Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Fragen über Frage...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen über Frage... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und guten Abend Ich hoffe das ich mit meinem Anliegen hier richtig,sollte ich im falschen Unterforum gepostet haben,bitte verschieben. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 16.07.2008, 18:51   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.07.2008
Beiträge: 2
Standard Fragen über Frage...

Hallo und guten Abend

Ich hoffe das ich mit meinem Anliegen hier richtig,sollte ich im falschen Unterforum gepostet haben,bitte verschieben.

Mein Halbbruder (46 Jahre) ist zu 70 % geistig behindert.Bisher hat er seinen Weg fast immer alleine ganz gut gemeistert,wie gesagt,bisher.

Nach 20 Jahren im gleichen Unternehmen (Arbeiter) hat er seine Anstellung verloren,bekam aber eine Abfindung,dieses ist jetzt 3 Jahre her.Die Abindung und ein ausgezahltes Erbe (60000 €,inkl. Abfindung 90000 €) hat er in 6 Monaten durchgebracht.
Ich habe ihm damals unter die Arme gegriffen und vernünftige Anlageformen gefunden und das Geld mit ihm dementsprechen "umgeschichtet".

Ohne unser/mein Wissen hat er dieses wieder rückgängig gemacht und das Geld u.a. in Automaten gesteckt,für dubiose Telefondienste verprasst usw. usw.

ARGE und Sozialamt zahlten nicht,klar er hatte ja nach ihrer Info genug Barvermögen,so mussten wir einspringen.

Seit 4 Wochen ist er bei der Diakonie angestellt,verdient wieder Geld (1000 €).Nach und nach kristallisiert sich jedoch heraus,dass Gläubiger befriedigt werden wollen.Er gibt ganz offen zu,den Überblick verloren zu haben,ist nicht mehr Herr der Lage.

Er möchte gerne,dass ich sein Betreuer werde,zu welchem ich auch bereit wäre.Ich habe jedoch Angst,dass er weiterhin dubiose Verträge unterschreibt usw.

Letzteres passierte während seiner Arbeistlosigkeit,da drehte ihm die City Bank eine RV für 90 € im Monat an.

Wie kann ich mich zu seinem Betreuer bestellen lassen und gibt es die Möglichkeit,ihn in seiner Geschäftsfähigkeit einschränken zu lassen ?

Wichtig wäre für mich,welche Schritte für eine Betreuung notwendig wären ?

Vielen Dank und Gruß

Sebastian
Sebastian-36 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 19:38   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Sebastian-36,

eine Betreuung kann Dein Bruder selbständig beim Amtsgericht beantragen. Endweder mündlich (zu Niederschrift) oder schriftlich unter Angabe der Gründe. Dabei kann er Dich als Angehörigen als Betreuer vorschlagen und Du kannst Deine Einwilligung erklären.

BGB - Einzelnorm

Um eine Kontrolle über das Geschäftsgebaren zu erhalten, kann ein Einwilligungsvorbehalt in finanziellen Angelegenheiten / Vermögensangelegenheiten eingerichtet werden.

BGB - Einzelnorm

Wie Du aber aus § 1896, Abs. 2 BGB entnehmen kannst, ist die Einrichtung einer Betreuung das letzte und "schärfste" Mittel, um einen volljährigen Menschen zu unterstützen:

"Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können."

Da Dein Bruder sehr lange alleine zurecht gekommen ist, wird das Gericht prüfen, warum es jetzt nicht mehr geht. Entscheidend wird sein, ob die geistige Behinderung seinen freien Willen einschränkt. Wenn das bislang nicht der Fall war und sich keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ergeben hat, kann auch jetzt die Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung in Zweifel gezogen werden. Ein Bevollmächtigter oder andere Hilfen (Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder Suchtberatungsstelle (Glücksspiel) könnten ausreichen.
Unwirtschaftliches Verhalten alleine rechtfertigt nicht die Einrichtung einer Betreuung. § 1896, Abs. 1 BGB sagt zur Voraussetzung: "auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung". Entscheidend ist also der Gesundheitszustand.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 20:06   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.07.2008
Beiträge: 2
Standard

Hallo

Danke für diese kompetente und schnelle Antwort.
Ich habe ihm ja schon oft "unter die Arme" gegriffen und vieles für ihn wieder gerade gebogen und unsere Mutter auch,aber die ist nun fast 72 Jahre alt und überblickt einige Sachen auch nicht mehr so gut.

Ich möchte ihn auch nicht irgendwie einschränken,aber er kann halt nicht nein sagen und bei vielen "vermeindlich" guten Angeboten kann er nicht anders (was eben früher nicht war,ganz im Gegenteil,wird immer schlimmer).Eigentlich möchte ich nur verhindern das er,bedingt durch finanzielles Unvermögen, vollends in die Armut gerät.

Momentan ist es so,dass sein Lohn auf mein Konto geht,ich die Gläubiger befriedige und ihm den Rest wochenweise zuteile.Anders wäre es nicht gegangen,da einige Gläubiger nicht bereit waren,ihm weiterhin Glauben zu schenken und ich konnte zumindest so die Kontopfändung rückgängig machen und dafür sorgen,dass er wieder Krankenversichert ist.

Das Problem ist halt,dass ich keine rechtliche Handhabe besitze,um mich mit diversen dubiosen Firmen richtig anzulegen.

Schön wäre jedenfalls Betreuung für den Bereich Post und Finanzen,dann hätten wir die Kuh in dem Bereich vom Eis,schützt uns aber nicht vor neuen "Kapriolen" seinerseits.

Neulich habe ich bei ihm einen ausgefüllten Kreditantrag für diese "Kredit ohne Schufa bla bla bla" gefunden.

Das größte Problem ist,dass selbst wenn er jetzt arbeitslos würde,keiner zahlt,da er ja genug Barmittel besaß um einige Zeit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Na ja,ich werde mal sehen,wie ich da weiterkomme...

Gruß Sebastian

Geändert von Sebastian-36 (16.07.2008 um 20:10 Uhr)
Sebastian-36 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 20:16   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Sebastian,

eine Vorsprache beim Richter kostet ja nichts ...

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
schulden

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40