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Spunkmeyer 06.06.2019 09:57

Strom/Gas/Internet im betreuten Wohnen
 
Hallo zusammen,

mein geistig schwerbehinderter Bruder und Betreuter lebt zusammen mit einem WG-Partner seit 2015 in einem Betreuten Wohnen.

Der Verein möchte die Kosten und die Verwaltung für Strom, Gas und Internet nicht länger übernehmen. Er beruft sich auf das Bundesteilhabegesetz, wo er demnach als Wohnheim eingestuft werden würde, wenn er die Kosten und die Verwaltung nicht an die Bewohner abtreten würde.

Stimmt das?

Das mein Bruder und sein WG-Partner die Nebenkosten tragen müssen, kann ich nachvollziehen. Problematisch finde ich allerdings, dass die Verträge über den Namen meines Bruders laufen sollen.
Sollte er oder sein WG-Partner ausziehen hat er zumindest einen Internet-Vertrag alleine weiter zu zahlen.

Wie wird die Problematik in betreuten Wohnformen gehandhabt?

Mich beschleicht das Gefühl, dass der Verein die Verwaltung auslagern möchte.

Vielen Dank für eure Hilfe! :winke:


Gruß

Imre Holocher 15.06.2019 23:08

Moin moin

Das von dir gesilderte Problem ist sicherlich eine der Blüten, die das BTHG treibt und von Anbietern als Chance gesehen wird, unliebsame Nerv-Arbeiten auszulagern oder anderen überzudeubeln. Dein Gefühl trügt 'dich da wohl nicht.
Welche Lösungen dafür gefunden werden, muss sich noch ausweisen.

MfG


Imre

Spunkmeyer 16.06.2019 00:41

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. 🙂

Ich finde das schon sehr problematisch. Allein zeitlich.

Es geht so schon viel Zeit drauf für Verwaltungsaufgaben. Und jetzt noch mehr?!
Da ich nur die Schwester bin, muss ich dann auch noch die jährliche Rechnungslegung machen.

Ganz ehrlich?! Wenn ich wüsste, er könnte sich seine Struktur selbständig erhalten, würde ich ihn sofort zu mir nehmen.

Die Zeit, die ich in so einen "Misst" stecke, könnte ich in ihn investieren. Zudem hätte er viel mehr Geld für sich.

Auch die Diskussion bzgl. des Taschengeldes hätten ein Ende. Er kann nicht selber die PIN eingeben. Daraufhin meinte man, man könne mit ihm kein Geld abholen. Das dürfe nur der Betreute, die PIN-Eingabe. Also entweder besteht dies bezüglich eine Vertrauensbasis, oder man lässt es direkt sein.

Wozu bekommen die denn das ganze Geld? Das ist doch letztendlich dafür da, die Betreuten im alltäglichen Leben zu unterstützen. Alltägliche Dinge wie Geld abholen, gehören für mich dazu.

Wenn das noch mehr Blüten treibt, brauche ich den Verein nicht mehr.

Eine Entlastung sehe ich nur im Pflegebereich, obwohl mich auch hier viele Dinge stören. Stichwort: Fingernägel, Fußnägel, Unterstützung beim Waschen. Wenn er bei uns ist und ich ihm beim Baden helfe, ist das
schwarz.

Es ist schon schwierig und ich werden mir wohl Hilfe holen müssen.

Pichilemu 16.06.2019 09:31

Zitat:

Zitat von Spunkmeyer (Beitrag 118854)
Auch die Diskussion bzgl. des Taschengeldes hätten ein Ende. Er kann nicht selber die PIN eingeben. Daraufhin meinte man, man könne mit ihm kein Geld abholen. Das dürfe nur der Betreute, die PIN-Eingabe.

Hat die Bank keinen Schalter mehr an dem man sich Geld ausgeben lassen kann? Zumindest die Sparkassen und Volksbanken müssten diese Dienstleistung noch flächendeckend anbieten. Dann zerrt man den Betreuten da hin und braucht dafür auch keine PIN.

Spunkmeyer 16.06.2019 10:26

Hallo,

ja, die Bank hat noch Schalter. Allerdings muss man hier bei Abhebungen auch die PIN eingeben.

Bei den Sparkassen und Volksbanken sind wieder Gebühren fällig. Auch wenn diese niedrig sind, möchte ich nicht, dass er für "Bankleistungen" auch noch zahlen muss.

Bei 70,00 EUR bis 80,00 EUR Verdienst tun 1,99 EUR Gebühren schon weh.

Im Moment ist es so, dass er auf den Mindestgeldeingang-Betrag der Bank kommt und dadurch entfallen die Kontoführungsgebühren.

Kann ich nur empfehlen.

Imre Holocher 17.06.2019 22:09

Moin moin

Jetzt mal ein ganz wilder Gedanke:
Bei dem BTHG und dem Persönlichen Budget gibt es auch Assistenten. Egal, ob jemand im Heim, nicht ganz Heim oder in einer eigenen Wohnung wohnt.
Wenn das Heim (oder doch nicht ganz Heim oder was auch immer) sich nicht in der Lage sieht, den Barbetrag des Betreuten zu verwalten und auszuzahlen, dann wird dafür eben ein Assistent eingekauft (und über das Budget bezahlt), der den Barbetrag beim Betreuer abholt und auszahlt/einteilt. Das kostet den Leistungsträger zwar noch mehr Geld, aber da mal ein dickes Ei drauf.

Wir Betreuer sind keine Geldboten, sondern haben nur zu organisieren, dass das Geld da ankommt, wo es hingehört.

MfG

Imre

Spunkmeyer 17.06.2019 23:35

Wie geil. :LOL:

Momentan nutze ich die "Bargeldüberbringung" als Kontrolle. Zudem bringe ich ihm dann ab und zu Klamotten vorbei und erkundige mich nach ihm.

Aber ich werde mir das merken. :a040:

Am besten finde ich, dass ich mich anmelden soll, bevor ich vorbei komme.

Auf diese Vorgaben *piep* ich drauf. Er wohnt schließlich nicht in einem Gefängnis.

Spunkmeyer 18.02.2020 11:15

Wegen den Verträgen Strom/ Gas hatte ich ein Gespräch mit dem LVR.

In der Tat ist es so, dass der Vertrag über einen der Mitbewohner laufen muss. Allerdings kann man sich diese Leistung "Verwaltung von Strom-Gas-Rechnung" über das Persönliche Budget einkaufen. Schließlich werden auch private Briefe meines Bruders geöffnet. Dies ist auch eine Form der Assistenz. Alleine könnte er sie nicht lesen und verstehen.

Ich finde es ziemlich unglücklich, dass hier der Leistungserbringer nicht in der Pflicht ist. Ich stelle mir eine WG mit 6 Bewohnern vor. Wie soll das entschieden werden? wer es machen soll? Ziehen die Betreuer dann "Stöckchen"?

Helena20 04.03.2020 16:31

Zitat:

Zitat von Spunkmeyer (Beitrag 124624)
Ich stelle mir eine WG mit 6 Bewohnern vor. Wie soll das entschieden werden? wer es machen soll? Ziehen die Betreuer dann "Stöckchen"?

Das habe ich mich auch gerade gefragt :h9yboredom:


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