite nimmt trotzdem das Geschehen um den Kranken einen guten Lauf. Es müssen öfter vom Betreuer schon mal unpopuläre Massnahmen zum Wohl des Betreuten getroffen und auch durchgesetzt werden. Da ist es dann schon besser wenn ein Aussenstehender den Unmut auf sich zieht.



Am besten ist es dann wenn Angehörige und Betreuer nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten. Jeder auf seine Art.
Du hast das alles schon bestens angepackt, kein Grund für Vorwürfe und Selbstzweifel.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.05.2019, 10:14   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.05.2019
Beiträge: 21
Standard Betreuung schwieriger Eltern

Guten Tag,
ich bin neu hier, habe aber vorher schon viel mitgelesen, was sehr hilfreich für mich war.
Ich danke für den Hinweis von Frau Mohr: es wäre sonst "Kamikaze auf Raten".....
ich habe 2 schwer-demente Eltern über 80 und das Verhältnis war immer sehr schwierig. Ich hatte zwar sämtliche Vollmachten von den Eltern bekommen, aber kam nicht mehr weiter.
Daher habe ich alle Vollmachten niedergelegt und beim Betreuungsgericht eine rechtliche Betreeung durch einen Berufsbetreuer beantragt. Seit 1 Jahr ist er damit betraut und spricht sich auch in einzelnen Dingen mit mir ab (was er nicht müßte, aber wohl auch für ihn einfacher so ist).
Ich bin immer wieder im Zweifel, ob meine Entscheidung richtig war, und habe auch ab und zu Schuldgefühle deshalb.
Aber ich sehe, dass der außenstehende Betreuer viel mehr erreicht und von den Eltern respektiert wird, als das bei mir der Fall war.


Ich habe mich vorher nur unendlich aufgerieben und auch gesundheitlich belastet.


Auch wenn die Umwelt (Nachbarn, sonstige Behörden, Ärzte etc) mit Unverständnis reagieren, sollte man sich nicht beirren lassen.....


Es kommt trotzdem genügend "Aufregung" und Belastung auf einen zu...z.B. werde regelmäßig ich von Nachbarn angerufen und auch mal vom Krankenhaus etc. ...wenn am Wochenende etwas Neues passiert ist und der rechtliche Betreuer nicht erreichbar ist.....
Tochter64 ist offline  
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Alt 31.05.2019, 10:22   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von axelemden Beitrag anzeigen
Die Mitarbeiterin hatte mir geschrieben, dass meine Mutter mit einer rechtlichen Betreuung einverstanden ist. Auch eine Berufsbetreuerin war schon dort, auch ohne unseres Wissen. Auch hier wäre man zu einer gegenseitigen Zusammenbereit bereit.

Auch wenn es sich im Moment für Dich noch unstimmig anfühlt, aber lies Dir doch den letzten Satz noch mal durch. Besser hättest Du es doch gar nicht treffen können!!!! Du kannst dieser Berufsbetreuerin all Deine Bedenken und Befürchtungen schildern, und sie wird Dir mit Sicherheit für die Erfahrungen, die Du bisher mit Deiner Mutter gemacht hat, sehr dankbar sein.



MfG
Beate
BeateDA ist offline  
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Alt 01.06.2019, 09:16   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.05.2019
Beiträge: 3
Standard VIELEN DANK !!

Ich danke Euch herzlich für die unterstützenden Worte. :-)
axelemden ist offline  
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Alt 27.06.2019, 14:16   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 26.06.2019
Beiträge: 5
Standard

Wie wäre es mal mit einer Pflege zu Hause, dass ist doch eine gute Alternative zu einem Pflegeheim.
Adanik ist offline  
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Alt 27.06.2019, 14:19   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.05.2019
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Adanik Beitrag anzeigen
Wie wäre es mal mit einer Pflege zu Hause, dass ist doch eine gute Alternative zu einem Pflegeheim.
Bestimmt... aber "passt" ja nicht immer, Treppen usw.. bei fortgeschrittener Demenz, muss ja dann auch barrierefrei sein. Ist auch immer vom Einzelfall abhängig. Und, ob auch immer einer zu Hause ist
.
axelemden ist offline  
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Stichworte
betreuungsstelle, pflegschaft


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